Bundesgericht erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen
- ShortId
-
99.445
- Id
-
19990445
- Updated
-
10.04.2024 17:37
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgericht erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen
- AdditionalIndexing
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ordentliche Gerichtsbarkeit;Strafrecht (allgemein);Justizreform;öffentliches Recht;Bundesgericht
- 1
-
- L04K05030206, öffentliches Recht
- L02K0501, Strafrecht (allgemein)
- L03K050501, ordentliche Gerichtsbarkeit
- L05K0505010301, Bundesgericht
- L04K05050108, Justizreform
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit einigen Jahren weisen die Geschäftsprüfungskommissionen in jedem ihrer Jahresberichte auf die Überlastung des Bundesgerichtes in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes in Luzern hin. Trotz des unverständlichen Widerstandes des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und im Einvernehmen mit den Bundesrichterinnen und -richtern haben die Geschäftsprüfungskommissionen eine Parlamentarische Initiative erarbeitet, deren Ziel es ist, kurzfristig dringliche gesetzliche Massnahmen zu ergreifen, solange Volk und Stände noch nicht über die Justizreform im Rahmen der Bundesverfassung befunden haben und die Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) noch nicht abgeschlossen ist. Die eidgenössischen Räte werden diese Initiative im Dezember 1999 und im März 2000 behandeln, und die neuen Bestimmungen könnten im Juli 2000 in Kraft treten.</p><p>Die vorliegende Initiative verfolgt die gleiche Absicht wie diejenige der Geschäftsprüfungskommissionen. Sie stützt sich auf Artikel 190 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, und verlangt die Schaffung eines Bundesgerichts erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen. Es handelt sich um eine Massnahme im Bereich der Justizorganisation. Eine solche ist sinnvoll, wenn man die verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität, die daraus resultierende Mehrbelastung unseres obersten Gerichts sowie die starke Zunahme von Fällen, die ihm von der Bundesanwaltschaft zugewiesen werden, bedenkt. Die Schweiz ist heute das einzige Land, in dem das "Oberste Gericht" gleichzeitig und zusätzlich die Aufgabe eines Gerichtes erster Instanz, namentlich in Strafsachen, zu erfüllen hat.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative ein, deren Ziel die Schaffung eines Bundesgerichtes erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen ist.</p><p>(Der Wortlaut des Gesetzesentwurfes kann beim Zentralen Sekretariat der Parlamentsdienste angefordert werden.)</p>
- Bundesgericht erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit einigen Jahren weisen die Geschäftsprüfungskommissionen in jedem ihrer Jahresberichte auf die Überlastung des Bundesgerichtes in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes in Luzern hin. Trotz des unverständlichen Widerstandes des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und im Einvernehmen mit den Bundesrichterinnen und -richtern haben die Geschäftsprüfungskommissionen eine Parlamentarische Initiative erarbeitet, deren Ziel es ist, kurzfristig dringliche gesetzliche Massnahmen zu ergreifen, solange Volk und Stände noch nicht über die Justizreform im Rahmen der Bundesverfassung befunden haben und die Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) noch nicht abgeschlossen ist. Die eidgenössischen Räte werden diese Initiative im Dezember 1999 und im März 2000 behandeln, und die neuen Bestimmungen könnten im Juli 2000 in Kraft treten.</p><p>Die vorliegende Initiative verfolgt die gleiche Absicht wie diejenige der Geschäftsprüfungskommissionen. Sie stützt sich auf Artikel 190 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, und verlangt die Schaffung eines Bundesgerichts erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen. Es handelt sich um eine Massnahme im Bereich der Justizorganisation. Eine solche ist sinnvoll, wenn man die verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität, die daraus resultierende Mehrbelastung unseres obersten Gerichts sowie die starke Zunahme von Fällen, die ihm von der Bundesanwaltschaft zugewiesen werden, bedenkt. Die Schweiz ist heute das einzige Land, in dem das "Oberste Gericht" gleichzeitig und zusätzlich die Aufgabe eines Gerichtes erster Instanz, namentlich in Strafsachen, zu erfüllen hat.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative ein, deren Ziel die Schaffung eines Bundesgerichtes erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen ist.</p><p>(Der Wortlaut des Gesetzesentwurfes kann beim Zentralen Sekretariat der Parlamentsdienste angefordert werden.)</p>
- Bundesgericht erster Instanz für öffentliches Recht und für Strafsachen
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