Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub

ShortId
99.303
Id
19990303
Updated
10.04.2024 18:44
Language
de
Title
Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub
AdditionalIndexing
Lohn;Ferien;Mutterschaftsversicherung;Mutterschaftsurlaub;bezahlter Urlaub
1
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L07K07020503020301, bezahlter Urlaub
  • L04K01010104, Ferien
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesbehörden werden ersucht, unter dem Zehnten Titel des Obligationenrechtes folgende Änderungen anzubringen:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Lohn für einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu entrichten.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Die Ferien der Arbeitnehmerin dürfen vom Arbeitgeber auch nicht wegen eines Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden.</p>
  • Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesbehörden werden ersucht, unter dem Zehnten Titel des Obligationenrechtes folgende Änderungen anzubringen:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Lohn für einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu entrichten.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Die Ferien der Arbeitnehmerin dürfen vom Arbeitgeber auch nicht wegen eines Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden.</p>
    • Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub

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