Neue Arbeitszeitmodelle. Einseitige Untersuchung

ShortId
98.3616
Id
19983616
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Neue Arbeitszeitmodelle. Einseitige Untersuchung
AdditionalIndexing
Schaffung von Arbeitsplätzen;Arbeitszeitmodell;Arbeitszeitverkürzung
1
  • L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
  • L06K070205030202, Arbeitszeitverkürzung
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Antwort auf die Aussagen und Fragen des Interpellanten zur Studie "Beschäftigung durch innovative Arbeitszeitmodelle" möchte der Bundesrat Folgendes klarstellen:</p><p></p><p>* Entgegen den Aussagen des Interpellanten wurde die Studie nicht vom BWA in Auftrag gegeben, sondern von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. In dieser Kommission sind die Sozialpartner vertreten, und sie hat die Studie begleitet, kontrolliert und gebilligt.</p><p></p><p>* Die zu analysierenden Fälle wurden von den Autoren der Untersuchung ausgesucht. Es ist somit die erste Analyse, die sich ausschliesslich auf Schweizer Unternehmen (aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor) bezieht, während bereits zahlreiche Studien über die bekannten Erfahrungen im Ausland, wie zum Beispiel VW, vorhanden sind. Wir möchten in Erinnerung rufen, dass es das Ziel der Schweizer Studie war, ein praktisches Werkzeug insbesondere für die KMU unseres Landes zur Verfügung zu stellen.</p><p></p><p>* Das Thema der Studie wurde von der Kommission selbst festgelegt: sie beschloss, nicht die Frage einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung zu behandeln, sondern die Möglichkeiten zu analysieren, welche eine individuelle Flexibilisierung der Arbeitszeit bietet.</p><p></p><p>* Die Kommission hat die in diesem Bereich anerkannten Wissenschaftler einstimmig ausgewählt, und diese definierten ihrerseits im Rahmen des Themas den Inhalt der Studie.</p><p></p><p>* Die Studie wurde in einem Zeitrahmen durchgeführt, der bereits festgelegt war, als der SGB beschloss, mit der Unterschriftensammlung für seine Arbeitszeitverkürzungsinitiative zu beginnen.</p><p></p><p>* Mit einer Ausnahme wurden alle Umfragen in den verschiedenen Sprachregionen durchgeführt. Die Ausnahme kommt daher, dass die Wissenschaftler die betreffende Umfrage bereits vor dem Auftrag der Kommission durchgeführt und sich dabei für ihre Untersuchung auf eine Region beschränkt hatten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor kurzem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) eine von ihm durchgeführte Untersuchung mit dem Titel "Beschäftigung durch innovative Arbeitszeitmodelle" veröffentlicht. Bei der Lektüre dieses Dokumentes fällt deren Einseitigkeit auf. Das BWA hat nämlich die Umfrage so gestaltet, dass die von den Gewerkschaften geforderte generelle Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit nur in ein schlechtes Licht gerückt wurde.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb hat das BWA bei seiner Untersuchung über die kollektive Arbeitszeitverkürzung die sowohl im Ausland als auch in der Schweiz vorliegenden positiven Beispiele nicht berücksichtigt? (Bei Volkswagen konnte man z. B. durch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 28,8 Stunden 30 000 Arbeitsplätze erhalten. Die Transports Publics Genevois konnten durch eine Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38 Wochenstunden 35 neue Fahrer und Fahrerinnen einstellen.)</p><p>2. Das BWA meint, dass "eine Unternehmung mit drei Beschäftigten bei einer generellen Arbeitszeitverkürzung von 10 Prozent nicht ohne weiteres zusätzliche 0,3 Arbeitseinheiten zweckmässig einsetzen kann". Das stimmt, doch im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen wäre es sowieso besser, die Arbeitszeit durch die Einführung der Viertagewoche zu verkürzen. Weshalb hat das BWA dieses Modell, das insbesondere in Frankreich bereits auf interessante Weise umgesetzt wird, nicht untersucht?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Feststellungen den Behauptungen der Autoren der Untersuchung vor allem in jenem Punkt widersprechen, wo sie schreiben, dass es in bezug auf die beschäftigungswirksamen Arbeitszeitmodelle "sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis an empirischen Daten über Modelle und Erfahrungswerte mangelt"? Welche seriösen Daten können Wissenschaft und Praxis dieser Studie also entnehmen?</p><p>4. Hält der Bundesrat es für angebracht, dass das BWA genau zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung für die Initiative für die Arbeitszeitverkürzung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine solch einseitige Untersuchung veröffentlicht?</p><p>5. Kann der Bundesrat uns schliesslich sagen, weshalb das BWA in seiner Untersuchung lediglich Deutschschweizer Unternehmungen berücksichtigt? Muss man daraus schliessen, dass die Westschweizer und Tessiner Unternehmensleiter nach Ansicht des BWA nicht fähig sind, eine Umfrage über neue Arbeitszeitmodelle zu beantworten?</p>
