Ergänzungsleistungen für Eltern
- ShortId
-
99.405
- Id
-
19990405
- Updated
-
10.04.2024 16:59
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen für Eltern
- AdditionalIndexing
-
Armut;Familienzulage;Gleichstellung von Mann und Frau;Ergänzungsleistung;Familienpolitik;Familienunterhalt;Eltern
- 1
-
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L04K01040108, Familienzulage
- L04K01010203, Armut
- L04K01030301, Eltern
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Je nach Armutsgrenze sind in der Schweiz zwischen 27 500 Familien mit 54 000 Kindern (SKOS) und 91 000 Familien mit 192 500 Kindern (EL) arm. Dies entspricht einer Familienarmutsquote von 3,4 Prozent bzw. 11,3 Prozent. </p><p>Eine von der SPS in Auftrag gegebene Untersuchung hat gezeigt, dass die heutige Familienunterstützung mittels Kinderzulagen, Abzügen vom steuerbaren Einkommen und Sozialhilfe den Anforderungen an eine wirkungsvolle, effiziente und bedarfsgerechte Familienpolitik nicht mehr genügt. Mit einem gezielten Mitteleinsatz könnte die Familienarmut in der Schweiz mit relativ wenig Aufwand massiv reduziert werden. Die SP hat deshalb in einem Bericht konkrete Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen beinhalten u. a. die Überführung des heutigen Systems der Kinderzulagen und Steuerabzüge in eine existenzsicherende Kinderrente. Einer Parlamentarischen Initiative Teuscher (98.422), welche diesen Systemwechsel verlangt, wurde durch die SGK-N Folge gegeben. Zusätzlich zur Existenzsicherung der Kinder sind Bedarfsleistungen für Eltern notwendig, welche ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kinder aufgeben oder reduzieren müssen. Einige Kantone kennen bereits solche Bedarfsleistungen.</p><p>Grundsätzlich ist anzustreben, dass Erwachsene bis zum Erreichen des Rentenalters ihren Lebensunterhalt mittels Erwerbsarbeit bestreiten können. Dies wird erschwert, wenn Kinder zu betreuen sind und geeignete familienergänzende Betreuungsplätze fehlen. Damit auch nach Einführung einer Eltern-EL ein Anreiz zur Erwerbspartizipation bestehen bleibt, soll bei der Festlegung der EL-Grenze nur ein Teil des erzielten Erwerbseinkommens berücksichtigt werden. Bei Paaren kann zudem ein Anreiz für eine egalitäre Aufteilung der Erwerbsarbeit geschaffen werden, indem vom kleineren Einkommen nur der über einer bestimmten Grenze liegende Anteil berücksichtigt wird.</p><p>Wird für die Bezugsberechtigung die EL-Einkommensgrenze zugrunde gelegt, so sind die Kosten der Eltern-EL auf rund 600 Millionen Franken zu veranschlagen. Die nötigen Finanzmittel sind grundsätzlich in gleicher Weise wie die bisherigen Ergänzungsleistungen aufzubringen: rund drei Viertel durch die Kantone, ein Viertel durch den Bund. Dabei muss für die Aufteilung des Bundesanteils auf die Kantone die Abdeckung mit Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung als wesentliches Kriterium aufgenommen werden. Kantone, welche ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen und somit die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit erleichtern, sollen von höheren Bundesbeiträgen profitieren. Für die Kantone ergibt sich somit die Möglichkeit, durch den Ausbau von Krippenplätzen usw. Finanzmittel bei der Eltern-EL einzusparen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Ganztagesplatz für familienergänzende Kinderbetreuung den Kanton etwa 5000 Franken im Jahre kostet, würden Bundesmittel in der Höhe von 150 Millionen Franken 30 000 Betreuungsplätzen entsprechen. Dies entspricht einer Zunahme von 75 Prozent gegenüber heute.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Für Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter besteht Anspruch auf Bedarfsleistungen analog zu den Ergänzungsleistungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die Ergänzungsleistungen für Eltern (Eltern-EL) werden durch die Kantone ausgerichtet.</p><p>2. Die Ausrichtung der Eltern-EL wird so gestaltet, dass ein Anreiz zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit besteht. Bei Paaren soll eine egalitäre Aufteilung der Erwerbsarbeit gefördert werden.</p><p>3. Die Höhe der Beiträge des Bundes an die Eltern-EL der Kantone richtet sich nach der Finanzkraft sowie nach dem Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen innerhalb der Kantone.</p>
