Statistische Angaben aus dem BFF
- ShortId
-
99.1043
- Id
-
19991043
- Updated
-
14.11.2025 07:41
- Language
-
de
- Title
-
Statistische Angaben aus dem BFF
- AdditionalIndexing
-
Familiennachzug;Asylbewerber/in;Statistik
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01080304, Familiennachzug
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen</p><p>Das automatisierte Personenregistratursystem (Auper), auf dem die statistischen Auswertungen des BFF basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Mittels Zahlencodes und dazugehörenden Datumsangaben sind die einzelnen Geschäftsstände und Erledigungen gekennzeichnet und auswertbar. Obschon Auper als Geschäftsverwaltungssystem für das BFF und die Kantone und nicht als Datenbank für statistische Auswertungen entwickelt wurde, können Statistiken erstellt werden, und diese Möglichkeit wird auch extensiv genutzt. Bei komplexen Anfragen können sich jedoch Probleme ergeben, die wegen des Aufbaus bzw. der erfassten Datenstruktur von Auper nicht oder ungenügend lösbar sind. So ist eine Unterteilung in Einzelpersonen und/oder Familien beispielsweise nur bedingt möglich, da innerhalb eines Dossiers verschiedene Zusammensetzungen von Personen- und Geschäftsdaten sowie Geschäftsständen möglich sind. Zudem kann nicht zwischen Einzelpersonen und Familien (der Begriff Familie müsste zuerst genau definiert werden) unterschieden werden, sondern zwischen Dossiers mit einer Person oder Dossiers mit mehreren Personen.</p><p>Die Beantwortung der gestellten Fragen ist aufgrund der Konstellation von Auper und dessen Komplexität teilweise trotz grossem Programmieraufwand nur unter dem Vorbehalt der Annäherung möglich. Die vorliegenden Resultate wurden mit Stand Auper 2 vom 31. März 1999 erhoben.</p><p>1. Die europäischen Vergleichsstatistiken, die das BFF herstellt, beruhen auf den Daten der Inter-Governmental Consultations (IGC). Die IGC erhebt die Daten bei ihren Mitgliedstaaten und trägt diese in einer Datenbank zusammen. Grundsätzlich werden alle Daten nach Personen und nicht nach Dossiers ausgewiesen. Tatsächlich zählen aber einzelne Staaten Ehefrauen und/oder minderjährige Kinder nicht einzeln als Asylgesuch, was die Vergleichbarkeit der Daten untereinander beeinträchtigen kann. Bei einer Berechnungsweise analog derjenigen der Vergleichsstatistik müssten die publizierten Zahlen für 1998 schätzungsweise um 15 Prozent reduziert werden. Demzufolge würde für die Schweiz die Zahl von Asylgesuchen auf 100 000 Einwohner rund 500 anstelle der genannten 583 betragen, was immer noch dem europäischen Spitzenwert entspricht.</p><p>2./3. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zahl von Asylgesuchen nach Personen und Dossiers für die letzten fünf Jahre auf, mit Anteilen am Gesamttotal der Gesuche und Dossiers. Es wird unterschieden zwischen Dossiers mit einer Person und solchen mit zwei und mehr Personen. Die Differenz zwischen der jährlichen Zahl von gesuchstellenden Personen und der Zahl der eröffneten Dossiers liegt darin begründet, dass eine Person mehr als ein Gesuch stellen kann, z. B. nach einer Rückkehr ins Heimatland und anschliessender erneuter Einreise in die Schweiz.