Nachhaltigkeit in der Forschung

ShortId
98.3652
Id
19983652
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Nachhaltigkeit in der Forschung
AdditionalIndexing
Forschung und geistiges Eigentum;Forschungspolitik;erneuerbare Energie;nachhaltige Entwicklung
1
  • L02K1602, Forschung und geistiges Eigentum
  • L03K160202, Forschungspolitik
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Forschung hat sich in den Dienst der Nachhaltigkeit zu stellen. Die ETH haben dieses Ziel, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, auf ihre Fahne geschrieben. Der Begriff der Nachhaltigkeit lässt genügend Raum, um auch in der Grundlagenforschung frei tätig zu sein. Eine völlig wertfreie Forschung ausserhalb jeder Zielsetzung, einen Beitrag zu mehr Lebensqualität leisten zu wollen, ist abzulehnen. Selbst in der Mathematik erscheint eine offene Grundausrichtung im Sinne der Nachhaltigkeit als sinnvoll. Was die Forschung im Energiebereich anbelangt, sollten öffentliche Gelder nicht länger für Forschungszwecke Verwendung finden, die mit der nachhaltigen Entwicklung nichts zu tun haben. Vielmehr gilt es auch hier, den Auftrag des Energieartikels (Art. 89 der neuen Bundesverfassung) umzusetzen und die mit (öffentlichen) Bundesgeldern unterstützte Forschung auf die Förderung der erneuerbaren Energien auszurichten. Im Forschungsgesetz wird beantragt, den Zweckartikel 1 entsprechend zu ergänzen oder allenfalls das Forschungsziel der Nachhaltigkeit als Schwerpunkt in Artikel 2 aufzunehmen.</p>
  • <p>"Nachhaltigkeit" aus übergeordneter Sicht: An der Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) hat sich die Schweiz gemeinsam mit 181 anderen Staaten dazu verpflichtet, auf nationaler und internationaler Ebene Politiken für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Auf der Basis von Vorarbeiten, die im Rahmen des 1993 eingesetzten Interdepartementalen Ausschusses Rio (Idario) organisiert wurden, hat der Bundesrat 1997 mit dem Strategiedokument "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" dazu einen umfangreichen Aktionsplan vorgelegt. Als beratendes Gremium steht dem Bundesrat ein 1998 eingesetzter "Rat für nachhaltige Entwicklung" zur Seite, während verwaltungsintern der bereits erwähnte interdepartementale Ausschuss Idario fortlaufend für eine entsprechende Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes und der Strategie des Bundesrates zu sorgen hat. In seiner Legislaturplanung 1995-1999 hat der Bundesrat schliesslich angekündigt, dass er in allen politischen Bereichen die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen wolle.</p><p>"Nachhaltigkeit" in der Wissenschafts- und Technologiepolitik des Bundes: Im Rahmen seiner "Ziele der Forschungspolitik des Bundes nach dem Jahr 2000" vom 22. Oktober 1997 hat der Bundesrat die künftige Forschungspolitik des Bundes neu unter vier inhaltliche Schwerpunktbereiche gestellt, darunter auch "Nachhaltige Entwicklung und Umwelt" (vgl. Ziff. 4.3). In der Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 wird dieser Schwerpunktbereich bestätigt (vgl. Ziff. 121). Konform zu dem vom Motionär intendierten Anliegen möchte der Bundesrat hier gezielt eine Förderpolitik verfolgen, die ausgesprochen interdisziplinär ausgerichtet ist. Der Entwicklung nachhaltiger Technologien und im besonderen der Förderung jener Technologien, die zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen beitragen können, soll ein besonderer Stellenwert beigemessen werden. Neben den Universitäten und Technischen Hochschulen bezieht sich diese Förderpolitik auch auf die technischen Fachhochschulen, die diesbezüglich im übrigen schon heute bedeutende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (u. a. besonders auch zur thermischen und photovoltaischen Solarnutzung) vorweisen können. Was die vom Motionär spezifisch angesprochene Energieforschung betrifft, soll sie explizit auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet werden, und es wird im Rahmen der vorgeschlagenen umfassenden Forschungskonzepte (vgl. Ziff. 165.5) in den Grundzügen auch dargelegt, wie der Bundesrat diese grundsätzliche Ausrichtung