Vorläufige Aufnahme für Asylsuchende aus dem Kosovo. Ablauf der Frist per 30. April 1999

ShortId
99.1007
Id
19991007
Updated
24.06.2025 22:46
Language
de
Title
Vorläufige Aufnahme für Asylsuchende aus dem Kosovo. Ablauf der Frist per 30. April 1999
AdditionalIndexing
Flüchtling;Asylbewerber/in;Kosovo
1
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 7. April 1999 die gruppenweise vorläufige Aufnahme von jugoslawischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Provinz Kosovo beschlossen. Der Entscheid bezieht sich auf Personen, die in der Schweiz keine ordentlichen fremdenrechtlichen Aufenthaltsbewilligungen erhalten können oder die ein Asylgesuch gestellt haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die sich vorübergehend in einem sicheren Drittstaat ausserhalb der Krisenregion aufgehalten haben oder sich zurzeit dort aufhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.</p><p>Der Bundesrat hat ferner festgehalten, dass die Hilfe vor Ort in den Nachbarstaaten der Provinz Kosovo prioritär weitergeführt und noch intensiviert werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Verhandlungen zur Kosovo-Frage in Rambouillet gehen in eine zweite Runde. Aufgrund der jetzigen Ausgangslage sind die Chancen für einen positiven Ausgang gegeben. Es ist nun abzuwarten, was die nächste Verhandlungsrunde bringt. Der Status der vorläufigen Aufnahme für die Asylsuchenden aus Kosovo, die sich in der Schweiz aufhalten, läuft erst per 30. April 1999 aus. Es bleibt also noch genügend Zeit, den Ausgang der Verhandlungen abzuwarten, bevor ein Entscheid bezüglich Verlängerung oder Aufhebung der vorläufigen Aufnahme getroffen werden muss. Im Falle einer Einigung wäre eine Rückführung sofort möglich.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es überstürzt wäre, zum jetzigen Zeitpunkt einen Entscheid bezüglich der allfälligen Verlängerung oder Aufhebung der vorläufigen Aufnahme zu fällen?</p>
  • Vorläufige Aufnahme für Asylsuchende aus dem Kosovo. Ablauf der Frist per 30. April 1999
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 7. April 1999 die gruppenweise vorläufige Aufnahme von jugoslawischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Provinz Kosovo beschlossen. Der Entscheid bezieht sich auf Personen, die in der Schweiz keine ordentlichen fremdenrechtlichen Aufenthaltsbewilligungen erhalten können oder die ein Asylgesuch gestellt haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die sich vorübergehend in einem sicheren Drittstaat ausserhalb der Krisenregion aufgehalten haben oder sich zurzeit dort aufhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.</p><p>Der Bundesrat hat ferner festgehalten, dass die Hilfe vor Ort in den Nachbarstaaten der Provinz Kosovo prioritär weitergeführt und noch intensiviert werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Verhandlungen zur Kosovo-Frage in Rambouillet gehen in eine zweite Runde. Aufgrund der jetzigen Ausgangslage sind die Chancen für einen positiven Ausgang gegeben. Es ist nun abzuwarten, was die nächste Verhandlungsrunde bringt. Der Status der vorläufigen Aufnahme für die Asylsuchenden aus Kosovo, die sich in der Schweiz aufhalten, läuft erst per 30. April 1999 aus. Es bleibt also noch genügend Zeit, den Ausgang der Verhandlungen abzuwarten, bevor ein Entscheid bezüglich Verlängerung oder Aufhebung der vorläufigen Aufnahme getroffen werden muss. Im Falle einer Einigung wäre eine Rückführung sofort möglich.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es überstürzt wäre, zum jetzigen Zeitpunkt einen Entscheid bezüglich der allfälligen Verlängerung oder Aufhebung der vorläufigen Aufnahme zu fällen?</p>
    • Vorläufige Aufnahme für Asylsuchende aus dem Kosovo. Ablauf der Frist per 30. April 1999

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