  • Neue Arbeitszeitmodelle. Einseitige Untersuchung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Antwort auf die Aussagen und Fragen des Interpellanten zur Studie "Beschäftigung durch innovative Arbeitszeitmodelle" möchte der Bundesrat Folgendes klarstellen:</p><p></p><p>* Entgegen den Aussagen des Interpellanten wurde die Studie nicht vom BWA in Auftrag gegeben, sondern von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. In dieser Kommission sind die Sozialpartner vertreten, und sie hat die Studie begleitet, kontrolliert und gebilligt.</p><p></p><p>* Die zu analysierenden Fälle wurden von den Autoren der Untersuchung ausgesucht. Es ist somit die erste Analyse, die sich ausschliesslich auf Schweizer Unternehmen (aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor) bezieht, während bereits zahlreiche Studien über die bekannten Erfahrungen im Ausland, wie zum Beispiel VW, vorhanden sind. Wir möchten in Erinnerung rufen, dass es das Ziel der Schweizer Studie war, ein praktisches Werkzeug insbesondere für die KMU unseres Landes zur Verfügung zu stellen.</p><p></p><p>* Das Thema der Studie wurde von der Kommission selbst festgelegt: sie beschloss, nicht die Frage einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung zu behandeln, sondern die Möglichkeiten zu analysieren, welche eine individuelle Flexibilisierung der Arbeitszeit bietet.</p><p></p><p>* Die Kommission hat die in diesem Bereich anerkannten Wissenschaftler einstimmig ausgewählt, und diese definierten ihrerseits im Rahmen des Themas den Inhalt der Studie.</p><p></p><p>* Die Studie wurde in einem Zeitrahmen durchgeführt, der bereits festgelegt war, als der SGB beschloss, mit der Unterschriftensammlung für seine Arbeitszeitverkürzungsinitiative zu beginnen.</p><p></p><p>* Mit einer Ausnahme wurden alle Umfragen in den verschiedenen Sprachregionen durchgeführt. Die Ausnahme kommt daher, dass die Wissenschaftler die betreffende Umfrage bereits vor dem Auftrag der Kommission durchgeführt und sich dabei für ihre Untersuchung auf eine Region beschränkt hatten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor kurzem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) eine von ihm durchgeführte Untersuchung mit dem Titel "Beschäftigung durch innovative Arbeitszeitmodelle" veröffentlicht. Bei der Lektüre dieses Dokumentes fällt deren Einseitigkeit auf. Das BWA hat nämlich die Umfrage so gestaltet, dass die von den Gewerkschaften geforderte generelle Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit nur in ein schlechtes Licht gerückt wurde.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb hat das BWA bei seiner Untersuchung über die kollektive Arbeitszeitverkürzung die sowohl im Ausland als auch in der Schweiz vorliegenden positiven Beispiele nicht berücksichtigt? (Bei Volkswagen konnte man z. B. durch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 28,8 Stunden 30 000 Arbeitsplätze erhalten. Die Transports Publics Genevois konnten durch eine Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38 Wochenstunden 35 neue Fahrer und Fahrerinnen einstellen.)</p><p>2. Das BWA meint, dass "eine Unternehmung mit drei Beschäftigten bei einer generellen Arbeitszeitverkürzung von 10 Prozent nicht ohne weiteres zusätzliche 0,3 Arbeitseinheiten zweckmässig einsetzen kann". Das stimmt, doch im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen wäre es sowieso besser, die Arbeitszeit durch die Einführung der Viertagewoche zu verkürzen. Weshalb hat das BWA dieses Modell, das insbesondere in Frankreich bereits auf interessante Weise umgesetzt wird, nicht untersucht?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Feststellungen den Behauptungen der Autoren der Untersuchung vor allem in jenem Punkt widersprechen, wo sie schreiben, dass es in bezug auf die beschäftigungswirksamen Arbeitszeitmodelle "sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis an empirischen Daten über Modelle und Erfahrungswerte mangelt"? Welche seriösen Daten können Wissenschaft und Praxis dieser Studie also entnehmen?</p><p>4. Hält der Bundesrat es für angebracht, dass das BWA genau zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung für die Initiative für die Arbeitszeitverkürzung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine solch einseitige Untersuchung veröffentlicht?</p><p>5. Kann der Bundesrat uns schliesslich sagen, weshalb das BWA in seiner Untersuchung lediglich Deutschschweizer Unternehmungen berücksichtigt? Muss man daraus schliessen, dass die Westschweizer und Tessiner Unternehmensleiter nach Ansicht des BWA nicht fähig sind, eine Umfrage über neue Arbeitszeitmodelle zu beantworten?</p>
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