Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen
- ShortId
-
98.3630
- Id
-
19983630
- Updated
-
10.04.2024 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen
- AdditionalIndexing
-
Ausländer/in;ausländisches Unternehmen;Kapitalflucht;Vermögenssteuer;Auslandskapital
- 1
-
- L03K110705, Vermögenssteuer
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L05K1106020102, Auslandskapital
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit der Einführung des Euro wird - aus welchen Gründen auch immer - die Kapitalflucht aus den Euro-Ländern zunehmen. Damit steigt der Druck auf den Schweizerfranken. Die Schweizer Exportwirtschaft verliert wegen des hohen Schweizerfrankens an Konkurrenzfähigkeit. Damit steigt der Anreiz, Produktionsstätten ins Ausland zu verlagern. Schweizer Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.</p><p>Mit der Einführung der neuen Steuer (geldpolitisch vergleichbar mit dem Instrument des Negativzinses) soll die Attraktivität der Anlage in Schweizerfranken vermindert werden. Zudem und nicht zuletzt soll auch eine neue Einnahmequelle für die gebeutelte Bundeskasse erschlossen werden.</p><p>2. Ausländer, welche in der Schweiz Geld anlegen, tun dies nicht, weil hierzulande der Zinsfuss höher wäre als andernorts. Die Beweggründe sind vielfältig. Nebst der Sicherheit der Anlage, u. a. wegen der Stabilität der schweizerischen Institutionen, spielen nur zu oft auch weniger legitime Beweggründe eine Rolle (wie z. B. Steuerflucht, Legalisierung von Schwarzgeld, Korruptions- und Drogengelder). Solche Gelder wollen wir aber aus moralischen und rechtlichen Gründen nicht (mehr).</p><p>3. Die Schweizer Banken verwalten zur Zeit etwa 1400 Milliarden Franken von Kunden aus dem Ausland. Die Grossbanken bezahlen immer weniger Steuern. Die Steuersumme liegt weit unter der Promillegrenze des Umsatzes.</p><p>Der Personalabbau ist beängstigend, der Druck und der Stress auf die Bankangestellten sind menschlich kaum mehr verantwortbar. Gleichzeitig schwinden das Interesse der Schweizer Grossbanken am Inlandgeschäft und ihre Verantwortung gegenüber den Schweizer KMU. Diesen mittelständischen Unternehmen wurden in den letzten Jahren oft Betriebs- und Investitionskredite gekündigt oder gekürzt. Durch den anhaltenden Zusammenschluss von Banken hat sich der Druck auf diese Unternehmen noch verstärkt. Obwohl die Banken "bis unters Dach" mit Geld gefüllt sind, treiben sie gegenüber diesen Unternehmen eine harte Kreditpolitik und verhindern damit die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. deren Erhaltung.</p><p>4. Es zeichnet sich in der Schweizer Politik eine immer härtere Gangart gegenüber Flüchtlingen ab. Auf der anderen Seite, scheinen Fluchtgelder immer noch willkommen zu sein. Dieser Doppelmoral gilt es entgegenzuwirken.</p>
- <p>1. In der Schweiz als offener Volkswirtschaft kommt dem Wechselkurs des Frankens in der Tat eine wichtige Bedeutung zu. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt dementsprechend bei der Festlegung der Geldpolitik auch Rücksicht auf die Wechselkursentwicklung. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit der EU schenkt die SNB daher dem Schweizerfranken/Euro-Kurs besondere Beachtung. Das Risiko einer massiven Frankenaufwertung gegenüber dem Euro ist aus heutiger Sicht gering. Der Euro ist auf Beginn 1999 erfolgreich eingeführt worden, und die Anleger haben gezeigt, dass sie grundsätzlich Vertrauen in die neue Währung und die auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik der Europäischen Zentralbank haben.</p><p>Dem Vorschlag, einer allfälligen Frankenaufwertung mit einer Bundessteuer auf Geldanlagen ausländischer Personen und Gesellschaften in der Schweiz entgegenzutreten, ist aus folgenden Gründen mit Skepsis zu begegnen:</p><p>Die vorgeschlagene Steuer hätte negative Auswirkungen auf die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz. Allein die Finanzinstitute (ohne Versicherungen) trugen 1997 rund 10 Prozent zur Bruttowertschöpfung der schweizerischen Volkswirtschaft bei; über 200 000 Beschäftigte (5,4 Prozent aller Beschäftigten) sind im Banken- und Versicherungsgewerbe tätig (zum Vergleich: Rund 6 Prozent sind im Gastgewerbe, 4 Prozent sind in der öffentlichen Verwaltung tätig). Massnahmen, welche die Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes beeinträchtigen, haben daher direkte negative Konsequenzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.