Goldreserven für gesamtschweizerische Bildungsoffensive
- ShortId
-
98.3675
- Id
-
19983675
- Updated
-
25.06.2025 02:22
- Language
-
de
- Title
-
Goldreserven für gesamtschweizerische Bildungsoffensive
- AdditionalIndexing
-
Bildungsplanung;Goldreserve;Nationalbank;Bildungshaushaltsplan
- 1
-
- L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
- L04K13030107, Bildungsplanung
- L06K110101030101, Goldreserve
- L04K11030103, Nationalbank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion will zusätzlich zu den bereits bestehenden Ideen hinsichtlich Verwendung der Zinserträge der nicht mehr benötigten Währungsreserven - wie z. B. die Solidaritätsstiftung oder die Unterstützung der Sozialversicherungen - einen Teil dieser Gelder für eine Bildungsoffensive auf breiter Basis einsetzen, z. B. für die Förderung des Informatikunterrichtes an sämtlichen Volksschulen. Zwar gibt es Kantone - wie z. B. Zürich -, die solche Bildungsprogramme bereits teilweise aufgebaut haben oder die im Begriffe sind, solche aufzubauen. Diese Programme sind jedoch sehr teuer, und die meisten Kantone können sich in diesem Bereich noch keine moderne Infrastruktur und Ausbildung auf breiter Ebene leisten. Es bestünde deshalb die Gefahr, dass die Schweiz auf diesem Gebiet ins Hintertreffen geraten könnte. Eine entsprechende Bildungsoffensive könnte uns dagegen einen Vorsprung bringen, der mittel- bis längerfristig für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung werden dürfte.</p><p>Bei gesamtschweizerisch rund 750 000 Schülern auf Volksschulstufe rechnen Fachleute allein für diesen Sektor mit Aufwendungen von insgesamt rund 1 Milliarde Franken für die Finanzierung der entsprechenden Infrastruktur und Ausbildung. Hinzu kämen noch die Kosten für die Berufsschulen und Gymnasien sowie für die Hochschulen und Fachhochschulen. Denkbar wäre auch eine entsprechende Offensive im Weiterbildungsbereich für Erwachsene.</p><p>Pro (Volksschul-)Klasse müssten gemäss Fachleuten für Infrastruktur, Ausbildung und Unterricht rund 25 000 bis 30 000 Franken investiert werden. Insgesamt ginge es also um enorme Beträge, die selbstverständlich über viele Jahre verteilt anfallen würden. Diese Zahlen zeigen deutlich die Grössenordnung der enormen Investitionen, die nötig sein werden, damit die Schweiz allein in diesem für die Zukunft zentralen Bereich am Ball bleiben kann.</p><p>Es braucht deshalb in Kürze einen Sondereffort für unsere Schulen und damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Es braucht diesen schnell, damit wir den Anschluss nicht verlieren oder gar einen Vorsprung erzielen können. Die Kantone und Gemeinden werden die nötigen Finanzen allein nicht aufbringen können. Ein Teil des Zinsertrages aus den Goldreserven soll daher für diese Aufgaben verwendet werden. Dies ist um so naheliegender, als zwei Drittel der Erträge aus den Goldbeständen der SNB gemäss Verfassung ohnehin den Kantonen gehören. Sie werden deshalb politisch eher Verteilideen unterstützen, von denen sie in irgendeiner Weise direkt profitieren.</p><p>Die Realisierung dieser Bildungsoffensive lässt auch Raum für andere Verwendungsvorschläge wie die Solidaritätsstiftung oder die Mitfinanzierung der Sozialwerke. Insofern ist sie als zusätzliche Idee zu verstehen. Es braucht diesen Schritt für unsere Jugend, für die Zukunft, für den Wirtschaftsstandort Schweiz; dieser würde sonst nur teilweise und nicht schnell genug getan.</p>
