Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer

ShortId
99.451
Id
19990451
Updated
10.02.2026 20:25
Language
de
Title
Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer
AdditionalIndexing
Sterilisation;Entschädigung;Opfer
1
  • L05K0103020103, Sterilisation
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K05010205, Opfer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Geschichte der Eugenik rüttelte 1997 die Öffentlichkeit Schwedens nachhaltig auf. Eine Untersuchungskommission hatte festgestellt, dass zwischen 1935 und 1975 schätzungsweise 63 000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden sind. Betroffen waren fast ausschliesslich Frauen. Die meisten wurden sterilisiert, weil sie behindert, psychisch krank oder "asozial" waren. Der Staat begründete die Unterbindung mit der notwendigen "sozialen Auslese", und er wollte mit den Sterilisationen Fürsorgegelder sparen. Anfang 1999 beschloss die schwedische Regierung, den vom Staat zwangsweise Sterilisierten je 20 452 Euro (32 723 Franken) Schadenersatz zu zahlen. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Frauen sein, die unter Druck einer Unterbindung zustimmten.</p><p>Die Geschichte der Eugenik ist in der Schweiz bisher nur unzureichend erforscht. Forschungsprogramme sind zurzeit im Gang. Einzelne Studien und Fakten sind bereits verfügbar. Eine Auswahl:</p><p>1. Der Bericht des Institut romand d'Histoire de la Médecine et de la Santé, "Déficience mentale et sexualité. La stérilisation légale dans le canton de Vaud entre 1928 et 1985", zeigt auf, dass Zwangssterilisationen bis in die Achtzigerjahre praktiziert worden sind. Das Zwangssterilisationsgesetz des Kantons Waadt war europaweit das erste Gesetz dieser Art.</p><p>2. Der Leiter der psychiatrischen Klinik Zürich, Hans Wolfgang Maier, gab Anfang Jahrhundert in einem Bericht bekannt, dass 70 bis 80 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche von einer Sterilisation abhängig gemacht wurden. Im Zeitraum von 1929 bis 1931 wurden in Zürich im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch 480 Frauen und 15 Männer sterilisiert.</p><p>3. Aufgrund von Absprachen zwischen Ärzten und Behörden, wie die "Richtlinien für die operative Sterilisation" der Medizinischen Gesellschaft Basel von 1934, war die eugenische Indikation zur Sterilisation als zulässig anerkannt.</p><p>4. Eine statistische Erhebung der im Basler Frauenspital durchgeführten Sterilisationen zwischen 1920 und 1934 zeigt bei den Sterilisationen aus psychiatrischer Indikation einen markanten Anstieg nach 1929 und einen sprunghaften Anstieg 1934, als im nahen NS-Deutschland das Zwangssterilisationsgesetz in Kraft trat.</p><p>5. Eine 1991 veröffentlichte Studie der Schweizerischen Pflegerinnenschule in Zürich beweist, dass 24 geistig behinderte Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren zwischen 1980 und 1987 sterilisiert worden sind. Von den 24 Sterilisationen fand gerade eine auf Wunsch der jungen Frau statt.</p><p>Historikerinnen und Historiker haben aufgrund von Quellenauswertungen vor allem aus den Dreissigerjahren dieses Jahrhunderts (psychiatrische Schriften, amtliche Richtlinien, Gerichtsakten usw.) belegt, dass bei Sterilisationen das Erfordernis der freiwilligen Zustimmung meist nicht gegeben war. Behörden verschafften sich das juristisch erforderliche "Einverständnis" teilweise durch Überredung, teilweise wurde es durch Zwang und Drohungen erpresst. So wurde bei Unterstützungsempfängerinnen mit dem Entzug der Unterstützung gedroht, Frauen wurden vor die Alternative Anstaltsversorgung oder Sterilisation gestellt, und Abtreibungen wurden nur dann bewilligt, wenn die Frauen gleichzeitig in die Sterilisation einwilligten.