Therapeutische Erfolgskontrolle bei der Heroinabgabe

ShortId
98.3636
Id
19983636
Updated
10.04.2024 08:07
Language
de
Title
Therapeutische Erfolgskontrolle bei der Heroinabgabe
AdditionalIndexing
Drogenentzug;Evaluation;kontrollierte Drogenabgabe
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L05K0105050401, Drogenentzug
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ein Leben ohne Drogen ist das Ziel jedes Behandlungsangebotes im Suchtbereich. So hat auch die heroingestützte Behandlung, nach einer ersten Stabilisierungsphase, in der die medizinische und sozialtherapeutische Behandlung im Vordergrund steht, das Ziel, die Betroffenen mittel- und langfristig in die Drogenabstinenz zu führen. Die heroingestützte Behandlung ist abgeschlossen, sobald die Betroffenen entweder in eine andere Substitutions- oder in eine abstinenzorientierte Einrichtung überführt werden können.</p><p>Konkret arbeiten die Einrichtungen für die heroingestützte Behandlung eng mit den anderen Therapieeinrichtungen ihrer Region oder ihres Kantons zusammen. Die Betreuenden sind über das Angebot sowohl in quantitativer als auch in inhaltlicher Hinsicht informiert, und die einzelnen Institutionen pflegen einen regelmässigen Kontakt. Diese Vernetzung ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung eines optimalen, auf die Betroffenen zugeschnittenen Angebotes. Sämtliche Einrichtungen sind ausserdem verpflichtet, im Rahmen ihres Betriebskonzeptes ihre Vernetzung mit anderen Institutionen aufzuzeigen.</p><p>2. Zurzeit werden Institutionen, die eine heroingestützte Behandlung anbieten, mit einem Pauschalbetrag des Bundes unterstützt. Die restlichen Mittel werden hauptsächlich von den Kantonen, aber auch von den Betroffenen und den Krankenkassen aufgebracht. Der Bund erteilt für die einzelnen Projekte eine Institutionsbewilligung, falls sämtliche gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und auch der Kanton seine Einwilligung für die Durchführung der heroingestützten Behandlung auf seinem Territorium gegeben und das Behandlungskonzept genehmigt hat.</p><p>Eine separate Ausweisung der Finanzierung der abstinenzorientierten Unterstützungen innerhalb von heroingestützten Behandlungen ist nicht möglich. Sämtliche Unterstützungen, welche im Rahmen einer Therapie angeboten werden, haben das Ziel, die Betroffenen einen Schritt näher an ein Leben ohne Drogen zu führen.</p><p>3. Alle an der heroingestützten Behandlung teilnehmenden Patienten und Patientinnen werden in den Projekten und auch von einer unabhängigen Forschergruppe in mindestens jährlichen Abständen weiterbeobachtet. Dieses sogenannte "tracking" erlaubt es den Forschern, die Entwicklung der Patienten und Patientinnen langfristig zu beobachten und der Praxis wertvolle Anhaltspunkte für die kontinuierliche Verbesserung der Behandlungskonzepte zu liefern. Dabei muss "Abstinenz" als langjähriger Prozess aufgefasst werden, der immer wieder von Rückfällen durchbrochen sein kann. Eine allzu rasche Hinführung zu einer vordergründigen Abstinenz mag zwar als spektakulärer Erfolg erscheinen, kann das Leben eines Abhängigen bei einem Rückfall aber in unverantwortlicher Weise gefährden. Daher sind eine sorgfältige Abklärung in den Behandlungszentren selbst, eine intensive Vorbereitung sowie die Verfolgung und Umsetzung des Abstinenzentscheides unabdingbar. Im übrigen sei auf eine vom Bundesamt für Gesundheit gegenwärtig durchgeführte Multicenter-Studie zu verschiedenen Entzugsbehandlungen hingewiesen. Deren Ergebnisse sollen der Praxis verbesserte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen.</p><p>4. Die Wirkungen und Nebenwirkungen des Heroins sind bekannt und dokumentiert. Dazu gehören namentlich folgende Störungen des Zentralnervensystems: Abhängigkeit, Euphorie, Sedation, Hypnose, Atemdepression, Nausea sowie Erhöhung der epileptischen Krampfbereitschaft. Zu den peripheren Störungen gehören: Verstopfung, Harnverhaltung, Schwindelanfälle, Zyklusstörungen bei Frauen. Heroin ist eine Substanz, welche direkt auf die Hirnfunktionen wirkt. Es wird wegen dieser Wirkung auf das Zentralnervensystem konsumiert.