Verkehrssicherheit auf Fussgängerstreifen

ShortId
99.433
Id
19990433
Updated
10.04.2024 19:23
Language
de
Title
Verkehrssicherheit auf Fussgängerstreifen
AdditionalIndexing
Fussweg;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0102040701, Fussweg
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Juni 1994 heisst es in der Verkehrsregelnverordnung (VRV): "Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will."</p><p>Mit dieser neuen Regelung ist die frühere Relativierung des Fussgängervortrittes, nämlich das Handzeichen, abgeschafft worden; ein Fehler, wie sich nun herausstellt. Das Ziel der am 1. Juni 1994 eingeführten neuen Fussgängerregelung, die Sicherheit der Fussgänger am Zebrastreifen zu erhöhen, ist nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Nach einem kurzfristigen Rückgang der verletzten und getöteten Fussgänger auf Fussgängerstreifen im Jahre 1996 hat die Zahl der Verletzten und Getöteten wieder massiv zugenommen. Dabei sind die meistern Opfer Betagte und Kinder.</p><p>Die nachfolgenden Zahlen zeigen deutlich auf, dass die Gefährdung der Fussgänger am und auf dem Zebrastreifen, vor allem 1998, in erschreckendem Mass zugenommen hat: 1994 gab es 963 Verletzte und 35 Getötete; 1995: 1107 bzw. 47; 1996: 969 bzw. 23; 1997: 987 bzw. 29; 1998: 1021 bzw. 50.</p><p>Zu Besorgnis Anlass gibt die im Jahre 1998 wiederum gestiegene Zahl der Verletzten auf Zebrastreifen. Alarmierend ist in erster Linie aber die Zahl von 50 im Jahre 1998 auf dem Fussgängerstreifen getöteten Personen. Gemäss der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat diesbezüglich hauptsächlich die Zahl der über 65-Jährigen einen markanten Anstieg erfahren. Deshalb hat die BFU beschlossen, im Herbst des laufenden Jahres die Kampagne "Freundliche Zone" zu wiederholen. Diese und andere ins Auge gefasste Massnahmen ändern meines Erachtens jedoch absolut nichts am Kern des Problems. Das einzige probate Mittel kann jetzt nur noch lauten: Die Unsicherheit am Fussgängerstreifen ist so rasch als möglich zu eliminieren. Nur mit der Rückkehr zur alten Regelung kann erreicht werden, dass sowohl für Fussgänger als auch für Automobilisten die Sicherheit am Fussgängerstreifen erhöht wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die am 1. Juni 1994 in Kraft getretene Verkehrsregelung betreffend das Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fussgängern auf Zebrastreifen ist so rasch als möglich rückgängig zu machen. Die vor diesem Datum geltende Regelung ist wieder einzuführen.</p>
  • Verkehrssicherheit auf Fussgängerstreifen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Juni 1994 heisst es in der Verkehrsregelnverordnung (VRV): "Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will."</p><p>Mit dieser neuen Regelung ist die frühere Relativierung des Fussgängervortrittes, nämlich das Handzeichen, abgeschafft worden; ein Fehler, wie sich nun herausstellt. Das Ziel der am 1. Juni 1994 eingeführten neuen Fussgängerregelung, die Sicherheit der Fussgänger am Zebrastreifen zu erhöhen, ist nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Nach einem kurzfristigen Rückgang der verletzten und getöteten Fussgänger auf Fussgängerstreifen im Jahre 1996 hat die Zahl der Verletzten und Getöteten wieder massiv zugenommen. Dabei sind die meistern Opfer Betagte und Kinder.</p><p>Die nachfolgenden Zahlen zeigen deutlich auf, dass die Gefährdung der Fussgänger am und auf dem Zebrastreifen, vor allem 1998, in erschreckendem Mass zugenommen hat: 1994 gab es 963 Verletzte und 35 Getötete; 1995: 1107 bzw. 47; 1996: 969 bzw. 23; 1997: 987 bzw. 29; 1998: 1021 bzw. 50.</p><p>Zu Besorgnis Anlass gibt die im Jahre 1998 wiederum gestiegene Zahl der Verletzten auf Zebrastreifen. Alarmierend ist in erster Linie aber die Zahl von 50 im Jahre 1998 auf dem Fussgängerstreifen getöteten Personen. Gemäss der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat diesbezüglich hauptsächlich die Zahl der über 65-Jährigen einen markanten Anstieg erfahren. Deshalb hat die BFU beschlossen, im Herbst des laufenden Jahres die Kampagne "Freundliche Zone" zu wiederholen. Diese und andere ins Auge gefasste Massnahmen ändern meines Erachtens jedoch absolut nichts am Kern des Problems. Das einzige probate Mittel kann jetzt nur noch lauten: Die Unsicherheit am Fussgängerstreifen ist so rasch als möglich zu eliminieren. Nur mit der Rückkehr zur alten Regelung kann erreicht werden, dass sowohl für Fussgänger als auch für Automobilisten die Sicherheit am Fussgängerstreifen erhöht wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die am 1. Juni 1994 in Kraft getretene Verkehrsregelung betreffend das Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fussgängern auf Zebrastreifen ist so rasch als möglich rückgängig zu machen. Die vor diesem Datum geltende Regelung ist wieder einzuführen.</p>
    • Verkehrssicherheit auf Fussgängerstreifen

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