Zweite Gotthard-Röhre
- ShortId
-
99.1014
- Id
-
19991014
- Updated
-
24.06.2025 23:13
- Language
-
de
- Title
-
Zweite Gotthard-Röhre
- AdditionalIndexing
-
Nationalstrassenbau;ETH;Expertise;Kunstbauwerk
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1802020201, Kunstbauwerk
- L04K02020601, Expertise
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Kanton Tessin hat das Institut für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau der ETH Zürich (IVT) beauftragt, eine sogenannte Konfliktanalyse zum "Gotthard-Strassentunnel zweite Röhre" zu erstellen. Die Studie liegt seit März 1999 vor. Die Analyse stellt eine Bestandesaufnahme mit einer Lagebeurteilung dar. Es werden unter verschiedenen Aspekten die möglichen Konflikte beschrieben. In diesem Sinne handelt es sich um eine Fortführung und Aktualisierung der 1991 erstellten Analyse "Gotthard 2000 - Unterhalt und Betrieb". Die Analyse enthält keine Wertung über die Notwendigkeit eines zweiten Gotthardtunnels. Dieser Vorbehalt wird in der Studie selber angebracht. Darin wird ausserdem auf ein Gutachten von Professor Lendi verwiesen, das zum Schluss gelangt, dass eine zweite Gotthardröhre mit dem geltenden Verfassungs- und Gesetzesrecht nicht vereinbar ist.</p><p>Diese Darlegungen zeigen, dass keine Machbarkeitsstudie für eine zweite Autobahn-Tunnelröhre am Gotthard erstellt wurde. Die Fragen sind daher wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Der Kanton Tessin hat das zuständige Departement über das Ergebnis der Konfliktanalyse informiert.</p><p>2. Der Kanton Tessin als Miteigentümer und Mitbetreiber des Gotthardstrassentunnels hat dem IVT den Auftrag erteilt. Der Bund hat an der Erstellung der Studie nicht mitgewirkt.</p><p>Von den Kantonen selbständig in Auftrag gegebene Studien sind grundsätzlich durch sie allein zu bezahlen. In concreto ist allerdings eine nachträgliche Beteiligung der Nationalstrassenrechnung nicht ausgeschlossen, da der Bund im Anschluss an die Montblanc-Katastrophe an gesicherten Erkenntnissen für die Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel ausserordentlich interessiert ist.</p><p>Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die ETH nicht solche Aufträge entgegennehmen darf, zumal keine Machbarkeitsstudie gemacht und mithin keine "Vorbereitung zu einem Verstoss gegen Verfassung und Gesetz" getroffen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Vernehmen nach hat ein Institut der ETH Zürich für den Kanton Tessin eine Machbarkeitsstudie für eine zweite Autobahn-Tunnelröhre am Gotthard erarbeitet. Sie soll in den nächsten Tagen publiziert werden. Der Ausbau der Alpentransitstrassen ist durch Artikel 36sexies der Bundesverfassung und das Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet verboten. Die Studie stellt somit eine Vorbereitung zu einem Verstoss gegen Verfassung und Gesetz dar.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er über die Studie informiert?</p><p>2. Hat der Bund oder eines seiner Ämter in irgendeiner Form an der Erstellung der Studie mitgewirkt?</p><p>3. Hat der Bund die Studie direkt oder indirekt mitfinanziert?</p><p>4. Wie stellt er sich dazu, dass die staatliche ETH einen solchen Auftrag übernimmt?</p>
- Zweite Gotthard-Röhre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Kanton Tessin hat das Institut für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau der ETH Zürich (IVT) beauftragt, eine sogenannte Konfliktanalyse zum "Gotthard-Strassentunnel zweite Röhre" zu erstellen. Die Studie liegt seit März 1999 vor. Die Analyse stellt eine Bestandesaufnahme mit einer Lagebeurteilung dar. Es werden unter verschiedenen Aspekten die möglichen Konflikte beschrieben. In diesem Sinne handelt es sich um eine Fortführung und Aktualisierung der 1991 erstellten Analyse "Gotthard 2000 - Unterhalt und Betrieb". Die Analyse enthält keine Wertung über die Notwendigkeit eines zweiten Gotthardtunnels. Dieser Vorbehalt wird in der Studie selber angebracht. Darin wird ausserdem auf ein Gutachten von Professor Lendi verwiesen, das zum Schluss gelangt, dass eine zweite Gotthardröhre mit dem geltenden Verfassungs- und Gesetzesrecht nicht vereinbar ist.</p><p>Diese Darlegungen zeigen, dass keine Machbarkeitsstudie für eine zweite Autobahn-Tunnelröhre am Gotthard erstellt wurde. Die Fragen sind daher wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Der Kanton Tessin hat das zuständige Departement über das Ergebnis der Konfliktanalyse informiert.</p><p>2. Der Kanton Tessin als Miteigentümer und Mitbetreiber des Gotthardstrassentunnels hat dem IVT den Auftrag erteilt. Der Bund hat an der Erstellung der Studie nicht mitgewirkt.</p><p>Von den Kantonen selbständig in Auftrag gegebene Studien sind grundsätzlich durch sie allein zu bezahlen. In concreto ist allerdings eine nachträgliche Beteiligung der Nationalstrassenrechnung nicht ausgeschlossen, da der Bund im Anschluss an die Montblanc-Katastrophe an gesicherten Erkenntnissen für die Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel ausserordentlich interessiert ist.</p><p>Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die ETH nicht solche Aufträge entgegennehmen darf, zumal keine Machbarkeitsstudie gemacht und mithin keine "Vorbereitung zu einem Verstoss gegen Verfassung und Gesetz" getroffen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Vernehmen nach hat ein Institut der ETH Zürich für den Kanton Tessin eine Machbarkeitsstudie für eine zweite Autobahn-Tunnelröhre am Gotthard erarbeitet. Sie soll in den nächsten Tagen publiziert werden. Der Ausbau der Alpentransitstrassen ist durch Artikel 36sexies der Bundesverfassung und das Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet verboten. Die Studie stellt somit eine Vorbereitung zu einem Verstoss gegen Verfassung und Gesetz dar.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er über die Studie informiert?</p><p>2. Hat der Bund oder eines seiner Ämter in irgendeiner Form an der Erstellung der Studie mitgewirkt?</p><p>3. Hat der Bund die Studie direkt oder indirekt mitfinanziert?</p><p>4. Wie stellt er sich dazu, dass die staatliche ETH einen solchen Auftrag übernimmt?</p>
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