Unabhängige Überprüfung des Bundeshaushaltes
- ShortId
-
99.460
- Id
-
19990460
- Updated
-
10.04.2024 19:25
- Language
-
de
- Title
-
Unabhängige Überprüfung des Bundeshaushaltes
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: unanhängiger Rechnungshof;freie Schlagwörter: vgl. Pa. Iv. 99.425;Kontrolle;Eidgenössische Finanzkontrolle;Haushaltskontrolle;Finanzkontrolle;Haushaltsplan
- 1
-
- L04K11020202, Finanzkontrolle
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- L04K08020313, Kontrolle
- L02K1102, Haushaltsplan
- L04K08040505, Eidgenössische Finanzkontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Finanzkontrollgesetz wurde vor kurzem geringfügig geändert. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und von den eidgenössischen Räten verabschiedete Lösung bleibt unbefriedigend. Sie leistet dem Eindruck Vorschub, dass Regierung und Parlament, und insbesondere die Regierungsparteien, dazu neigen, Probleme wenn immer möglich unter den Teppich zu kehren. Jedenfalls bietet sie weder der Öffentlichkeit noch den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Sicherheit, dass die Oberaufsicht über die Finanzen mit der nötigen Transparenz und Unabhängigkeit ausgeübt wird.</p><p>In einem modernen Staat braucht es eine unabhängige Behörde zur Oberaufsicht über die Finanzen. Ohne diese Unabhängigkeit verliert die Finanzkontrolle an Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit. Im Übrigen sind alle uns wirtschaftlich und politisch vergleichbaren Länder zu diesem Schluss gekommen.</p><p>Zur Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeit über die Bundesfinanzen braucht unser Parlament eine unabhängige Behörde. Anstatt sich die Finanzkontrolle mit der Regierung zu teilen, könnte es dieser Behörde die Analyse der Probleme anvertrauen und sich auf die politische Lösung solcher Probleme konzentrieren. Es wäre dann neu Aufgabe der Finanzdelegation, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, was ihre Position stärken würde.</p><p>Unsere Nachbarländer verfügen über unabhängige Finanzbehörden, wobei es ganz unterschiedliche Regelungen gibt. Im vorgeschlagenen Verfassungsartikel wird keine Regelung vorgegeben. Es wird Aufgabe des Parlamentes sein, bei der Erarbeitung des Gesetzes eine Regelung zu finden, die unseren Institutionen entspricht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Neuer Artikel der Bundesverfassung</p><p>Abs. 1</p><p>Eine unabhängige Behörde übt die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen aus. Die Bundesversammlung wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Finanzaufsichtsbehörde prüft insbesondere die Staatsrechnung und die Sonderrechnungen des Bundes zuhanden des Parlamentes.</p>
- Unabhängige Überprüfung des Bundeshaushaltes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Finanzkontrollgesetz wurde vor kurzem geringfügig geändert. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und von den eidgenössischen Räten verabschiedete Lösung bleibt unbefriedigend. Sie leistet dem Eindruck Vorschub, dass Regierung und Parlament, und insbesondere die Regierungsparteien, dazu neigen, Probleme wenn immer möglich unter den Teppich zu kehren. Jedenfalls bietet sie weder der Öffentlichkeit noch den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Sicherheit, dass die Oberaufsicht über die Finanzen mit der nötigen Transparenz und Unabhängigkeit ausgeübt wird.</p><p>In einem modernen Staat braucht es eine unabhängige Behörde zur Oberaufsicht über die Finanzen. Ohne diese Unabhängigkeit verliert die Finanzkontrolle an Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit. Im Übrigen sind alle uns wirtschaftlich und politisch vergleichbaren Länder zu diesem Schluss gekommen.</p><p>Zur Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeit über die Bundesfinanzen braucht unser Parlament eine unabhängige Behörde. Anstatt sich die Finanzkontrolle mit der Regierung zu teilen, könnte es dieser Behörde die Analyse der Probleme anvertrauen und sich auf die politische Lösung solcher Probleme konzentrieren. Es wäre dann neu Aufgabe der Finanzdelegation, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, was ihre Position stärken würde.</p><p>Unsere Nachbarländer verfügen über unabhängige Finanzbehörden, wobei es ganz unterschiedliche Regelungen gibt. Im vorgeschlagenen Verfassungsartikel wird keine Regelung vorgegeben. Es wird Aufgabe des Parlamentes sein, bei der Erarbeitung des Gesetzes eine Regelung zu finden, die unseren Institutionen entspricht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Neuer Artikel der Bundesverfassung</p><p>Abs. 1</p><p>Eine unabhängige Behörde übt die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen aus. Die Bundesversammlung wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Finanzaufsichtsbehörde prüft insbesondere die Staatsrechnung und die Sonderrechnungen des Bundes zuhanden des Parlamentes.</p>
- Unabhängige Überprüfung des Bundeshaushaltes
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