Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Begleitmassnahmen
- ShortId
-
98.3640
- Id
-
19983640
- Updated
-
10.04.2024 13:48
- Language
-
de
- Title
-
Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Begleitmassnahmen
- AdditionalIndexing
-
sektorale Beihilfe;Agrarreform;Agrarstrukturpolitik
- 1
-
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- L05K1401030204, Agrarreform
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Reduktion der staatlichen Markteingriffe wurden Anreize für ein unternehmerisches und marktgerechtes Verhalten sowohl der Bäuerinnen und Bauern als auch der nachgelagerten Handels- und Verarbeitungsbetriebe geschaffen. Diese Anreize werden ab sofort zunehmend zum Tragen kommen, die Konkurrenzfähigkeit der Produkte verbessern und die Voraussetzungen schaffen, dass die in den bilateralen Verhandlungen mit der EU erreichten zusätzlichen Exportmöglichkeiten ausgeschöpft werden können. Diesbezüglich ist unternehmerisches Verhalten in unterschiedlichen Strukturen möglich. Für die voraussichtliche weitere Entwicklung ist zu unterscheiden zwischen den nächsten fünf Jahren, für die das neue Landwirtschaftsgesetz die Rahmenbedingungen festlegt, und der danach folgenden Periode mit der Möglichkeit eines EU-Beitritts und den damit verbundenen Notwendigkeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bezüglich Betriebsgrösse situiert sich unsere Landwirtschaft zwischen den kleinbetrieblichen Strukturen im südlichen und den grösseren Betrieben im nördlichen Europa. In der Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe ("Agrarpolitik 2002") (nachfolgend Botschaft zur "Agrarpolitik 2002") wird festgehalten, dass die Fläche der meisten Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz unter jener Grösse liegt, die eine Bauernfamilie mit modernen Mitteln nachhaltig zu bewirtschaften vermag (BBl 1996 IV 59). Zur Kostensenkung ist deshalb ein weiterer Strukturwandel wünschbar. Er findet auch tatsächlich statt. In der Botschaft vom 18. November 1998 zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003 wird die in den nächsten Jahren zu erwartende Entwicklung dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf Modellrechnungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon (FAT). Die Modellergebnisse zeigen, dass mit einer jährlichen Abnahme des Sektoreinkommens der Landwirtschaft von 2,5 bis 3 Prozent gerechnet werden muss. Damit das Einkommen pro Betrieb konstant bleibt, müsste die Anzahl der Betriebe ebenfalls um diese Grössenordnung abnehmen. Die eidgenössische landwirtschaftliche Betriebszählung 1996 zeigt, dass eine Entwicklung in diesem Ausmass vor sich geht. Zwischen 1990 und 1996 hat die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe jährlich um 2,6 Prozent abgenommen. Die Betriebsaufgaben sind dabei zum allergrössten Teil im Rahmen des Generationenwechsels erfolgt. Dieser kontinuierliche und sozialverträgliche Prozess dürfte sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die zu erwartende Strukturentwicklung unter den Rahmenbedingungen der "Agrarpolitik 2002" ist sozialverträglich und vernünftig. Sie erlaubt es, künftige Preissenkungen aufzufangen und verhindert so, dass die Landwirtschaft wirtschaftlich absackt.</p><p>2. In der Botschaft zum neuen Landwirtschaftsgesetz hat der Bundesrat seine strukturpolitischen Vorstellungen ausführlich dargelegt und begründet, weshalb er keine speziellen sozialen Begleitmassnahmen vorgeschlagen hat (Botschaft zur "Agrarpolitik 2002", BBl 1996 IV 55-62 sowie 229-231). Aufgrund der dortigen Ausführungen könnten zwar die wichtigsten Aufgaben der Landwirtschaft, insbesondere im Talgebiet, durch eine geringere Zahl von Betrieben erfüllt werden. Der Strukturwandel soll deshalb so wenig als möglich behindert werden. Eine Beschleunigung mit öffentlichen Mitteln dagegen würde die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschärfen und entsprechende Folgekosten verursachen. Diese Haltung ist vom Parlament bestätigt worden. Eine aktive Förderung der Strukturentwicklung wurde abgelehnt, jedoch folgende Massnahmen zu deren Erleichterung beschlossen: Lockerung der strukturpolitischen Bestimmungen im bäuerlichen Bodenrecht und im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie der Höchstbestandesbegrenzung in der Fleisch- und Eierproduktion, Übertragbarkeit von Milchkontingenten, Aufhebung der Flächenbegrenzung für Ölsaaten, Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Haltung des Bundesrates bestand stets darin, den