</p><p>Zudem hätte die vorgeschlagene Steuer eine verzerrende und damit effizienzverringernde Wirkung. Um diese möglichst gering zu halten, müssten die Steuersätze tief sein. Auch könnten zu hohe Sätze zu einem völligen Wegfall ausländischer Anlagen führen. Auf der anderen Seite müsste die Steuer hoch genug sein, um bei einer starken Flucht in den Franken auch Wirkung zu zeigen. Es wäre deshalb unmöglich, den richtigen Steuersatz zu finden.</p><p>Schliesslich haben die Erfahrungen aus den siebziger Jahren gezeigt, dass eine Beeinflussung des Wechselkurses durch Massnahmen zur Kapitalverkehrskontrolle wenig erfolgversprechend ist, da solche administrativen Regelungen leicht umgangen werden können. Die in den siebziger Jahren erhobenen Kommissionsbelastungen (Negativzinsen) auf ausländischen Geldern entsprechen in der Idee der vorgeschlagenen Steuer. Obwohl diese Strafzinsen bis zu 10 Prozent pro Quartal betrugen, vermochten sie insbesondere in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre die massiven Frankenaufwertungen nicht mehr zu stoppen. Heute hätten solche Massnahmen angesichts der zunehmenden Verflechtung der Kapitalmärkte und der wachsenden Vielfalt an Finanzierungsinstrumenten eine noch geringere Wirkung.</p><p>Insgesamt eignet sich daher die vorgeschlagene Steuer nicht zur Beeinflussung des Frankenwechselkurses. Bei einer übermässigen Frankenaufwertung wird vielmehr der Geldpolitik die Aufgabe zukommen, Gegensteuer zu geben. Da jedoch bei einer über längere Zeit expansiven Geldpolitik mit einem Inflationsanstieg zu rechnen ist, könnte sich die Schweiz auch mit geldpolitischen Massnahmen nicht vollständig von den negativen wirtschaftlichen Konsequenzen eines instabilen, schwachen Euro abschotten. Wir haben deshalb ein eminentes Interesse an einer auf Preisstabilität ausgerichteten Geldpolitik der Europäischen Zentralbank als Voraussetzung für einen starken und stabilen Euro.</p><p>2. Wie in Ziffer 2 der Begründung der Motion zutreffend ausgeführt wird, stellt die grosse Stabilität der schweizerischen Institutionen einen der verschiedenen Gründe dar, weshalb ausländische Anleger ihr Geld in der Schweiz investieren.</p><p>Was die "weniger legitimen" Gründe, nämlich die Verheimlichung der Bestechungs- und Drogengelder betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz das Geldwäschereigesetz erlassen hat, welches seit dem 1. April 1998 in Kraft ist. Nach diesem Gesetz sind alle Finanzintermediäre (Banken, bankenähnliche Institute und Lebensversicherungen) verpflichtet, eine besondere Sorgfaltspflicht auszuüben, wenn sie solche Geschäfte abschliessen (Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person). Dazu muss der Finanzintermediär die wirtschaftlichen Hintergründe und den Zweck einer finanziellen Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung klären, wenn sie ungewöhnlich erscheint oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren oder der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen. Darüber hinaus hat der Finanzintermediär, der in den zwei letztgenannten Fällen einen begründeten Verdacht hat, die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundesamtes für Polizeiwesen unverzüglich zu benachrichtigen und die ihm anvertrauten Geldwerte unverzüglich zu sperren. Seit dem 1. April 1998 sind mehr als hundert solcher Mitteilungen erfolgt.</p><p>Schliesslich gilt es auch zu erwähnen, dass die Einführung des Geldwäschereigesetzes von der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux begrüsst worden ist. Die Schweiz zählt zu den führenden Ländern, die der Geldwäscherei den Kampf konsequent angesagt haben. Der Vollzug des Geldwäschereigesetzes, insbesondere der Aufbau einer Aufsicht über die Finanzintermediäre, geht planmässig voran.