Bau- und Planungsbereich. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes

ShortId
99.442
Id
19990442
Updated
14.11.2025 06:54
Language
de
Title
Bau- und Planungsbereich. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes
AdditionalIndexing
Baugenehmigung;Aufhebung einer Bestimmung;Verbandsbeschwerde
1
  • L04K05040208, Verbandsbeschwerde
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Verbandsbeschwerderecht, insbesondere jenes der Umweltschutzorganisationen, das vor über 25 Jahren auf Bundesebene eingeführt wurde, erweist sich immer mehr als folgenschwerer Hemmschuh für unsere Wirtschaft, für Gewerbe und Arbeitsplätze.</p><p>Dringend nötige Bauvorhaben im öffentlichen und privaten Bereich werden durch Verbandsbeschwerden, die wie ein Vetorecht wirken, oft auf Jahre hinaus verzögert, blockiert oder sogar verhindert. Verbandsbeschwerden setzen oftmals die Entscheide von demokratisch gewählten Behörden oder des Volkes ausser Kraft. Dies ist sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar.</p><p>Die Verbände haben in der Regel einen sehr langen Atem; sie ziehen die Beschwerden nicht selten bis ans Bundesgericht. Investoren werden unter Druck gesetzt und mit Beschwerdedrohungen geradezu erpresst, damit Bauvorhaben in ihrem Sinne ausgeführt oder verhindert werden. Den Schaden haben die öffentlichen und privaten Investoren, die Gewerbetreibenden, also jene Leute, die arbeiten, Arbeitsplätze schaffen und Steuern bezahlen. Die oft willkürliche Verzögerungs- und Verhinderungspraxis von Verbänden wirkt sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders verheerend aus.</p><p>Eine Umfrage der kantonalen Baudirektorenkonferenz und weitere Abklärungen ergaben, dass derzeit baureife Investitionsvorhaben von vielen Milliarden Franken durch Verbandsbeschwerden und durch "politische Unwägbarkeiten" blockiert werden oder während Jahren blockiert und zum Teil gar verhindert wurden. Beispiele sind: der Flughafenausbau Zürich-Kloten, der Islisbergtunnel im Bezirk Affoltern, die Westumfahrung von Zürich, der Casino-Grossbau Gäu in Egerkingen, ein grosses Möbelzentrum in Rothrist, der Bareggtunnel, ein Parkhaus im Flughafen Kloten, ein Baukomplex in Wallisellen, um nur einige zu nennen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen Änderungen von Gesetzen und entsprechenden weiteren Rechtsgrundlagen (Umweltschutzgesetz, Raumplanungsgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Fuss- und Wanderweggesetz usw.) vorzulegen, mit dem Ziel, das Verbandsbeschwerderecht im Bau- und Planungsbereich aufzuheben.</p>
  • Bau- und Planungsbereich. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20003188
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Verbandsbeschwerderecht, insbesondere jenes der Umweltschutzorganisationen, das vor über 25 Jahren auf Bundesebene eingeführt wurde, erweist sich immer mehr als folgenschwerer Hemmschuh für unsere Wirtschaft, für Gewerbe und Arbeitsplätze.</p><p>Dringend nötige Bauvorhaben im öffentlichen und privaten Bereich werden durch Verbandsbeschwerden, die wie ein Vetorecht wirken, oft auf Jahre hinaus verzögert, blockiert oder sogar verhindert. Verbandsbeschwerden setzen oftmals die Entscheide von demokratisch gewählten Behörden oder des Volkes ausser Kraft. Dies ist sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar.</p><p>Die Verbände haben in der Regel einen sehr langen Atem; sie ziehen die Beschwerden nicht selten bis ans Bundesgericht. Investoren werden unter Druck gesetzt und mit Beschwerdedrohungen geradezu erpresst, damit Bauvorhaben in ihrem Sinne ausgeführt oder verhindert werden. Den Schaden haben die öffentlichen und privaten Investoren, die Gewerbetreibenden, also jene Leute, die arbeiten, Arbeitsplätze schaffen und Steuern bezahlen. Die oft willkürliche Verzögerungs- und Verhinderungspraxis von Verbänden wirkt sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders verheerend aus.</p><p>Eine Umfrage der kantonalen Baudirektorenkonferenz und weitere Abklärungen ergaben, dass derzeit baureife Investitionsvorhaben von vielen Milliarden Franken durch Verbandsbeschwerden und durch "politische Unwägbarkeiten" blockiert werden oder während Jahren blockiert und zum Teil gar verhindert wurden. Beispiele sind: der Flughafenausbau Zürich-Kloten, der Islisbergtunnel im Bezirk Affoltern, die Westumfahrung von Zürich, der Casino-Grossbau Gäu in Egerkingen, ein grosses Möbelzentrum in Rothrist, der Bareggtunnel, ein Parkhaus im Flughafen Kloten, ein Baukomplex in Wallisellen, um nur einige zu nennen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen Änderungen von Gesetzen und entsprechenden weiteren Rechtsgrundlagen (Umweltschutzgesetz, Raumplanungsgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Fuss- und Wanderweggesetz usw.) vorzulegen, mit dem Ziel, das Verbandsbeschwerderecht im Bau- und Planungsbereich aufzuheben.</p>
    • Bau- und Planungsbereich. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes

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