Abfallplanung des Bundes

ShortId
98.3629
Id
19983629
Updated
10.04.2024 11:56
Language
de
Title
Abfallplanung des Bundes
AdditionalIndexing
Produktionskapazität;Abfallwirtschaft;Abfallbeseitigung;Zement
1
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L04K07060206, Produktionskapazität
  • L06K070503030107, Zement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat zu Recht das Ziel vorgegeben, ab dem Jahre 2000 Abfälle zu verbrennen und nicht mehr zu deponieren. Aber auch richtige Ziele sind möglichst rationell, d. h. in einem günstigen Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu verfolgen. Überkapazitäten bei den KVA verursachen grosse Kosten und bringen ökologisch nichts. Nach den Zahlen des Bundes sind noch weitere KVA nötig. Es stellt sich aber die Frage, ob bei dieser Planung dem Postulat der Vermeidung von Überkapazitäten und Fehlinvestitionen genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Übergang von der Deponie zur Verbrennung ist ein Fortschritt. Die Verbrennung ist aber keine Ideallösung. Abfallverminderung und Recycling sind besser. Wenn aber heute zu grosse Kapazitäten geschaffen werden, können diese als Argument gegen bessere Lösungen eingesetzt werden.</p><p>2. Die Zementindustrie benötigt grosse Mengen von Brennmaterial. Wenn dort Abfall statt Öl verbrannt wird, ist dies im Sinne der Nachhaltigkeit zu begrüssen.</p><p>3. Im Abfallbereich ist die Planwirtschaft leider unvermeidlich. Es gibt keinen sinnvollen Markt, der Angebot und Nachfrage regulieren könnte. Die Kunden der KVA können nicht frei entscheiden, sondern sie sind durch rechtliche Vorschriften an den Anbieter gebunden, der deshalb Kosten für Fehlinvestitionen fast beliebig überwälzen kann. Deshalb ist eine sorgfältige Planung, die der Ökonomie der Mittel Rechnung trägt, doppelt nötig.</p><p>4. Es gibt bereits KVA, die mangels Abfällen stillgelegt werden mussten. Andere Betriebe suchen Kunden im nahen Ausland. Bevor deshalb neue KVA gebaut werden, sollten Möglichkeiten zum interregionalen Ausgleich gefunden werden, vor allem dann, wenn der ökologisch sinnvolle Bahntransport möglich ist. Die bundesrätliche Aussage in der Antwort auf meine Einfache Anfrage 97.1192, "Sind die notwendigen Anlagen vorhanden und ist das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle einmal durchgesetzt, so können sich Bund und Kantone einen Überblick über die Transporte und Transportmittel verschaffen und allfällige Optimierungsmöglichkeiten beim Transport aufzeigen", könnte fast im Satz "zuerst bauen, dann planen" zusammengefasst werden.</p><p>5. Aufgrund der oben genannten Kritikpunkte drängt sich eine sorgfältige Überprüfung der Prognosen auf, wenn Fehlinvestitionen vermieden werden sollen.</p>
  • <p>Vorbemerkung: 1998 wurden insgesamt 3 Millionen Tonnen brennbare Abfälle in KVA und Deponien entsorgt. Dabei wurden 2,42 Millionen Tonnen verbrannt und 0,58 Millionen Tonnen deponiert. 1998 war die zur Nutzung freigegebene KVA-Kapazität zu 86 Prozent ausgelastet. Während noch fast 600 000 Tonnen Abfälle deponiert wurden, wiesen KVA der Region Ostschweiz freie Kapazitäten auf. Ab dem 1. Januar 2000 ist die Ablagerung brennbarer Abfälle verboten. Zu diesem Zeitpunkt verfügen die schweizerischen KVA über eine Kapazität von 2,88 Millionen Tonnen. Die Verbrennung der 3 Millionen Tonnen Abfälle erfordert daher die Nutzung sämtlicher KVA-Kapazitäten und macht möglicherweise auch Übergangslösungen, wie z. B. das Zwischenlagern von Kehricht in Form von Ballen, notwendig.</p><p>Angesichts der saisonal um bis zu 10 Prozent schwankenden Abfallmengen sind - zumindest bis zur Inbetriebnahme neuer Ofenlinien - erhebliche Engpässe zu erwarten. Dies gilt insbesondere bei ungeplanten Betriebsunterbrüchen einzelner KVA. Weil etliche Ofenlinien in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreichen werden, wird ohne Neubau oder Ersatz von Öfen die KVA-Kapazität zudem mittelfristig abnehmen.