</p><p>- Gesuchsjahr 1994: (Personen alleine im Dossier): Personen: 5991 (37,2 Prozent), Dossiers: 5977 (56,1 Prozent); (mindestens 2 Personen im Dossier): Personen: 10 111 (62,8 Prozent), Dossiers: 4678 (43,9 Prozent); (total Personen und Dossiers = 100 Prozent): Personen: 16 102, Dossiers: 10 655;</p><p>- 1995: Personen: 7564 (43,4 Prozent), Dossiers: 7540 (61,4 Prozent); Personen: 9883 (56,6 Prozent), Dossiers: 4748 (38,6 Prozent); Personen: 17 447, Dossiers: 12 288;</p><p>- 1996: Personen: 9688 (52,5 Prozent), Dossiers: 9654 (69,4 Prozent); Personen: 8758 (47,5 Prozent), Dossiers: 4262 (30,6 Prozent); Personen: 18 446, Dossiers: 13 916;</p><p>- 1997: Personen: 14 025 (58,1 Prozent), Dossiers: 13 841 (75,5 Prozent); Personen: 10 131 (41,9 Prozent), Dossiers: 4487 (24,5 Prozent); Personen: 24 156, Dossiers: 18 328;</p><p>- 1998: Personen: 23 543 (56,5 Prozent), Dossiers: 23 344 (78,6 Prozent); Personen: 18 148 (43,5 Prozent), Dossiers: 6340 (21,4 Prozent); Personen: 41 691, Dossiers: 29 684;</p><p>Insgesamt ist festzustellen, dass die durchschnittliche Anzahl Personen pro Dossier seit 1994 stark abgenommen hat und erst ab 1989 wieder im Steigen begriffen ist.</p><p>Die Krisen in Jugoslawien, Kroatien und Bosnien haben in der ersten Hälfte dieses Jahrzehntes dazu geführt, dass bei den Asylsuchenden der Anteil von Familien mit Kindern gestiegen ist. Dieser Anteil verringerte sich jedoch nach der Implementierung des Dayton-Friedensabkommens wieder. Ein neuerlicher Anstieg der durchschnittlichen Personenzahl pro Dossier ist seit dem Ausbruch der Kosovo-Krise Mitte letzten Jahres zu beobachten (vgl. auch Antwort zu Frage 4 mit der Beilage, die bei der Dokumentationszentrale bezogen werden kann).</p><p>4. Genaue Aussagen über die durchschnittliche Familiengrösse sind, wie einleitend ausgeführt, nicht möglich. Anhand der errechenbaren durchschnittlichen Anzahl Personen pro Dossier kann annäherungsweise auf die Familiengrösse geschlossen werden. Dazu hat das BFF eine Tabelle erstellt, welche die entsprechende Entwicklung für die Jahre 1988 bis 1998 festhält (vgl. Beilage).</p><p>Dabei ist ebenfalls festzustellen, dass die durchschnittliche Anzahl Personen pro Dossier gegenüber den frühen neunziger Jahren abgenommen hat und erst in der zweiten Jahreshälfte 1998 wieder zu steigen begann.</p><p>Eine Auswertung aller ab etwa April 1992 eröffneten Dossiers ergibt bezüglich der Anzahl Personen pro Dossier folgendes Bild:</p><p>- Total Dossiers: 113 827 (100 Prozent); Personen: 174 001 (100 Prozent);</p><p>- mit 1 Person: 88 487 Dossiers (77,7 Prozent); 88 487 Personen (50,8 Prozent);</p><p>- mit 2 Personen: 9647 Dossiers (8,5 Prozent); 19 294 Personen (11,1 Prozent);</p><p>- mit 3 Personen: 5315 Dossiers (4,7 Prozent); 15 945 Personen (9,2 Prozent);</p><p>- mit 4 Personen: 5470 Dossiers (4,8 Prozent); 21 880 Personen (12,6 Prozent);</p><p>- mit 5 Personen: 2825 Dossiers (2,5 Prozent); 14 125 Personen (8,1 Prozent);</p><p>- mit 6 Personen: 1194 Dossiers (1,0 Prozent); 7164 Personen (4,1 Prozent);</p><p>- mit 7 Personen: 467 Dossiers (0,4 Prozent); 3269 Personen (1,9 Prozent);</p><p>- mit 8 Personen: 225 Dossiers (0,2 Prozent); 1800 Personen (1,0 Prozent);</p><p>- mehr als 8 Personen: 197 Dossiers (0,2 Prozent); 2037 Personen (1,2 Prozent).</p><p>5. Asylgesuche von Familien sind aus fast allen Herkunftsländern zu verzeichnen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Am meisten Familien kommen in nachstehender Reihenfolge aus folgenden Herkunftsstaaten: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Somalia, Türkei, Irak, Sri Lanka und Albanien.