- Ergänzungsleistungen für Eltern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Je nach Armutsgrenze sind in der Schweiz zwischen 27 500 Familien mit 54 000 Kindern (SKOS) und 91 000 Familien mit 192 500 Kindern (EL) arm. Dies entspricht einer Familienarmutsquote von 3,4 Prozent bzw. 11,3 Prozent. </p><p>Eine von der SPS in Auftrag gegebene Untersuchung hat gezeigt, dass die heutige Familienunterstützung mittels Kinderzulagen, Abzügen vom steuerbaren Einkommen und Sozialhilfe den Anforderungen an eine wirkungsvolle, effiziente und bedarfsgerechte Familienpolitik nicht mehr genügt. Mit einem gezielten Mitteleinsatz könnte die Familienarmut in der Schweiz mit relativ wenig Aufwand massiv reduziert werden. Die SP hat deshalb in einem Bericht konkrete Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen beinhalten u. a. die Überführung des heutigen Systems der Kinderzulagen und Steuerabzüge in eine existenzsicherende Kinderrente. Einer Parlamentarischen Initiative Teuscher (98.422), welche diesen Systemwechsel verlangt, wurde durch die SGK-N Folge gegeben. Zusätzlich zur Existenzsicherung der Kinder sind Bedarfsleistungen für Eltern notwendig, welche ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kinder aufgeben oder reduzieren müssen. Einige Kantone kennen bereits solche Bedarfsleistungen.</p><p>Grundsätzlich ist anzustreben, dass Erwachsene bis zum Erreichen des Rentenalters ihren Lebensunterhalt mittels Erwerbsarbeit bestreiten können. Dies wird erschwert, wenn Kinder zu betreuen sind und geeignete familienergänzende Betreuungsplätze fehlen. Damit auch nach Einführung einer Eltern-EL ein Anreiz zur Erwerbspartizipation bestehen bleibt, soll bei der Festlegung der EL-Grenze nur ein Teil des erzielten Erwerbseinkommens berücksichtigt werden. Bei Paaren kann zudem ein Anreiz für eine egalitäre Aufteilung der Erwerbsarbeit geschaffen werden, indem vom kleineren Einkommen nur der über einer bestimmten Grenze liegende Anteil berücksichtigt wird.</p><p>Wird für die Bezugsberechtigung die EL-Einkommensgrenze zugrunde gelegt, so sind die Kosten der Eltern-EL auf rund 600 Millionen Franken zu veranschlagen. Die nötigen Finanzmittel sind grundsätzlich in gleicher Weise wie die bisherigen Ergänzungsleistungen aufzubringen: rund drei Viertel durch die Kantone, ein Viertel durch den Bund. Dabei muss für die Aufteilung des Bundesanteils auf die Kantone die Abdeckung mit Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung als wesentliches Kriterium aufgenommen werden. Kantone, welche ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen und somit die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit erleichtern, sollen von höheren Bundesbeiträgen profitieren. Für die Kantone ergibt sich somit die Möglichkeit, durch den Ausbau von Krippenplätzen usw. Finanzmittel bei der Eltern-EL einzusparen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Ganztagesplatz für familienergänzende Kinderbetreuung den Kanton etwa 5000 Franken im Jahre kostet, würden Bundesmittel in der Höhe von 150 Millionen Franken 30 000 Betreuungsplätzen entsprechen. Dies entspricht einer Zunahme von 75 Prozent gegenüber heute.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Für Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter besteht Anspruch auf Bedarfsleistungen analog zu den Ergänzungsleistungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die Ergänzungsleistungen für Eltern (Eltern-EL) werden durch die Kantone ausgerichtet.</p><p>2. Die Ausrichtung der Eltern-EL wird so gestaltet, dass ein Anreiz zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit besteht. Bei Paaren soll eine egalitäre Aufteilung der Erwerbsarbeit gefördert werden.</p><p>3. Die Höhe der Beiträge des Bundes an die Eltern-EL der Kantone richtet sich nach der Finanzkraft sowie nach dem Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen innerhalb der Kantone.</p>
- Ergänzungsleistungen für Eltern
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