</p><p>Seit Anfang der Neunzigerjahre koordiniert der Bund die kantonale Planung von KVA. Dabei hat er eine bessere Abstimmung der vorher von den einzelnen Kantonen weitgehend unabhängig durchgeführten Planung erreicht. Die Koordination durch den Bund erlaubte seit Anfang der Neunzigerjahre den Verzicht auf sechs KVA-Projekte und damit Einsparungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken. Daneben wurden verschiedene Projekte redimensioniert.</p><p>1. Die Angaben des Buwal über die Menge der brennbaren Abfälle sind zuverlässig, da sie auf dem Gewicht der in die Abfallanlagen angelieferten Abfälle beruhen. Die Erhebungen erlauben für drei bis fünf Jahre gute Prognosen. Abschätzungen der längerfristigen Entwicklung sind naturgemäss weniger sicher. Einerseits ist die Entwicklung der Abfallmengen (z. B. aufgrund demografischer und wirtschaftlicher Änderungen) nicht exakt vorhersehbar. Andererseits ist nicht in jedem Fall absehbar, wann Ofenlinien ausser Betrieb genommen werden müssen, ist doch ein Fünftel von ihnen bereits über zwanzig Jahre alt.</p><p>Das Recycling von Glas, Papier, Karton und Bioabfällen ist in der Schweiz sehr erfolgreich. Die Schweiz nimmt hier im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Das Potenzial an zusätzlich verwertbaren Altstoffen ist dementsprechend nur noch gering, und eine weitere Steigerung der Recyclingquoten wäre mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.</p><p>In der Abfallvermeidung sind die mittels freiwilliger Massnahmen oder mit Verordnungsrecht erreichbaren Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Insbesondere im Verpackungsbereich wurden in der Vergangenheit erhebliche Materialeinsparungen erzielt.</p><p>2. Zementwerke können schadstoffarme Abfälle aus Industrie und Gewerbe verbrennen. Das Verbrennen von Siedlungsabfällen ist wegen des erhöhten Gehaltes an Schadstoffen verboten. 1998 verbrannten die Zementwerke 150 000 Tonnen Abfälle, vor allem Altöl, Lösemittel, Autoreifen, Altholz sowie Klärschlamm. Die Nutzung dieser Abfälle als Ersatz konventioneller Brennstoffe ist ökologisch sinnvoll. Die Zementindustrie beabsichtigt maximal 300 000 Tonnen Abfälle zu verbrennen. Somit ist dieser Entsorgungsweg bereits zur Hälfte ausgeschöpft. Ein zusätzliches Potenzial besteht noch bei Altholz, Autoreifen und Klärschlamm. Wie die Erfahrung zeigt, gelangen aber diese Abfälle nur dann in Zementwerken zur Verbrennung, wenn diese eine befriedigende Entsorgungslogistik und konkurrenzfähige Preise anbieten. Im Übrigen wurde ein für das Verbrennen von Altholz ausgerüstetes Zementwerk in Rekingen/AG im Jahre 1998 stillgelegt.</p><p>Die Abfallplanung von Bund und Kantonen berücksichtigt die Entsorgung in Zementwerken seit mehreren Jahren. Nur rund 100 000 Tonnen Abfälle eignen sich sowohl zur Verbrennung in KVA als auch zur Entsorgung in Zementwerken. Davon gelangt heute bereits der grösste Teil in Zementwerke. Auch wenn diese in den kommenden Jahren zusätzliche Abfallmengen übernehmen sollten, beeinflusst dies deshalb die KVA-Planung nur am Rande.</p><p>3. Vorhandene Kapazitäten sollen genutzt werden, bevor neue Anlagen errichtet werden. Dies entspricht dem Umweltschutzgesetz, welches die Kantone zur Vermeidung von Überkapazitäten und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der Planung gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass zu geringe Kapazitäten auch erhebliche Nachteile mit sich bringen. Sind alle Anlagen voll ausgelastet, dann bewirkt eine Panne sofort einen Entsorgungsengpass. Zudem zeigt die Erfahrung, dass knappe Verbrennungskapazitäten zu einem Anstieg der Verbrennungstarife führen. Eine minimale Reserve schafft die Voraussetzung dafür, dass der Markt überhaupt spielen kann. Dies ist insbesondere für diejenigen Regionen wichtig, die ihre Abfälle vor dem Jahr 2000 direkt ablagerten und sich nun den Zugang zu einer ausserregionalen KVA sichern müssen.