Rechnung der SRG. Transparenz

ShortId
98.3670
Id
19983670
Updated
10.04.2024 08:38
Language
de
Title
Rechnung der SRG. Transparenz
AdditionalIndexing
Buchführung;Radio- und Fernsehgebühren;SRG;Veröffentlichung von Konten
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L04K07030201, Buchführung
  • L05K0703020208, Veröffentlichung von Konten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bekanntlich beantragt die SRG als privatrechtlicher Vereinsverband dem Bundesrat eine massive Erhöhung der Empfangskonzessionsgebühren für Radio und Fernsehen.</p><p>Ob diesem Ansinnen ganz, teilweise oder nicht entsprochen werden wird - in allen Fällen ist zu erwarten, dass der Entscheid Gegenstand breitester Diskussionen bilden wird. Die den Parlamentariern zugänglichen Informationen aus der Jahresrechnung und der Konzernabrechnung 1997 sind nicht ausreichend, um eine seriöse Stellungnahme zur Preiserhöhung zu formulieren.</p><p>Zu diesem Zweck wären insbesondere zusätzliche Informationen über die Verteilung der finanziellen Mittel und der Mitarbeiter bezogen auf die Sprachregionen, namentlich differenziert nach den einzelnen operationellen Programmressorts wertvoll.</p>
  • <p>Die SRG hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 27. November 1998 einen Antrag auf Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren um rund 10 Prozent ab dem Jahr 2000 eingereicht. Das UVEK und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind gegenwärtig daran, den Antrag zu prüfen. Auch der Preisüberwacher ist in die Abklärungen mit einbezogen worden. Da die SRG ein marktmächtiges Unternehmen darstellt und die Empfangsgebühren der Zustimmung des Bundesrates unterworfen sind, hat der Preisüberwacher diesem gegenüber ein Empfehlungsrecht. Das UVEK, welches zugleich die Finanzaufsicht gegenüber der SRG wahrnimmt, wird dem Bundesrat seinerseits aufgrund der Ergebnisse Antrag stellen.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die SRG zeichnet sich durch eine transparente Rechnungslegung aus. Sie publiziert ihren Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung. Eine Pflicht zur Berichterstattung seitens der SRG gegenüber dem Parlament besteht aus Gründen der Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen und der Programmautonomie nicht. Das Parlament hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Oberaufsicht über die Bundesverwaltung zu prüfen, wie das UVEK und das Bakom ihre Finanzaufsicht gegenüber der SRG wahrnehmen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat 1997 eine solche Inspektion durchgeführt und ist zu einem positiven Ergebnis gekommen.</p><p>2. Dem UVEK, dem Bakom sowie dem Preisüberwacher stehen zur Beurteilung des Gebührenantrages sämtliche relevanten Daten der SRG zur Verfügung. Diese gehen über die publizierten Zahlen hinaus und umfassen ebenfalls die Bücher der Unternehmenseinheiten sowie das Budget und die Finanzperspektiven. Die zuständigen Behörden sind zudem ermächtigt, weitere Aufstellungen und Auskünfte zu verlangen. Materiell ist für den Bundesrat bei der Festsetzung der Empfangsgebühren in erster Linie der Finanzbedarf der SRG für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die durch Gesetz und Konzession vorgegeben sind, massgebend.</p><p>3. Die zuständigen Behörden verfügen über Angaben betreffend die Verteilung der finanziellen Mittel und des Personals auf die Sprachregionen und einzelne Programmressorts. Die SRG hat die Öffentlichkeit über ihre Ausbaupläne schon verschiedentlich informiert (z. B. über den Ausbau der Regionaljournale). Wieweit die SRG mit weiteren Angaben zur öffentlichen Diskussion beitragen will, liegt in ihrem Ermessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass dem Parlament ausreichende Unterlagen zur Beurteilung der Fragen der Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung zustehen, auch wenn der Entscheid darüber nicht in die Kompetenz des Parlamentes fällt?</p><p>2. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass die bisher publizierten Zahlen (Jahresrechnung und Konzernrechnung) als Beurteilungsgrundlage für die Rechtfertigung der angestrebten Gebührenerhöhung nicht ausreichen?</p><p>3. Ist er bereit, die SRG einzuladen, ergänzende Zahlen über die Verteilung der finanziellen Mittel und der Mitarbeiter bezogen auf die Sprachregionen, namentlich differenziert nach den einzelnen operationellen Programmressorts, zugänglich zu machen?</p>