</p><p>Die grösste Gefahr ist die Atemdepression, die durch eine Überdosis verursacht wird und zum Tode führen kann. Der Gefahr einer Atemdepression wird in den Projekten besondere Beachtung geschenkt, indem die Anfangsdosierung bei neu eintretenden Patienten und Patientinnen mit grösster Vorsicht vorgenommen wird. Darüber hinaus wird dieser möglichen Gefährdung durch die Schulung des Personals, die Beobachtung der Patienten und Patientinnen nach dem Konsum und die Bereitstellung von Beatmungsgeräten Rechnung getragen. Die Gefahr einer Atemdepression ist allerdings in der illegalen Drogenszene ungleich höher als in einer kontrollierten Umgebung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sowohl das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel als auch völkerrechtliche Vereinbarungen lassen die ausserordentliche Heroinabgabe an Schwerstsüchtige nur unter der Hauptvorgabe der Abstinenz und damit nur im Rahmen einer abstinenzorientierten Therapie zu. In seiner Antwort auf die Interpellation Zwygart (98.3479) hat der Bundesrat diesen Grundsatz erneut bekräftigt und die ärztliche Heroinabgabe (ebenso wie die Verschreibung von Methadon und Ersatzmedikamenten) als Therapieform definiert; dies insoweit, als sie durch eine soziale und psychologische Betreuung unterstützt wird, die es dem Betroffenen erlaubt, ein suchtmittelfreies und eigenständiges Leben zu führen. Dies entspricht auch dem politischen Willen von Volk und Parlament. Dementsprechend sieht der dringliche Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärtzliche Verschreibung von Heroin eine regelmässige Erfolgskontrolle der Therapieverläufe - namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz - vor.</p><p>1. Wie wird die konkrete Zusammenarbeit mit abstinenzorientierten Therapien gefördert und strukturell geplant?</p><p>2. Wie wird die abstinenzorientierte Unterstützung im Rahmen von Projekten für eine ärztliche Heroinverschreibung auf kantonaler und Bundesebene finanziert?</p><p>3. Wie erfolgt die wissenschaftlich verwertbare Erfolgskontrolle mit Bezug darauf, wie sich die Therapieverläufe im Hinblick auf Drogenabstinenz entwickeln, und zu welchen Konsequenzen führen die periodischen Überprüfungen sowohl beim einzelnen Heroinbezüger als auch bei den einzelnen Institutionen, die vom Bund die Erlaubnis zur Heroinabgabe erhalten haben?</p><p>4. Welche unerwünschten oder gefährlichen Nebenwirkungen von kontrollierten Heroininjektionen sind aus der Forschung bekannt? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf Hirnfunktionen? Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die kontrollierte Heroinabgabe?</p>
  • Therapeutische Erfolgskontrolle bei der Heroinabgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ein Leben ohne Drogen ist das Ziel jedes Behandlungsangebotes im Suchtbereich. So hat auch die heroingestützte Behandlung, nach einer ersten Stabilisierungsphase, in der die medizinische und sozialtherapeutische Behandlung im Vordergrund steht, das Ziel, die Betroffenen mittel- und langfristig in die Drogenabstinenz zu führen. Die heroingestützte Behandlung ist abgeschlossen, sobald die Betroffenen entweder in eine andere Substitutions- oder in eine abstinenzorientierte Einrichtung überführt werden können.</p><p>Konkret arbeiten die Einrichtungen für die heroingestützte Behandlung eng mit den anderen Therapieeinrichtungen ihrer Region oder ihres Kantons zusammen. Die Betreuenden sind über das Angebot sowohl in quantitativer als auch in inhaltlicher Hinsicht informiert, und die einzelnen Institutionen pflegen einen regelmässigen Kontakt. Diese Vernetzung ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung eines optimalen, auf die Betroffenen zugeschnittenen Angebotes. Sämtliche Einrichtungen sind ausserdem verpflichtet, im Rahmen ihres Betriebskonzeptes ihre Vernetzung mit anderen Institutionen aufzuzeigen.</p><p>2. Zurzeit werden Institutionen, die eine heroingestützte Behandlung anbieten, mit einem Pauschalbetrag des Bundes unterstützt. Die restlichen Mittel werden hauptsächlich von den Kantonen, aber auch von den Betroffenen und den Krankenkassen aufgebracht. Der Bund erteilt für die einzelnen Projekte eine Institutionsbewilligung, falls sämtliche gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und auch der Kanton seine Einwilligung für die Durchführung der heroingestützten Behandlung auf seinem Territorium gegeben und das Behandlungskonzept genehmigt hat.</p><p>Eine separate Ausweisung der Finanzierung der abstinenzorientierten Unterstützungen innerhalb von heroingestützten Behandlungen ist nicht möglich. Sämtliche Unterstützungen, welche im Rahmen einer Therapie angeboten werden, haben das Ziel, die Betroffenen einen Schritt näher an ein Leben ohne Drogen zu führen.