Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen
- ShortId
-
99.450
- Id
-
19990450
- Updated
-
10.02.2026 20:30
- Language
-
de
- Title
-
Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen
- AdditionalIndexing
-
Post;Telekommunikationsindustrie;Lehrstelle;Swisscom;SBB;Schienenverkehr;Privatbahn;Konzession;berufliche Bildung;konzessioniertes Transportunternehmen;Telekommunikation;Gesetz
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L05K0806010103, Konzession
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L05K1202020107, Swisscom
- L04K12020202, Post
- L05K1801021103, SBB
- L05K1801021102, Privatbahn
- L04K12020201, Telekommunikation
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K180302, Schienenverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berufsausbildung gehört in der Schweiz zur volkswirtschaftlichen Verpflichtung der Wirtschaft. Die Bereitstellung von Lehrstellen ist gewissermassen als Bestandteil des Service public zu bewerten.</p><p>Die Deregulierung im Telecom-Bereich hat eine Lücke in den Konzessionsvoraussetzungen sichtbar gemacht: Während die Swisscom noch 800 Lehrstellen anbietet, davon mehr als die Hälfte im Informatik- und Elektronikbereich, verzichten die neuen Konzessionäre Diax, Sunrise und Orange weitestgehend auf Ausbildungsanstrengungen und sparen sich dabei Kosten, die andere Betriebe und Dienstleistungsanbieter auf sich nehmen. Gleichzeitig fehlen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 20 000 ausgebildete Informatikerinnen und Informatiker aller Stufen, und der Branchenverband Pro Telecom beklagt den Fachleutemangel als gewichtigstes Wachstumshindernis.</p><p>Im Bereich der anderen konzessionierten Privatanbieter, nämlich bei der Post (Parcel und Mail Services) und bei den Eisenbahnen (Nutzer der Bahnreform) sind derzeit noch weniger Engpässe auszumachen, aber ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen Konzessionär und den konzessionierten Privatanbietern ist auch hier in Zukunft abzusehen.</p><p>Es ist von der Faustregel auszugehen, dass sechs Lehrstellen pro 100 Vollzeitbeschäftigte nötig sind, um das duale System der Berufsbildung in die Zukunft zu retten. Der Bundesrat soll aufgrund der vorgeschlagenen erweiterten Konzessionsvoraussetzung die Möglichkeit erhalten, eine Mindestzahl an Lehrstellen für die konzessionierten Anbieter vorzuschreiben. Dabei ist auf die Arbeitsmarktlage und den Bedarf an ausgebildeten Fachleuten Rücksicht zu nehmen. Es ist denkbar, dass schon allein aufgrund einer solchen Kompetenz die Anbieter einer bestimmten Branche in Form einer Brancheneinigung Mindeststandards für die Berufsbildung freiwillig anwenden.</p><p>Ich denke, dass mit der Parlamentarischen Initiative vor allem Konzessionsvoraussetzungen in drei Bereichen überprüft und ergänzt werden sollten:</p><p>- sicher im Fernmeldegesetz (SR 784.10) die Artikel 6, 15 und 23;</p><p>- wünschbar im Eisenbahngesetz (SR 742.101) Artikel 9;</p><p>- zu prüfen auch im Postgesetz (SR 783.0) Artikel 5.</p><p>Die Berufsbildungsverpflichtung wurde seinerzeit bei der gesetzgeberischen Gestaltung der Konzessionsvorschriften nicht etwa abgelehnt, sondern schlicht vergessen. Diese bestehende Lücke soll mit der Parlamentarischen Initiative geschlossen werden. Es versteht sich, dass auch im Rahmen des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes den Kantonen eine entsprechende Konzessionsvoraussetzung für den Berufsbildungsbereich eingeräumt werden soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Einführung einer Konzessionsvoraussetzung im Bereich der öffentlichen Infrastruktur (Fernmeldewesen, Postwesen, Eisenbahnwesen), mit der alle konzessionierten Anbieter, also auch die Privatanbieter, eine Ausbildungsverpflichtung erfüllen müssen.</p><p>Mit dieser erweiterten Konzessionsvoraussetzung sollen bisherige und neue Telecom-Anbieter, Bahngesellschaften und Postdienstleistungsanbieter verpflichtet werden können, Lehrstellen in einer ausreichenden Zahl bereitzustellen.</p>
- Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Berufsausbildung gehört in der Schweiz zur volkswirtschaftlichen Verpflichtung der Wirtschaft. Die Bereitstellung von Lehrstellen ist gewissermassen als Bestandteil des Service public zu bewerten.</p><p>Die Deregulierung im Telecom-Bereich hat eine Lücke in den Konzessionsvoraussetzungen sichtbar gemacht: Während die Swisscom noch 800 Lehrstellen anbietet, davon mehr als die Hälfte im Informatik- und Elektronikbereich, verzichten die neuen Konzessionäre Diax, Sunrise und Orange weitestgehend auf Ausbildungsanstrengungen und sparen sich dabei Kosten, die andere Betriebe und Dienstleistungsanbieter auf sich nehmen. Gleichzeitig fehlen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 20 000 ausgebildete Informatikerinnen und Informatiker aller Stufen, und der Branchenverband Pro Telecom beklagt den Fachleutemangel als gewichtigstes Wachstumshindernis.</p><p>Im Bereich der anderen konzessionierten Privatanbieter, nämlich bei der Post (Parcel und Mail Services) und bei den Eisenbahnen (Nutzer der Bahnreform) sind derzeit noch weniger Engpässe auszumachen, aber ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen Konzessionär und den konzessionierten Privatanbietern ist auch hier in Zukunft abzusehen.</p><p>Es ist von der Faustregel auszugehen, dass sechs Lehrstellen pro 100 Vollzeitbeschäftigte nötig sind, um das duale System der Berufsbildung in die Zukunft zu retten. Der Bundesrat soll aufgrund der vorgeschlagenen erweiterten Konzessionsvoraussetzung die Möglichkeit erhalten, eine Mindestzahl an Lehrstellen für die konzessionierten Anbieter vorzuschreiben. Dabei ist auf die Arbeitsmarktlage und den Bedarf an ausgebildeten Fachleuten Rücksicht zu nehmen. Es ist denkbar, dass schon allein aufgrund einer solchen Kompetenz die Anbieter einer bestimmten Branche in Form einer Brancheneinigung Mindeststandards für die Berufsbildung freiwillig anwenden.</p><p>Ich denke, dass mit der Parlamentarischen Initiative vor allem Konzessionsvoraussetzungen in drei Bereichen überprüft und ergänzt werden sollten:</p><p>- sicher im Fernmeldegesetz (SR 784.10) die Artikel 6, 15 und 23;</p><p>- wünschbar im Eisenbahngesetz (SR 742.101) Artikel 9;</p><p>- zu prüfen auch im Postgesetz (SR 783.0) Artikel 5.</p><p>Die Berufsbildungsverpflichtung wurde seinerzeit bei der gesetzgeberischen Gestaltung der Konzessionsvorschriften nicht etwa abgelehnt, sondern schlicht vergessen. Diese bestehende Lücke soll mit der Parlamentarischen Initiative geschlossen werden. Es versteht sich, dass auch im Rahmen des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes den Kantonen eine entsprechende Konzessionsvoraussetzung für den Berufsbildungsbereich eingeräumt werden soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Einführung einer Konzessionsvoraussetzung im Bereich der öffentlichen Infrastruktur (Fernmeldewesen, Postwesen, Eisenbahnwesen), mit der alle konzessionierten Anbieter, also auch die Privatanbieter, eine Ausbildungsverpflichtung erfüllen müssen.</p><p>Mit dieser erweiterten Konzessionsvoraussetzung sollen bisherige und neue Telecom-Anbieter, Bahngesellschaften und Postdienstleistungsanbieter verpflichtet werden können, Lehrstellen in einer ausreichenden Zahl bereitzustellen.</p>
- Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Die Berufsausbildung gehört in der Schweiz zur volkswirtschaftlichen Verpflichtung der Wirtschaft. Die Bereitstellung von Lehrstellen ist gewissermassen als Bestandteil des Service public zu bewerten.</p><p>Die Deregulierung im Telecom-Bereich hat eine Lücke in den Konzessionsvoraussetzungen sichtbar gemacht: Während die Swisscom noch 800 Lehrstellen anbietet, davon mehr als die Hälfte im Informatik- und Elektronikbereich, verzichten die neuen Konzessionäre Diax, Sunrise und Orange weitestgehend auf Ausbildungsanstrengungen und sparen sich dabei Kosten, die andere Betriebe und Dienstleistungsanbieter auf sich nehmen. Gleichzeitig fehlen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 20 000 ausgebildete Informatikerinnen und Informatiker aller Stufen, und der Branchenverband Pro Telecom beklagt den Fachleutemangel als gewichtigstes Wachstumshindernis.</p><p>Im Bereich der anderen konzessionierten Privatanbieter, nämlich bei der Post (Parcel und Mail Services) und bei den Eisenbahnen (Nutzer der Bahnreform) sind derzeit noch weniger Engpässe auszumachen, aber ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen Konzessionär und den konzessionierten Privatanbietern ist auch hier in Zukunft abzusehen.</p><p>Es ist von der Faustregel auszugehen, dass sechs Lehrstellen pro 100 Vollzeitbeschäftigte nötig sind, um das duale System der Berufsbildung in die Zukunft zu retten. Der Bundesrat soll aufgrund der vorgeschlagenen erweiterten Konzessionsvoraussetzung die Möglichkeit erhalten, eine Mindestzahl an Lehrstellen für die konzessionierten Anbieter vorzuschreiben. Dabei ist auf die Arbeitsmarktlage und den Bedarf an ausgebildeten Fachleuten Rücksicht zu nehmen. Es ist denkbar, dass schon allein aufgrund einer solchen Kompetenz die Anbieter einer bestimmten Branche in Form einer Brancheneinigung Mindeststandards für die Berufsbildung freiwillig anwenden.</p><p>Ich denke, dass mit der Parlamentarischen Initiative vor allem Konzessionsvoraussetzungen in drei Bereichen überprüft und ergänzt werden sollten:</p><p>- sicher im Fernmeldegesetz (SR 784.10) die Artikel 6, 15 und 23;</p><p>- wünschbar im Eisenbahngesetz (SR 742.101) Artikel 9;</p><p>- zu prüfen auch im Postgesetz (SR 783.0) Artikel 5.</p><p>Die Berufsbildungsverpflichtung wurde seinerzeit bei der gesetzgeberischen Gestaltung der Konzessionsvorschriften nicht etwa abgelehnt, sondern schlicht vergessen. Diese bestehende Lücke soll mit der Parlamentarischen Initiative geschlossen werden. Es versteht sich, dass auch im Rahmen des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes den Kantonen eine entsprechende Konzessionsvoraussetzung für den Berufsbildungsbereich eingeräumt werden soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Einführung einer Konzessionsvoraussetzung im Bereich der öffentlichen Infrastruktur (Fernmeldewesen, Postwesen, Eisenbahnwesen), mit der alle konzessionierten Anbieter, also auch die Privatanbieter, eine Ausbildungsverpflichtung erfüllen müssen.</p><p>Mit dieser erweiterten Konzessionsvoraussetzung sollen bisherige und neue Telecom-Anbieter, Bahngesellschaften und Postdienstleistungsanbieter verpflichtet werden können, Lehrstellen in einer ausreichenden Zahl bereitzustellen.</p>
- Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen
Back to List