Anpassungsprozess sozial so verträglich als möglich zu gestalten, gleichzeitig aber offen über die längerfristigen Aussichten zu informieren. Im 7. Landwirtschaftsbericht hielt er bereits fest, dass sich der Einsatz agrarpolitischer Massnahmen künftig an rationell geführten Betrieben orientieren wird, deren Grösse heutigen technischen Möglichkeiten entspricht und sich mit diesen weiterentwickelt (BBl 1992 II 475). In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" wird diese Aussage bekräftigt (BBl 1996 IV 60 und 91) und sowohl von der Landwirtschaft als auch von den ihr vor- und nachgelagerten Stufen ein effizienter Einsatz von Arbeit und Kapital verlangt (BBl 1996 IV 19). In der Botschaft über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft wird der Rückgang des Einkommens der Landwirtschaft als Sektor bis 2003 auf 15 Prozent geschätzt. Im Integrationsbericht 1999 wird die voraussichtliche Weiterentwicklung für die danach folgende Periode einschliesslich der Auswirkungen eines allfälligen EU-Beitritts dargelegt (Ziff. 222.03.1). Diese Informationen richten sich vor allem an die Jungen, welche sich einen Einstieg in die Landwirtschaft überlegen.</p><p>3. Kurzfristig sind die notwendigen Massnahmen für die sozial verträgliche Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" getroffen worden. Mittelfristig werden sich voraussichtlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder erheblich verändern. Dazu beitragen dürfte insbesondere die nächste WTO-Runde. Der Integrationsbericht 1999 des Bundesrates vom 3. Februar 1999 zeigt die möglichen Rahmenbedingungen sowie entsprechende Einkommensschätzungen aufgrund von Modellberechnungen der ETH Zürich sowohl für ein Szenario mit einem Beitritt zur EU als auch für ein Szenario mit einer autonomen Weiterentwicklung auf (Ziff. 222.03.1). Der Bundesrat gedenkt, gleichzeitig mit der in Artikel 187 Absatz 13 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Überprüfung der Marktstützungsmassnahmen auch die Notwendigkeit soziostruktureller Massnahmen erneut zu prüfen. Sofern sich Gesetzesänderungen aufdrängen, soll die Botschaft dazu im Jahr 2002 unterbreitet werden. Die Vorruhestandsrente sowie Umschulungsbeihilfen gehören zu den in den EU-Mitgliedstaaten bereits angewandten Massnahmen, die insbesondere im Fall eines EU-Beitritts zu prüfen wären (Integrationsbericht 1999, Ziff. 222.03.1). Unterstützungsmöglichkeiten für die berufliche Umschulung bestehen bereits heute sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene (Botschaft zur "Agrarpolitik 2002", BBl 1996 IV 231).</p><p>4. In der Botschaft zum neuen Landwirtschaftsgesetzes hat der Bundesrat festgestellt, dass eine allgemeine Entschuldungsaktion gravierende Nachteile aufweist, insbesondere Ungerechtigkeiten wegen der stark unterschiedlichen Gründe der Verschuldung; dazu kommt der hohe Kapitalbedarf. Es wurde festgestellt, dass Massnahmen zur Entschuldung der Landwirtschaft im Falle eines EU-Beitritts neu zu prüfen wären (Botschaft zur Agrarpolitik 2002, BBl 1996 IV 231). Sie figurieren denn auch unter den im Integrationsbericht 1999 erwähnten zu prüfenden Massnahmen zur sozialen Abfederung des Beitritts.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Gefolge der "Agrarpolitik 2002" ("AP 2002") wird sich die wirtschaftliche Situation für viele Bauernbetriebe massiv verschlechtern. Das vom Bundesrat propagierte vermehrte unternehmerische Verhalten der Bauern würde an sich eine vernünftige Strukturentwicklung in der Landwirtschaft erfordern. Auch können die in den bilateralen Verhandlungen mit der EU erreichten zusätzlichen Exportmöglichkeiten nur ausgeschöpft werden, wenn die Landwirtschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit - und dazu gehört auch die Strukturfrage - erhöht. Zudem rechnet der Integrationsbericht des Bundesrates offensichtlich mit einer starken strukturellen Veränderung in der Landwirtschaft.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Besteht unter den heutigen agrarpolitischen Bedingungen nicht die Gefahr, dass die Landwirtschaft als Ganzes wirtschaftlich absackt und dass keine vernünftige strukturelle Entwicklung stattfindet?</p><p>2. Müssten nicht spezifische Massnahmen ergriffen werden, damit einerseits die Landwirtschaftsbetriebe auch unter den neuen wirtschaftlichen Bedingungen wieder eine Zukunftschance haben und andererseits der Prozess sozial abgefedert wird?</p><p>3. Welche Massnahmen stehen für den Bundesrat im Vordergrund, und was unternimmt er zu deren Einführung (z. B. Umschulung, Ausstiegsanreize usw.)?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe?</p>
- Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Begleitmassnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Reduktion der staatlichen Markteingriffe wurden Anreize für ein unternehmerisches und marktgerechtes Verhalten sowohl der Bäuerinnen und Bauern als auch der nachgelagerten Handels- und Verarbeitungsbetriebe geschaffen. Diese Anreize werden ab sofort zunehmend zum Tragen kommen, die Konkurrenzfähigkeit der Produkte verbessern und die Voraussetzungen schaffen, dass die in den bilateralen Verhandlungen mit der EU erreichten zusätzlichen Exportmöglichkeiten ausgeschöpft werden können. Diesbezüglich ist unternehmerisches Verhalten in unterschiedlichen Strukturen möglich. Für die voraussichtliche weitere Entwicklung ist zu unterscheiden zwischen den nächsten fünf Jahren, für die das neue Landwirtschaftsgesetz die Rahmenbedingungen festlegt, und der danach folgenden Periode mit der Möglichkeit eines EU-Beitritts und den damit verbundenen Notwendigkeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bezüglich Betriebsgrösse situiert sich unsere Landwirtschaft zwischen den kleinbetrieblichen Strukturen im südlichen und den grösseren Betrieben im nördlichen Europa. In der Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe ("Agrarpolitik 2002") (nachfolgend Botschaft zur "Agrarpolitik 2002") wird festgehalten, dass die Fläche der meisten Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz unter jener Grösse liegt, die eine Bauernfamilie mit modernen Mitteln nachhaltig zu bewirtschaften vermag (BBl 1996 IV 59). Zur Kostensenkung ist deshalb ein weiterer Strukturwandel wünschbar. Er findet auch tatsächlich statt. In der Botschaft vom 18. November 1998 zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003 wird die in den nächsten Jahren zu erwartende Entwicklung dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf Modellrechnungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon (FAT). Die Modellergebnisse zeigen, dass mit einer jährlichen Abnahme des Sektoreinkommens der Landwirtschaft von 2,5 bis 3 Prozent gerechnet werden muss. Damit das Einkommen pro Betrieb konstant bleibt, müsste die Anzahl der Betriebe ebenfalls um diese Grössenordnung abnehmen. Die eidgenössische landwirtschaftliche Betriebszählung 1996 zeigt, dass eine Entwicklung in diesem Ausmass vor sich geht. Zwischen 1990 und 1996 hat die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe jährlich um 2,6 Prozent abgenommen. Die Betriebsaufgaben sind dabei zum allergrössten Teil im Rahmen des Generationenwechsels erfolgt. Dieser kontinuierliche und sozialverträgliche Prozess dürfte sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die zu erwartende Strukturentwicklung unter den Rahmenbedingungen der "Agrarpolitik 2002" ist sozialverträglich und vernünftig. Sie erlaubt es, künftige Preissenkungen aufzufangen und verhindert so, dass die Landwirtschaft wirtschaftlich absackt.</p><p>2. In der Botschaft zum neuen Landwirtschaftsgesetz hat der Bundesrat seine strukturpolitischen Vorstellungen ausführlich dargelegt und begründet, weshalb er keine speziellen sozialen Begleitmassnahmen vorgeschlagen hat (Botschaft zur "Agrarpolitik 2002", BBl 1996 IV 55-62 sowie 229-231). Aufgrund der dortigen Ausführungen könnten zwar die wichtigsten Aufgaben der Landwirtschaft, insbesondere im Talgebiet, durch eine geringere Zahl von Betrieben erfüllt werden. Der Strukturwandel soll deshalb so wenig als möglich behindert werden. Eine Beschleunigung mit öffentlichen Mitteln dagegen würde die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschärfen und entsprechende Folgekosten verursachen. Diese Haltung ist vom Parlament bestätigt worden. Eine aktive Förderung der Strukturentwicklung wurde abgelehnt, jedoch folgende Massnahmen zu deren Erleichterung beschlossen: Lockerung der strukturpolitischen Bestimmungen im bäuerlichen Bodenrecht und im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie der Höchstbestandesbegrenzung in der Fleisch- und Eierproduktion, Übertragbarkeit von Milchkontingenten, Aufhebung der Flächenbegrenzung für Ölsaaten, Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Haltung des Bundesrates bestand stets darin, den Anpassungsprozess sozial so verträglich als möglich zu gestalten, gleichzeitig aber offen über die längerfristigen Aussichten zu informieren. Im 7. Landwirtschaftsbericht hielt er bereits fest, dass sich der Einsatz agrarpolitischer