Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG

ShortId
99.300
Id
19990300
Updated
10.04.2024 17:16
Language
de
Title
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: amtlicher Wert;Eigenmietwertbesteuerung;Wohneigentum
1
  • L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
  • L04K01020110, Wohneigentum
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau die folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Abs. 1bis (neu)</p><p>Das selbstgenutzte Wohneigentum kann im Interesse einer breiten Streuung des Grundeigentums tiefer bewertet werden.</p>
  • Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau die folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Abs. 1bis (neu)</p><p>Das selbstgenutzte Wohneigentum kann im Interesse einer breiten Streuung des Grundeigentums tiefer bewertet werden.</p>
    • Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Teilrevision des StHG

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