</p><p>In diesem Zusammenhang ist noch auf die Leitlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Bekämpfung der Geldwäscherei hinzuweisen, wonach Finanzintermediäre keine Gelder entgegennehmen dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass diese aus Korruption oder aus Missbrauch öffentlicher Vermögenswerte stammen. Auch die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung untersagt den Banken die aktive Beihilfe zur Kapitalflucht oder Steuerhinterziehung.</p><p>3. Die Aussage in Ziffer 3 der Motion, die Grossbanken würden immer weniger Steuern bezahlen, hat einen Bezug zur Globalisierung und betrifft auch andere Unternehmen. Weil es immer einfacher ist, ganze Unternehmen oder Teile davon ins Ausland zu verlegen, spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Durch verschiedene Gesetzesänderungen wurden daher Steuerentlastungen für Unternehmen eingeführt, so aufgrund der Steuerharmonisierungsgesetzgebung und ganz speziell durch die Unternehmenssteuerreform 1997. Weitere Verbesserungen der steuerlichen Situation der Unternehmen werden angesichts des verschärften Steuerwettbewerbs zwischen den verschiedenen Ländern geprüft werden müssen. Aus dieser Sicht wäre die Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen ein Schritt in die falsche Richtung.</p><p>Des weiteren ist zu beachten, dass die Zinsen von Kundenguthaben bei inländischen Banken und Sparkassen der Verrechnungssteuer unterliegen, ebenso die Erträge auf Anlagen in Obligationen, Aktien und Anlagefonds inländischer Unternehmen. Diese Steuer beträgt 35 Prozent des Ertrages und ist von ihrer Höhe her beachtlich. Dieser Satz orientiert sich nämlich an den Höchstsätzen der Einkommensbesteuerung und ist damit geeignet, die Steuerflucht unattraktiv zu machen. Die Verrechnungssteuer wird den nicht in der Schweiz domizilierten Personen und Gesellschaften nur dann ganz oder teilweise zurückgegeben, wenn dies im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist und die betreffenden Erträge im ausländischen Staat deklariert werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>In Anwendung von Artikel 22 GVG bitte ich den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage zu schaffen mit dem Zweck:</p><p>Geldanlagen bei Banken und anderen Finanzintermediären von nicht in der Schweiz domizilierten Personen und Gesellschaften einer einmaligen Bundessteuer zu unterwerfen.</p>
- Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Mit der Einführung des Euro wird - aus welchen Gründen auch immer - die Kapitalflucht aus den Euro-Ländern zunehmen. Damit steigt der Druck auf den Schweizerfranken. Die Schweizer Exportwirtschaft verliert wegen des hohen Schweizerfrankens an Konkurrenzfähigkeit. Damit steigt der Anreiz, Produktionsstätten ins Ausland zu verlagern. Schweizer Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.</p><p>Mit der Einführung der neuen Steuer (geldpolitisch vergleichbar mit dem Instrument des Negativzinses) soll die Attraktivität der Anlage in Schweizerfranken vermindert werden. Zudem und nicht zuletzt soll auch eine neue Einnahmequelle für die gebeutelte Bundeskasse erschlossen werden.</p><p>2. Ausländer, welche in der Schweiz Geld anlegen, tun dies nicht, weil hierzulande der Zinsfuss höher wäre als andernorts. Die Beweggründe sind vielfältig. Nebst der Sicherheit der Anlage, u. a. wegen der Stabilität der schweizerischen Institutionen, spielen nur zu oft auch weniger legitime Beweggründe eine Rolle (wie z. B. Steuerflucht, Legalisierung von Schwarzgeld, Korruptions- und Drogengelder). Solche Gelder wollen wir aber aus moralischen und rechtlichen Gründen nicht (mehr).</p><p>3. Die Schweizer Banken verwalten zur Zeit etwa 1400 Milliarden Franken von Kunden aus dem Ausland. Die Grossbanken bezahlen immer weniger Steuern. Die Steuersumme liegt weit unter der Promillegrenze des Umsatzes.</p><p>Der Personalabbau ist beängstigend, der Druck und der Stress auf die Bankangestellten sind menschlich kaum mehr verantwortbar. Gleichzeitig schwinden das Interesse der Schweizer Grossbanken am Inlandgeschäft und ihre Verantwortung gegenüber den Schweizer KMU. Diesen mittelständischen Unternehmen wurden in den letzten Jahren oft Betriebs- und Investitionskredite gekündigt oder gekürzt. Durch den anhaltenden Zusammenschluss von Banken hat sich der Druck auf diese Unternehmen noch verstärkt. Obwohl die Banken "bis unters Dach" mit Geld gefüllt sind, treiben sie gegenüber diesen Unternehmen eine harte Kreditpolitik und verhindern damit die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. deren Erhaltung.</p><p>4. Es zeichnet sich in der Schweizer Politik eine immer härtere Gangart gegenüber Flüchtlingen ab. Auf der anderen Seite, scheinen Fluchtgelder immer noch willkommen zu sein. Dieser Doppelmoral gilt es entgegenzuwirken.</p>
