Visumspflicht für Kuba
- ShortId
-
98.3657
- Id
-
19983657
- Updated
-
10.04.2024 13:07
- Language
-
de
- Title
-
Visumspflicht für Kuba
- AdditionalIndexing
-
diplomatische Sanktion;Einreise von Ausländern/-innen;Kuba
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L05K0305010206, Kuba
- L05K1002010501, diplomatische Sanktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Beschluss des Bundesrates, Inhaberinnen und Inhaber eines gewöhnlichen kubanischen Reisepasses der Visumpflicht zu unterstellen, stützt sich hauptsächlich auf migrations- und sicherheitspolitische Gründe sowie auf die Absicht der Schweiz, die Visumpolitik soweit als möglich mit derjenigen der EU zu koordinieren.</p><p>Kuba ist auf der Liste jener Länder aufgeführt, deren Angehörige für die Einreise in alle Schengener Vertragsstaaten bzw. EU-Mitgliedstaaten der Visumpflicht unterliegen. Der Bundesrat hat schon bei verschiedenen Gelegenheiten die Absicht bekundet, seine Visumpolitik derjenigen der europäischen Länder anzunähern. Mit diesem Schritt zur Harmonisierung unserer Migrationspolitik mit derjenigen der EU verliert die Schweiz zudem für illegale Einwanderer an Attraktivität.</p><p>Gemäss den Statistiken des Bundesamtes für Flüchtlinge hat bis vor zehn Jahren kein kubanischer Staatsangehöriger ein Asylgesuch gestellt. Fünf Jahre später haben 16 und im letzten Jahr 33 Personen ein solches Gesuch eingereicht. Im Hinblick auf die steigende Tendenz bei Asylgesuchen von kubanischen Staatsangehörigen stellt die Einführung der Visumpflicht für Inhaber von gewöhnlichen kubanischen Pässen ebenfalls eine vorbeugende Massnahme dar, die der Entwicklung der Lage Rechnung trägt.</p><p>Die Einführung der Visumpflicht soll jedoch in keiner Weise einen unfreundlichen Akt gegenüber Kuba darstellen.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der Öffnung Kubas gegenüber dem Rest der Welt ist nicht auszuschliessen, dass immer mehr kubanische Staatsangehörige versuchen werden, in die Schweiz zu gelangen. Es ist deshalb angebracht, bereits heute Massnahmen wie die Einführung der Visumpflicht zu treffen, um einen schwer kontrollierbaren Migrationsfluss gar nicht aufkommen zu lassen. Das Visum stellt ein Kontrollinstrument dar, das weder die Einreise in die Schweiz noch die Beziehungen zwischen der Schweiz und Kuba behindern soll.</p><p>3. Die Frage der Annäherung unserer Visumpolitik an diejenige der EU-Mitgliedstaaten ist vor allem im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit der Schweiz zu sehen (siehe Ziff. 1). Der Umstand, dass die Schweiz die amerikanischen Interessen in Kuba und die Interessen Kubas in den Vereinigten Staaten wahrnimmt, ist hingegen eine politische Frage, welche auf den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Castro-Regime zurückzuführen ist. Die Einführung der Visumpflicht für die kubanischen Staatsangehörigen berührt die Rolle unseres Landes als Schutzmacht in keiner Weise.</p><p>4. Die genaue Zahl der durch diese Massnahme betroffenen kubanischen Staatsangehörigen kann nicht beziffert werden. In der Tat wird bis jetzt die Einreise kubanischer Staatsangehöriger in der Schweiz nicht besonders kontrolliert. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nimmt jedoch an, dass dieses Jahr zwischen 400 und 800 kubanische Staatsangehörige ein Visumgesuch für die Einreise in die Schweiz stellen werden.</p><p>Vom Beschluss der kubanischen Behörden, die Visumpflicht für die Einreise von schweizerischen Staatsangehörigen einzuführen, sind gemäss Schätzungen des EDA ungefähr 20 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger betroffen.</p><p>5. Ungeachtet des Einreisezweckes sind alle Inhaberinnen und Inhaber von gewöhnlichen kubanischen Pässen für die Einreise in die Schweiz der Visumpflicht unterstellt. Inhaber von kubanischen Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen bleiben hingegen wie bisher von dieser Pflicht befreit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Dezember 1998 ist bekannt geworden, dass auf Betreiben der Schweiz auf den 1. Januar 1999 die Visumpflicht für Kubaner eingeführt werden soll. Kuba hat nachgezogen und verlangt ebenfalls ein Visum für schweizerische Kubareisende.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was waren die Beweggründe für diesen doch eher unfreundlichen Akt?</p><p>2. Warum wird dieses neue Hindernis zwischen Kuba und der Schweiz gerade in einem Moment der zaghaften Öffnung Kubas gegenüber der übrigen Welt aufgebaut?</p><p>3. Der Vergleich mit der EU ist nicht stichhaltig, spielt doch die Schweiz als Vertreterin der Interessen der USA in Kuba und der kubanischen Interessen in Washington eine ganz besondere Rolle. Wie ist dieser unfreundliche Akt mit dieser speziellen Rolle vereinbar?</p><p>4. Wie viele Personen schweizerischer und kubanischer Staatsangehörigkeit sind von der neuen Regelung voraussichtlich betroffen?</p><p>5. Gilt die Visumpflicht für alle Kubaner gleichermassen, unabhängig davon ob sie Flüchtlinge, Touristen oder Geschäftsreisende sind?</p>
