Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung
- ShortId
-
98.3661
- Id
-
19983661
- Updated
-
10.04.2024 07:49
- Language
-
de
- Title
-
Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung
- AdditionalIndexing
-
Biosphäre;Nationalpark;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet
- 1
-
- L05K0601041201, Nationalpark
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06030304, Biosphäre
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schaffung von grossen Schutzgebieten hat in jüngster Zeit in ganz Europa einen Entwicklungsschub erhalten. In Spanien, Schweden und Österreich sind neue Nationalparks entstanden. Zwischen 1982 und 1991 wurden in Europa 25 000 Quadratkilometer neue Nationalparkflächen ausgeschieden. In den letzten 15 Jahren sind in Frankreich und Deutschland 17 neue Biosphärenreservate entstanden. Im Zusammenhang mit dem EU-Programm "Natura 2000" sollen in ganz Europa neue Naturschutzgebiete ausgeschieden und für bestehende die Betreuung verbessert werden. Man hat erkannt, dass grosse Schutzgebiete nicht nur ein wichtiges Instrument für den Naturschutz sind, sondern auch zur wirtschaftlichen Förderung von Randregionen.</p><p>In der Schweiz ist eine ähnliche Entwicklung nicht feststellbar. Das hat auch der kürzlich veröffentlichte Bericht der OECD über die Umweltperformance der Schweiz in aller Deutlichkeit festgestellt. Es gibt nur einen einzigen Nationalpark und nur wenige weitere grosse Schutzgebiete (z. B. Aletschwald, Grande Cariçaie, Hochmoor von Rothenthurm). Diese haben sich kaum weiterentwickelt. Schutz und Unterhalt sind oft nur privatrechtlich gesichert und werden immer wieder in Frage gestellt.</p><p>Seit einigen Jahren sind in verschiedenen Regionen Ideen für neue Projekte entstanden (z. B. Biosphärenreservat Entlebuch, Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch, Espace Montblanc, Parc régional naturel du Doubs, Naturlandschaft Sihlwald). Diese kommen jedoch nur mühsam voran. Es gibt von seiten des Bundes keine Zielvorstellungen, keine Mindestanforderungen, keine klaren Bezeichnungen, keine Regelung der Zuständigkeit, keine Anforderungen an Besucherinformation und Besucherbetreuung und keine besonderen Fördermittel.</p><p>Auch das Projekt der Erweiterung des Nationalparks ist in der Region selbst entstanden. Es sieht vor, den Park um das Dreifache zu vergrössern und neben streng geschützten Kernzonen eine Umgebungszone zu schaffen, in der dem Schutzziel entsprechende Nutzungen erlaubt sind. Dazu muss das Nationalparkgesetz aus dem Jahre 1980 revidiert werden. Diese Revision bietet die willkommene Gelegenheit, Rahmenbedingungen für die Beteiligung des Bundes in allen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung zu regeln und damit in der Schweiz eine Entwicklung einzuleiten, die in den Nachbarländern bereits begonnen hat.</p>
- <p>Die Schweiz hat im vergangenen Jahrzehnt im Natur- und Landschaftsschutz grosse Anstrengungen unternommen. Ausgelöst durch die Rothenthurm-Initiative entstand ein Programm mit klaren Zielvorstellungen, welches international einen Vergleich nicht zu scheuen braucht. Die Bundeskompetenz zum Bezeichnen der Biotope und der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung führte zum Erlass (Auen, Moore, Moorlandschaften) bzw. zur Vorbereitung (Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen) der einschlägigen Verordnungen und Inventare von nationaler Bedeutung. Weltweit dürfte kein Biotoptyp formal so rigoros geschützt sein wie die Schweizer Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung. Zwar ist die Umsetzung dieser Bundesverordnungen noch nicht im wünschbaren Mass vollzogen, und weitere Anstrengungen sind notwendig. Doch liegt die Hauptproblematik des schweizerischen Natur- und Landschaftsschutzes nicht in fehlenden gesetzlichen Grundlagen, einer fehlenden Strategie oder einer mangelnden Gesamtschau, sondern primär im Vollzug. Dieser wird durch die föderalistischen Strukturen, die begrenzten finanziellen Ressourcen sowie die dichte Besiedlung und Nutzung des Landes und die daraus resultierende, konfliktträchtige Überlagerung mehrerer, oft gegenläufiger Ansprüche auf den gleichen Flächen nicht erleichtert.