- <p>1. In der Schweiz als offener Volkswirtschaft kommt dem Wechselkurs des Frankens in der Tat eine wichtige Bedeutung zu. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt dementsprechend bei der Festlegung der Geldpolitik auch Rücksicht auf die Wechselkursentwicklung. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit der EU schenkt die SNB daher dem Schweizerfranken/Euro-Kurs besondere Beachtung. Das Risiko einer massiven Frankenaufwertung gegenüber dem Euro ist aus heutiger Sicht gering. Der Euro ist auf Beginn 1999 erfolgreich eingeführt worden, und die Anleger haben gezeigt, dass sie grundsätzlich Vertrauen in die neue Währung und die auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik der Europäischen Zentralbank haben.</p><p>Dem Vorschlag, einer allfälligen Frankenaufwertung mit einer Bundessteuer auf Geldanlagen ausländischer Personen und Gesellschaften in der Schweiz entgegenzutreten, ist aus folgenden Gründen mit Skepsis zu begegnen:</p><p>Die vorgeschlagene Steuer hätte negative Auswirkungen auf die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz. Allein die Finanzinstitute (ohne Versicherungen) trugen 1997 rund 10 Prozent zur Bruttowertschöpfung der schweizerischen Volkswirtschaft bei; über 200 000 Beschäftigte (5,4 Prozent aller Beschäftigten) sind im Banken- und Versicherungsgewerbe tätig (zum Vergleich: Rund 6 Prozent sind im Gastgewerbe, 4 Prozent sind in der öffentlichen Verwaltung tätig). Massnahmen, welche die Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes beeinträchtigen, haben daher direkte negative Konsequenzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.</p><p>Zudem hätte die vorgeschlagene Steuer eine verzerrende und damit effizienzverringernde Wirkung. Um diese möglichst gering zu halten, müssten die Steuersätze tief sein. Auch könnten zu hohe Sätze zu einem völligen Wegfall ausländischer Anlagen führen. Auf der anderen Seite müsste die Steuer hoch genug sein, um bei einer starken Flucht in den Franken auch Wirkung zu zeigen. Es wäre deshalb unmöglich, den richtigen Steuersatz zu finden.</p><p>Schliesslich haben die Erfahrungen aus den siebziger Jahren gezeigt, dass eine Beeinflussung des Wechselkurses durch Massnahmen zur Kapitalverkehrskontrolle wenig erfolgversprechend ist, da solche administrativen Regelungen leicht umgangen werden können. Die in den siebziger Jahren erhobenen Kommissionsbelastungen (Negativzinsen) auf ausländischen Geldern entsprechen in der Idee der vorgeschlagenen Steuer. Obwohl diese Strafzinsen bis zu 10 Prozent pro Quartal betrugen, vermochten sie insbesondere in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre die massiven Frankenaufwertungen nicht mehr zu stoppen. Heute hätten solche Massnahmen angesichts der zunehmenden Verflechtung der Kapitalmärkte und der wachsenden Vielfalt an Finanzierungsinstrumenten eine noch geringere Wirkung.</p><p>Insgesamt eignet sich daher die vorgeschlagene Steuer nicht zur Beeinflussung des Frankenwechselkurses. Bei einer übermässigen Frankenaufwertung wird vielmehr der Geldpolitik die Aufgabe zukommen, Gegensteuer zu geben. Da jedoch bei einer über längere Zeit expansiven Geldpolitik mit einem Inflationsanstieg zu rechnen ist, könnte sich die Schweiz auch mit geldpolitischen Massnahmen nicht vollständig von den negativen wirtschaftlichen Konsequenzen eines instabilen, schwachen Euro abschotten. Wir haben deshalb ein eminentes Interesse an einer auf Preisstabilität ausgerichteten Geldpolitik der Europäischen Zentralbank als Voraussetzung für einen starken und stabilen Euro.</p><p>2. Wie in Ziffer 2 der Begründung der Motion zutreffend ausgeführt wird, stellt die grosse Stabilität der schweizerischen Institutionen einen der verschiedenen Gründe dar, weshalb ausländische Anleger ihr Geld in der Schweiz investieren.