Vorgezogene Liberalisierung für neue erneuerbare Energien

ShortId
98.3627
Id
19983627
Updated
25.06.2025 02:22
Language
de
Title
Vorgezogene Liberalisierung für neue erneuerbare Energien
AdditionalIndexing
Elektrizitätsmarkt;sanfte Energie;erneuerbare Energie
1
  • L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L02K1705, sanfte Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien gehört zu den erklärten Zielen des Bundesrates und ist in der Bundesverfassung verankert. In den meisten nordeuropäischen Ländern (Deutschland, Holland, Grossbritannien, Skandinavien) ist der Strommarkt bereits liberalisiert. Es beginnen sich dort "grüne Märkte" zu entwickeln, mit direkten Verkaufsbeziehungen zwischen Erzeugern und Abnehmern von "grünem Strom".</p><p>In der Schweiz soll der Strommarkt nur schrittweise, mit einer Verzögerung von rund zehn Jahren für Haushalte und gewerbliche Kunden, geöffnet werden. Dadurch erleiden die Anbieter von Strom aus neuen erneuerbaren Energien einen Konkurrenznachteil, müssten sie doch weitere zehn Jahre warten, bis eine direkte Vermarktung bei allen potentiellen Bezügern von "grünem Strom" gesetzlich gesichert würde. Diese Benachteiligung gilt es im Gesetz zu verhindern. Eine entsprechende Ausnahme im Gesetz, die den freien Handel mit "grünem Strom" zu fairen Bedingungen von Anfang an ermöglicht, lässt sich sehr einfach im neuen Elektrizitätsmarktgesetz verankern. Das Angebot an neuen erneuerbaren Energien ist heute nicht sehr gross, und der potentielle Marktanteil für "grünen Strom" dürfte sich zwischen 1 bis 2 Prozent bewegen. Eine solche rasche Öffnung des Marktes ist für die bisherigen Stromerzeuger nicht mit Nachteilen verbunden. Im Sinne einer indirekten Förderung der erneuerbaren Energien ist eine vorgezogene Liberalisierung sinnvoll und möglich.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Strommarktliberalisierung so zu gestalten, dass Kaufverträge zwischen Erzeugern von neuen erneuerbaren Energien (Wind- und Solarstrom, Strom aus Wärme-Kraft-Koppelung, Geothermie usw.) und privaten Endverbrauchern vom ersten Tag der Inkraftsetzung des Gesetzes, unbesehen des Lieferumfangs, möglich werden. Die Durchleitungstarife sind im Verhältnis zur durchgeleiteten Strommenge von Anfang an nichtdiskriminierend festzusetzen und mit einer Meistbegünstigungsklausel zu versehen.</p>
  • Vorgezogene Liberalisierung für neue erneuerbare Energien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien gehört zu den erklärten Zielen des Bundesrates und ist in der Bundesverfassung verankert. In den meisten nordeuropäischen Ländern (Deutschland, Holland, Grossbritannien, Skandinavien) ist der Strommarkt bereits liberalisiert. Es beginnen sich dort "grüne Märkte" zu entwickeln, mit direkten Verkaufsbeziehungen zwischen Erzeugern und Abnehmern von "grünem Strom".</p><p>In der Schweiz soll der Strommarkt nur schrittweise, mit einer Verzögerung von rund zehn Jahren für Haushalte und gewerbliche Kunden, geöffnet werden. Dadurch erleiden die Anbieter von Strom aus neuen erneuerbaren Energien einen Konkurrenznachteil, müssten sie doch weitere zehn Jahre warten, bis eine direkte Vermarktung bei allen potentiellen Bezügern von "grünem Strom" gesetzlich gesichert würde. Diese Benachteiligung gilt es im Gesetz zu verhindern. Eine entsprechende Ausnahme im Gesetz, die den freien Handel mit "grünem Strom" zu fairen Bedingungen von Anfang an ermöglicht, lässt sich sehr einfach im neuen Elektrizitätsmarktgesetz verankern. Das Angebot an neuen erneuerbaren Energien ist heute nicht sehr gross, und der potentielle Marktanteil für "grünen Strom" dürfte sich zwischen 1 bis 2 Prozent bewegen. Eine solche rasche Öffnung des Marktes ist für die bisherigen Stromerzeuger nicht mit Nachteilen verbunden. Im Sinne einer indirekten Förderung der erneuerbaren Energien ist eine vorgezogene Liberalisierung sinnvoll und möglich.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Strommarktliberalisierung so zu gestalten, dass Kaufverträge zwischen Erzeugern von neuen erneuerbaren Energien (Wind- und Solarstrom, Strom aus Wärme-Kraft-Koppelung, Geothermie usw.) und privaten Endverbrauchern vom ersten Tag der Inkraftsetzung des Gesetzes, unbesehen des Lieferumfangs, möglich werden. Die Durchleitungstarife sind im Verhältnis zur durchgeleiteten Strommenge von Anfang an nichtdiskriminierend festzusetzen und mit einer Meistbegünstigungsklausel zu versehen.</p>
    • Vorgezogene Liberalisierung für neue erneuerbare Energien

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