  • Rechnung der SRG. Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bekanntlich beantragt die SRG als privatrechtlicher Vereinsverband dem Bundesrat eine massive Erhöhung der Empfangskonzessionsgebühren für Radio und Fernsehen.</p><p>Ob diesem Ansinnen ganz, teilweise oder nicht entsprochen werden wird - in allen Fällen ist zu erwarten, dass der Entscheid Gegenstand breitester Diskussionen bilden wird. Die den Parlamentariern zugänglichen Informationen aus der Jahresrechnung und der Konzernabrechnung 1997 sind nicht ausreichend, um eine seriöse Stellungnahme zur Preiserhöhung zu formulieren.</p><p>Zu diesem Zweck wären insbesondere zusätzliche Informationen über die Verteilung der finanziellen Mittel und der Mitarbeiter bezogen auf die Sprachregionen, namentlich differenziert nach den einzelnen operationellen Programmressorts wertvoll.</p>
    • <p>Die SRG hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 27. November 1998 einen Antrag auf Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren um rund 10 Prozent ab dem Jahr 2000 eingereicht. Das UVEK und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind gegenwärtig daran, den Antrag zu prüfen. Auch der Preisüberwacher ist in die Abklärungen mit einbezogen worden. Da die SRG ein marktmächtiges Unternehmen darstellt und die Empfangsgebühren der Zustimmung des Bundesrates unterworfen sind, hat der Preisüberwacher diesem gegenüber ein Empfehlungsrecht. Das UVEK, welches zugleich die Finanzaufsicht gegenüber der SRG wahrnimmt, wird dem Bundesrat seinerseits aufgrund der Ergebnisse Antrag stellen.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die SRG zeichnet sich durch eine transparente Rechnungslegung aus. Sie publiziert ihren Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung. Eine Pflicht zur Berichterstattung seitens der SRG gegenüber dem Parlament besteht aus Gründen der Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen und der Programmautonomie nicht. Das Parlament hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Oberaufsicht über die Bundesverwaltung zu prüfen, wie das UVEK und das Bakom ihre Finanzaufsicht gegenüber der SRG wahrnehmen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat 1997 eine solche Inspektion durchgeführt und ist zu einem positiven Ergebnis gekommen.</p><p>2. Dem UVEK, dem Bakom sowie dem Preisüberwacher stehen zur Beurteilung des Gebührenantrages sämtliche relevanten Daten der SRG zur Verfügung. Diese gehen über die publizierten Zahlen hinaus und umfassen ebenfalls die Bücher der Unternehmenseinheiten sowie das Budget und die Finanzperspektiven. Die zuständigen Behörden sind zudem ermächtigt, weitere Aufstellungen und Auskünfte zu verlangen. Materiell ist für den Bundesrat bei der Festsetzung der Empfangsgebühren in erster Linie der Finanzbedarf der SRG für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die durch Gesetz und Konzession vorgegeben sind, massgebend.</p><p>3. Die zuständigen Behörden verfügen über Angaben betreffend die Verteilung der finanziellen Mittel und des Personals auf die Sprachregionen und einzelne Programmressorts. Die SRG hat die Öffentlichkeit über ihre Ausbaupläne schon verschiedentlich informiert (z. B. über den Ausbau der Regionaljournale). Wieweit die SRG mit weiteren Angaben zur öffentlichen Diskussion beitragen will, liegt in ihrem Ermessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass dem Parlament ausreichende Unterlagen zur Beurteilung der Fragen der Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung zustehen, auch wenn der Entscheid darüber nicht in die Kompetenz des Parlamentes fällt?</p><p>2. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass die bisher publizierten Zahlen (Jahresrechnung und Konzernrechnung) als Beurteilungsgrundlage für die Rechtfertigung der angestrebten Gebührenerhöhung nicht ausreichen?</p><p>3. Ist er bereit, die SRG einzuladen, ergänzende Zahlen über die Verteilung der finanziellen Mittel und der Mitarbeiter bezogen auf die Sprachregionen, namentlich differenziert nach den einzelnen operationellen Programmressorts, zugänglich zu machen?</p>
    • Rechnung der SRG. Transparenz

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