</p><p>6. Der Bund finanziert den Hauptanteil der Fürsorgeausgaben für Personen au dem Asylbereich. Die Kantone verwenden nach eigenem Gutdünken im Rahmen ihrer Gesetzgebung und Praxis die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Die Frage nach einer Abstufung der Leistungen entsprechend der demographischen und soziologischen Zusammensetzung der Fürsorgeempfänger stellt sich und wird oft auf kantonaler oder kommunaler Ebene gelöst. Der Bundesrat erachtet diesen Ansatz, der den unterschiedlichen Situationen, Bedürfnissen und administrativen Möglichkeiten in unserem Land Rechnung trägt, als angepasst und beabsichtigt, Fürsorgeleistungen weiterhin mit Pauschalen an die Kantone abzugelten, die diesen den nötigen Handlungsspielraum und die Verantwortung für die Wahl der Vorgehensweise überlassen. Gleichzeitig ist das BFF daran, die Kapazität für die Evaluation der Fürsorge- und Betreuungsmassnahmen und der damit erzielten Resultate zu erhöhen. Dadurch können künftig die Wirkung von Programmen und die Unterstützungsformen für die einzelnen davon betroffenen Bevölkerungsgruppen besser beurteilt und mittels Informationsaustausch und freiwilliger Koordination der gemachten Erfahrungen gezielt verbessert werden.</p><p>7. Die Zuteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt in Anwendung des Verteilschlüssels, der in Artikel 9 Absatz 2 der Asylverordnung 1 vorgesehen ist. Das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge berücksichtigt dabei nicht nur die Zahl der zu Verteilenden, sondern auch andere Kriterien wie Familie, Einzelpersonen, unbegleitete minderjährige Kinder und Nationalität.</p><p>8. Der Bundesrat hat keine Streichung der Beiträge an Beschäftigungsprogramme beschlossen. In der am 11. August 1999 verabschiedeten Asylverordnung 2 (Inkrafttreten am 1. Oktober 1999) werden die Beschäftigungsprogramme neu geregelt. Auf den 1. Januar 2001 wird das BFF mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen im Beschäftigungsbereich abschliessen und mittels geeigneter Controllinginstrumente die Zielerreichung prüfen. Die Finanzierung der von den Kantonen initiierten und durchgeführten Massnahmen wird pauschal in Form eines Zuschlages von einem Franken auf der Unterstützungspauschale erfolgen. Im Jahre 2000 wird mit einigen Kantonen diesbezüglich ein Pilotversuch durchgeführt. Die Beschäftigungsmassnahmen der nicht am Pilotversuch teilnehmenden Kantonen können im Jahre 2000 weiterhin analog den Bestimmungen des bisherigen Rechtes auf Gesuch hin mit Beiträgen unterstützt werden. Für die Beschäftigungsprogramme stehen im Rahmen des Budgets 1999 2 Millionen Franken zur Verfügung. Für das Jahr 2000 sind Kreditmittel im Umfang von 9,5 Millionen Franken eingestellt.</p><p>Es ist jedoch spekulativ, einen direkten und einfachen kausalen Zusammenhang zwischen dem Umfang der von der öffentlichen Hand geförderten Beschäftigungsprogramme, die ohnehin nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden betreffen, und dem Gesundheitszustand oder dem abweichenden Verhalten der dem Asylgesetz unterstellten Bevölkerungsgruppen herzustellen. Der Bundesrat befürwortet klar die Durchführung von Programmen für Flüchtlinge oder langjährig in der Schweiz ansässige Personen zur Förderung der sozialen Kompetenz und des Verständnisses für die Anforderungen der schweizerischen Gesellschaft und der Fähigkeit, verantwortungsvoll mit einem negativen Asylentscheid umgehen zu können und mit einer konstruktiven Haltung und den erworbenen menschlichen und beruflichen Fähigkeiten ins Heimatland zurückzukehren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der anvisierten Kürzung der Fürsorgepauschalen für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge hat Bundesrat Koller zur Begründung der Fragestunde vom 15. März 1999 ausgeführt: "Die Reduktion der Pauschalen ist u. a. angesichts der demographischen Zusammensetzung der asylsuchenden Personen, die sich in den letzten Jahren stark verändert hat, gerechtfertigt." Aus diesen Gründen sei auch nicht zu erwarten, dass die Kantone zusätzlich eigene finanzielle Mittel aufwenden müssten. (AB 1999 N 305). Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Gemäss einer vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) veröffentlichten Statistik über die Anzahl Asylgesuche auf 100 000 Einwohner in den westlichen Staaten im Jahre 1998 hat die Schweiz mehr als doppelt so viele Asylgesuche pro 100 000 Einwohner (583) als die an zweiter Stelle rangierenden Niederlande (291). In der Schweiz werden die Asylgesuche pro Kopf gezählt, in andern Ländern (Deutschland, Belgien, Grossbritannien) pro Dossier. Was lässt sich aus dieser unterschiedlichen Erhebungsweise folgern? Heisst das, dass in diesen Ländern beispielsweise eine sechsköpfige Familie als ein Asylgesuch gezählt wird, während in der Schweiz sechs Asylgesuche in die Statistik eingehen? Wie sähe der Vergleich aus, wenn auch in der Schweiz nach der Dossiermethode gezählt würde? Oder anders gefragt:</p><p>2. Wie viele Einzelpersonen haben in den letzten drei Jahren (1996-1998) um Asyl nachgesucht - aufgegliedert nach jedem einzelnen Jahr?</p><p>3. Wie viele Gesuche wurden von Familien in den Jahren 1996, 1997 und 1998 gestellt?</p><p>4. Gibt es Erhebungen über die durchschnittliche Grösse der Familien?</p><p>5. Aus welchen Ländern stammen die Familien?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine dauerhafte Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerungsgruppe der Asylsuchenden nach einer differenzierten Neuregelung der Finanzierungsgrundsätze verlangt, bei der die Bedürfnisse von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen unterschiedlich geregelt werden?</p><p>7. Wenn davon ausgegangen wird, dass Einzelpersonen teurer sind als Familienmitglieder: Wird der Bundesrat bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone darauf achten, dass den Kantonen eine ausgewogene Mischung von Einzelpersonen und Familien zugeteilt wird?</p><p>8. Teilt der Bundesrat die Ansicht der kantonalen Sozialdirektoren, dass die Streichung von Beschäftigungsprogrammen und -kursen zu einer Kostensteigerung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Repression führen würde?</p>
- Statistische Angaben aus dem BFF
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen</p><p>Das automatisierte Personenregistratursystem (Auper), auf dem die statistischen Auswertungen des BFF basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Mittels Zahlencodes und dazugehörenden Datumsangaben sind die einzelnen Geschäftsstände und Erledigungen gekennzeichnet und auswertbar. Obschon Auper als Geschäftsverwaltungssystem für das BFF und die Kantone und nicht als Datenbank für statistische Auswertungen entwickelt wurde, können Statistiken erstellt werden, und diese Möglichkeit wird auch extensiv genutzt. Bei komplexen Anfragen können sich jedoch Probleme ergeben, die wegen des Aufbaus bzw. der erfassten Datenstruktur von Auper nicht oder ungenügend lösbar sind. So ist eine Unterteilung in Einzelpersonen und/oder Familien beispielsweise nur bedingt möglich, da innerhalb eines Dossiers verschiedene Zusammensetzungen von Personen- und Geschäftsdaten sowie Geschäftsständen möglich sind. Zudem kann nicht zwischen Einzelpersonen und Familien (der Begriff Familie müsste zuerst genau definiert werden) unterschieden werden, sondern zwischen Dossiers mit einer Person oder Dossiers mit mehreren Personen.