</p><p>Mehr als fünfzig Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, in der rassistisches Morden, Euthanasie und Zwangssterilisationen zum politischen Programm gehörten, wird deutlich, dass die Eugenik mit ihrer Vorstellung von "lebensunwertem Leben" und von "Rassereinheit" auch in demokratischen Ländern verbreitet war. Die Vorstellung, dass durch gezielte medizinisch-soziale Massnahmen ein "gesunder Volkskörper" geschaffen werden sollte, wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in vielen europäischen Ländern und in den USA konzeptionell und politisch umgesetzt. Zwar ist diese Politik nicht vergleichbar mit den unvorstellbaren Gräueln der NS-Herrschaft; dennoch steht fest, dass die Behörden und die Ärzteschaft sich mit den angewandten Methoden und Massnahmen - etwa Zwangssterilisationen, Eheverboten und Kindswegnahmen - wegen gravierenden Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.</p><p>Die vorliegende Initiative thematisiert die Praxis der Zwangssterilisation in der Schweiz. Zwangssterilisation beinhaltet eine schwere irreversible Schädigung der körperlichen Integrität, es handelt sich um ein Verbrechen, das niemals - auch nicht durch den damaligen "Zeitgeist" - gerechtfertigt werden kann. Die historische Forschung muss die Verletzung der Opfer, die Motive der Täter und die Verantwortlichkeiten im Einzelnen diskutieren. Die heutigen politischen Behörden haben die moralische Pflicht, das im Namen des Staates verübte Unrecht einzugestehen und den Opfern des damaligen rassistisch-sozialen Auslesewahns eine Entschädigung zuzusprechen.</p><p>Zahlreiche Opfer der Zwangssterilisationen sind gestorben, viele sind betagt. Rasches staatliches Handeln ist notwendig. Bis die Geschichte der Eugenik in der Schweiz aufgearbeitet ist, wird es noch Jahre dauern. So lange kann nicht zugewartet werden. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung von Entschädigungsansprüchen ist dringlich.</p>
  • <p>Gestützt auf die Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert worden sind, sollen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Personen sein, die unter Druck einer Sterilisation zustimmten.</p>
  • Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Geschichte der Eugenik rüttelte 1997 die Öffentlichkeit Schwedens nachhaltig auf. Eine Untersuchungskommission hatte festgestellt, dass zwischen 1935 und 1975 schätzungsweise 63 000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden sind. Betroffen waren fast ausschliesslich Frauen. Die meisten wurden sterilisiert, weil sie behindert, psychisch krank oder "asozial" waren. Der Staat begründete die Unterbindung mit der notwendigen "sozialen Auslese", und er wollte mit den Sterilisationen Fürsorgegelder sparen. Anfang 1999 beschloss die schwedische Regierung, den vom Staat zwangsweise Sterilisierten je 20 452 Euro (32 723 Franken) Schadenersatz zu zahlen. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Frauen sein, die unter Druck einer Unterbindung zustimmten.</p><p>Die Geschichte der Eugenik ist in der Schweiz bisher nur unzureichend erforscht. Forschungsprogramme sind zurzeit im Gang. Einzelne Studien und Fakten sind bereits verfügbar. Eine Auswahl:</p><p>1. Der Bericht des Institut romand d'Histoire de la Médecine et de la Santé, "Déficience mentale et sexualité. La stérilisation légale dans le canton de Vaud entre 1928 et 1985", zeigt auf, dass Zwangssterilisationen bis in die Achtzigerjahre praktiziert worden sind. Das Zwangssterilisationsgesetz des Kantons Waadt war europaweit das erste Gesetz dieser Art.</p><p>2. Der Leiter der psychiatrischen Klinik Zürich, Hans Wolfgang Maier, gab Anfang Jahrhundert in einem Bericht bekannt, dass 70 bis 80 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche von einer Sterilisation abhängig gemacht wurden. Im Zeitraum von 1929 bis 1931 wurden in Zürich im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch 480 Frauen und 15 Männer sterilisiert.