Kooperativer Föderalismus

ShortId
98.3622
Id
19983622
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Kooperativer Föderalismus
AdditionalIndexing
Bericht;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit diesem Vorstoss soll die bisher einseitig die vertikale Dimension (Verhältnis Bund/Kantone) betonende Föderalismusdiskussion (Mitwirkung der Kantone in Bundesangelegenheiten, Finanzausgleich, Subsidiarität, kleine Aussenpolitik usw.) durch den verstärkten Einbezug der horizontalen Dimension der interkantonalen Zusammenarbeit ergänzt werden.</p><p>Durch die konzertierte Offensive der Kantone (insbesondere durch die neue Konferenz der Kantonsregierungem, KdK) gegenüber dem Bund (z. B. Revision BV) besteht heute eine krasse Asymmetrie in der öffentlichen Behandlung dieser beiden Föderalismusaspekte.</p><p>Damit wird die Frage der systematischen Ausschöpfung von interkantonalen Synergien ob des verstärkten ökonomischen Standortwettbewerbes zwischen den Kantonen (z. B. in den Bereichen Universitäten, Fachhochschulen, Gesundheitswesen, usw.) und durch forsch vorgetragene gemeinsame Ansprüche der Kantone gegenüber dem Bund zunehmend in den Hintergrund gedrängt.</p>
  • <p>Der Vorstoss enthält zwei Anliegen: Der Bundesrat wird erstens aufgefordert, unter Beizug von externem Sachverstand zum Thema des horizontalen kooperativen Föderalismus einen Bericht zuhanden des Parlamentes auszuarbeiten, und zweitens dem Parlament gestützt darauf gesetzliche Vorschläge zur Reform des kooperativen Föderalismus zu unterbreiten.</p><p>Der Föderalismus wird zurzeit im Rahmen des Projektes "Neuen Finanzausgleich" einer eingehenden Überprüfung und Überarbeitung unterzogen. Reformvorschläge werden demnächst zur Vernehmlassung unterbreitet. In die Arbeiten im Rahmen dieses Projektes sind nicht nur die vertikalen Beziehungen (Bund/Kantone) einbezogen worden. Ein wichtiger Pfeiler ist vielmehr auch die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Letztere hat zum Ziel, dass Kantone für das Erbringen von öffentlichen Leistungen, die über die Kantonsgrenzen hinweg einen Nutzen erzeugen, fair entschädigt bzw. dass die Lasten aufgrund der tatsächlichen Nutzenstreuung gerecht verteilt werden. Obgleich die Verantwortung primär den Kantonen obliegt, hat der Bund an der interkantonalen Zusammenarbeit ein grosses Interesse, weil dadurch Synergien ausgeschöpft werden können und eine Zentralisierung von Aufgaben vermieden werden kann. Aus diesem Grund sollen im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" Vorschläge unterbreitet werden, wie der Bund die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich unterstützen kann. Es wird namentlich vorgeschlagen, dass der Bund die Möglichkeit haben soll, Kantone zu verpflichten, sich an interkantonalen Verträgen zu beteiligen bzw. solche Verträge allgemeinverbindlich zu erklären.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage und der erfolgten Vorarbeiten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung zu den beiden Anliegen des Vorstosses:</p><p>1. Der Bund und die Kantone haben im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" in gemeinsamer Arbeit eine Vielzahl neuer und innovativer Instrumente der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit im Bundesstaat bereitgestellt. Der Bundesrat wird den Schlussbericht der Projektorganisation im April 1999 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>Mit der Veröffentlichung des Schlussberichtes zum Projekt "Neuer Finanzausgleich" wird eine breite politische Diskussion über die Innovationsmöglichkeiten der föderalistischen Institutionen angestrebt. Die Frage nach der Nützlichkeit einer vom Motionär verlangten Gesamtschau der interkantonalen Zusammenarbeitsformen muss zum jetzigen Zeitpunkt offengelassen werden. Ob die verlangte Studie einem tatsächlichen Bedarf entspricht, kann erst nach der Auswertung der Vernehmlassung geprüft werden. Der Bundesrat will aus diesen Gründen die Ergebnisse der Vernehmlassung abwarten und sich alle Optionen für das weitere Vorgehen frei halten.