Mobiltelefon. Notruf

ShortId
99.1002
Id
19991002
Updated
24.06.2025 22:42
Language
de
Title
Mobiltelefon. Notruf
AdditionalIndexing
Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Telefon
1
  • L05K1202020108, Telefon
  • L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
  • L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Schaffung des revidierten Fernmeldegesetzes hat der Bundesrat den diesbezüglichen Tendenzen in der EU bereits Rechnung getragen. In der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich ist unter Artikel 28 die europäische Notrufnummer 112 neben den traditionellen Notrufnummern 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 143 (Dargebotene Hand) und 144 (Sanitätsnotruf) aufgeführt. Der Zugang zu den Notrufdiensten (Nummern 112, 117, 118, 143 und 144) muss dabei gemäss Artikel 18 der Verordnung über Fernmeldedienste von jedem Telefonanschluss, einschliesslich der öffentlichen Sprechstellen, ohne Benutzung eines Zahlungsmittels gewährleistet sein. Die entsprechenden Grundsätze der EU betreffend Notruf werden damit auch in der Schweiz erfüllt. Eine zusätzliche Information der Öffentlichkeit bzw. der ausländischen Touristen erscheint dem Bundesrat nicht als notwendig, da insbesondere die europäischen Touristen bereits aus ihrem Heimatland mit der Notrufnummer 112 vertraut sind und sie keinen Grund zur Annahme haben, dass diese Notrufnummer in der Schweiz nicht ebenfalls benutzbar wäre. Die weiteren Notrufdienste werden wie bis anhin in den Telefonbüchern veröffentlicht bzw. in den öffentlichen Sprechstellen angeschlagen.</p><p>In der Frage der Benutzung von Mobil- und Satellitentelefonen ohne SIM-Karte arbeitet der Bund eng mit den zuständigen Notrufdiensten, insbesondere mit der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission (SPTK), zusammen. Mobil- und Satellitentelefone ohne SIM-Karte erlauben den Notrufdiensten keine Identifikation des betroffenen Anschlusses und keinen Rückruf zur Verifikation. Aus diesem Grunde wurde auf Ersuchen der SPTK festgelegt, dass Notrufnummern von Mobil- und Satellitentelefonen nur dann erreicht werden können, wenn diese mit einer SIM-Karte ausgestattet sind.</p><p>In Gebieten, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, lässt sich der Notrufdienst 112 über Satellitentelefone wie z. B. diejenigen der Firmen Iridium oder zukünftig Global Star und ICO erreichen. Zudem betreibt die Rega in der Schweiz ein weitgehend flächendeckendes Notrufnetz, in welches sich jedermann mittels entsprechendem Funkgerät einwählen kann. Diese Funkgeräte sind für den Notruf von der Konzessionspflicht befreit. Der Bundesrat hegt keine Absichten, ein eigenes Notrufnetz in diesen Gebieten zu betreiben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Europäische Gemeinschaft hat 1991 beschlossen, auf 1996 eine einheitliche Notrufnummer 112 einzuführen, damit auf Reisen in europäischen Ländern die Alarmierung der Rettungsdienste in Notfällen vereinfacht wird. Die Mitgliedstaaten wurden zudem aufgefordert, dafür zu sorgen, dass von jedem Telefon aus, einschliesslich öffentlicher Telefone, diese Notrufnummer gebührenfrei und ohne Verwendung von Münzen oder Karten angerufen werden kann.</p><p>In den meisten Ländern kann die Notrufnummer auch mit Mobiltelefongeräten ohne SIM-Karte und ohne PIN-Code gewählt werden. Der deutsche Automobilclub ADAC empfiehlt zum Beispiel, alte Mobiltelefone gebrechlichen Personen als Notrufgerät zu schenken oder im Auto für solche Zwecke mitzuführen.</p><p>Gerade für Touristen ist es wichtig zu wissen, ob und wie ein Notruf ab Mobiltelefon möglich ist. Insbesondere in Gegenden, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, ist ein effizienter Notruf wichtig. Für solche Gebiete besteht neu die Möglichkeit von Satellitentelefonen. Bei vielen touristischen Aktivitäten wie zum Beispiel Wandern, Bergsteigen, Skitouren usw. spielt die Möglichkeit eines Notrufes sogar eine Rolle bei der Wahl der besuchten Gegend.</p><p>Ich frage den Bundesrat an,</p><p>1. ob in der Schweiz diese Grundsätze der EG betreffend Notruf erfüllt werden;</p><p>2. ob die Öffentlichkeit einschliesslich Touristen über allfällige Notrufmöglichkeiten informiert werden sollen;</p><p>3. und welche Absichten in bezug auf Notruf in Gebieten, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, bestehen.</p>