</p><p>Die regionalen Initiativen für die Schaffung von neuen oder neuartigen Grossschutzgebieten (wie Biosphärenreservate oder regionale Naturparks) sind ebenso zu begrüssen wie entsprechende Vorstösse für die Aufnahme gewisser besonders hervorragender Gebiete in übernationale Verzeichnisse. Der Bundesrat hat in Beantwortung der Interpellationen Günter vom 1. Oktober 1997 (97.3436, Region Jungfrau-Aletsch. World Heritage List der Unesco) und Lötscher vom 16. März 1998 (98.3101, Projekt "Lebensraum Entlebuch") entsprechenden Initiativen seine Unterstützung zugesichert. Das Landschaftskonzept Schweiz, das der Bundesrat am 19. Dezember 1997 gutgeheissen hat, verlangt als Massnahme 7.03 die nähere Prüfung neuer Formen grossräumiger Naturvorranggebiete. In diesem Rahmen ist ebenfalls abzuklären, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Umsetzung und Unterstützung der vorzusehenden Massnahmen ausreichen oder ob das bestehende Recht zu ergänzen ist.</p><p>Für die Erweiterung des Schweizerischen Nationalparks (Schaffung weiterer Kernzonen sowie einer Umgebungszone) ist eine Revision des Nationalparkgesetzes (SR 454) erforderlich. Die entsprechenden Vorarbeiten sind im Gange. Unter Federführung der Eidgenössischen Nationalparkkommission findet in der Region ein intensiver Meinungsbildungsprozess statt. Diese Revision soll nicht mit der generellen Schutzgebietsdiskussion verknüpft werden. Denn eine derartige Verknüpfung ist sachlich nicht notwendig und würde das Projekt unnötigerweise verzögern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung vorzulegen. Dieser soll die Voraussetzungen für die Erweiterung des schweizerischen Nationalparks im Unterengadin schaffen, die Gründung weiterer Nationalparks ermöglichen und die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Fördermassnahmen des Bundes für weitere Schutzgebiete von nationaler Bedeutung festlegen. Die anstehende Revision des Nationalparkgesetzes bietet dazu eine willkommene Gelegenheit.</p>
- Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schaffung von grossen Schutzgebieten hat in jüngster Zeit in ganz Europa einen Entwicklungsschub erhalten. In Spanien, Schweden und Österreich sind neue Nationalparks entstanden. Zwischen 1982 und 1991 wurden in Europa 25 000 Quadratkilometer neue Nationalparkflächen ausgeschieden. In den letzten 15 Jahren sind in Frankreich und Deutschland 17 neue Biosphärenreservate entstanden. Im Zusammenhang mit dem EU-Programm "Natura 2000" sollen in ganz Europa neue Naturschutzgebiete ausgeschieden und für bestehende die Betreuung verbessert werden. Man hat erkannt, dass grosse Schutzgebiete nicht nur ein wichtiges Instrument für den Naturschutz sind, sondern auch zur wirtschaftlichen Förderung von Randregionen.</p><p>In der Schweiz ist eine ähnliche Entwicklung nicht feststellbar. Das hat auch der kürzlich veröffentlichte Bericht der OECD über die Umweltperformance der Schweiz in aller Deutlichkeit festgestellt. Es gibt nur einen einzigen Nationalpark und nur wenige weitere grosse Schutzgebiete (z. B. Aletschwald, Grande Cariçaie, Hochmoor von Rothenthurm). Diese haben sich kaum weiterentwickelt. Schutz und Unterhalt sind oft nur privatrechtlich gesichert und werden immer wieder in Frage gestellt.</p><p>Seit einigen Jahren sind in verschiedenen Regionen Ideen für neue Projekte entstanden (z. B. Biosphärenreservat Entlebuch, Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch, Espace Montblanc, Parc régional naturel du Doubs, Naturlandschaft Sihlwald). Diese kommen jedoch nur mühsam voran. Es gibt von seiten des Bundes keine Zielvorstellungen, keine Mindestanforderungen, keine klaren Bezeichnungen, keine Regelung der Zuständigkeit, keine Anforderungen an Besucherinformation und Besucherbetreuung und keine besonderen Fördermittel.</p><p>Auch das Projekt der Erweiterung des Nationalparks ist in der Region selbst entstanden. Es sieht vor, den Park um das Dreifache zu vergrössern und neben streng geschützten Kernzonen eine Umgebungszone zu schaffen, in der dem Schutzziel entsprechende Nutzungen erlaubt sind. Dazu muss das Nationalparkgesetz aus dem Jahre 1980 revidiert werden. Diese Revision bietet die willkommene Gelegenheit, Rahmenbedingungen für die Beteiligung des Bundes in allen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung zu regeln und damit in der Schweiz eine Entwicklung einzuleiten, die in den Nachbarländern bereits begonnen hat.</p>