</p><p>2. Die Verwirklichung des zweiten Anliegens des Vorstosses, das Unterbreiten von Vorschlägen an das Parlament, wird durch die Vernehmlassungsvorlage zum Projekt "Neuer Finanzausgleich" (Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich) demnächst eingeleitet. Es wird zu sehen sein, ob und inwieweit die auf Verfassungs- und Gesetzesebene vorgeschlagenen Änderungen politische Akzeptanz finden werden. Problematisch am zweiten Teil des Vorstosses erscheint u. a., dass fraglos vorausgesetzt wird, dass aufgrund des Berichtes gesetzliche Vorschläge nötig sein werden. Abgesehen von der Frage, ob und inwieweit sich aus einer Beurteilung des Ist-Zustandes des kooperativen Föderalismus nahtlos Verbesserungsvorschläge ableiten lassen, ist durchaus auch denkbar, dass die intensive interkantonale Zusammenarbeit als für die Bewältigung der Probleme ausreichend beurteilt wird. Während der Vorstoss von gesetzlichen Änderungen ausgeht, ist nicht ausgeschlossen, dass auch Verfassungsänderungen notwendig sein können. Denkbar ist auch, dass aufgrund der Studie Grenzen der horizontalen Kooperation erkennbar sein werden. Von verschiedener Seite wird seit einiger Zeit auch über mögliche Kantonszusammenschlüsse bzw. Gebietsreformen gesprochen. Der Bundesrat möchte deshalb völlig offen lassen, welche Schlüsse dereinst aus dem Bericht gezogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- unter Beizug von externem Sachverstand in einem Bericht zuhanden des Parlamentes die potentiellen und tatsächlichen Harmonisierungs-, Koordinations-, Kooperations- und Fusionsleistungen des kooperativen Föderalismus (horizontale Zusammenarbeit unter den Kantonen) aufzuzeigen;</p><p>- aufgrund dieses Berichtes dem Parlament gesetzliche Vorschläge zu unterbreiten, welche dem Bund verstärkte bisherige und neue Mitsteuerungsinstrumente in die Hand geben, um zukünftig systematischer direkt oder indirekt auf die interkantonale Kooperation einzuwirken, z. B. durch finanzielle, normative und konzeptuelle Instrumente.</p>
  • Kooperativer Föderalismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit diesem Vorstoss soll die bisher einseitig die vertikale Dimension (Verhältnis Bund/Kantone) betonende Föderalismusdiskussion (Mitwirkung der Kantone in Bundesangelegenheiten, Finanzausgleich, Subsidiarität, kleine Aussenpolitik usw.) durch den verstärkten Einbezug der horizontalen Dimension der interkantonalen Zusammenarbeit ergänzt werden.</p><p>Durch die konzertierte Offensive der Kantone (insbesondere durch die neue Konferenz der Kantonsregierungem, KdK) gegenüber dem Bund (z. B. Revision BV) besteht heute eine krasse Asymmetrie in der öffentlichen Behandlung dieser beiden Föderalismusaspekte.</p><p>Damit wird die Frage der systematischen Ausschöpfung von interkantonalen Synergien ob des verstärkten ökonomischen Standortwettbewerbes zwischen den Kantonen (z. B. in den Bereichen Universitäten, Fachhochschulen, Gesundheitswesen, usw.) und durch forsch vorgetragene gemeinsame Ansprüche der Kantone gegenüber dem Bund zunehmend in den Hintergrund gedrängt.</p>
    • <p>Der Vorstoss enthält zwei Anliegen: Der Bundesrat wird erstens aufgefordert, unter Beizug von externem Sachverstand zum Thema des horizontalen kooperativen Föderalismus einen Bericht zuhanden des Parlamentes auszuarbeiten, und zweitens dem Parlament gestützt darauf gesetzliche Vorschläge zur Reform des kooperativen Föderalismus zu unterbreiten.