Bahn-Transitkorridor im Aargau. Lärmschutzmassnahmen
- ShortId
-
98.3612
- Id
-
19983612
- Updated
-
14.11.2025 08:06
- Language
-
de
- Title
-
Bahn-Transitkorridor im Aargau. Lärmschutzmassnahmen
- AdditionalIndexing
-
Lärmbelästigung;Aargau;Schienennetz;Lärmschutz
- 1
-
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0301010101, Aargau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit der Finanzierung der vier Grossprojekte der Bahn, welche im November in der Volksabstimmung gutgeheissen wurde, sind Kredite für die Lärmsanierung bereitgestellt worden. Richtigerweise wird ein Grossteil davon in die Erneuerung des Rollmaterials fliessen. Dennoch ist auch passiver Lärmschutz durch bauliche Massnahmen nötig. Die SBB haben sich dazu, was den Aargau betrifft, bereits im Zusammenhang mit dem Huckepackkorridor vertraglich verpflichtet. Die Sanierungsprojekte sind grossteils im Einvernehmen mit Gemeinden und Grundeigentümern bereinigt. Bis heute wurde immer wieder auf die Finanzierungslücke hingewiesen, was die Realisierung verzögerte.</p>
- <p>Bereits am 16. November 1996 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK; vormals EVED) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Finanzdepartement unter Berücksichtigung der Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm eine Botschaft samt Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen sowie ein Sanierungsprogramm auszuarbeiten. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.</p><p>Zu den eingegangenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wurde am 1. März 1999 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>2. Das Lärmsanierungskonzept sieht vor, prioritär das bestehende schweizerische Rollmaterial, Güterwagen eingeschlossen, lärmtechnisch zu sanieren. Dadurch lässt sich eine rasche Wirkung auf dem gesamten Bahnnetz erzielen, ohne zum Teil langwierige Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen.</p><p>Für die zeitliche Reihung der Sanierungsstrecken wurde ein Kriterium der Betroffenheit in Anlehnung an die Bestimmung der Lärmschutzverordnung definiert. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm schlägt indessen vor, unabhängig davon für die Strecken entlang dem Huckepackkorridor die mit den Kantonen ausgehandelten und in Vereinbarungen festgehaltenen Termine einzuhalten. Bevor die eidgenössischen Räte dem (referendumsfähigen) Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und demjenigen für die Finanzierung dieser Sanierung nicht zugestimmt haben, kann allerdings kein Zeitpunkt für die Lärmsanierung einzelner Teilstrecken genannt werden.</p><p>3. Mit der Abstimmung über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs wurde neben der Art der Finanzierung auch das Kostendach von 2,25 Milliarden Franken für die Lärmsanierung der Eisenbahnen in der Schweiz festgelegt. Erst mit dem Inkrafttreten der Bundesbeschlüsse werden das Sanierungskonzept zu einem rechtsgültigen Projekt und die Finanzierung der Massnahmen - auch entlang der Huckepackkorridor-Strecken - ermöglicht. Die konkrete Realisierung der Massnahmen wird unmittelbar anschliessend an die Hand genommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie präsentiert sich nun nach der erfolgreichen Abstimmung über die Finanzierung der Bahngrossprojekte der Vollzug bei den Lärmschutzmassnahmen?</p><p>2. Wie sieht der Realisierungsplan konkret für den Kanton Aargau entlang dem Transitkorridor aus?</p><p>3. Bis wann ist generell mit der Übergabe der Lärmschutzvorlage an das Parlament zu rechnen? Ist die konkrete Realisierung des Lärmschutzes im Aargau noch von deren Genehmigung abhängig, obwohl bereits seit Jahren Zusagen (Huckepackkorridor) bestehen?</p>
- Bahn-Transitkorridor im Aargau. Lärmschutzmassnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Zusammenhang mit der Finanzierung der vier Grossprojekte der Bahn, welche im November in der Volksabstimmung gutgeheissen wurde, sind Kredite für die Lärmsanierung bereitgestellt worden. Richtigerweise wird ein Grossteil davon in die Erneuerung des Rollmaterials fliessen. Dennoch ist auch passiver Lärmschutz durch bauliche Massnahmen nötig. Die SBB haben sich dazu, was den Aargau betrifft, bereits im Zusammenhang mit dem Huckepackkorridor vertraglich verpflichtet. Die Sanierungsprojekte sind grossteils im Einvernehmen mit Gemeinden und Grundeigentümern bereinigt. Bis heute wurde immer wieder auf die Finanzierungslücke hingewiesen, was die Realisierung verzögerte.</p>
- <p>Bereits am 16. November 1996 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK; vormals EVED) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Finanzdepartement unter Berücksichtigung der Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm eine Botschaft samt Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen sowie ein Sanierungsprogramm auszuarbeiten. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.</p><p>Zu den eingegangenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wurde am 1. März 1999 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>2. Das Lärmsanierungskonzept sieht vor, prioritär das bestehende schweizerische Rollmaterial, Güterwagen eingeschlossen, lärmtechnisch zu sanieren. Dadurch lässt sich eine rasche Wirkung auf dem gesamten Bahnnetz erzielen, ohne zum Teil langwierige Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen.</p><p>Für die zeitliche Reihung der Sanierungsstrecken wurde ein Kriterium der Betroffenheit in Anlehnung an die Bestimmung der Lärmschutzverordnung definiert. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm schlägt indessen vor, unabhängig davon für die Strecken entlang dem Huckepackkorridor die mit den Kantonen ausgehandelten und in Vereinbarungen festgehaltenen Termine einzuhalten. Bevor die eidgenössischen Räte dem (referendumsfähigen) Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und demjenigen für die Finanzierung dieser Sanierung nicht zugestimmt haben, kann allerdings kein Zeitpunkt für die Lärmsanierung einzelner Teilstrecken genannt werden.</p><p>3. Mit der Abstimmung über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs wurde neben der Art der Finanzierung auch das Kostendach von 2,25 Milliarden Franken für die Lärmsanierung der Eisenbahnen in der Schweiz festgelegt. Erst mit dem Inkrafttreten der Bundesbeschlüsse werden das Sanierungskonzept zu einem rechtsgültigen Projekt und die Finanzierung der Massnahmen - auch entlang der Huckepackkorridor-Strecken - ermöglicht. Die konkrete Realisierung der Massnahmen wird unmittelbar anschliessend an die Hand genommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie präsentiert sich nun nach der erfolgreichen Abstimmung über die Finanzierung der Bahngrossprojekte der Vollzug bei den Lärmschutzmassnahmen?</p><p>2. Wie sieht der Realisierungsplan konkret für den Kanton Aargau entlang dem Transitkorridor aus?</p><p>3. Bis wann ist generell mit der Übergabe der Lärmschutzvorlage an das Parlament zu rechnen? Ist die konkrete Realisierung des Lärmschutzes im Aargau noch von deren Genehmigung abhängig, obwohl bereits seit Jahren Zusagen (Huckepackkorridor) bestehen?</p>
- Bahn-Transitkorridor im Aargau. Lärmschutzmassnahmen
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