  • Mobiltelefon. Notruf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Schaffung des revidierten Fernmeldegesetzes hat der Bundesrat den diesbezüglichen Tendenzen in der EU bereits Rechnung getragen. In der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich ist unter Artikel 28 die europäische Notrufnummer 112 neben den traditionellen Notrufnummern 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 143 (Dargebotene Hand) und 144 (Sanitätsnotruf) aufgeführt. Der Zugang zu den Notrufdiensten (Nummern 112, 117, 118, 143 und 144) muss dabei gemäss Artikel 18 der Verordnung über Fernmeldedienste von jedem Telefonanschluss, einschliesslich der öffentlichen Sprechstellen, ohne Benutzung eines Zahlungsmittels gewährleistet sein. Die entsprechenden Grundsätze der EU betreffend Notruf werden damit auch in der Schweiz erfüllt. Eine zusätzliche Information der Öffentlichkeit bzw. der ausländischen Touristen erscheint dem Bundesrat nicht als notwendig, da insbesondere die europäischen Touristen bereits aus ihrem Heimatland mit der Notrufnummer 112 vertraut sind und sie keinen Grund zur Annahme haben, dass diese Notrufnummer in der Schweiz nicht ebenfalls benutzbar wäre. Die weiteren Notrufdienste werden wie bis anhin in den Telefonbüchern veröffentlicht bzw. in den öffentlichen Sprechstellen angeschlagen.</p><p>In der Frage der Benutzung von Mobil- und Satellitentelefonen ohne SIM-Karte arbeitet der Bund eng mit den zuständigen Notrufdiensten, insbesondere mit der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission (SPTK), zusammen. Mobil- und Satellitentelefone ohne SIM-Karte erlauben den Notrufdiensten keine Identifikation des betroffenen Anschlusses und keinen Rückruf zur Verifikation. Aus diesem Grunde wurde auf Ersuchen der SPTK festgelegt, dass Notrufnummern von Mobil- und Satellitentelefonen nur dann erreicht werden können, wenn diese mit einer SIM-Karte ausgestattet sind.</p><p>In Gebieten, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, lässt sich der Notrufdienst 112 über Satellitentelefone wie z. B. diejenigen der Firmen Iridium oder zukünftig Global Star und ICO erreichen. Zudem betreibt die Rega in der Schweiz ein weitgehend flächendeckendes Notrufnetz, in welches sich jedermann mittels entsprechendem Funkgerät einwählen kann. Diese Funkgeräte sind für den Notruf von der Konzessionspflicht befreit. Der Bundesrat hegt keine Absichten, ein eigenes Notrufnetz in diesen Gebieten zu betreiben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Europäische Gemeinschaft hat 1991 beschlossen, auf 1996 eine einheitliche Notrufnummer 112 einzuführen, damit auf Reisen in europäischen Ländern die Alarmierung der Rettungsdienste in Notfällen vereinfacht wird. Die Mitgliedstaaten wurden zudem aufgefordert, dafür zu sorgen, dass von jedem Telefon aus, einschliesslich öffentlicher Telefone, diese Notrufnummer gebührenfrei und ohne Verwendung von Münzen oder Karten angerufen werden kann.</p><p>In den meisten Ländern kann die Notrufnummer auch mit Mobiltelefongeräten ohne SIM-Karte und ohne PIN-Code gewählt werden. Der deutsche Automobilclub ADAC empfiehlt zum Beispiel, alte Mobiltelefone gebrechlichen Personen als Notrufgerät zu schenken oder im Auto für solche Zwecke mitzuführen.</p><p>Gerade für Touristen ist es wichtig zu wissen, ob und wie ein Notruf ab Mobiltelefon möglich ist. Insbesondere in Gegenden, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, ist ein effizienter Notruf wichtig. Für solche Gebiete besteht neu die Möglichkeit von Satellitentelefonen. Bei vielen touristischen Aktivitäten wie zum Beispiel Wandern, Bergsteigen, Skitouren usw. spielt die Möglichkeit eines Notrufes sogar eine Rolle bei der Wahl der besuchten Gegend.</p><p>Ich frage den Bundesrat an,</p><p>1. ob in der Schweiz diese Grundsätze der EG betreffend Notruf erfüllt werden;</p><p>2. ob die Öffentlichkeit einschliesslich Touristen über allfällige Notrufmöglichkeiten informiert werden sollen;</p><p>3. und welche Absichten in bezug auf Notruf in Gebieten, die nicht durch herkömmliche Mobiltelefondienste erschlossen sind, bestehen.</p>
    • Mobiltelefon. Notruf

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