Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland

ShortId
98.3681
Id
19983681
Updated
10.04.2024 08:56
Language
de
Title
Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland
AdditionalIndexing
Präsenz der Schweiz im Ausland;Auslandsschule;Subvention
1
  • L04K13020401, Auslandsschule
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unser Land unterhält im Ausland ein gut entwickeltes Netz von Schweizerschulen, die sich auf mehrere Kontinente verteilen. Diese Präsenz ist in jeder Hinsicht bedeutsam: kulturell, wirtschaftlich und politisch.</p><p>Den letzten Voranschlägen des Bundes entnehme ich mit Besorgnis, dass die finanzielle Hilfe der Schweiz an diese Schulen ständig abnimmt; dadurch wird sogar das Überleben dieser Schulen in Frage gestellt. Zudem sind die neuen Kriterien, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Bezeichnung "Schweizerschule" festlegen, völlig inadäquat und wirklichkeitsfremd. Diesen Kriterien zufolge müssten Schweizer Schülerinnen und Schüler an solchen Schulen mindestens 50 Prozent ausmachen. Das ist eine unsinnige Bestimmung, denn wir wollen doch mit diesen Schulen für die Gastgeberländer etwas Wertvolles leisten und uns aktiv dafür einsetzen, dass diese Länder der Schweiz gegenüber eine positive Haltung einnehmen. Müsste nicht im Grunde genommen dieses Engagement der Schweiz einen Grundpfeiler ihrer Aussenpolitik ausmachen?</p>
  • <p>Mit Beschluss vom 19. August 1998 hat der Bundesrat entschieden, auf die geplante Revision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG) zu verzichten. Diese war gemäss Regierungsrichtlinien für die laufende Legislaturperiode 1995-1999 und Bericht des Bundesrates vom 25. Juni 1997 über die Prüfung der Bundessubventionen vorgesehen. Damit trug er den Bedenken Rechnung, die von verschiedener Seite geäussert worden sind. Dabei sind vor allem die Schweizerschulen selbst, die Auslandschweizer-Ausbildungskommission - sie ist ein Beratungsorgan des EDI für den Gesetzesvollzug, in welchem die interessierten Kreise vertreten sind - sowie die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zu erwähnen. Gegen die oben erwähnte Lockerung der Subventionsvoraussetzung wurde die Kritik geäussert, dadurch würden die Schulen ihres schweizerischen Charakters beraubt und zu massiven Schulgelderhöhungen gezwungen - mit der Gefahr, dass man ihnen später als unschweizerische, d.h. für die Präsenz der Schweiz im Ausland ungeeignete weil elitäre Einrichtungen die Subventionsberechtigung desto einfacher absprechen könne.</p><p></p><p>Der Verzicht auf die Gesetzesrevision ist um so leichter gefallen, als von seiten der Schweizerschulen selbst die Meinung vertreten worden ist, man habe die Reduktion des Budgetkredits von 18 auf 15 Mio. Franken akzeptiert, wehre sich aber gegen weitere Kürzungen (Protokoll WBK-N, Sitzung vom 26. März 1998, S. 19). Zudem hat der Bundesrat von der Absicht des EDI Kenntnis genommen, eine Revision der Richtlinien für die Subventionierung der Schweizerschulen zu verwirklichen, die auch qualitative Kriterien (Qualität einer Schule, ihre Bedeutung für die kulturelle Präsenz etc.) berücksichtigt. Dadurch soll eine bedarfsbezogenere Verteilung der bewilligten Kredite im Rahmen des geltenden Finanzplans erreicht werden. Das EDI möchte damit in Zusammenarbeit mit der Auslandschweizer-Ausbildungskommission Anregungen umsetzen, die 1998 von seiten dieser Kommission vorgebracht worden sind. Das Kriterium eines mindestens 50prozentigen Anteils an Schweizer Kindern einzuführen, ist jedoch nie vorgeschlagen worden.</p><p></p><p>Mit anderen Worten: Der Bund wird die Schweizerschulen im Ausland auch in Zukunft aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen und im Rahmen der geltenden Finanzpläne unterstützen. Im Sinne des Interpellanten wird er dieses Ziel auch bei seinen künftigen Finanzplänen im Auge behalten. Für die Präsenz der Schweiz im Ausland sind die Schweizerschulen ohne Zweifel von Bedeutung, wenn auch hinsichtlich ihrer Ausstrahlung unterschiedliche Einschätzungen bestehen. Denn nicht zu übersehen ist, dass sie sich mit einer ganzen Reihe weiterer Institutionen wie der Stiftung Pro Helvetia, der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) oder Radio Schweiz International in diese Aufgabe teilen - eine Tatsache, auf die der Bericht vom 4. November 1997 "Förderung des Images der Schweiz" der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates hingewiesen hat. Die Politik des Bundesrates trägt diesen Überlegungen Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat eindringlich, im Interesse unseres Landes die Schweizer Schulen im Ausland voll zu anerkennen. Ist der Bundesrat aus dieser Sicht bereit, die Voraussetzungen nach geltendem Recht nicht allzu tiefgreifend zu ändern und die finanzielle Hilfe, welche diese Schulen erhalten, weiterhin zu gewähren?</p>
  • Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unser Land unterhält im Ausland ein gut entwickeltes Netz von Schweizerschulen, die sich auf mehrere Kontinente verteilen. Diese Präsenz ist in jeder Hinsicht bedeutsam: kulturell, wirtschaftlich und politisch.</p><p>Den letzten Voranschlägen des Bundes entnehme ich mit Besorgnis, dass die finanzielle Hilfe der Schweiz an diese Schulen ständig abnimmt; dadurch wird sogar das Überleben dieser Schulen in Frage gestellt. Zudem sind die neuen Kriterien, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Bezeichnung "Schweizerschule" festlegen, völlig inadäquat und wirklichkeitsfremd. Diesen Kriterien zufolge müssten Schweizer Schülerinnen und Schüler an solchen Schulen mindestens 50 Prozent ausmachen. Das ist eine unsinnige Bestimmung, denn wir wollen doch mit diesen Schulen für die Gastgeberländer etwas Wertvolles leisten und uns aktiv dafür einsetzen, dass diese Länder der Schweiz gegenüber eine positive Haltung einnehmen. Müsste nicht im Grunde genommen dieses Engagement der Schweiz einen Grundpfeiler ihrer Aussenpolitik ausmachen?</p>
    • <p>Mit Beschluss vom 19. August 1998 hat der Bundesrat entschieden, auf die geplante Revision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG) zu verzichten. Diese war gemäss Regierungsrichtlinien für die laufende Legislaturperiode 1995-1999 und Bericht des Bundesrates vom 25. Juni 1997 über die Prüfung der Bundessubventionen vorgesehen. Damit trug er den Bedenken Rechnung, die von verschiedener Seite geäussert worden sind. Dabei sind vor allem die Schweizerschulen selbst, die Auslandschweizer-Ausbildungskommission - sie ist ein Beratungsorgan des EDI für den Gesetzesvollzug, in welchem die interessierten Kreise vertreten sind - sowie die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zu erwähnen. Gegen die oben erwähnte Lockerung der Subventionsvoraussetzung wurde die Kritik geäussert, dadurch würden die Schulen ihres schweizerischen Charakters beraubt und zu massiven Schulgelderhöhungen gezwungen - mit der Gefahr, dass man ihnen später als unschweizerische, d.h. für die Präsenz der Schweiz im Ausland ungeeignete weil elitäre Einrichtungen die Subventionsberechtigung desto einfacher absprechen könne.</p><p></p><p>Der Verzicht auf die Gesetzesrevision ist um so leichter gefallen, als von seiten der Schweizerschulen selbst die Meinung vertreten worden ist, man habe die Reduktion des Budgetkredits von 18 auf 15 Mio. Franken akzeptiert, wehre sich aber gegen weitere Kürzungen (Protokoll WBK-N, Sitzung vom 26. März 1998, S. 19). Zudem hat der Bundesrat von der Absicht des EDI Kenntnis genommen, eine Revision der Richtlinien für die Subventionierung der Schweizerschulen zu verwirklichen, die auch qualitative Kriterien (Qualität einer Schule, ihre Bedeutung für die kulturelle Präsenz etc.) berücksichtigt. Dadurch soll eine bedarfsbezogenere Verteilung der bewilligten Kredite im Rahmen des geltenden Finanzplans erreicht werden. Das EDI möchte damit in Zusammenarbeit mit der Auslandschweizer-Ausbildungskommission Anregungen umsetzen, die 1998 von seiten dieser Kommission vorgebracht worden sind. Das Kriterium eines mindestens 50prozentigen Anteils an Schweizer Kindern einzuführen, ist jedoch nie vorgeschlagen worden.</p><p></p><p>Mit anderen Worten: Der Bund wird die Schweizerschulen im Ausland auch in Zukunft aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen und im Rahmen der geltenden Finanzpläne unterstützen. Im Sinne des Interpellanten wird er dieses Ziel auch bei seinen künftigen Finanzplänen im Auge behalten. Für die Präsenz der Schweiz im Ausland sind die Schweizerschulen ohne Zweifel von Bedeutung, wenn auch hinsichtlich ihrer Ausstrahlung unterschiedliche Einschätzungen bestehen. Denn nicht zu übersehen ist, dass sie sich mit einer ganzen Reihe weiterer Institutionen wie der Stiftung Pro Helvetia, der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) oder Radio Schweiz International in diese Aufgabe teilen - eine Tatsache, auf die der Bericht vom 4. November 1997 "Förderung des Images der Schweiz" der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates hingewiesen hat. Die Politik des Bundesrates trägt diesen Überlegungen Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat eindringlich, im Interesse unseres Landes die Schweizer Schulen im Ausland voll zu anerkennen. Ist der Bundesrat aus dieser Sicht bereit, die Voraussetzungen nach geltendem Recht nicht allzu tiefgreifend zu ändern und die finanzielle Hilfe, welche diese Schulen erhalten, weiterhin zu gewähren?</p>
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