</p><p>Die Beantwortung der gestellten Fragen ist aufgrund der Konstellation von Auper und dessen Komplexität teilweise trotz grossem Programmieraufwand nur unter dem Vorbehalt der Annäherung möglich. Die vorliegenden Resultate wurden mit Stand Auper 2 vom 31. März 1999 erhoben.</p><p>1. Die europäischen Vergleichsstatistiken, die das BFF herstellt, beruhen auf den Daten der Inter-Governmental Consultations (IGC). Die IGC erhebt die Daten bei ihren Mitgliedstaaten und trägt diese in einer Datenbank zusammen. Grundsätzlich werden alle Daten nach Personen und nicht nach Dossiers ausgewiesen. Tatsächlich zählen aber einzelne Staaten Ehefrauen und/oder minderjährige Kinder nicht einzeln als Asylgesuch, was die Vergleichbarkeit der Daten untereinander beeinträchtigen kann. Bei einer Berechnungsweise analog derjenigen der Vergleichsstatistik müssten die publizierten Zahlen für 1998 schätzungsweise um 15 Prozent reduziert werden. Demzufolge würde für die Schweiz die Zahl von Asylgesuchen auf 100 000 Einwohner rund 500 anstelle der genannten 583 betragen, was immer noch dem europäischen Spitzenwert entspricht.</p><p>2./3. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zahl von Asylgesuchen nach Personen und Dossiers für die letzten fünf Jahre auf, mit Anteilen am Gesamttotal der Gesuche und Dossiers. Es wird unterschieden zwischen Dossiers mit einer Person und solchen mit zwei und mehr Personen. Die Differenz zwischen der jährlichen Zahl von gesuchstellenden Personen und der Zahl der eröffneten Dossiers liegt darin begründet, dass eine Person mehr als ein Gesuch stellen kann, z. B. nach einer Rückkehr ins Heimatland und anschliessender erneuter Einreise in die Schweiz.</p><p>- Gesuchsjahr 1994: (Personen alleine im Dossier): Personen: 5991 (37,2 Prozent), Dossiers: 5977 (56,1 Prozent); (mindestens 2 Personen im Dossier): Personen: 10 111 (62,8 Prozent), Dossiers: 4678 (43,9 Prozent); (total Personen und Dossiers = 100 Prozent): Personen: 16 102, Dossiers: 10 655;</p><p>- 1995: Personen: 7564 (43,4 Prozent), Dossiers: 7540 (61,4 Prozent); Personen: 9883 (56,6 Prozent), Dossiers: 4748 (38,6 Prozent); Personen: 17 447, Dossiers: 12 288;</p><p>- 1996: Personen: 9688 (52,5 Prozent), Dossiers: 9654 (69,4 Prozent); Personen: 8758 (47,5 Prozent), Dossiers: 4262 (30,6 Prozent); Personen: 18 446, Dossiers: 13 916;</p><p>- 1997: Personen: 14 025 (58,1 Prozent), Dossiers: 13 841 (75,5 Prozent); Personen: 10 131 (41,9 Prozent), Dossiers: 4487 (24,5 Prozent); Personen: 24 156, Dossiers: 18 328;</p><p>- 1998: Personen: 23 543 (56,5 Prozent), Dossiers: 23 344 (78,6 Prozent); Personen: 18 148 (43,5 Prozent), Dossiers: 6340 (21,4 Prozent); Personen: 41 691, Dossiers: 29 684;</p><p>Insgesamt ist festzustellen, dass die durchschnittliche Anzahl Personen pro Dossier seit 1994 stark abgenommen hat und erst ab 1989 wieder im Steigen begriffen ist.</p><p>Die Krisen in Jugoslawien, Kroatien und Bosnien haben in der ersten Hälfte dieses Jahrzehntes dazu geführt, dass bei den Asylsuchenden der Anteil von Familien mit Kindern gestiegen ist. Dieser Anteil verringerte sich jedoch nach der Implementierung des Dayton-Friedensabkommens wieder. Ein neuerlicher Anstieg der durchschnittlichen Personenzahl pro Dossier ist seit dem Ausbruch der Kosovo-Krise Mitte letzten Jahres zu beobachten (vgl. auch Antwort zu Frage 4 mit der Beilage, die bei der Dokumentationszentrale bezogen werden kann).</p><p>4. Genaue Aussagen über die durchschnittliche Familiengrösse sind, wie einleitend ausgeführt, nicht möglich. Anhand der errechenbaren durchschnittlichen Anzahl Personen pro Dossier kann annäherungsweise auf die Familiengrösse geschlossen werden. Dazu hat das BFF eine Tabelle erstellt, welche die entsprechende Entwicklung für die Jahre 1988 bis 1998 festhält (vgl. Beilage).