Dilettantische Führung der Aussenpolitik

ShortId
98.3673
Id
19983673
Updated
10.04.2024 08:58
Language
de
Title
Dilettantische Führung der Aussenpolitik
AdditionalIndexing
internationale Politik (allgemein);Aufgaben der Exekutive;Volksinitiative;Führung;internationale Verhandlungen;Europäische Integration (allgemein)
1
  • L01K10, internationale Politik (allgemein)
  • L04K08020207, Führung
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L02K0902, Europäische Integration (allgemein)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die am 9. November 1998 vom damaligen Staatssekretär Blankart gemachten Äusserungen eine generelle Antwort des Bundesrates erfordern. Herr Bundesrat Couchepin hat die Angelegenheit in einem Gespräch mit seinem Mitarbeiter erledigt.</p><p>2. Die EWR-Verhandlungen wurden schweizerischerseits professionell und erfolgreich geführt. Die damals gemachten Erfahrungen wurden im Rahmen der sektoriellen Verhandlungen nutzbringend verwertet.</p><p>3. Ja. Gespräche zwischen einem Verhandlungsführer und der Gesamtheit der Bundesratsmitglieder sind jedoch möglich und finden bei Bedarf statt. Solche Gespräche fanden im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit Staatssekretär Kellenberger statt.</p><p>4. Interne Geheimhaltungsmassnahmen sowie die Disziplin der Verhandlungsführung haben dazu geführt, dass während der ganzen Dauer der sektoriellen Verhandlungen schweizerischerseits keine schädlichen Indiskretionen zur Verhandlungstaktik vorkamen, obschon über die jeweiligen Verhandlungsgegenstände sehr ausführlich öffentlich informiert wurde.</p><p>5. Der Bundesrat führt Konsultationen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften durch: Verhandlungsbegleitend konsultiert er die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie die "Konsultative Kommission für die Aussenwirtschaftspolitik"; die Mitwirkung der Kantonsregierungen in Verhandlungsbereichen, die im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, ist ebenfalls sichergestellt. Ausserdem benutzt der Bundesrat das Fachwissen verwaltungsexterner Experten, wenn dies für die Verhandlungsführung nützlich ist. Politische Konsultationen führt er im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespräche mit den Regierungsparteien und, je nach Situation, mit den Parteispitzen von Nichtregierungsparteien. Die Gesinnung der konsultierten Stellen ist in diesem Zusammenhang für den Bundesrat unerheblich.</p><p>6. Nach dem Kenntnisstand des Bundesrates trifft es nicht zu, dass sich die Initianten, von welcher Seite auch immer, zur Ausübung ihres demokratischen Rechtes "drängen" liessen. Die Regeln der Demokratie lassen es aus Sicht des Bundesrates nicht zu, die Motivation für die Lancierung einer Volksinitiative zu hinterfragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einer am 9. November 1998 in Basel gehaltenen Rede hat der seinerzeitige Chefunterhändler der EWR-Verhandlungen für die Schweiz, alt Staatssekretär Blankart, schwere Kritik an Verhandlungsmethode, Verhandlungsführung und Informationspraxis des Bundesrates rund um diesen vielfältigen, schwierigen Verhandlungsprozess geäussert.</p><p>Die Kritik führt nicht nur missglückte Einzelvorgänge auf. Der Kritiker verweist vielmehr auf grundsätzliche, systembedingte Mängel, resultierend aus der Art und Weise, wie der Bundesrat ganz allgemein mit wichtigen aussenpolitischen Fragen umgeht.</p><p>Auf der Grundlage der kritischen Bestandesaufnahme des seinerzeitigen EWR-Chefunterhändlers ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet seine generelle Antwort auf die Kritik von alt Staatssekretär Blankart?</p><p>2. Wurden aus Fehlern, die den Verhandlungsablauf rund um den EWR-Vertrag beeinträchtigt haben, Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche?</p><p>3. Befolgt der Bundesrat auch heute noch die Praxis, dass der Chef einer Schweizer Verhandlungsdelegation in für unser Land wichtigen Verhandlungen grundsätzlich keinen Zutritt zu Sitzungen des Gesamtbundesrates hat?</p><p>4. Welche Verbesserungen bezüglich bundesrätlicher Informationspolitik sowie bezüglich Verhinderung von schädlichen Indiskretionen aus der Verwaltung wurden seit 1992 getroffen? Welche Erfolge verzeichnen diese Neuerungen?</p><p>5. Nach was für Gesichtspunkten wählt der Bundesrat Gesprächspartner aus, wenn er Konsultationen vornimmt, um sein Vorgehen in heiklen Verhandlungsphasen festzulegen? Beschränkt er sich noch heute auf die Konsultation von grundsätzlich Gleichgesinnten?</p><p>6. Trifft es zu, dass die jugendlichen Initianten der Volksinitiative "Ja zu Europa" durch entsprechend interessierte Beamte aus der Bundesverwaltung zu ihrem Vorhaben gedrängt wurden? Welches sind die Namen solch beamteter Motivatoren?</p>