- Visumspflicht für Kuba
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Beschluss des Bundesrates, Inhaberinnen und Inhaber eines gewöhnlichen kubanischen Reisepasses der Visumpflicht zu unterstellen, stützt sich hauptsächlich auf migrations- und sicherheitspolitische Gründe sowie auf die Absicht der Schweiz, die Visumpolitik soweit als möglich mit derjenigen der EU zu koordinieren.</p><p>Kuba ist auf der Liste jener Länder aufgeführt, deren Angehörige für die Einreise in alle Schengener Vertragsstaaten bzw. EU-Mitgliedstaaten der Visumpflicht unterliegen. Der Bundesrat hat schon bei verschiedenen Gelegenheiten die Absicht bekundet, seine Visumpolitik derjenigen der europäischen Länder anzunähern. Mit diesem Schritt zur Harmonisierung unserer Migrationspolitik mit derjenigen der EU verliert die Schweiz zudem für illegale Einwanderer an Attraktivität.</p><p>Gemäss den Statistiken des Bundesamtes für Flüchtlinge hat bis vor zehn Jahren kein kubanischer Staatsangehöriger ein Asylgesuch gestellt. Fünf Jahre später haben 16 und im letzten Jahr 33 Personen ein solches Gesuch eingereicht. Im Hinblick auf die steigende Tendenz bei Asylgesuchen von kubanischen Staatsangehörigen stellt die Einführung der Visumpflicht für Inhaber von gewöhnlichen kubanischen Pässen ebenfalls eine vorbeugende Massnahme dar, die der Entwicklung der Lage Rechnung trägt.</p><p>Die Einführung der Visumpflicht soll jedoch in keiner Weise einen unfreundlichen Akt gegenüber Kuba darstellen.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der Öffnung Kubas gegenüber dem Rest der Welt ist nicht auszuschliessen, dass immer mehr kubanische Staatsangehörige versuchen werden, in die Schweiz zu gelangen. Es ist deshalb angebracht, bereits heute Massnahmen wie die Einführung der Visumpflicht zu treffen, um einen schwer kontrollierbaren Migrationsfluss gar nicht aufkommen zu lassen. Das Visum stellt ein Kontrollinstrument dar, das weder die Einreise in die Schweiz noch die Beziehungen zwischen der Schweiz und Kuba behindern soll.</p><p>3. Die Frage der Annäherung unserer Visumpolitik an diejenige der EU-Mitgliedstaaten ist vor allem im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit der Schweiz zu sehen (siehe Ziff. 1). Der Umstand, dass die Schweiz die amerikanischen Interessen in Kuba und die Interessen Kubas in den Vereinigten Staaten wahrnimmt, ist hingegen eine politische Frage, welche auf den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Castro-Regime zurückzuführen ist. Die Einführung der Visumpflicht für die kubanischen Staatsangehörigen berührt die Rolle unseres Landes als Schutzmacht in keiner Weise.</p><p>4. Die genaue Zahl der durch diese Massnahme betroffenen kubanischen Staatsangehörigen kann nicht beziffert werden. In der Tat wird bis jetzt die Einreise kubanischer Staatsangehöriger in der Schweiz nicht besonders kontrolliert. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nimmt jedoch an, dass dieses Jahr zwischen 400 und 800 kubanische Staatsangehörige ein Visumgesuch für die Einreise in die Schweiz stellen werden.</p><p>Vom Beschluss der kubanischen Behörden, die Visumpflicht für die Einreise von schweizerischen Staatsangehörigen einzuführen, sind gemäss Schätzungen des EDA ungefähr 20 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger betroffen.</p><p>5. Ungeachtet des Einreisezweckes sind alle Inhaberinnen und Inhaber von gewöhnlichen kubanischen Pässen für die Einreise in die Schweiz der Visumpflicht unterstellt. Inhaber von kubanischen Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen bleiben hingegen wie bisher von dieser Pflicht befreit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Dezember 1998 ist bekannt geworden, dass auf Betreiben der Schweiz auf den 1. Januar 1999 die Visumpflicht für Kubaner eingeführt werden soll. Kuba hat nachgezogen und verlangt ebenfalls ein Visum für schweizerische Kubareisende.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was waren die Beweggründe für diesen doch eher unfreundlichen Akt?</p><p>2. Warum wird dieses neue Hindernis zwischen Kuba und der Schweiz gerade in einem Moment der zaghaften Öffnung Kubas gegenüber der übrigen Welt aufgebaut?</p><p>3. Der Vergleich mit der EU ist nicht stichhaltig, spielt doch die Schweiz als Vertreterin der Interessen der USA in Kuba und der kubanischen Interessen in Washington eine ganz besondere Rolle. Wie ist dieser unfreundliche Akt mit dieser speziellen Rolle vereinbar?</p><p>4. Wie viele Personen schweizerischer und kubanischer Staatsangehörigkeit sind von der neuen Regelung voraussichtlich betroffen?</p><p>5. Gilt die Visumpflicht für alle Kubaner gleichermassen, unabhängig davon ob sie Flüchtlinge, Touristen oder Geschäftsreisende sind?</p>
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