</p><p>4. Die kantonalen Umweltschutzdirektoren haben am 28. Januar 1999 ihre Absicht bekräftigt, am Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle festzuhalten und diese Regelung auf den 1. Januar 2000 umzusetzen. Das erfordert nach Auffassung der Baudirektoren und des Buwal die vollständige Nutzung aller Kapazitäten, bei keinen oder nur sehr geringen Reserven.</p><p>Freie Kapazitäten bestanden 1998 und 1999 vor allem in der Ostschweiz. Die optimale Nutzung der bestehenden Anlagen hat den Transport von Abfällen über grössere Strecken zur Folge. Zumindest für eine Übergangszeit, bis Regionen wie das Tessin oder das Berner Oberland allenfalls über eigene KVA verfügen, lassen sich die zusätzliche Umweltbelastung und die Kosten der Transporte vertreten. Die Nutzung bestehender Kapazitäten ermöglicht es zudem, Investitionen zu amortisieren. Das Buwal hat im Übrigen verschiedentlich bei Verhandlungen zwischen den Kantonen über den Transport und die Entsorgung vermittelt.</p><p>Soweit ökonomisch tragbar, soll der Transport der Abfälle auf der Schiene erfolgen, weil bei grösseren Distanzen die Umweltbelastung beim Bahntransport wesentlich tiefer ausfällt als bei einem Transport auf der Strasse. Nur 7 von 28 KVA sind aber mit einem Bahnanschluss ausgerüstet. In vielen Fällen wäre der Bau eines Anschlussgleises nicht nur sehr teuer, sondern wegen der bestehenden Bebauung praktisch unmöglich. Sobald der Bahntransport zusätzliche Umladevorgänge mit einer entsprechenden Infrastruktur erfordert, wird er erheblich verteuert. Dies gilt insbesondere, wenn die Umladestationen nur für kurzfristige Übergangslösungen notwendig sind.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Planung der Abfallanlagen auch in Zukunft regelmässig überprüft und den sich unter Umständen rasch verändernden Randbedingungen angepasst werden muss. So hat sich in der Vergangenheit die Menge der zu verbrennenden Abfälle von Jahr zu Jahr um bis 100 000 Tonnen verändert. Auch die Nutzungsmöglichkeiten älterer Ofenlinien können aus technischen Gründen oder aufgrund politischer Entscheide unvorhergesehene Änderungen erfahren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Planung von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) spielen die Prognosen und Planungen des Bundes eine grosse Rolle, weil sich die zuständigen Behörden auf diese Angaben abstützen. Verschiedene KVA weisen eine Überkapazität auf, aber die Zahlen des Bundes werden herangezogen, um den Bau neuer Anlagen zu vertreten.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie zuverlässig sind die Zahlen des Bundes über die Entwicklung der Abfallmengen? Werden die Möglichkeiten der Abfallverminderung und des Recyclings nicht unterschätzt?</p><p>2. Werden die Möglichkeiten, Abfall bei der Zementherstellung zu verbrennen, nicht unterschätzt bzw. ungenügend in die Prognosen einbezogen?</p><p>3. Müsste der Bund nicht bestrebt sein, Überkapazitäten zu vermeiden, um so teure Überinvestitionen zu vermeiden, dies insbesondere auch deshalb, weil KVA die entstehenden Kosten auf eine "gefangene Kundschaft" abwälzen können, so dass kein Markt für automatische Korrekturen sorgt?</p><p>4. Sollte nicht die Möglichkeit, Abfälle dort zu verbrennen, wo Überkapazitäten bereits bestehen, stärker genutzt werden, dies insbesondere dann, wenn der Transport auf der Schiene erfolgen kann? Sieht er eine Möglichkeit, im Sinne einer solchen Verwendung vorhandener Kapazitäten tätig zu werden?</p><p>5. Ist er bereit, die Vorgaben für den Bau von KVA unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Überkapazitäten zu überprüfen?</p>