  • Dilettantische Führung der Aussenpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die am 9. November 1998 vom damaligen Staatssekretär Blankart gemachten Äusserungen eine generelle Antwort des Bundesrates erfordern. Herr Bundesrat Couchepin hat die Angelegenheit in einem Gespräch mit seinem Mitarbeiter erledigt.</p><p>2. Die EWR-Verhandlungen wurden schweizerischerseits professionell und erfolgreich geführt. Die damals gemachten Erfahrungen wurden im Rahmen der sektoriellen Verhandlungen nutzbringend verwertet.</p><p>3. Ja. Gespräche zwischen einem Verhandlungsführer und der Gesamtheit der Bundesratsmitglieder sind jedoch möglich und finden bei Bedarf statt. Solche Gespräche fanden im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit Staatssekretär Kellenberger statt.</p><p>4. Interne Geheimhaltungsmassnahmen sowie die Disziplin der Verhandlungsführung haben dazu geführt, dass während der ganzen Dauer der sektoriellen Verhandlungen schweizerischerseits keine schädlichen Indiskretionen zur Verhandlungstaktik vorkamen, obschon über die jeweiligen Verhandlungsgegenstände sehr ausführlich öffentlich informiert wurde.</p><p>5. Der Bundesrat führt Konsultationen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften durch: Verhandlungsbegleitend konsultiert er die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie die "Konsultative Kommission für die Aussenwirtschaftspolitik"; die Mitwirkung der Kantonsregierungen in Verhandlungsbereichen, die im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, ist ebenfalls sichergestellt. Ausserdem benutzt der Bundesrat das Fachwissen verwaltungsexterner Experten, wenn dies für die Verhandlungsführung nützlich ist. Politische Konsultationen führt er im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespräche mit den Regierungsparteien und, je nach Situation, mit den Parteispitzen von Nichtregierungsparteien. Die Gesinnung der konsultierten Stellen ist in diesem Zusammenhang für den Bundesrat unerheblich.</p><p>6. Nach dem Kenntnisstand des Bundesrates trifft es nicht zu, dass sich die Initianten, von welcher Seite auch immer, zur Ausübung ihres demokratischen Rechtes "drängen" liessen. Die Regeln der Demokratie lassen es aus Sicht des Bundesrates nicht zu, die Motivation für die Lancierung einer Volksinitiative zu hinterfragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einer am 9. November 1998 in Basel gehaltenen Rede hat der seinerzeitige Chefunterhändler der EWR-Verhandlungen für die Schweiz, alt Staatssekretär Blankart, schwere Kritik an Verhandlungsmethode, Verhandlungsführung und Informationspraxis des Bundesrates rund um diesen vielfältigen, schwierigen Verhandlungsprozess geäussert.</p><p>Die Kritik führt nicht nur missglückte Einzelvorgänge auf. Der Kritiker verweist vielmehr auf grundsätzliche, systembedingte Mängel, resultierend aus der Art und Weise, wie der Bundesrat ganz allgemein mit wichtigen aussenpolitischen Fragen umgeht.</p><p>Auf der Grundlage der kritischen Bestandesaufnahme des seinerzeitigen EWR-Chefunterhändlers ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet seine generelle Antwort auf die Kritik von alt Staatssekretär Blankart?</p><p>2. Wurden aus Fehlern, die den Verhandlungsablauf rund um den EWR-Vertrag beeinträchtigt haben, Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche?</p><p>3. Befolgt der Bundesrat auch heute noch die Praxis, dass der Chef einer Schweizer Verhandlungsdelegation in für unser Land wichtigen Verhandlungen grundsätzlich keinen Zutritt zu Sitzungen des Gesamtbundesrates hat?</p><p>4. Welche Verbesserungen bezüglich bundesrätlicher Informationspolitik sowie bezüglich Verhinderung von schädlichen Indiskretionen aus der Verwaltung wurden seit 1992 getroffen? Welche Erfolge verzeichnen diese Neuerungen?</p><p>5. Nach was für Gesichtspunkten wählt der Bundesrat Gesprächspartner aus, wenn er Konsultationen vornimmt, um sein Vorgehen in heiklen Verhandlungsphasen festzulegen? Beschränkt er sich noch heute auf die Konsultation von grundsätzlich Gleichgesinnten?</p><p>6. Trifft es zu, dass die jugendlichen Initianten der Volksinitiative "Ja zu Europa" durch entsprechend interessierte Beamte aus der Bundesverwaltung zu ihrem Vorhaben gedrängt wurden? Welches sind die Namen solch beamteter Motivatoren?</p>
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