Rechtshilfe. Standort des zukünftigen Büros "Italien"
- ShortId
-
98.3604
- Id
-
19983604
- Updated
-
10.04.2024 12:53
- Language
-
de
- Title
-
Rechtshilfe. Standort des zukünftigen Büros "Italien"
- AdditionalIndexing
-
Rechtshilfe;Dezentralisierung;Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltung;Italien;Tessin
- 1
-
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K03010503, Italien
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L05K0301010117, Tessin
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K01020406, Dezentralisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Rekrutierung von qualifiziertem Personal unabhängig von der Unterbringung der zukünftigen Zentralstelle Italien (ZSI) erfolgen kann und muss. Die für dieses Sachgebiet zuständige Abteilung Internationales des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) hat denn auch nie Schwierigkeiten bei der Anstellung von qualifiziertem Personal italienischer Sprache gehabt.</p><p>Weil viele von Italien gestellte Rechtshilfeersuchen nicht nur im Kanton Tessin zu erledigen sind, wird ein zentraler Standort der zukünftigen ZSI die Koordination der Rechtshilfeverfahren zwischen den verschiedenen kantonalen Behörden erheblich erleichtern.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass den sechs zusätzlichen Mitarbeitern, welche im Rahmen der Gründung der ZSI zu rekrutieren sind, beim BAP in Bern sämtliche für das effiziente Funktionieren der ZSI nötigen Strukturen zur Verfügung stehen. Dies sind insbesondere die Registratur und das Archiv der personenbezogenen Dossiers und der sach- und themenbezogenen Dossiers sowie eine im Bereich der Rechtshilfe spezialisierte Bibliothek.</p><p>Schliesslich ist hervorzuheben, dass sich auch andere Bundesämter, welche mit der zukünftigen ZSI zusammenarbeiten werden, in Bern befinden. Dies sind namentlich die Zentralstellendienste des BAP, welche sich mit der organisierten Kriminalität in Italien befassen, die Bundesanwaltschaft, die Eidgenössische Zollverwaltung, die zuständigen Dienste des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Standort der zukünftigen ZSI in Bern sein sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Vertrag zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und zur Erleichterung seiner Anwendung, der am 10. September 1998 von Bundesrat Arnold Koller unterzeichnet und am 14. Dezember 1998 vom Bundesrat ratifiziert worden ist, sieht in Artikel XVIII die Schaffung einer besonderen Zentralstelle im Bundesamt für Polizeiwesen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vor.</p><p>Unabhängig von der Frage, ob ein solcher - stellenweise problematischer - Vertrag durch das Parlament ratifiziert werden soll, und angesichts der im Zusammenhang mit den von Italien gestellten Gesuchen um Rechtshilfe erarbeiteten Praxis ersuche ich den Bundesrat, als Standort für ein solches Büro das Tessin und nicht Bern zu wählen. Dies würde die Rekrutierung von qualifiziertem Personal, welches der italienischen Sprache mächtig ist, erleichtern. Ausserdem könnte die Durchführung der Bestimmungen eines solchen Vertrages Personen anvertraut werden, welche die italienischen Verhältnisse gut kennen.</p>
- Rechtshilfe. Standort des zukünftigen Büros "Italien"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Rekrutierung von qualifiziertem Personal unabhängig von der Unterbringung der zukünftigen Zentralstelle Italien (ZSI) erfolgen kann und muss. Die für dieses Sachgebiet zuständige Abteilung Internationales des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) hat denn auch nie Schwierigkeiten bei der Anstellung von qualifiziertem Personal italienischer Sprache gehabt.</p><p>Weil viele von Italien gestellte Rechtshilfeersuchen nicht nur im Kanton Tessin zu erledigen sind, wird ein zentraler Standort der zukünftigen ZSI die Koordination der Rechtshilfeverfahren zwischen den verschiedenen kantonalen Behörden erheblich erleichtern.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass den sechs zusätzlichen Mitarbeitern, welche im Rahmen der Gründung der ZSI zu rekrutieren sind, beim BAP in Bern sämtliche für das effiziente Funktionieren der ZSI nötigen Strukturen zur Verfügung stehen. Dies sind insbesondere die Registratur und das Archiv der personenbezogenen Dossiers und der sach- und themenbezogenen Dossiers sowie eine im Bereich der Rechtshilfe spezialisierte Bibliothek.</p><p>Schliesslich ist hervorzuheben, dass sich auch andere Bundesämter, welche mit der zukünftigen ZSI zusammenarbeiten werden, in Bern befinden. Dies sind namentlich die Zentralstellendienste des BAP, welche sich mit der organisierten Kriminalität in Italien befassen, die Bundesanwaltschaft, die Eidgenössische Zollverwaltung, die zuständigen Dienste des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Standort der zukünftigen ZSI in Bern sein sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Vertrag zwischen der Schweiz und Italien zur Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und zur Erleichterung seiner Anwendung, der am 10. September 1998 von Bundesrat Arnold Koller unterzeichnet und am 14. Dezember 1998 vom Bundesrat ratifiziert worden ist, sieht in Artikel XVIII die Schaffung einer besonderen Zentralstelle im Bundesamt für Polizeiwesen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vor.</p><p>Unabhängig von der Frage, ob ein solcher - stellenweise problematischer - Vertrag durch das Parlament ratifiziert werden soll, und angesichts der im Zusammenhang mit den von Italien gestellten Gesuchen um Rechtshilfe erarbeiteten Praxis ersuche ich den Bundesrat, als Standort für ein solches Büro das Tessin und nicht Bern zu wählen. Dies würde die Rekrutierung von qualifiziertem Personal, welches der italienischen Sprache mächtig ist, erleichtern. Ausserdem könnte die Durchführung der Bestimmungen eines solchen Vertrages Personen anvertraut werden, welche die italienischen Verhältnisse gut kennen.</p>
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