</p><p>Der Föderalismus wird zurzeit im Rahmen des Projektes "Neuen Finanzausgleich" einer eingehenden Überprüfung und Überarbeitung unterzogen. Reformvorschläge werden demnächst zur Vernehmlassung unterbreitet. In die Arbeiten im Rahmen dieses Projektes sind nicht nur die vertikalen Beziehungen (Bund/Kantone) einbezogen worden. Ein wichtiger Pfeiler ist vielmehr auch die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Letztere hat zum Ziel, dass Kantone für das Erbringen von öffentlichen Leistungen, die über die Kantonsgrenzen hinweg einen Nutzen erzeugen, fair entschädigt bzw. dass die Lasten aufgrund der tatsächlichen Nutzenstreuung gerecht verteilt werden. Obgleich die Verantwortung primär den Kantonen obliegt, hat der Bund an der interkantonalen Zusammenarbeit ein grosses Interesse, weil dadurch Synergien ausgeschöpft werden können und eine Zentralisierung von Aufgaben vermieden werden kann. Aus diesem Grund sollen im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" Vorschläge unterbreitet werden, wie der Bund die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich unterstützen kann. Es wird namentlich vorgeschlagen, dass der Bund die Möglichkeit haben soll, Kantone zu verpflichten, sich an interkantonalen Verträgen zu beteiligen bzw. solche Verträge allgemeinverbindlich zu erklären.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage und der erfolgten Vorarbeiten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung zu den beiden Anliegen des Vorstosses:</p><p>1. Der Bund und die Kantone haben im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" in gemeinsamer Arbeit eine Vielzahl neuer und innovativer Instrumente der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit im Bundesstaat bereitgestellt. Der Bundesrat wird den Schlussbericht der Projektorganisation im April 1999 in die Vernehmlassung schicken.</p><p>Mit der Veröffentlichung des Schlussberichtes zum Projekt "Neuer Finanzausgleich" wird eine breite politische Diskussion über die Innovationsmöglichkeiten der föderalistischen Institutionen angestrebt. Die Frage nach der Nützlichkeit einer vom Motionär verlangten Gesamtschau der interkantonalen Zusammenarbeitsformen muss zum jetzigen Zeitpunkt offengelassen werden. Ob die verlangte Studie einem tatsächlichen Bedarf entspricht, kann erst nach der Auswertung der Vernehmlassung geprüft werden. Der Bundesrat will aus diesen Gründen die Ergebnisse der Vernehmlassung abwarten und sich alle Optionen für das weitere Vorgehen frei halten.</p><p>2. Die Verwirklichung des zweiten Anliegens des Vorstosses, das Unterbreiten von Vorschlägen an das Parlament, wird durch die Vernehmlassungsvorlage zum Projekt "Neuer Finanzausgleich" (Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich) demnächst eingeleitet. Es wird zu sehen sein, ob und inwieweit die auf Verfassungs- und Gesetzesebene vorgeschlagenen Änderungen politische Akzeptanz finden werden. Problematisch am zweiten Teil des Vorstosses erscheint u. a., dass fraglos vorausgesetzt wird, dass aufgrund des Berichtes gesetzliche Vorschläge nötig sein werden. Abgesehen von der Frage, ob und inwieweit sich aus einer Beurteilung des Ist-Zustandes des kooperativen Föderalismus nahtlos Verbesserungsvorschläge ableiten lassen, ist durchaus auch denkbar, dass die intensive interkantonale Zusammenarbeit als für die Bewältigung der Probleme ausreichend beurteilt wird. Während der Vorstoss von gesetzlichen Änderungen ausgeht, ist nicht ausgeschlossen, dass auch Verfassungsänderungen notwendig sein können. Denkbar ist auch, dass aufgrund der Studie Grenzen der horizontalen Kooperation erkennbar sein werden. Von verschiedener Seite wird seit einiger Zeit auch über mögliche Kantonszusammenschlüsse bzw. Gebietsreformen gesprochen. Der Bundesrat möchte deshalb völlig offen lassen, welche Schlüsse dereinst aus dem Bericht gezogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- unter Beizug von externem Sachverstand in einem Bericht zuhanden des Parlamentes die potentiellen und tatsächlichen Harmonisierungs-, Koordinations-, Kooperations- und Fusionsleistungen des kooperativen Föderalismus (horizontale Zusammenarbeit unter den Kantonen) aufzuzeigen;</p><p>- aufgrund dieses Berichtes dem Parlament gesetzliche Vorschläge zu unterbreiten, welche dem Bund verstärkte bisherige und neue Mitsteuerungsinstrumente in die Hand geben, um zukünftig systematischer direkt oder indirekt auf die interkantonale Kooperation einzuwirken, z. B. durch finanzielle, normative und konzeptuelle Instrumente.</p>
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