in der nächsten Periode konkret umzusetzen gedenkt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Wissenschafts- und Technologiepolitik des Bundes mit der den eidgenössischen Räten vorliegenden neuen Botschaft inhaltlich bereits sehr wesentlich und operational überprüfbar auf "Nachhaltigkeit" orientiert ist. Diesbezüglich ist selbstverständlich auch eine laufende Überprüfung, Bewertung und Anpassung vorgesehen. In diesem Zusammenhang verdient Beachtung, dass sich in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Gremien und Förderinstitutionen (u. a. Schweizerischer Wissenschaftsrat; Kommission "Strategie Umweltforschung und Nachhaltige Entwicklung"; Eidgenössische Energieforschungskommission; Konferenz der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien und Forum für Klima und Global Change der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften; Schweizerischer Nationalfonds; Kommission für Technologie und Innovation) sowie insbesondere auch die Hochschulen und Forschungsträger selber der Nachhaltigkeitsthematik ernsthaft angenommen haben. Auch diese vielfältigen Arbeiten werden den Bundesrat bei der Umsetzung der angestrebten Förderpolitik unterstützen können.</p><p>Revision Bundesrechtsnormen (insbesondere Forschungsgesetz): Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Motionsanliegen im Rahmen der laufenden und vorgesehenen Revisionsarbeiten zu berücksichtigen sind. Was insbesondere das Forschungsgesetz betrifft, wird den eidgenössischen Räten mit der erwähnten "Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003" eine umfassende und weitreichende Gesamtrevision für die nächste Beitragsperiode in Aussicht gestellt. Die Motionsanliegen können im Rahmen dieser (bereits mittelfristig anlaufenden) Revisionsarbeiten geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Forschungsgesetz (SR 420.1) und, soweit dies notwendig ist, alle übrigen Bundesrechtsnormen in dem Sinne zu ergänzen oder allenfalls zu ändern, dass die wissenschaftliche Forschung auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung, namentlich im Energiebereich zur Förderung der erneuerbaren Energien, als weiteren Schwerpunkt ausgerichtet wird.</p>
  • Nachhaltigkeit in der Forschung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Forschung hat sich in den Dienst der Nachhaltigkeit zu stellen. Die ETH haben dieses Ziel, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, auf ihre Fahne geschrieben. Der Begriff der Nachhaltigkeit lässt genügend Raum, um auch in der Grundlagenforschung frei tätig zu sein. Eine völlig wertfreie Forschung ausserhalb jeder Zielsetzung, einen Beitrag zu mehr Lebensqualität leisten zu wollen, ist abzulehnen. Selbst in der Mathematik erscheint eine offene Grundausrichtung im Sinne der Nachhaltigkeit als sinnvoll. Was die Forschung im Energiebereich anbelangt, sollten öffentliche Gelder nicht länger für Forschungszwecke Verwendung finden, die mit der nachhaltigen Entwicklung nichts zu tun haben. Vielmehr gilt es auch hier, den Auftrag des Energieartikels (Art. 89 der neuen Bundesverfassung) umzusetzen und die mit (öffentlichen) Bundesgeldern unterstützte Forschung auf die Förderung der erneuerbaren Energien auszurichten. Im Forschungsgesetz wird beantragt, den Zweckartikel 1 entsprechend zu ergänzen oder allenfalls das Forschungsziel der Nachhaltigkeit als Schwerpunkt in Artikel 2 aufzunehmen.</p>
    • <p>"Nachhaltigkeit" aus übergeordneter Sicht: An der Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) hat sich die Schweiz gemeinsam mit 181 anderen Staaten dazu verpflichtet, auf nationaler und internationaler Ebene Politiken für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Auf der Basis von Vorarbeiten, die im Rahmen des 1993 eingesetzten Interdepartementalen Ausschusses Rio (Idario) organisiert wurden, hat der Bundesrat 1997 mit dem Strategiedokument "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" dazu einen umfangreichen Aktionsplan vorgelegt. Als beratendes Gremium steht dem Bundesrat ein 1998 eingesetzter "Rat für nachhaltige Entwicklung" zur Seite, während verwaltungsintern der bereits erwähnte interdepartementale Ausschuss Idario fortlaufend für eine entsprechende Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes und der Strategie des Bundesrates zu sorgen hat. In seiner Legislaturplanung 1995-1999 hat der Bundesrat schliesslich angekündigt, dass er in allen politischen Bereichen die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen wolle.