</p><p>3. Aufgrund von Absprachen zwischen Ärzten und Behörden, wie die "Richtlinien für die operative Sterilisation" der Medizinischen Gesellschaft Basel von 1934, war die eugenische Indikation zur Sterilisation als zulässig anerkannt.</p><p>4. Eine statistische Erhebung der im Basler Frauenspital durchgeführten Sterilisationen zwischen 1920 und 1934 zeigt bei den Sterilisationen aus psychiatrischer Indikation einen markanten Anstieg nach 1929 und einen sprunghaften Anstieg 1934, als im nahen NS-Deutschland das Zwangssterilisationsgesetz in Kraft trat.</p><p>5. Eine 1991 veröffentlichte Studie der Schweizerischen Pflegerinnenschule in Zürich beweist, dass 24 geistig behinderte Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren zwischen 1980 und 1987 sterilisiert worden sind. Von den 24 Sterilisationen fand gerade eine auf Wunsch der jungen Frau statt.</p><p>Historikerinnen und Historiker haben aufgrund von Quellenauswertungen vor allem aus den Dreissigerjahren dieses Jahrhunderts (psychiatrische Schriften, amtliche Richtlinien, Gerichtsakten usw.) belegt, dass bei Sterilisationen das Erfordernis der freiwilligen Zustimmung meist nicht gegeben war. Behörden verschafften sich das juristisch erforderliche "Einverständnis" teilweise durch Überredung, teilweise wurde es durch Zwang und Drohungen erpresst. So wurde bei Unterstützungsempfängerinnen mit dem Entzug der Unterstützung gedroht, Frauen wurden vor die Alternative Anstaltsversorgung oder Sterilisation gestellt, und Abtreibungen wurden nur dann bewilligt, wenn die Frauen gleichzeitig in die Sterilisation einwilligten.</p><p>Mehr als fünfzig Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, in der rassistisches Morden, Euthanasie und Zwangssterilisationen zum politischen Programm gehörten, wird deutlich, dass die Eugenik mit ihrer Vorstellung von "lebensunwertem Leben" und von "Rassereinheit" auch in demokratischen Ländern verbreitet war. Die Vorstellung, dass durch gezielte medizinisch-soziale Massnahmen ein "gesunder Volkskörper" geschaffen werden sollte, wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in vielen europäischen Ländern und in den USA konzeptionell und politisch umgesetzt. Zwar ist diese Politik nicht vergleichbar mit den unvorstellbaren Gräueln der NS-Herrschaft; dennoch steht fest, dass die Behörden und die Ärzteschaft sich mit den angewandten Methoden und Massnahmen - etwa Zwangssterilisationen, Eheverboten und Kindswegnahmen - wegen gravierenden Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.</p><p>Die vorliegende Initiative thematisiert die Praxis der Zwangssterilisation in der Schweiz. Zwangssterilisation beinhaltet eine schwere irreversible Schädigung der körperlichen Integrität, es handelt sich um ein Verbrechen, das niemals - auch nicht durch den damaligen "Zeitgeist" - gerechtfertigt werden kann. Die historische Forschung muss die Verletzung der Opfer, die Motive der Täter und die Verantwortlichkeiten im Einzelnen diskutieren. Die heutigen politischen Behörden haben die moralische Pflicht, das im Namen des Staates verübte Unrecht einzugestehen und den Opfern des damaligen rassistisch-sozialen Auslesewahns eine Entschädigung zuzusprechen.</p><p>Zahlreiche Opfer der Zwangssterilisationen sind gestorben, viele sind betagt. Rasches staatliches Handeln ist notwendig. Bis die Geschichte der Eugenik in der Schweiz aufgearbeitet ist, wird es noch Jahre dauern. So lange kann nicht zugewartet werden. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung von Entschädigungsansprüchen ist dringlich.</p>
    • <p>Gestützt auf die Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert worden sind, sollen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Personen sein, die unter Druck einer Sterilisation zustimmten.</p>
    • Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Geschichte der Eugenik rüttelte 1997 die Öffentlichkeit Schwedens nachhaltig auf. Eine Untersuchungskommission hatte festgestellt, dass zwischen 1935 und 1975 schätzungsweise 63 000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden sind. Betroffen waren fast ausschliesslich Frauen. Die meisten wurden sterilisiert, weil sie behindert, psychisch krank oder "asozial" waren. Der Staat begründete die Unterbindung mit der notwendigen "sozialen Auslese", und er wollte mit den Sterilisationen Fürsorgegelder sparen. Anfang 1999 beschloss die schwedische Regierung, den vom Staat zwangsweise Sterilisierten je 20 452 Euro (32 723 Franken) Schadenersatz zu zahlen. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Frauen sein, die unter Druck einer Unterbindung zustimmten.</p><p>Die Geschichte der Eugenik ist in der Schweiz bisher nur unzureichend erforscht. Forschungsprogramme sind zurzeit im Gang. Einzelne Studien und Fakten sind bereits verfügbar. Eine Auswahl:</p><p>1. Der Bericht des Institut romand d'Histoire de la Médecine et de la Santé, "Déficience mentale et sexualité. La stérilisation légale dans le canton de Vaud entre 1928 et 1985", zeigt auf, dass Zwangssterilisationen bis in die Achtzigerjahre praktiziert worden sind. Das Zwangssterilisationsgesetz des Kantons Waadt war europaweit das erste Gesetz dieser Art.</p><p>2. Der Leiter der psychiatrischen Klinik Zürich, Hans Wolfgang Maier, gab Anfang Jahrhundert in einem Bericht bekannt, dass 70 bis 80 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche von einer Sterilisation abhängig gemacht wurden. Im Zeitraum von 1929 bis 1931 wurden in Zürich im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch 480 Frauen und 15 Männer sterilisiert.</p><p>3. Aufgrund von Absprachen zwischen Ärzten und Behörden, wie die "Richtlinien für die operative Sterilisation" der Medizinischen Gesellschaft Basel von 1934, war die eugenische Indikation zur Sterilisation als zulässig anerkannt.</p><p>4. Eine statistische Erhebung der im Basler Frauenspital durchgeführten Sterilisationen zwischen 1920 und 1934 zeigt bei den Sterilisationen aus psychiatrischer Indikation einen markanten Anstieg nach 1929 und einen sprunghaften Anstieg 1934, als im nahen NS-Deutschland das Zwangssterilisationsgesetz in Kraft trat.</p><p>5. Eine 1991 veröffentlichte Studie der Schweizerischen Pflegerinnenschule in Zürich beweist, dass 24 geistig behinderte Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren zwischen 1980 und 1987 sterilisiert worden sind. Von den 24 Sterilisationen fand gerade eine auf Wunsch der jungen Frau statt.</p><p>Historikerinnen und Historiker haben aufgrund von Quellenauswertungen vor allem aus den Dreissigerjahren dieses Jahrhunderts (psychiatrische Schriften, amtliche Richtlinien, Gerichtsakten usw.) belegt, dass bei Sterilisationen das Erfordernis der freiwilligen Zustimmung meist nicht gegeben war. Behörden verschafften sich das juristisch erforderliche "Einverständnis" teilweise durch Überredung, teilweise wurde es durch Zwang und Drohungen erpresst. So wurde bei Unterstützungsempfängerinnen mit dem Entzug der Unterstützung gedroht, Frauen wurden vor die Alternative Anstaltsversorgung oder Sterilisation gestellt, und Abtreibungen wurden nur dann bewilligt, wenn die Frauen gleichzeitig in die Sterilisation einwilligten.