  • Abfallplanung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat zu Recht das Ziel vorgegeben, ab dem Jahre 2000 Abfälle zu verbrennen und nicht mehr zu deponieren. Aber auch richtige Ziele sind möglichst rationell, d. h. in einem günstigen Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu verfolgen. Überkapazitäten bei den KVA verursachen grosse Kosten und bringen ökologisch nichts. Nach den Zahlen des Bundes sind noch weitere KVA nötig. Es stellt sich aber die Frage, ob bei dieser Planung dem Postulat der Vermeidung von Überkapazitäten und Fehlinvestitionen genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Übergang von der Deponie zur Verbrennung ist ein Fortschritt. Die Verbrennung ist aber keine Ideallösung. Abfallverminderung und Recycling sind besser. Wenn aber heute zu grosse Kapazitäten geschaffen werden, können diese als Argument gegen bessere Lösungen eingesetzt werden.</p><p>2. Die Zementindustrie benötigt grosse Mengen von Brennmaterial. Wenn dort Abfall statt Öl verbrannt wird, ist dies im Sinne der Nachhaltigkeit zu begrüssen.</p><p>3. Im Abfallbereich ist die Planwirtschaft leider unvermeidlich. Es gibt keinen sinnvollen Markt, der Angebot und Nachfrage regulieren könnte. Die Kunden der KVA können nicht frei entscheiden, sondern sie sind durch rechtliche Vorschriften an den Anbieter gebunden, der deshalb Kosten für Fehlinvestitionen fast beliebig überwälzen kann. Deshalb ist eine sorgfältige Planung, die der Ökonomie der Mittel Rechnung trägt, doppelt nötig.</p><p>4. Es gibt bereits KVA, die mangels Abfällen stillgelegt werden mussten. Andere Betriebe suchen Kunden im nahen Ausland. Bevor deshalb neue KVA gebaut werden, sollten Möglichkeiten zum interregionalen Ausgleich gefunden werden, vor allem dann, wenn der ökologisch sinnvolle Bahntransport möglich ist. Die bundesrätliche Aussage in der Antwort auf meine Einfache Anfrage 97.1192, "Sind die notwendigen Anlagen vorhanden und ist das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle einmal durchgesetzt, so können sich Bund und Kantone einen Überblick über die Transporte und Transportmittel verschaffen und allfällige Optimierungsmöglichkeiten beim Transport aufzeigen", könnte fast im Satz "zuerst bauen, dann planen" zusammengefasst werden.</p><p>5. Aufgrund der oben genannten Kritikpunkte drängt sich eine sorgfältige Überprüfung der Prognosen auf, wenn Fehlinvestitionen vermieden werden sollen.</p>
    • <p>Vorbemerkung: 1998 wurden insgesamt 3 Millionen Tonnen brennbare Abfälle in KVA und Deponien entsorgt. Dabei wurden 2,42 Millionen Tonnen verbrannt und 0,58 Millionen Tonnen deponiert. 1998 war die zur Nutzung freigegebene KVA-Kapazität zu 86 Prozent ausgelastet. Während noch fast 600 000 Tonnen Abfälle deponiert wurden, wiesen KVA der Region Ostschweiz freie Kapazitäten auf. Ab dem 1. Januar 2000 ist die Ablagerung brennbarer Abfälle verboten. Zu diesem Zeitpunkt verfügen die schweizerischen KVA über eine Kapazität von 2,88 Millionen Tonnen. Die Verbrennung der 3 Millionen Tonnen Abfälle erfordert daher die Nutzung sämtlicher KVA-Kapazitäten und macht möglicherweise auch Übergangslösungen, wie z. B. das Zwischenlagern von Kehricht in Form von Ballen, notwendig.</p><p>Angesichts der saisonal um bis zu 10 Prozent schwankenden Abfallmengen sind - zumindest bis zur Inbetriebnahme neuer Ofenlinien - erhebliche Engpässe zu erwarten. Dies gilt insbesondere bei ungeplanten Betriebsunterbrüchen einzelner KVA. Weil etliche Ofenlinien in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreichen werden, wird ohne Neubau oder Ersatz von Öfen die KVA-Kapazität zudem mittelfristig abnehmen.