- <p>Nach der Aufhebung der Goldbindung des Frankens wird rund die Hälfte (etwa 1300 Tonnen) des heutigen Goldbestandes der SNB nicht mehr für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigt. Sie kann für andere öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, rund 500 Tonnen dieses Vermögens als Grundkapital für die "Stiftung solidarische Schweiz" einzusetzen. Die Diskussion, was mit dem Rest geschehen soll, wird noch zu führen sein. In seiner Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Goldreserven im Eigentum der SNB zu belassen und in ertragbringende Aktiva umzuschichten. Die Erträge aus der Bewirtschaftung dieses Vermögens würden gemäss verfassungsrechtlichem Verteilschlüssel zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet. Eine andere Verwendung dieses Vermögens ist durchaus vorstellbar. In der Öffentlichkeit sind bereits verschiedene Ideen - beispielsweise eine Rückzahlung öffentlicher Schulden oder ein Beitrag an die Finanzierung der Sozialversicherungen - aufgetaucht. Auch wäre es denkbar, einen Teil der nicht mehr benötigten Reserven für eine gesamtschweizerische Bildungsoffensive einzusetzen.</p><p>Im zweistufigen Gesetzgebungsverfahren unseres Landes wird üblicherweise zuerst die Verfassungsgrundlage geschaffen, bevor die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet und vom Bundesrat dem Parlament vorgelegt werden. Der Bundesrat hat deshalb am 14. Dezember 1998 beschlossen, die Botschaft zum Stiftungsgesetz erst in die Räte einzubringen, wenn die entsprechende Verfassungsgrundlage vom Volk verabschiedet worden ist. Dies dürfte voraussichtlich im Frühjahr 2000 der Fall sein. Am Grundsatz, erst nach der verabschiedeten Verfassungsgrundlage die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, soll auch bei der Regelung der Verwendung der restlichen nicht mehr benötigten Reserven festgehalten werden. Der Bundesrat wird seine Vorstellungen zur Verwendung des restlichen Vermögens und dessen Erträgen zu gegebener Zeit bekanntgeben und dabei auch die Möglichkeit einer Bildungsoffensive prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Zinserträge eines Teils der nicht mehr als Währungsreserven benötigten Goldbestände der Schweizerischen Nationalbank für die Förderung einer gesamtschweizerischen Bildungsoffensive einzusetzen.</p>
- Goldreserven für gesamtschweizerische Bildungsoffensive
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion will zusätzlich zu den bereits bestehenden Ideen hinsichtlich Verwendung der Zinserträge der nicht mehr benötigten Währungsreserven - wie z. B. die Solidaritätsstiftung oder die Unterstützung der Sozialversicherungen - einen Teil dieser Gelder für eine Bildungsoffensive auf breiter Basis einsetzen, z. B. für die Förderung des Informatikunterrichtes an sämtlichen Volksschulen. Zwar gibt es Kantone - wie z. B. Zürich -, die solche Bildungsprogramme bereits teilweise aufgebaut haben oder die im Begriffe sind, solche aufzubauen. Diese Programme sind jedoch sehr teuer, und die meisten Kantone können sich in diesem Bereich noch keine moderne Infrastruktur und Ausbildung auf breiter Ebene leisten. Es bestünde deshalb die Gefahr, dass die Schweiz auf diesem Gebiet ins Hintertreffen geraten könnte. Eine entsprechende Bildungsoffensive könnte uns dagegen einen Vorsprung bringen, der mittel- bis längerfristig für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung werden dürfte.</p><p>Bei gesamtschweizerisch rund 750 000 Schülern auf Volksschulstufe rechnen Fachleute allein für diesen Sektor mit Aufwendungen von insgesamt rund 1 Milliarde Franken für die Finanzierung der entsprechenden Infrastruktur und Ausbildung. Hinzu kämen noch die Kosten für die Berufsschulen und Gymnasien sowie für die Hochschulen und Fachhochschulen. Denkbar wäre auch eine entsprechende Offensive im Weiterbildungsbereich für Erwachsene.