</p><p>Mehr als fünfzig Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, in der rassistisches Morden, Euthanasie und Zwangssterilisationen zum politischen Programm gehörten, wird deutlich, dass die Eugenik mit ihrer Vorstellung von "lebensunwertem Leben" und von "Rassereinheit" auch in demokratischen Ländern verbreitet war. Die Vorstellung, dass durch gezielte medizinisch-soziale Massnahmen ein "gesunder Volkskörper" geschaffen werden sollte, wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in vielen europäischen Ländern und in den USA konzeptionell und politisch umgesetzt. Zwar ist diese Politik nicht vergleichbar mit den unvorstellbaren Gräueln der NS-Herrschaft; dennoch steht fest, dass die Behörden und die Ärzteschaft sich mit den angewandten Methoden und Massnahmen - etwa Zwangssterilisationen, Eheverboten und Kindswegnahmen - wegen gravierenden Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.</p><p>Die vorliegende Initiative thematisiert die Praxis der Zwangssterilisation in der Schweiz. Zwangssterilisation beinhaltet eine schwere irreversible Schädigung der körperlichen Integrität, es handelt sich um ein Verbrechen, das niemals - auch nicht durch den damaligen "Zeitgeist" - gerechtfertigt werden kann. Die historische Forschung muss die Verletzung der Opfer, die Motive der Täter und die Verantwortlichkeiten im Einzelnen diskutieren. Die heutigen politischen Behörden haben die moralische Pflicht, das im Namen des Staates verübte Unrecht einzugestehen und den Opfern des damaligen rassistisch-sozialen Auslesewahns eine Entschädigung zuzusprechen.</p><p>Zahlreiche Opfer der Zwangssterilisationen sind gestorben, viele sind betagt. Rasches staatliches Handeln ist notwendig. Bis die Geschichte der Eugenik in der Schweiz aufgearbeitet ist, wird es noch Jahre dauern. So lange kann nicht zugewartet werden. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung von Entschädigungsansprüchen ist dringlich.</p>
    • <p>Gestützt auf die Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert worden sind, sollen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Personen sein, die unter Druck einer Sterilisation zustimmten.</p>
    • Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Die Geschichte der Eugenik rüttelte 1997 die Öffentlichkeit Schwedens nachhaltig auf. Eine Untersuchungskommission hatte festgestellt, dass zwischen 1935 und 1975 schätzungsweise 63 000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden sind. Betroffen waren fast ausschliesslich Frauen. Die meisten wurden sterilisiert, weil sie behindert, psychisch krank oder "asozial" waren. Der Staat begründete die Unterbindung mit der notwendigen "sozialen Auslese", und er wollte mit den Sterilisationen Fürsorgegelder sparen. Anfang 1999 beschloss die schwedische Regierung, den vom Staat zwangsweise Sterilisierten je 20 452 Euro (32 723 Franken) Schadenersatz zu zahlen. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Frauen sein, die unter Druck einer Unterbindung zustimmten.</p><p>Die Geschichte der Eugenik ist in der Schweiz bisher nur unzureichend erforscht. Forschungsprogramme sind zurzeit im Gang. Einzelne Studien und Fakten sind bereits verfügbar. Eine Auswahl:</p><p>1. Der Bericht des Institut romand d'Histoire de la Médecine et de la Santé, "Déficience mentale et sexualité. La stérilisation légale dans le canton de Vaud entre 1928 et 1985", zeigt auf, dass Zwangssterilisationen bis in die Achtzigerjahre praktiziert worden sind. Das Zwangssterilisationsgesetz des Kantons Waadt war europaweit das erste Gesetz dieser Art.</p><p>2. Der Leiter der psychiatrischen Klinik Zürich, Hans Wolfgang Maier, gab Anfang Jahrhundert in einem Bericht bekannt, dass 70 bis 80 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche von einer Sterilisation abhängig gemacht wurden. Im Zeitraum von 1929 bis 1931 wurden in Zürich im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch 480 Frauen und 15 Männer sterilisiert.</p><p>3. Aufgrund von Absprachen zwischen Ärzten und Behörden, wie die "Richtlinien für die operative Sterilisation" der Medizinischen Gesellschaft Basel von 1934, war die eugenische Indikation zur Sterilisation als zulässig anerkannt.