</p><p>Seit Anfang der Neunzigerjahre koordiniert der Bund die kantonale Planung von KVA. Dabei hat er eine bessere Abstimmung der vorher von den einzelnen Kantonen weitgehend unabhängig durchgeführten Planung erreicht. Die Koordination durch den Bund erlaubte seit Anfang der Neunzigerjahre den Verzicht auf sechs KVA-Projekte und damit Einsparungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken. Daneben wurden verschiedene Projekte redimensioniert.</p><p>1. Die Angaben des Buwal über die Menge der brennbaren Abfälle sind zuverlässig, da sie auf dem Gewicht der in die Abfallanlagen angelieferten Abfälle beruhen. Die Erhebungen erlauben für drei bis fünf Jahre gute Prognosen. Abschätzungen der längerfristigen Entwicklung sind naturgemäss weniger sicher. Einerseits ist die Entwicklung der Abfallmengen (z. B. aufgrund demografischer und wirtschaftlicher Änderungen) nicht exakt vorhersehbar. Andererseits ist nicht in jedem Fall absehbar, wann Ofenlinien ausser Betrieb genommen werden müssen, ist doch ein Fünftel von ihnen bereits über zwanzig Jahre alt.</p><p>Das Recycling von Glas, Papier, Karton und Bioabfällen ist in der Schweiz sehr erfolgreich. Die Schweiz nimmt hier im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Das Potenzial an zusätzlich verwertbaren Altstoffen ist dementsprechend nur noch gering, und eine weitere Steigerung der Recyclingquoten wäre mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.</p><p>In der Abfallvermeidung sind die mittels freiwilliger Massnahmen oder mit Verordnungsrecht erreichbaren Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Insbesondere im Verpackungsbereich wurden in der Vergangenheit erhebliche Materialeinsparungen erzielt.</p><p>2. Zementwerke können schadstoffarme Abfälle aus Industrie und Gewerbe verbrennen. Das Verbrennen von Siedlungsabfällen ist wegen des erhöhten Gehaltes an Schadstoffen verboten. 1998 verbrannten die Zementwerke 150 000 Tonnen Abfälle, vor allem Altöl, Lösemittel, Autoreifen, Altholz sowie Klärschlamm. Die Nutzung dieser Abfälle als Ersatz konventioneller Brennstoffe ist ökologisch sinnvoll. Die Zementindustrie beabsichtigt maximal 300 000 Tonnen Abfälle zu verbrennen. Somit ist dieser Entsorgungsweg bereits zur Hälfte ausgeschöpft. Ein zusätzliches Potenzial besteht noch bei Altholz, Autoreifen und Klärschlamm. Wie die Erfahrung zeigt, gelangen aber diese Abfälle nur dann in Zementwerken zur Verbrennung, wenn diese eine befriedigende Entsorgungslogistik und konkurrenzfähige Preise anbieten. Im Übrigen wurde ein für das Verbrennen von Altholz ausgerüstetes Zementwerk in Rekingen/AG im Jahre 1998 stillgelegt.</p><p>Die Abfallplanung von Bund und Kantonen berücksichtigt die Entsorgung in Zementwerken seit mehreren Jahren. Nur rund 100 000 Tonnen Abfälle eignen sich sowohl zur Verbrennung in KVA als auch zur Entsorgung in Zementwerken. Davon gelangt heute bereits der grösste Teil in Zementwerke. Auch wenn diese in den kommenden Jahren zusätzliche Abfallmengen übernehmen sollten, beeinflusst dies deshalb die KVA-Planung nur am Rande.</p><p>3. Vorhandene Kapazitäten sollen genutzt werden, bevor neue Anlagen errichtet werden. Dies entspricht dem Umweltschutzgesetz, welches die Kantone zur Vermeidung von Überkapazitäten und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der Planung gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass zu geringe Kapazitäten auch erhebliche Nachteile mit sich bringen. Sind alle Anlagen voll ausgelastet, dann bewirkt eine Panne sofort einen Entsorgungsengpass. Zudem zeigt die Erfahrung, dass knappe Verbrennungskapazitäten zu einem Anstieg der Verbrennungstarife führen. Eine minimale Reserve schafft die Voraussetzung dafür, dass der Markt überhaupt spielen kann. Dies ist insbesondere für diejenigen Regionen wichtig, die ihre Abfälle vor dem Jahr 2000 direkt ablagerten und sich nun den Zugang zu einer ausserregionalen KVA sichern müssen.