</p><p>Was die "weniger legitimen" Gründe, nämlich die Verheimlichung der Bestechungs- und Drogengelder betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz das Geldwäschereigesetz erlassen hat, welches seit dem 1. April 1998 in Kraft ist. Nach diesem Gesetz sind alle Finanzintermediäre (Banken, bankenähnliche Institute und Lebensversicherungen) verpflichtet, eine besondere Sorgfaltspflicht auszuüben, wenn sie solche Geschäfte abschliessen (Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person). Dazu muss der Finanzintermediär die wirtschaftlichen Hintergründe und den Zweck einer finanziellen Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung klären, wenn sie ungewöhnlich erscheint oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren oder der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen. Darüber hinaus hat der Finanzintermediär, der in den zwei letztgenannten Fällen einen begründeten Verdacht hat, die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundesamtes für Polizeiwesen unverzüglich zu benachrichtigen und die ihm anvertrauten Geldwerte unverzüglich zu sperren. Seit dem 1. April 1998 sind mehr als hundert solcher Mitteilungen erfolgt.</p><p>Schliesslich gilt es auch zu erwähnen, dass die Einführung des Geldwäschereigesetzes von der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux begrüsst worden ist. Die Schweiz zählt zu den führenden Ländern, die der Geldwäscherei den Kampf konsequent angesagt haben. Der Vollzug des Geldwäschereigesetzes, insbesondere der Aufbau einer Aufsicht über die Finanzintermediäre, geht planmässig voran.</p><p>In diesem Zusammenhang ist noch auf die Leitlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Bekämpfung der Geldwäscherei hinzuweisen, wonach Finanzintermediäre keine Gelder entgegennehmen dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass diese aus Korruption oder aus Missbrauch öffentlicher Vermögenswerte stammen. Auch die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung untersagt den Banken die aktive Beihilfe zur Kapitalflucht oder Steuerhinterziehung.</p><p>3. Die Aussage in Ziffer 3 der Motion, die Grossbanken würden immer weniger Steuern bezahlen, hat einen Bezug zur Globalisierung und betrifft auch andere Unternehmen. Weil es immer einfacher ist, ganze Unternehmen oder Teile davon ins Ausland zu verlegen, spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Durch verschiedene Gesetzesänderungen wurden daher Steuerentlastungen für Unternehmen eingeführt, so aufgrund der Steuerharmonisierungsgesetzgebung und ganz speziell durch die Unternehmenssteuerreform 1997. Weitere Verbesserungen der steuerlichen Situation der Unternehmen werden angesichts des verschärften Steuerwettbewerbs zwischen den verschiedenen Ländern geprüft werden müssen. Aus dieser Sicht wäre die Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen ein Schritt in die falsche Richtung.</p><p>Des weiteren ist zu beachten, dass die Zinsen von Kundenguthaben bei inländischen Banken und Sparkassen der Verrechnungssteuer unterliegen, ebenso die Erträge auf Anlagen in Obligationen, Aktien und Anlagefonds inländischer Unternehmen. Diese Steuer beträgt 35 Prozent des Ertrages und ist von ihrer Höhe her beachtlich. Dieser Satz orientiert sich nämlich an den Höchstsätzen der Einkommensbesteuerung und ist damit geeignet, die Steuerflucht unattraktiv zu machen. Die Verrechnungssteuer wird den nicht in der Schweiz domizilierten Personen und Gesellschaften nur dann ganz oder teilweise zurückgegeben, wenn dies im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist und die betreffenden Erträge im ausländischen Staat deklariert werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>In Anwendung von Artikel 22 GVG bitte ich den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage zu schaffen mit dem Zweck:</p><p>Geldanlagen bei Banken und anderen Finanzintermediären von nicht in der Schweiz domizilierten Personen und Gesellschaften einer einmaligen Bundessteuer zu unterwerfen.</p>
- Besteuerung von ausländischen Kapitalanlagen
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