</p><p>4. Eine statistische Erhebung der im Basler Frauenspital durchgeführten Sterilisationen zwischen 1920 und 1934 zeigt bei den Sterilisationen aus psychiatrischer Indikation einen markanten Anstieg nach 1929 und einen sprunghaften Anstieg 1934, als im nahen NS-Deutschland das Zwangssterilisationsgesetz in Kraft trat.</p><p>5. Eine 1991 veröffentlichte Studie der Schweizerischen Pflegerinnenschule in Zürich beweist, dass 24 geistig behinderte Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren zwischen 1980 und 1987 sterilisiert worden sind. Von den 24 Sterilisationen fand gerade eine auf Wunsch der jungen Frau statt.</p><p>Historikerinnen und Historiker haben aufgrund von Quellenauswertungen vor allem aus den Dreissigerjahren dieses Jahrhunderts (psychiatrische Schriften, amtliche Richtlinien, Gerichtsakten usw.) belegt, dass bei Sterilisationen das Erfordernis der freiwilligen Zustimmung meist nicht gegeben war. Behörden verschafften sich das juristisch erforderliche "Einverständnis" teilweise durch Überredung, teilweise wurde es durch Zwang und Drohungen erpresst. So wurde bei Unterstützungsempfängerinnen mit dem Entzug der Unterstützung gedroht, Frauen wurden vor die Alternative Anstaltsversorgung oder Sterilisation gestellt, und Abtreibungen wurden nur dann bewilligt, wenn die Frauen gleichzeitig in die Sterilisation einwilligten.</p><p>Mehr als fünfzig Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, in der rassistisches Morden, Euthanasie und Zwangssterilisationen zum politischen Programm gehörten, wird deutlich, dass die Eugenik mit ihrer Vorstellung von "lebensunwertem Leben" und von "Rassereinheit" auch in demokratischen Ländern verbreitet war. Die Vorstellung, dass durch gezielte medizinisch-soziale Massnahmen ein "gesunder Volkskörper" geschaffen werden sollte, wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in vielen europäischen Ländern und in den USA konzeptionell und politisch umgesetzt. Zwar ist diese Politik nicht vergleichbar mit den unvorstellbaren Gräueln der NS-Herrschaft; dennoch steht fest, dass die Behörden und die Ärzteschaft sich mit den angewandten Methoden und Massnahmen - etwa Zwangssterilisationen, Eheverboten und Kindswegnahmen - wegen gravierenden Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.</p><p>Die vorliegende Initiative thematisiert die Praxis der Zwangssterilisation in der Schweiz. Zwangssterilisation beinhaltet eine schwere irreversible Schädigung der körperlichen Integrität, es handelt sich um ein Verbrechen, das niemals - auch nicht durch den damaligen "Zeitgeist" - gerechtfertigt werden kann. Die historische Forschung muss die Verletzung der Opfer, die Motive der Täter und die Verantwortlichkeiten im Einzelnen diskutieren. Die heutigen politischen Behörden haben die moralische Pflicht, das im Namen des Staates verübte Unrecht einzugestehen und den Opfern des damaligen rassistisch-sozialen Auslesewahns eine Entschädigung zuzusprechen.</p><p>Zahlreiche Opfer der Zwangssterilisationen sind gestorben, viele sind betagt. Rasches staatliches Handeln ist notwendig. Bis die Geschichte der Eugenik in der Schweiz aufgearbeitet ist, wird es noch Jahre dauern. So lange kann nicht zugewartet werden. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung von Entschädigungsansprüchen ist dringlich.</p>
    • <p>Gestützt auf die Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert worden sind, sollen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Entschädigung soll erhalten, wer geltend machen kann, dass der Eingriff ohne Zustimmung erfolgte. Anspruchsberechtigt sollen auch Personen sein, die unter Druck einer Sterilisation zustimmten.</p>
    • Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer

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