Reform der Nationalratswahlkreise

ShortId
99.458
Id
19990458
Updated
10.04.2024 18:14
Language
de
Title
Reform der Nationalratswahlkreise
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Wahlkreisverband;Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Kantone;Wahlkreiseinteilung;politische Rechte;Nationalratswahl;Gesetz
1
  • L05K0801030101, Nationalratswahl
  • L06K080103010101, Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Kantone
  • L05K0801030504, Wahlkreiseinteilung
  • L04K05020101, politische Rechte
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Wahlkreisgeometrie (Sitzzuteilungen von 1 bis zu 35 Sitzen) führt im Ergebnis zu grossen Verzerrungen der im Nationalratswahlrecht grundsätzlich angestrebten proportionalen Sitzverteilung.</p><p>Als Beispiel sei angeführt, dass von den 19 Nationalratssitzen der sechs Zentralschweizer Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG) nur je ein Sitz an die SP und die Grünen gehen, obwohl deren Wähleranteil proportional bedeutend grösser wäre. Würde man in einer politischen Beurteilung zudem noch die 10 Ständeratssitze berücksichtigen, erhöhte sich die Verzerrung im Verhältnis von 29 Sitzen zu je einem der SP und der Grünen.</p><p>Eine Studienkommission im Auftrag des Bundesrates unter dem Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Buser regte damals bereits verschiedene Reformmöglichkeiten an, die vom Bundesrat aber nicht mehr weiterverfolgt wurden. Im Zusammenhang mit den Bestrebungen in der Parlamentsreform wurden von den SPK beider Räte in den Jahren 1993 bis 1995 ebenfalls verschiedene Möglichkeiten untersucht, ohne jedoch den Ratsplenen entsprechende Anträge zu unterbreiten.</p><p>Gesetzgeberische Vorarbeiten sind längst vorhanden, so dass mit dem Instrument der Parlamentarischen Initiative endlich konkrete Umsetzungsschritte eingeleitet werden sollen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Die Rechtsgrundlagen sind im Zusammenhang mit der Wahlkreiseinteilung des Nationalrates im folgenden Sinn zu ändern:</p><p>Die Wahlkreisgrössen für die Nationalratswahlen sind derart anzupassen, dass die heute feststellbaren Verzerrungen der proportionalen Vertretung bestmöglich, allenfalls mit der Schaffung von kantonsübergreifenden Wahlkreisverbänden, beseitigt werden.</p>
  • Reform der Nationalratswahlkreise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Wahlkreisgeometrie (Sitzzuteilungen von 1 bis zu 35 Sitzen) führt im Ergebnis zu grossen Verzerrungen der im Nationalratswahlrecht grundsätzlich angestrebten proportionalen Sitzverteilung.</p><p>Als Beispiel sei angeführt, dass von den 19 Nationalratssitzen der sechs Zentralschweizer Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG) nur je ein Sitz an die SP und die Grünen gehen, obwohl deren Wähleranteil proportional bedeutend grösser wäre. Würde man in einer politischen Beurteilung zudem noch die 10 Ständeratssitze berücksichtigen, erhöhte sich die Verzerrung im Verhältnis von 29 Sitzen zu je einem der SP und der Grünen.</p><p>Eine Studienkommission im Auftrag des Bundesrates unter dem Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Buser regte damals bereits verschiedene Reformmöglichkeiten an, die vom Bundesrat aber nicht mehr weiterverfolgt wurden. Im Zusammenhang mit den Bestrebungen in der Parlamentsreform wurden von den SPK beider Räte in den Jahren 1993 bis 1995 ebenfalls verschiedene Möglichkeiten untersucht, ohne jedoch den Ratsplenen entsprechende Anträge zu unterbreiten.</p><p>Gesetzgeberische Vorarbeiten sind längst vorhanden, so dass mit dem Instrument der Parlamentarischen Initiative endlich konkrete Umsetzungsschritte eingeleitet werden sollen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Die Rechtsgrundlagen sind im Zusammenhang mit der Wahlkreiseinteilung des Nationalrates im folgenden Sinn zu ändern:</p><p>Die Wahlkreisgrössen für die Nationalratswahlen sind derart anzupassen, dass die heute feststellbaren Verzerrungen der proportionalen Vertretung bestmöglich, allenfalls mit der Schaffung von kantonsübergreifenden Wahlkreisverbänden, beseitigt werden.</p>
    • Reform der Nationalratswahlkreise

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