</p><p>"Nachhaltigkeit" in der Wissenschafts- und Technologiepolitik des Bundes: Im Rahmen seiner "Ziele der Forschungspolitik des Bundes nach dem Jahr 2000" vom 22. Oktober 1997 hat der Bundesrat die künftige Forschungspolitik des Bundes neu unter vier inhaltliche Schwerpunktbereiche gestellt, darunter auch "Nachhaltige Entwicklung und Umwelt" (vgl. Ziff. 4.3). In der Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 wird dieser Schwerpunktbereich bestätigt (vgl. Ziff. 121). Konform zu dem vom Motionär intendierten Anliegen möchte der Bundesrat hier gezielt eine Förderpolitik verfolgen, die ausgesprochen interdisziplinär ausgerichtet ist. Der Entwicklung nachhaltiger Technologien und im besonderen der Förderung jener Technologien, die zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen beitragen können, soll ein besonderer Stellenwert beigemessen werden. Neben den Universitäten und Technischen Hochschulen bezieht sich diese Förderpolitik auch auf die technischen Fachhochschulen, die diesbezüglich im übrigen schon heute bedeutende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (u. a. besonders auch zur thermischen und photovoltaischen Solarnutzung) vorweisen können. Was die vom Motionär spezifisch angesprochene Energieforschung betrifft, soll sie explizit auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet werden, und es wird im Rahmen der vorgeschlagenen umfassenden Forschungskonzepte (vgl. Ziff. 165.5) in den Grundzügen auch dargelegt, wie der Bundesrat diese grundsätzliche Ausrichtung in der nächsten Periode konkret umzusetzen gedenkt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Wissenschafts- und Technologiepolitik des Bundes mit der den eidgenössischen Räten vorliegenden neuen Botschaft inhaltlich bereits sehr wesentlich und operational überprüfbar auf "Nachhaltigkeit" orientiert ist. Diesbezüglich ist selbstverständlich auch eine laufende Überprüfung, Bewertung und Anpassung vorgesehen. In diesem Zusammenhang verdient Beachtung, dass sich in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Gremien und Förderinstitutionen (u. a. Schweizerischer Wissenschaftsrat; Kommission "Strategie Umweltforschung und Nachhaltige Entwicklung"; Eidgenössische Energieforschungskommission; Konferenz der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien und Forum für Klima und Global Change der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften; Schweizerischer Nationalfonds; Kommission für Technologie und Innovation) sowie insbesondere auch die Hochschulen und Forschungsträger selber der Nachhaltigkeitsthematik ernsthaft angenommen haben. Auch diese vielfältigen Arbeiten werden den Bundesrat bei der Umsetzung der angestrebten Förderpolitik unterstützen können.</p><p>Revision Bundesrechtsnormen (insbesondere Forschungsgesetz): Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Motionsanliegen im Rahmen der laufenden und vorgesehenen Revisionsarbeiten zu berücksichtigen sind. Was insbesondere das Forschungsgesetz betrifft, wird den eidgenössischen Räten mit der erwähnten "Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003" eine umfassende und weitreichende Gesamtrevision für die nächste Beitragsperiode in Aussicht gestellt. Die Motionsanliegen können im Rahmen dieser (bereits mittelfristig anlaufenden) Revisionsarbeiten geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Forschungsgesetz (SR 420.1) und, soweit dies notwendig ist, alle übrigen Bundesrechtsnormen in dem Sinne zu ergänzen oder allenfalls zu ändern, dass die wissenschaftliche Forschung auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung, namentlich im Energiebereich zur Förderung der erneuerbaren Energien, als weiteren Schwerpunkt ausgerichtet wird.</p>
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