Aufhebung der Pauschalfrankierung für Gemeinwesen

ShortId
99.1010
Id
19991010
Updated
24.06.2025 21:13
Language
de
Title
Aufhebung der Pauschalfrankierung für Gemeinwesen
AdditionalIndexing
Post;Gemeinde;Posttarif
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neue Postgesetzgebung gewährt der Post einen weitgehenden unternehmerischen Spielraum. Unter dem neuen Regime wurde deshalb die Verpflichtung zum Angebot der Pauschalfrankatur aufgehoben ( Botschaft zum Postgesetz , S.41). </p><p>Ad 2</p><p>Mit Schreiben vom 11. März 1999 hat die Post dem Bund die Ablösung der Pauschalfrankatur per Ende 2000 angekündigt. Ziel der mit der Post laufenden Verhandlungen ist es, ein möglichst einfaches und kostentransparentes Abrechnungssystem einzuführen. Die Interessen des Bundes werden durch die Eidg. Finanzverwaltung wahrgenommen.</p><p></p><p>Zu den übrigen Fragen nimmt die Post wie folgt Stellung:</p><p>Ad 1</p><p>In einer Arbeitsgruppe, in welcher Vertreter aus fünf Kantonen (Finanzdepartemente und Staatskanzleien) und der Post mitarbeiteten, wurde der Themenkreis Pauschalfrankatur behandelt und verschiedene Szenarien ausgearbeitet.</p><p>Ad 3</p><p>Die Pauschalfrankatur besticht auf den ersten Blick durch ihre Einfachheit für den Kunden. Jedoch vermag sie die für alle Partner gestiegenen Ansprüche bezüglich Kostenwahrheit und präzise Fakturierung von Leistungen nicht mehr zu befriedigen. Nicht nur die Post möchte deshalb diese Inkassoart mittelfristig ersetzen. Auch die Vertreter der öffentlichen Verwaltungen suchen - unter den Vorzeichen des New Public Management - nach Möglichkeiten, höhere Kostentransparenz zu erhalten.</p><p>Normalerweise frankieren Kunden ihre Sendungen mittels Briefmarken oder Frankiermaschinen oder geben Massensendungen mit Aufgabeverzeichnissen auf, welche als genaue Fakturierungsgrundlagen dienen. Demgegenüber hatte es bei den Pauschalkunden aufgrund der früheren gesetzlichen Grundlagen die Post zu übernehmen, den geschuldeten Betrag mittels aufwendigen statistischen Erhebungen und Hochrechnungen zu ermitteln.</p><p>Ad 4</p><p>Das Aushandeln der künftigen Zahlungsmodalitäten zwischen den heutigen Pauschalkunden und der Post wird in nächster Zeit in gemeinsamen Gesprächen erfolgen. Die Post wird alles daran setzen, dass Lösungen gefunden werden, welche den Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden. </p><p>Grundsätzlich stehen den Kunden der Post folgende Frankierungssysteme zur Verfügung:</p><p>- Briefmarken</p><p>- Barfrankatur (P.P.)</p><p>- Frankiermaschinen</p><p>Ausserdem ist die Post gerne bereit, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Postausgang, Posteingang und interner Verteilung für ihre Kunden anzubieten. </p><p>Ad 5</p><p>Die Preise werden von der Post so festgesetzt, dass sie der Summe der Taxerträge, die bei Einzelfrankierung bezahlt werden müssten, möglichst entsprechen. Damit können Mehrkosten für die Kunden durch die Ablösung der Pauschalfrankatur weitgehend verhindert werden.</p><p>Ad 6</p><p>Die Post hat seit der Einführung der neuen gesetzlichen Grundlagen keine Verpflichtung mehr, die Pauschalfrankatur anzubieten. Ab dem 1.1.2001 wird dieses Frankierungssystem deshalb nicht mehr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post informierte die Kantonsregierungen vor kurzem darüber, dass sie die Pauschalfrankierung für Paketsendungen am 31.12.1999 und diejenige für Briefpostsendungen am 31.12.2000 aufheben wird.</p><p>Von dieser Massnahme sind die Kantone und die Gemeinden betroffen. Das System der Pauschalfrankierung, mit dem sowohl Kantone als auch Gemeinden zufrieden sind, wird laut Angaben der Post durch "geeignetere" Frankierungssysteme ersetzt.</p><p>Wenn man allerdings bei der Post über die Änderungsvorschläge erkundigt, erhält man alles andere als klare Antworten.</p><p>Aus diesen Gründen stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen, die er trotz der weit gehenden Autonomie der Post beantworten können sollte:</p><p>1. Wurden die Partner der Post (Bund, Kantone und Gemeinden), die das System der Pauschalfrankierung anwenden, vor dem Entscheid über die Aufhebung informiert?</p><p>2. Ist der Bund von dieser Änderung ebenfalls betroffen?</p><p>3. Welches sind die Gründe, die zu diesem Entscheid führten?</p><p>4. Wie sehen die den Gemeinwesen unterbreiteten Änderungen aus? Komplizieren sie deren Aufgaben nicht?</p><p>5. Sind die neuen Systeme kostenneutral?</p><p>6. Können die Gemeinwesen, die insgesamt mit dem jetzigen System zufrieden sind, dieses behalten?</p>
