Speditiver Bau der NEAT
- ShortId
-
98.3686
- Id
-
19983686
- Updated
-
14.11.2025 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Speditiver Bau der NEAT
- AdditionalIndexing
-
Förderung von Baumassnahmen;Baugenehmigung;NEAT
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L04K01020306, Förderung von Baumassnahmen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der deutlichen Zustimmung von Ende November zur Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs hat das Schweizervolk gewissermassen zum zweiten Mal mit klaren Jamehrheiten dem Bundesrat den Auftrag gegeben, eine Neat am Gotthard und Lötschberg zu bauen.</p><p>Die beiden mit dem Bau beauftragten Gesellschaften, die Alptransit Gotthard AG und die Alptransit Lötschberg AG, sind bereit. Die Ausschreibungen sind erfolgt, im Gange oder stehen kurz bevor.</p><p>Mit der Behandlung der FinöV-Vorlage hat sich das Parlament in den vergangenen Jahren eine hohe Sachkenntnis angeeignet; es kennt nun das Dossier Neat. Auch das Fondsreglement ist genehmigt und liegt zur Anwendung bereit.</p><p>Jetzt ist es am Bundesrat, die hängigen Vorprojektgenehmigungen zur Festlegung der Linienführungen und anschliessend die Baubewilligungen zu erteilen sowie die Botschaft für den dritten Verpflichtungskredit den Räten vorzulegen. Um keine unnötigen Verzögerungen zu bewirken, sollte dieser Bundesbeschluss noch in der laufenden Legislatur beschlossen werden. Das neugewählte Parlament würde sich zu Recht wieder von Grund auf informieren wollen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Bewilligung des dritten Verpflichtungskredites über Gebühr verzögert wird. Ohne Bewilligung dieses Kredites können aber die beiden beauftragten Alptransit-Gesellschaften keine Vergabe von Aufträgen auslösen.</p>
- <p>Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat die rasche Realisierung der Neat. Es gilt jedoch, die durch das Parlament in den einschlägigen Bundesbeschlüssen verankerten Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören u. a. die Realisierung der Neat in zwei Phasen gemäss Alpentransitbeschluss und die Einhaltung der Bevorschussungslimite des Fondsreglementes. Diese Beschlüsse setzen, nebst den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensbestimmungen, der zielstrebigen Realisierung der Neat einige Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat unterstützt den raschen Bau der Neat.</p><p>2. Die hängigen Vorprojekte zur Festlegung der Linienführung werden voraussichtlich im Frühjahr 1999 genehmigt; die Baubewilligungen für die Basistunnel werden prioritär behandelt.</p><p>3.-5. Die Botschaft zu den neuen Neat-Verpflichtungskrediten wird demnächst dem Bundesrat unterbreitet. Im Anschluss daran wird sie dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich unterbreite dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der Bau der Neat nach den beiden positiven Volksentscheiden zielstrebig realisiert werden muss?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass jetzt die hängigen Vorprojekte zur Festlegung der Linienführungen am Gotthard und Lötschberg rasch genehmigt und anschliessend die Baubewilligungen für die Basistunnel erteilt werden müssen?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass der Bundesbeschluss für den dritten Verpflichtungskredit noch vom heutigen Parlament mit seiner grossen Sachkenntnis behandelt und abgeschlossen werden muss?</p><p>4. Wenn ja, ist er bereit, bis zur Frühjahrssession die Botschaft für den dritten Verpflichtungskredit den eidgenössischen Räten zuzuleiten?</p><p>5. Ist er bereit, darüber hinaus einen konkreten Fahrplan für die nächsten Verpflichtungskredite zu nennen?</p>
- Speditiver Bau der NEAT
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der deutlichen Zustimmung von Ende November zur Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs hat das Schweizervolk gewissermassen zum zweiten Mal mit klaren Jamehrheiten dem Bundesrat den Auftrag gegeben, eine Neat am Gotthard und Lötschberg zu bauen.</p><p>Die beiden mit dem Bau beauftragten Gesellschaften, die Alptransit Gotthard AG und die Alptransit Lötschberg AG, sind bereit. Die Ausschreibungen sind erfolgt, im Gange oder stehen kurz bevor.</p><p>Mit der Behandlung der FinöV-Vorlage hat sich das Parlament in den vergangenen Jahren eine hohe Sachkenntnis angeeignet; es kennt nun das Dossier Neat. Auch das Fondsreglement ist genehmigt und liegt zur Anwendung bereit.</p><p>Jetzt ist es am Bundesrat, die hängigen Vorprojektgenehmigungen zur Festlegung der Linienführungen und anschliessend die Baubewilligungen zu erteilen sowie die Botschaft für den dritten Verpflichtungskredit den Räten vorzulegen. Um keine unnötigen Verzögerungen zu bewirken, sollte dieser Bundesbeschluss noch in der laufenden Legislatur beschlossen werden. Das neugewählte Parlament würde sich zu Recht wieder von Grund auf informieren wollen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Bewilligung des dritten Verpflichtungskredites über Gebühr verzögert wird. Ohne Bewilligung dieses Kredites können aber die beiden beauftragten Alptransit-Gesellschaften keine Vergabe von Aufträgen auslösen.</p>
- <p>Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat die rasche Realisierung der Neat. Es gilt jedoch, die durch das Parlament in den einschlägigen Bundesbeschlüssen verankerten Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören u. a. die Realisierung der Neat in zwei Phasen gemäss Alpentransitbeschluss und die Einhaltung der Bevorschussungslimite des Fondsreglementes. Diese Beschlüsse setzen, nebst den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensbestimmungen, der zielstrebigen Realisierung der Neat einige Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat unterstützt den raschen Bau der Neat.</p><p>2. Die hängigen Vorprojekte zur Festlegung der Linienführung werden voraussichtlich im Frühjahr 1999 genehmigt; die Baubewilligungen für die Basistunnel werden prioritär behandelt.</p><p>3.-5. Die Botschaft zu den neuen Neat-Verpflichtungskrediten wird demnächst dem Bundesrat unterbreitet. Im Anschluss daran wird sie dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich unterbreite dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der Bau der Neat nach den beiden positiven Volksentscheiden zielstrebig realisiert werden muss?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass jetzt die hängigen Vorprojekte zur Festlegung der Linienführungen am Gotthard und Lötschberg rasch genehmigt und anschliessend die Baubewilligungen für die Basistunnel erteilt werden müssen?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass der Bundesbeschluss für den dritten Verpflichtungskredit noch vom heutigen Parlament mit seiner grossen Sachkenntnis behandelt und abgeschlossen werden muss?</p><p>4. Wenn ja, ist er bereit, bis zur Frühjahrssession die Botschaft für den dritten Verpflichtungskredit den eidgenössischen Räten zuzuleiten?</p><p>5. Ist er bereit, darüber hinaus einen konkreten Fahrplan für die nächsten Verpflichtungskredite zu nennen?</p>
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