Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes

ShortId
99.424
Id
19990424
Updated
10.04.2024 17:05
Language
de
Title
Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
AdditionalIndexing
Lohn;Mutterschaftsversicherung;Zahlung;Mutterschaftsurlaub
1
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Frauen, die in einer öffentlichen Verwaltung oder in einem fortschrittlichen Unternehmen arbeiten, profitieren von einem 14- bis 16-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Andere Arbeitnehmerinnen haben dagegen nur das Recht auf Lohnfortzahlung während 3 Wochen nach der Niederkunft.</p><p>Diese Ungleichheiten sind nicht mehr tragbar. Die Revision des Obligationenrechtes soll die Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen gewährleisten.</p><p>Diese Lösung würde auch den Mindestnormen der Europäischen Union entsprechen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Zweiten Titels des Obligationenrechtes mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen fortzuzahlen.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Der Arbeitgeber darf die Ferien einer Arbeitnehmerin wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht kürzen.</p>
  • Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frauen, die in einer öffentlichen Verwaltung oder in einem fortschrittlichen Unternehmen arbeiten, profitieren von einem 14- bis 16-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Andere Arbeitnehmerinnen haben dagegen nur das Recht auf Lohnfortzahlung während 3 Wochen nach der Niederkunft.</p><p>Diese Ungleichheiten sind nicht mehr tragbar. Die Revision des Obligationenrechtes soll die Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen gewährleisten.</p><p>Diese Lösung würde auch den Mindestnormen der Europäischen Union entsprechen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Zweiten Titels des Obligationenrechtes mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3</p><p>Bei Niederkunft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen fortzuzahlen.</p><p>Art. 329b Abs. 3</p><p>Der Arbeitgeber darf die Ferien einer Arbeitnehmerin wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht kürzen.</p>
    • Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubes

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