</p><p>Pro (Volksschul-)Klasse müssten gemäss Fachleuten für Infrastruktur, Ausbildung und Unterricht rund 25 000 bis 30 000 Franken investiert werden. Insgesamt ginge es also um enorme Beträge, die selbstverständlich über viele Jahre verteilt anfallen würden. Diese Zahlen zeigen deutlich die Grössenordnung der enormen Investitionen, die nötig sein werden, damit die Schweiz allein in diesem für die Zukunft zentralen Bereich am Ball bleiben kann.</p><p>Es braucht deshalb in Kürze einen Sondereffort für unsere Schulen und damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Es braucht diesen schnell, damit wir den Anschluss nicht verlieren oder gar einen Vorsprung erzielen können. Die Kantone und Gemeinden werden die nötigen Finanzen allein nicht aufbringen können. Ein Teil des Zinsertrages aus den Goldreserven soll daher für diese Aufgaben verwendet werden. Dies ist um so naheliegender, als zwei Drittel der Erträge aus den Goldbeständen der SNB gemäss Verfassung ohnehin den Kantonen gehören. Sie werden deshalb politisch eher Verteilideen unterstützen, von denen sie in irgendeiner Weise direkt profitieren.</p><p>Die Realisierung dieser Bildungsoffensive lässt auch Raum für andere Verwendungsvorschläge wie die Solidaritätsstiftung oder die Mitfinanzierung der Sozialwerke. Insofern ist sie als zusätzliche Idee zu verstehen. Es braucht diesen Schritt für unsere Jugend, für die Zukunft, für den Wirtschaftsstandort Schweiz; dieser würde sonst nur teilweise und nicht schnell genug getan.</p>
- <p>Nach der Aufhebung der Goldbindung des Frankens wird rund die Hälfte (etwa 1300 Tonnen) des heutigen Goldbestandes der SNB nicht mehr für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigt. Sie kann für andere öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, rund 500 Tonnen dieses Vermögens als Grundkapital für die "Stiftung solidarische Schweiz" einzusetzen. Die Diskussion, was mit dem Rest geschehen soll, wird noch zu führen sein. In seiner Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Goldreserven im Eigentum der SNB zu belassen und in ertragbringende Aktiva umzuschichten. Die Erträge aus der Bewirtschaftung dieses Vermögens würden gemäss verfassungsrechtlichem Verteilschlüssel zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet. Eine andere Verwendung dieses Vermögens ist durchaus vorstellbar. In der Öffentlichkeit sind bereits verschiedene Ideen - beispielsweise eine Rückzahlung öffentlicher Schulden oder ein Beitrag an die Finanzierung der Sozialversicherungen - aufgetaucht. Auch wäre es denkbar, einen Teil der nicht mehr benötigten Reserven für eine gesamtschweizerische Bildungsoffensive einzusetzen.</p><p>Im zweistufigen Gesetzgebungsverfahren unseres Landes wird üblicherweise zuerst die Verfassungsgrundlage geschaffen, bevor die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet und vom Bundesrat dem Parlament vorgelegt werden. Der Bundesrat hat deshalb am 14. Dezember 1998 beschlossen, die Botschaft zum Stiftungsgesetz erst in die Räte einzubringen, wenn die entsprechende Verfassungsgrundlage vom Volk verabschiedet worden ist. Dies dürfte voraussichtlich im Frühjahr 2000 der Fall sein. Am Grundsatz, erst nach der verabschiedeten Verfassungsgrundlage die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, soll auch bei der Regelung der Verwendung der restlichen nicht mehr benötigten Reserven festgehalten werden. Der Bundesrat wird seine Vorstellungen zur Verwendung des restlichen Vermögens und dessen Erträgen zu gegebener Zeit bekanntgeben und dabei auch die Möglichkeit einer Bildungsoffensive prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Zinserträge eines Teils der nicht mehr als Währungsreserven benötigten Goldbestände der Schweizerischen Nationalbank für die Förderung einer gesamtschweizerischen Bildungsoffensive einzusetzen.</p>
- Goldreserven für gesamtschweizerische Bildungsoffensive
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