Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen

ShortId
99.427
Id
19990427
Updated
10.02.2026 21:08
Language
de
Title
Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen
AdditionalIndexing
öffentliche Meinung;Präsident/in des Parlaments;Public Relations;Qualitätskontrolle;politische Rechte;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Gesetz;Abstimmungskampf
1
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L04K12010203, Public Relations
  • L04K01090302, öffentliche Meinung
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L05K0803030601, Präsident/in des Parlaments
  • L04K05020101, politische Rechte
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer wieder sind, vor allem in den letzten Wochen von Abstimmungskampagnen, in Veröffentlichungen Zuspitzungen und Simplifikationen wahrzunehmen, die der Sache nicht mehr gerecht werden und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger recht eigentlich irreführen. Dies ist vor allem dann stossend, wenn dies in Inseraten mit Massenauflagen geschieht, ohne dass darauf entsprechend prominent und sichtbar entgegnet werden kann. Das hier vorgeschlagene Gremium soll von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen angerufen und um Stellungnahme ersucht werden können.</p><p>Die Existenz dieses Gremiums hätte sicher auch eine präventive Wirkung. Alle, die sich öffentlich vernehmen lassen, müssten inskünftig mit Kritik und Anmahnung rechnen. Damit könnte das Gremium zur Erarbeitung und Verbreitung eines Qualitätsstandards für die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung beitragen. Das ist für die Zukunft der direkten Demokratie lebenswichtig.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Gesetz über die politischen Rechte sei insofern zu ergänzen, als ein Gremium unter dem Vorsitz der beiden Präsidenten von National- und Ständerat zu schaffen sei, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Inseraten und anderen Werbetexten angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut. Es hat aber keine Sanktionsgewalt strafrechtlicher oder anderer Art, sondern nimmt Stellung zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen. Es vertritt diese Stellungnahme rechtzeitig vor der Öffentlichkeit als spezifischen Diskussionsbeitrag zur Sache.</p><p></p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen, veröffentlicht.)</p>
  • Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer wieder sind, vor allem in den letzten Wochen von Abstimmungskampagnen, in Veröffentlichungen Zuspitzungen und Simplifikationen wahrzunehmen, die der Sache nicht mehr gerecht werden und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger recht eigentlich irreführen. Dies ist vor allem dann stossend, wenn dies in Inseraten mit Massenauflagen geschieht, ohne dass darauf entsprechend prominent und sichtbar entgegnet werden kann. Das hier vorgeschlagene Gremium soll von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen angerufen und um Stellungnahme ersucht werden können.</p><p>Die Existenz dieses Gremiums hätte sicher auch eine präventive Wirkung. Alle, die sich öffentlich vernehmen lassen, müssten inskünftig mit Kritik und Anmahnung rechnen. Damit könnte das Gremium zur Erarbeitung und Verbreitung eines Qualitätsstandards für die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung beitragen. Das ist für die Zukunft der direkten Demokratie lebenswichtig.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Gesetz über die politischen Rechte sei insofern zu ergänzen, als ein Gremium unter dem Vorsitz der beiden Präsidenten von National- und Ständerat zu schaffen sei, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Inseraten und anderen Werbetexten angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut. Es hat aber keine Sanktionsgewalt strafrechtlicher oder anderer Art, sondern nimmt Stellung zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen. Es vertritt diese Stellungnahme rechtzeitig vor der Öffentlichkeit als spezifischen Diskussionsbeitrag zur Sache.</p><p></p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen, veröffentlicht.)</p>
    • Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Immer wieder sind, vor allem in den letzten Wochen von Abstimmungskampagnen, in Veröffentlichungen Zuspitzungen und Simplifikationen wahrzunehmen, die der Sache nicht mehr gerecht werden und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger recht eigentlich irreführen. Dies ist vor allem dann stossend, wenn dies in Inseraten mit Massenauflagen geschieht, ohne dass darauf entsprechend prominent und sichtbar entgegnet werden kann. Das hier vorgeschlagene Gremium soll von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen angerufen und um Stellungnahme ersucht werden können.</p><p>Die Existenz dieses Gremiums hätte sicher auch eine präventive Wirkung. Alle, die sich öffentlich vernehmen lassen, müssten inskünftig mit Kritik und Anmahnung rechnen. Damit könnte das Gremium zur Erarbeitung und Verbreitung eines Qualitätsstandards für die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung beitragen. Das ist für die Zukunft der direkten Demokratie lebenswichtig.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Gesetz über die politischen Rechte sei insofern zu ergänzen, als ein Gremium unter dem Vorsitz der beiden Präsidenten von National- und Ständerat zu schaffen sei, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Inseraten und anderen Werbetexten angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut. Es hat aber keine Sanktionsgewalt strafrechtlicher oder anderer Art, sondern nimmt Stellung zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen. Es vertritt diese Stellungnahme rechtzeitig vor der Öffentlichkeit als spezifischen Diskussionsbeitrag zur Sache.</p><p></p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen, veröffentlicht.)</p>
    • Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen

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