Bekämpfung des Dopings

ShortId
99.402
Id
19990402
Updated
10.04.2024 18:49
Language
de
Title
Bekämpfung des Dopings
AdditionalIndexing
Doping
1
  • L05K0101010202, Doping
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Motion 98.3427 vom 1. Oktober 1998 habe ich den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zur Dopingprävention und -bekämpfung zu unterbreiten. In seiner schriftlichen Stellungnahme hat der Bundesrat das Dopingproblem, insbesondere was die Jugendlichen angeht, heruntergespielt. Er hat sogar erklärt, keine Kenntnisse von Umfragen zu haben, die klar aufzeigen, dass immer mehr Doping eingesetzt wird. Dabei ist doch bekannt, dass sowohl in unserem Land als auch in anderen Ländern immer mehr Jugendliche für Leistungssteigerungen Substanzen einnehmen, die für die Gesundheit schädlich sind. Ausserdem konnten in der Presse jüngst Berichte über mehrere konkrete Dopingfälle bei Juniorinnen und Junioren in unserem Land gelesen werden.</p><p>Auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) hat die Bedeutung des Problems erkannt und Anfang Februar in Lausanne eine Konferenz zum Thema Doping einberufen. Die Ergebnisse waren allerdings mager. In der Zwischenzeit ist Frankreich mit gutem Beispiel vorangegangen und hat ein Dopinggesetz verabschiedet. Der Bundesrat hingegen spielt das Problem herunter und scheint der Ansicht zu sein, dass in der Schweiz im grossen und ganzen alles zum besten steht. Er sieht keine Notwendigkeit, die aktuellen Interventionsstrukturen zu ändern, und ist der Meinung, dass es hauptsächlich an den Kantonen und den Sportverbänden liegt, dieses Problem zu bewältigen. Dabei ist dieses Problem doch offensichtlich von nationaler Bedeutung und muss darum auch national gelöst werden!</p><p>Der Bundesrat ist einzig dazu bereit, einen Entwurf für eine Anpassung des Heilmittelgesetzes und eventuell des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport auszuarbeiten, wonach den Kreisen, die dem Wettkampfsport nahestehen, mehr Verantwortung überbunden werden soll. Seiner Auffassung nach wäre die Ausarbeitung eines spezifischen Gesetzes momentan zu aufwendig.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Tatsache, dass die Verurteilung des Dopingkonsums nicht Teil der vorgesehenen Gesetzesanpassung sein kann. Für die Verurteilung bleiben die Sportorganisationen zuständig. Sie haben in diesem Bereich aber versagt, sei es wegen fehlender Mittel, sei es - angesichts der Interessen, die auf dem Spiel stehen - wegen fehlenden Handlungswillens.</p><p>Doping ist ein grosses Problem. Darum ist es bei weitem nicht ausreichend, nur an einigen Gesetzen herumzuflicken. Es muss ein modernes Gesetz ausgearbeitet werden, das die ganze Dopingproblematik, insbesondere die Kontroll- und Präventivmassnahmen, einbezieht. Will man effizient handeln können, so müssen Sanktionen gegen alle Beteiligten vorgesehen werden, also auch gegen Sportlerinnen und Sportler, die eine strafbare Handlung begehen. Deshalb wird mit dieser Initiative die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings angestrebt anstelle der begrenzten Massnahmen, die vom Bundesrat vorgesehen sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings.</p>
  • Bekämpfung des Dopings
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Motion 98.3427 vom 1. Oktober 1998 habe ich den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zur Dopingprävention und -bekämpfung zu unterbreiten. In seiner schriftlichen Stellungnahme hat der Bundesrat das Dopingproblem, insbesondere was die Jugendlichen angeht, heruntergespielt. Er hat sogar erklärt, keine Kenntnisse von Umfragen zu haben, die klar aufzeigen, dass immer mehr Doping eingesetzt wird. Dabei ist doch bekannt, dass sowohl in unserem Land als auch in anderen Ländern immer mehr Jugendliche für Leistungssteigerungen Substanzen einnehmen, die für die Gesundheit schädlich sind. Ausserdem konnten in der Presse jüngst Berichte über mehrere konkrete Dopingfälle bei Juniorinnen und Junioren in unserem Land gelesen werden.</p><p>Auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) hat die Bedeutung des Problems erkannt und Anfang Februar in Lausanne eine Konferenz zum Thema Doping einberufen. Die Ergebnisse waren allerdings mager. In der Zwischenzeit ist Frankreich mit gutem Beispiel vorangegangen und hat ein Dopinggesetz verabschiedet. Der Bundesrat hingegen spielt das Problem herunter und scheint der Ansicht zu sein, dass in der Schweiz im grossen und ganzen alles zum besten steht. Er sieht keine Notwendigkeit, die aktuellen Interventionsstrukturen zu ändern, und ist der Meinung, dass es hauptsächlich an den Kantonen und den Sportverbänden liegt, dieses Problem zu bewältigen. Dabei ist dieses Problem doch offensichtlich von nationaler Bedeutung und muss darum auch national gelöst werden!</p><p>Der Bundesrat ist einzig dazu bereit, einen Entwurf für eine Anpassung des Heilmittelgesetzes und eventuell des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport auszuarbeiten, wonach den Kreisen, die dem Wettkampfsport nahestehen, mehr Verantwortung überbunden werden soll. Seiner Auffassung nach wäre die Ausarbeitung eines spezifischen Gesetzes momentan zu aufwendig.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Tatsache, dass die Verurteilung des Dopingkonsums nicht Teil der vorgesehenen Gesetzesanpassung sein kann. Für die Verurteilung bleiben die Sportorganisationen zuständig. Sie haben in diesem Bereich aber versagt, sei es wegen fehlender Mittel, sei es - angesichts der Interessen, die auf dem Spiel stehen - wegen fehlenden Handlungswillens.</p><p>Doping ist ein grosses Problem. Darum ist es bei weitem nicht ausreichend, nur an einigen Gesetzen herumzuflicken. Es muss ein modernes Gesetz ausgearbeitet werden, das die ganze Dopingproblematik, insbesondere die Kontroll- und Präventivmassnahmen, einbezieht. Will man effizient handeln können, so müssen Sanktionen gegen alle Beteiligten vorgesehen werden, also auch gegen Sportlerinnen und Sportler, die eine strafbare Handlung begehen. Deshalb wird mit dieser Initiative die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings angestrebt anstelle der begrenzten Massnahmen, die vom Bundesrat vorgesehen sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings.</p>
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