- <p>Die Schweiz hat im vergangenen Jahrzehnt im Natur- und Landschaftsschutz grosse Anstrengungen unternommen. Ausgelöst durch die Rothenthurm-Initiative entstand ein Programm mit klaren Zielvorstellungen, welches international einen Vergleich nicht zu scheuen braucht. Die Bundeskompetenz zum Bezeichnen der Biotope und der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung führte zum Erlass (Auen, Moore, Moorlandschaften) bzw. zur Vorbereitung (Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen) der einschlägigen Verordnungen und Inventare von nationaler Bedeutung. Weltweit dürfte kein Biotoptyp formal so rigoros geschützt sein wie die Schweizer Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung. Zwar ist die Umsetzung dieser Bundesverordnungen noch nicht im wünschbaren Mass vollzogen, und weitere Anstrengungen sind notwendig. Doch liegt die Hauptproblematik des schweizerischen Natur- und Landschaftsschutzes nicht in fehlenden gesetzlichen Grundlagen, einer fehlenden Strategie oder einer mangelnden Gesamtschau, sondern primär im Vollzug. Dieser wird durch die föderalistischen Strukturen, die begrenzten finanziellen Ressourcen sowie die dichte Besiedlung und Nutzung des Landes und die daraus resultierende, konfliktträchtige Überlagerung mehrerer, oft gegenläufiger Ansprüche auf den gleichen Flächen nicht erleichtert.</p><p>Die regionalen Initiativen für die Schaffung von neuen oder neuartigen Grossschutzgebieten (wie Biosphärenreservate oder regionale Naturparks) sind ebenso zu begrüssen wie entsprechende Vorstösse für die Aufnahme gewisser besonders hervorragender Gebiete in übernationale Verzeichnisse. Der Bundesrat hat in Beantwortung der Interpellationen Günter vom 1. Oktober 1997 (97.3436, Region Jungfrau-Aletsch. World Heritage List der Unesco) und Lötscher vom 16. März 1998 (98.3101, Projekt "Lebensraum Entlebuch") entsprechenden Initiativen seine Unterstützung zugesichert. Das Landschaftskonzept Schweiz, das der Bundesrat am 19. Dezember 1997 gutgeheissen hat, verlangt als Massnahme 7.03 die nähere Prüfung neuer Formen grossräumiger Naturvorranggebiete. In diesem Rahmen ist ebenfalls abzuklären, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Umsetzung und Unterstützung der vorzusehenden Massnahmen ausreichen oder ob das bestehende Recht zu ergänzen ist.</p><p>Für die Erweiterung des Schweizerischen Nationalparks (Schaffung weiterer Kernzonen sowie einer Umgebungszone) ist eine Revision des Nationalparkgesetzes (SR 454) erforderlich. Die entsprechenden Vorarbeiten sind im Gange. Unter Federführung der Eidgenössischen Nationalparkkommission findet in der Region ein intensiver Meinungsbildungsprozess statt. Diese Revision soll nicht mit der generellen Schutzgebietsdiskussion verknüpft werden. Denn eine derartige Verknüpfung ist sachlich nicht notwendig und würde das Projekt unnötigerweise verzögern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung vorzulegen. Dieser soll die Voraussetzungen für die Erweiterung des schweizerischen Nationalparks im Unterengadin schaffen, die Gründung weiterer Nationalparks ermöglichen und die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Fördermassnahmen des Bundes für weitere Schutzgebiete von nationaler Bedeutung festlegen. Die anstehende Revision des Nationalparkgesetzes bietet dazu eine willkommene Gelegenheit.</p>
- Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung
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