  • Aufhebung der Pauschalfrankierung für Gemeinwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neue Postgesetzgebung gewährt der Post einen weitgehenden unternehmerischen Spielraum. Unter dem neuen Regime wurde deshalb die Verpflichtung zum Angebot der Pauschalfrankatur aufgehoben ( Botschaft zum Postgesetz , S.41). </p><p>Ad 2</p><p>Mit Schreiben vom 11. März 1999 hat die Post dem Bund die Ablösung der Pauschalfrankatur per Ende 2000 angekündigt. Ziel der mit der Post laufenden Verhandlungen ist es, ein möglichst einfaches und kostentransparentes Abrechnungssystem einzuführen. Die Interessen des Bundes werden durch die Eidg. Finanzverwaltung wahrgenommen.</p><p></p><p>Zu den übrigen Fragen nimmt die Post wie folgt Stellung:</p><p>Ad 1</p><p>In einer Arbeitsgruppe, in welcher Vertreter aus fünf Kantonen (Finanzdepartemente und Staatskanzleien) und der Post mitarbeiteten, wurde der Themenkreis Pauschalfrankatur behandelt und verschiedene Szenarien ausgearbeitet.</p><p>Ad 3</p><p>Die Pauschalfrankatur besticht auf den ersten Blick durch ihre Einfachheit für den Kunden. Jedoch vermag sie die für alle Partner gestiegenen Ansprüche bezüglich Kostenwahrheit und präzise Fakturierung von Leistungen nicht mehr zu befriedigen. Nicht nur die Post möchte deshalb diese Inkassoart mittelfristig ersetzen. Auch die Vertreter der öffentlichen Verwaltungen suchen - unter den Vorzeichen des New Public Management - nach Möglichkeiten, höhere Kostentransparenz zu erhalten.</p><p>Normalerweise frankieren Kunden ihre Sendungen mittels Briefmarken oder Frankiermaschinen oder geben Massensendungen mit Aufgabeverzeichnissen auf, welche als genaue Fakturierungsgrundlagen dienen. Demgegenüber hatte es bei den Pauschalkunden aufgrund der früheren gesetzlichen Grundlagen die Post zu übernehmen, den geschuldeten Betrag mittels aufwendigen statistischen Erhebungen und Hochrechnungen zu ermitteln.</p><p>Ad 4</p><p>Das Aushandeln der künftigen Zahlungsmodalitäten zwischen den heutigen Pauschalkunden und der Post wird in nächster Zeit in gemeinsamen Gesprächen erfolgen. Die Post wird alles daran setzen, dass Lösungen gefunden werden, welche den Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden. </p><p>Grundsätzlich stehen den Kunden der Post folgende Frankierungssysteme zur Verfügung:</p><p>- Briefmarken</p><p>- Barfrankatur (P.P.)</p><p>- Frankiermaschinen</p><p>Ausserdem ist die Post gerne bereit, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Postausgang, Posteingang und interner Verteilung für ihre Kunden anzubieten. </p><p>Ad 5</p><p>Die Preise werden von der Post so festgesetzt, dass sie der Summe der Taxerträge, die bei Einzelfrankierung bezahlt werden müssten, möglichst entsprechen. Damit können Mehrkosten für die Kunden durch die Ablösung der Pauschalfrankatur weitgehend verhindert werden.</p><p>Ad 6</p><p>Die Post hat seit der Einführung der neuen gesetzlichen Grundlagen keine Verpflichtung mehr, die Pauschalfrankatur anzubieten. Ab dem 1.1.2001 wird dieses Frankierungssystem deshalb nicht mehr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post informierte die Kantonsregierungen vor kurzem darüber, dass sie die Pauschalfrankierung für Paketsendungen am 31.12.1999 und diejenige für Briefpostsendungen am 31.12.2000 aufheben wird.</p><p>Von dieser Massnahme sind die Kantone und die Gemeinden betroffen. Das System der Pauschalfrankierung, mit dem sowohl Kantone als auch Gemeinden zufrieden sind, wird laut Angaben der Post durch "geeignetere" Frankierungssysteme ersetzt.</p><p>Wenn man allerdings bei der Post über die Änderungsvorschläge erkundigt, erhält man alles andere als klare Antworten.</p><p>Aus diesen Gründen stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen, die er trotz der weit gehenden Autonomie der Post beantworten können sollte:</p><p>1. Wurden die Partner der Post (Bund, Kantone und Gemeinden), die das System der Pauschalfrankierung anwenden, vor dem Entscheid über die Aufhebung informiert?</p><p>2. Ist der Bund von dieser Änderung ebenfalls betroffen?</p><p>3. Welches sind die Gründe, die zu diesem Entscheid führten?</p><p>4. Wie sehen die den Gemeinwesen unterbreiteten Änderungen aus? Komplizieren sie deren Aufgaben nicht?</p><p>5. Sind die neuen Systeme kostenneutral?</p><p>6. Können die Gemeinwesen, die insgesamt mit dem jetzigen System zufrieden sind, dieses behalten?</p>
    • Aufhebung der Pauschalfrankierung für Gemeinwesen

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