Bewilligungspflicht für Hanfanbau
- ShortId
-
98.3632
- Id
-
19983632
- Updated
-
10.04.2024 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Bewilligungspflicht für Hanfanbau
- AdditionalIndexing
-
Bewilligung;Hanf;weiche Droge
- 1
-
- L05K1402020303, Hanf
- L07K01010201020102, weiche Droge
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit einigen Jahren ist der Umgang mit Hanfprodukten unbefriedigend. Man kann davon ausgehen, dass ein grosser Teil der angebauten Hanffelder in der Schweiz zur Gewinnung von Cannabisprodukten als Betäubungsmittel dient. Es gilt diesen illegalen Anbau und die illegale Verwendung schnell und umfassend zu unterbinden. Dafür ist eine Bewilligungspflicht für den Anbau von Hanf einzuführen. Die Bewilligung ist nur für Sorten zu erteilen, die den Grenzwert 0,3 Prozent THC einhalten. Der Antragsteller hat den legalen Verwendungszweck nachzuweisen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern am 13. Januar 1999 beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV) zwecks besserer Kontrolle des Hanfanbaus und des Vertriebes von Hanfprodukten auszuarbeiten.</p><p>Um eine wenig kohärente Vorgehensweise bei der Hanfproblematik auszuschliessen, muss eine allfällige Verordnungsänderung zwingend auf der Grundlage der zur Vorbereitung der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gemachten Untersuchungen und Arbeiten beurteilt werden. Es ist vorgesehen, die Entwürfe für die Änderung der BetmV und für die Revision des BetmG gleichzeitig im Sommer 1999 in die Vernehmlassung zu schicken; die Vernehmlassungsfrist für die BetmV, die auf dem Gesetz basiert, welches heute in Kraft ist, wird kürzer sein als diejenige für das BetmG. So kann sichergestellt werden, dass die Kantone, die Parteien und weitere interessierte Kreise sich ein Gesamtbild von den Revisionsvorhaben und im speziellen von den Vorschlägen zur Lösung der Hanffrage machen können.</p><p>Je nach Ausgang der Vernehmlassung wird der Bundesrat eine allfällige Verordnungsänderung Ende 1999/Anfang 2000 in Kraft setzen.</p><p>Der Bundesrat erhofft sich zudem vom Cannabisbericht, welchen das Bundesamt für Gesundheit bei der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen in Auftrag gegeben hat, eine Aufarbeitung der komplexen Fragestellung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Hanfanbau in der Schweiz einer generellen Bewilligungspflicht zu unterstellen.</p>
- Bewilligungspflicht für Hanfanbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit einigen Jahren ist der Umgang mit Hanfprodukten unbefriedigend. Man kann davon ausgehen, dass ein grosser Teil der angebauten Hanffelder in der Schweiz zur Gewinnung von Cannabisprodukten als Betäubungsmittel dient. Es gilt diesen illegalen Anbau und die illegale Verwendung schnell und umfassend zu unterbinden. Dafür ist eine Bewilligungspflicht für den Anbau von Hanf einzuführen. Die Bewilligung ist nur für Sorten zu erteilen, die den Grenzwert 0,3 Prozent THC einhalten. Der Antragsteller hat den legalen Verwendungszweck nachzuweisen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern am 13. Januar 1999 beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV) zwecks besserer Kontrolle des Hanfanbaus und des Vertriebes von Hanfprodukten auszuarbeiten.</p><p>Um eine wenig kohärente Vorgehensweise bei der Hanfproblematik auszuschliessen, muss eine allfällige Verordnungsänderung zwingend auf der Grundlage der zur Vorbereitung der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gemachten Untersuchungen und Arbeiten beurteilt werden. Es ist vorgesehen, die Entwürfe für die Änderung der BetmV und für die Revision des BetmG gleichzeitig im Sommer 1999 in die Vernehmlassung zu schicken; die Vernehmlassungsfrist für die BetmV, die auf dem Gesetz basiert, welches heute in Kraft ist, wird kürzer sein als diejenige für das BetmG. So kann sichergestellt werden, dass die Kantone, die Parteien und weitere interessierte Kreise sich ein Gesamtbild von den Revisionsvorhaben und im speziellen von den Vorschlägen zur Lösung der Hanffrage machen können.</p><p>Je nach Ausgang der Vernehmlassung wird der Bundesrat eine allfällige Verordnungsänderung Ende 1999/Anfang 2000 in Kraft setzen.</p><p>Der Bundesrat erhofft sich zudem vom Cannabisbericht, welchen das Bundesamt für Gesundheit bei der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen in Auftrag gegeben hat, eine Aufarbeitung der komplexen Fragestellung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Hanfanbau in der Schweiz einer generellen Bewilligungspflicht zu unterstellen.</p>
- Bewilligungspflicht für Hanfanbau
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