Massnahmen künftig an rationell geführten Betrieben orientieren wird, deren Grösse heutigen technischen Möglichkeiten entspricht und sich mit diesen weiterentwickelt (BBl 1992 II 475). In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" wird diese Aussage bekräftigt (BBl 1996 IV 60 und 91) und sowohl von der Landwirtschaft als auch von den ihr vor- und nachgelagerten Stufen ein effizienter Einsatz von Arbeit und Kapital verlangt (BBl 1996 IV 19). In der Botschaft über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft wird der Rückgang des Einkommens der Landwirtschaft als Sektor bis 2003 auf 15 Prozent geschätzt. Im Integrationsbericht 1999 wird die voraussichtliche Weiterentwicklung für die danach folgende Periode einschliesslich der Auswirkungen eines allfälligen EU-Beitritts dargelegt (Ziff. 222.03.1). Diese Informationen richten sich vor allem an die Jungen, welche sich einen Einstieg in die Landwirtschaft überlegen.</p><p>3. Kurzfristig sind die notwendigen Massnahmen für die sozial verträgliche Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" getroffen worden. Mittelfristig werden sich voraussichtlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder erheblich verändern. Dazu beitragen dürfte insbesondere die nächste WTO-Runde. Der Integrationsbericht 1999 des Bundesrates vom 3. Februar 1999 zeigt die möglichen Rahmenbedingungen sowie entsprechende Einkommensschätzungen aufgrund von Modellberechnungen der ETH Zürich sowohl für ein Szenario mit einem Beitritt zur EU als auch für ein Szenario mit einer autonomen Weiterentwicklung auf (Ziff. 222.03.1). Der Bundesrat gedenkt, gleichzeitig mit der in Artikel 187 Absatz 13 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Überprüfung der Marktstützungsmassnahmen auch die Notwendigkeit soziostruktureller Massnahmen erneut zu prüfen. Sofern sich Gesetzesänderungen aufdrängen, soll die Botschaft dazu im Jahr 2002 unterbreitet werden. Die Vorruhestandsrente sowie Umschulungsbeihilfen gehören zu den in den EU-Mitgliedstaaten bereits angewandten Massnahmen, die insbesondere im Fall eines EU-Beitritts zu prüfen wären (Integrationsbericht 1999, Ziff. 222.03.1). Unterstützungsmöglichkeiten für die berufliche Umschulung bestehen bereits heute sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene (Botschaft zur "Agrarpolitik 2002", BBl 1996 IV 231).</p><p>4. In der Botschaft zum neuen Landwirtschaftsgesetzes hat der Bundesrat festgestellt, dass eine allgemeine Entschuldungsaktion gravierende Nachteile aufweist, insbesondere Ungerechtigkeiten wegen der stark unterschiedlichen Gründe der Verschuldung; dazu kommt der hohe Kapitalbedarf. Es wurde festgestellt, dass Massnahmen zur Entschuldung der Landwirtschaft im Falle eines EU-Beitritts neu zu prüfen wären (Botschaft zur Agrarpolitik 2002, BBl 1996 IV 231). Sie figurieren denn auch unter den im Integrationsbericht 1999 erwähnten zu prüfenden Massnahmen zur sozialen Abfederung des Beitritts.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Gefolge der "Agrarpolitik 2002" ("AP 2002") wird sich die wirtschaftliche Situation für viele Bauernbetriebe massiv verschlechtern. Das vom Bundesrat propagierte vermehrte unternehmerische Verhalten der Bauern würde an sich eine vernünftige Strukturentwicklung in der Landwirtschaft erfordern. Auch können die in den bilateralen Verhandlungen mit der EU erreichten zusätzlichen Exportmöglichkeiten nur ausgeschöpft werden, wenn die Landwirtschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit - und dazu gehört auch die Strukturfrage - erhöht. Zudem rechnet der Integrationsbericht des Bundesrates offensichtlich mit einer starken strukturellen Veränderung in der Landwirtschaft.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Besteht unter den heutigen agrarpolitischen Bedingungen nicht die Gefahr, dass die Landwirtschaft als Ganzes wirtschaftlich absackt und dass keine vernünftige strukturelle Entwicklung stattfindet?</p><p>2. Müssten nicht spezifische Massnahmen ergriffen werden, damit einerseits die Landwirtschaftsbetriebe auch unter den neuen wirtschaftlichen Bedingungen wieder eine Zukunftschance haben und andererseits der Prozess sozial abgefedert wird?</p><p>3. Welche Massnahmen stehen für den Bundesrat im Vordergrund, und was unternimmt er zu deren Einführung (z. B. Umschulung, Ausstiegsanreize usw.)?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe?</p>
- Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Begleitmassnahmen
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