</p><p>3. Alle an der heroingestützten Behandlung teilnehmenden Patienten und Patientinnen werden in den Projekten und auch von einer unabhängigen Forschergruppe in mindestens jährlichen Abständen weiterbeobachtet. Dieses sogenannte "tracking" erlaubt es den Forschern, die Entwicklung der Patienten und Patientinnen langfristig zu beobachten und der Praxis wertvolle Anhaltspunkte für die kontinuierliche Verbesserung der Behandlungskonzepte zu liefern. Dabei muss "Abstinenz" als langjähriger Prozess aufgefasst werden, der immer wieder von Rückfällen durchbrochen sein kann. Eine allzu rasche Hinführung zu einer vordergründigen Abstinenz mag zwar als spektakulärer Erfolg erscheinen, kann das Leben eines Abhängigen bei einem Rückfall aber in unverantwortlicher Weise gefährden. Daher sind eine sorgfältige Abklärung in den Behandlungszentren selbst, eine intensive Vorbereitung sowie die Verfolgung und Umsetzung des Abstinenzentscheides unabdingbar. Im übrigen sei auf eine vom Bundesamt für Gesundheit gegenwärtig durchgeführte Multicenter-Studie zu verschiedenen Entzugsbehandlungen hingewiesen. Deren Ergebnisse sollen der Praxis verbesserte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen.</p><p>4. Die Wirkungen und Nebenwirkungen des Heroins sind bekannt und dokumentiert. Dazu gehören namentlich folgende Störungen des Zentralnervensystems: Abhängigkeit, Euphorie, Sedation, Hypnose, Atemdepression, Nausea sowie Erhöhung der epileptischen Krampfbereitschaft. Zu den peripheren Störungen gehören: Verstopfung, Harnverhaltung, Schwindelanfälle, Zyklusstörungen bei Frauen. Heroin ist eine Substanz, welche direkt auf die Hirnfunktionen wirkt. Es wird wegen dieser Wirkung auf das Zentralnervensystem konsumiert.</p><p>Die grösste Gefahr ist die Atemdepression, die durch eine Überdosis verursacht wird und zum Tode führen kann. Der Gefahr einer Atemdepression wird in den Projekten besondere Beachtung geschenkt, indem die Anfangsdosierung bei neu eintretenden Patienten und Patientinnen mit grösster Vorsicht vorgenommen wird. Darüber hinaus wird dieser möglichen Gefährdung durch die Schulung des Personals, die Beobachtung der Patienten und Patientinnen nach dem Konsum und die Bereitstellung von Beatmungsgeräten Rechnung getragen. Die Gefahr einer Atemdepression ist allerdings in der illegalen Drogenszene ungleich höher als in einer kontrollierten Umgebung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sowohl das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel als auch völkerrechtliche Vereinbarungen lassen die ausserordentliche Heroinabgabe an Schwerstsüchtige nur unter der Hauptvorgabe der Abstinenz und damit nur im Rahmen einer abstinenzorientierten Therapie zu. In seiner Antwort auf die Interpellation Zwygart (98.3479) hat der Bundesrat diesen Grundsatz erneut bekräftigt und die ärztliche Heroinabgabe (ebenso wie die Verschreibung von Methadon und Ersatzmedikamenten) als Therapieform definiert; dies insoweit, als sie durch eine soziale und psychologische Betreuung unterstützt wird, die es dem Betroffenen erlaubt, ein suchtmittelfreies und eigenständiges Leben zu führen. Dies entspricht auch dem politischen Willen von Volk und Parlament. Dementsprechend sieht der dringliche Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärtzliche Verschreibung von Heroin eine regelmässige Erfolgskontrolle der Therapieverläufe - namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz - vor.</p><p>1. Wie wird die konkrete Zusammenarbeit mit abstinenzorientierten Therapien gefördert und strukturell geplant?</p><p>2. Wie wird die abstinenzorientierte Unterstützung im Rahmen von Projekten für eine ärztliche Heroinverschreibung auf kantonaler und Bundesebene finanziert?</p><p>3. Wie erfolgt die wissenschaftlich verwertbare Erfolgskontrolle mit Bezug darauf, wie sich die Therapieverläufe im Hinblick auf Drogenabstinenz entwickeln, und zu welchen Konsequenzen führen die periodischen Überprüfungen sowohl beim einzelnen Heroinbezüger als auch bei den einzelnen Institutionen, die vom Bund die Erlaubnis zur Heroinabgabe erhalten haben?</p><p>4. Welche unerwünschten oder gefährlichen Nebenwirkungen von kontrollierten Heroininjektionen sind aus der Forschung bekannt? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf Hirnfunktionen? Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die kontrollierte Heroinabgabe?</p>
    • Therapeutische Erfolgskontrolle bei der Heroinabgabe

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