Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
- ShortId
-
99.424
- Id
-
19990424
- Updated
-
10.04.2024 17:05
- Language
-
de
- Title
-
Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
- AdditionalIndexing
-
Lohn;Mutterschaftsversicherung;Zahlung;Mutterschaftsurlaub
- 1
-
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0703020209, Zahlung
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Frauen, die in einer öffentlichen Verwaltung oder in einem fortschrittlichen Unternehmen arbeiten, profitieren von einem 14- bis 16-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Andere Arbeitnehmerinnen haben dagegen nur das Recht auf Lohnfortzahlung während 3 Wochen nach der Niederkunft.</p><p>Diese Ungleichheiten sind nicht mehr tragbar. Die Revision des Obligationenrechtes soll die Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen gewährleisten.</p><p>Diese Lösung würde auch den Mindestnormen der Europäischen Union entsprechen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Zweiten Titels des Obligationenrechtes mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen fortzuzahlen.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Der Arbeitgeber darf die Ferien einer Arbeitnehmerin wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht kürzen.</p>
- Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Frauen, die in einer öffentlichen Verwaltung oder in einem fortschrittlichen Unternehmen arbeiten, profitieren von einem 14- bis 16-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Andere Arbeitnehmerinnen haben dagegen nur das Recht auf Lohnfortzahlung während 3 Wochen nach der Niederkunft.</p><p>Diese Ungleichheiten sind nicht mehr tragbar. Die Revision des Obligationenrechtes soll die Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen gewährleisten.</p><p>Diese Lösung würde auch den Mindestnormen der Europäischen Union entsprechen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Zweiten Titels des Obligationenrechtes mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen fortzuzahlen.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Der Arbeitgeber darf die Ferien einer Arbeitnehmerin wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht kürzen.</p>
- Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
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