</p><p>4. Die kantonalen Umweltschutzdirektoren haben am 28. Januar 1999 ihre Absicht bekräftigt, am Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle festzuhalten und diese Regelung auf den 1. Januar 2000 umzusetzen. Das erfordert nach Auffassung der Baudirektoren und des Buwal die vollständige Nutzung aller Kapazitäten, bei keinen oder nur sehr geringen Reserven.</p><p>Freie Kapazitäten bestanden 1998 und 1999 vor allem in der Ostschweiz. Die optimale Nutzung der bestehenden Anlagen hat den Transport von Abfällen über grössere Strecken zur Folge. Zumindest für eine Übergangszeit, bis Regionen wie das Tessin oder das Berner Oberland allenfalls über eigene KVA verfügen, lassen sich die zusätzliche Umweltbelastung und die Kosten der Transporte vertreten. Die Nutzung bestehender Kapazitäten ermöglicht es zudem, Investitionen zu amortisieren. Das Buwal hat im Übrigen verschiedentlich bei Verhandlungen zwischen den Kantonen über den Transport und die Entsorgung vermittelt.</p><p>Soweit ökonomisch tragbar, soll der Transport der Abfälle auf der Schiene erfolgen, weil bei grösseren Distanzen die Umweltbelastung beim Bahntransport wesentlich tiefer ausfällt als bei einem Transport auf der Strasse. Nur 7 von 28 KVA sind aber mit einem Bahnanschluss ausgerüstet. In vielen Fällen wäre der Bau eines Anschlussgleises nicht nur sehr teuer, sondern wegen der bestehenden Bebauung praktisch unmöglich. Sobald der Bahntransport zusätzliche Umladevorgänge mit einer entsprechenden Infrastruktur erfordert, wird er erheblich verteuert. Dies gilt insbesondere, wenn die Umladestationen nur für kurzfristige Übergangslösungen notwendig sind.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Planung der Abfallanlagen auch in Zukunft regelmässig überprüft und den sich unter Umständen rasch verändernden Randbedingungen angepasst werden muss. So hat sich in der Vergangenheit die Menge der zu verbrennenden Abfälle von Jahr zu Jahr um bis 100 000 Tonnen verändert. Auch die Nutzungsmöglichkeiten älterer Ofenlinien können aus technischen Gründen oder aufgrund politischer Entscheide unvorhergesehene Änderungen erfahren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Planung von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) spielen die Prognosen und Planungen des Bundes eine grosse Rolle, weil sich die zuständigen Behörden auf diese Angaben abstützen. Verschiedene KVA weisen eine Überkapazität auf, aber die Zahlen des Bundes werden herangezogen, um den Bau neuer Anlagen zu vertreten.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie zuverlässig sind die Zahlen des Bundes über die Entwicklung der Abfallmengen? Werden die Möglichkeiten der Abfallverminderung und des Recyclings nicht unterschätzt?</p><p>2. Werden die Möglichkeiten, Abfall bei der Zementherstellung zu verbrennen, nicht unterschätzt bzw. ungenügend in die Prognosen einbezogen?</p><p>3. Müsste der Bund nicht bestrebt sein, Überkapazitäten zu vermeiden, um so teure Überinvestitionen zu vermeiden, dies insbesondere auch deshalb, weil KVA die entstehenden Kosten auf eine "gefangene Kundschaft" abwälzen können, so dass kein Markt für automatische Korrekturen sorgt?</p><p>4. Sollte nicht die Möglichkeit, Abfälle dort zu verbrennen, wo Überkapazitäten bereits bestehen, stärker genutzt werden, dies insbesondere dann, wenn der Transport auf der Schiene erfolgen kann? Sieht er eine Möglichkeit, im Sinne einer solchen Verwendung vorhandener Kapazitäten tätig zu werden?</p><p>5. Ist er bereit, die Vorgaben für den Bau von KVA unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Überkapazitäten zu überprüfen?</p>
    • Abfallplanung des Bundes

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