Befreiung vom Militärpflichtersatz für dienstuntaugliche Personen
- ShortId
-
99.463
- Id
-
19990463
- Updated
-
10.04.2024 17:11
- Language
-
de
- Title
-
Befreiung vom Militärpflichtersatz für dienstuntaugliche Personen
- AdditionalIndexing
-
Steuerbefreiung;Militärpflichtersatz;Behinderte/r;Militärdiensttauglichkeit
- 1
-
- L05K0402031006, Militärpflichtersatz
- L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
- L04K01040201, Behinderte/r
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ziel dieser Initiative ist in erster Linie die allgemeine, vorbehaltlose Befreiung der Behinderten; in zweiter Linie sollen diejenigen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die von der Militärverwaltung selbst als dienstuntauglich erklärt worden sind. Es ist offensichtlich, dass die geltende Gesetzgebung ausserordentlich restriktiv ist und medizinischen Interpretationen des Begriffs Behinderung Tür und Tor öffnet. </p><p>Es wäre zweckmässiger, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Dienstuntauglichkeitserklärung der Militärverwaltung das ausschlaggebende Kriterium für die Befreiung vom Militärpflichtersatz ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit dieser Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, dass:</p><p>jede Person, die von der Militärverwaltung nach Militär- oder nach Zivildienstgesetz als dienstuntauglich erklärt wird, vom Militärpflichtersatz befreit wird.</p>
- Befreiung vom Militärpflichtersatz für dienstuntaugliche Personen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ziel dieser Initiative ist in erster Linie die allgemeine, vorbehaltlose Befreiung der Behinderten; in zweiter Linie sollen diejenigen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die von der Militärverwaltung selbst als dienstuntauglich erklärt worden sind. Es ist offensichtlich, dass die geltende Gesetzgebung ausserordentlich restriktiv ist und medizinischen Interpretationen des Begriffs Behinderung Tür und Tor öffnet. </p><p>Es wäre zweckmässiger, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Dienstuntauglichkeitserklärung der Militärverwaltung das ausschlaggebende Kriterium für die Befreiung vom Militärpflichtersatz ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit dieser Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, dass:</p><p>jede Person, die von der Militärverwaltung nach Militär- oder nach Zivildienstgesetz als dienstuntauglich erklärt wird, vom Militärpflichtersatz befreit wird.</p>
- Befreiung vom Militärpflichtersatz für dienstuntaugliche Personen
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