</p><p>Dabei ist ebenfalls festzustellen, dass die durchschnittliche Anzahl Personen pro Dossier gegenüber den frühen neunziger Jahren abgenommen hat und erst in der zweiten Jahreshälfte 1998 wieder zu steigen begann.</p><p>Eine Auswertung aller ab etwa April 1992 eröffneten Dossiers ergibt bezüglich der Anzahl Personen pro Dossier folgendes Bild:</p><p>- Total Dossiers: 113 827 (100 Prozent); Personen: 174 001 (100 Prozent);</p><p>- mit 1 Person: 88 487 Dossiers (77,7 Prozent); 88 487 Personen (50,8 Prozent);</p><p>- mit 2 Personen: 9647 Dossiers (8,5 Prozent); 19 294 Personen (11,1 Prozent);</p><p>- mit 3 Personen: 5315 Dossiers (4,7 Prozent); 15 945 Personen (9,2 Prozent);</p><p>- mit 4 Personen: 5470 Dossiers (4,8 Prozent); 21 880 Personen (12,6 Prozent);</p><p>- mit 5 Personen: 2825 Dossiers (2,5 Prozent); 14 125 Personen (8,1 Prozent);</p><p>- mit 6 Personen: 1194 Dossiers (1,0 Prozent); 7164 Personen (4,1 Prozent);</p><p>- mit 7 Personen: 467 Dossiers (0,4 Prozent); 3269 Personen (1,9 Prozent);</p><p>- mit 8 Personen: 225 Dossiers (0,2 Prozent); 1800 Personen (1,0 Prozent);</p><p>- mehr als 8 Personen: 197 Dossiers (0,2 Prozent); 2037 Personen (1,2 Prozent).</p><p>5. Asylgesuche von Familien sind aus fast allen Herkunftsländern zu verzeichnen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Am meisten Familien kommen in nachstehender Reihenfolge aus folgenden Herkunftsstaaten: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Somalia, Türkei, Irak, Sri Lanka und Albanien.</p><p>6. Der Bund finanziert den Hauptanteil der Fürsorgeausgaben für Personen au dem Asylbereich. Die Kantone verwenden nach eigenem Gutdünken im Rahmen ihrer Gesetzgebung und Praxis die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Die Frage nach einer Abstufung der Leistungen entsprechend der demographischen und soziologischen Zusammensetzung der Fürsorgeempfänger stellt sich und wird oft auf kantonaler oder kommunaler Ebene gelöst. Der Bundesrat erachtet diesen Ansatz, der den unterschiedlichen Situationen, Bedürfnissen und administrativen Möglichkeiten in unserem Land Rechnung trägt, als angepasst und beabsichtigt, Fürsorgeleistungen weiterhin mit Pauschalen an die Kantone abzugelten, die diesen den nötigen Handlungsspielraum und die Verantwortung für die Wahl der Vorgehensweise überlassen. Gleichzeitig ist das BFF daran, die Kapazität für die Evaluation der Fürsorge- und Betreuungsmassnahmen und der damit erzielten Resultate zu erhöhen. Dadurch können künftig die Wirkung von Programmen und die Unterstützungsformen für die einzelnen davon betroffenen Bevölkerungsgruppen besser beurteilt und mittels Informationsaustausch und freiwilliger Koordination der gemachten Erfahrungen gezielt verbessert werden.</p><p>7. Die Zuteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt in Anwendung des Verteilschlüssels, der in Artikel 9 Absatz 2 der Asylverordnung 1 vorgesehen ist. Das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge berücksichtigt dabei nicht nur die Zahl der zu Verteilenden, sondern auch andere Kriterien wie Familie, Einzelpersonen, unbegleitete minderjährige Kinder und Nationalität.</p><p>8. Der Bundesrat hat keine Streichung der Beiträge an Beschäftigungsprogramme beschlossen. In der am 11. August 1999 verabschiedeten Asylverordnung 2 (Inkrafttreten am 1. Oktober 1999) werden die Beschäftigungsprogramme neu geregelt. Auf den 1. Januar 2001 wird das BFF mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen im Beschäftigungsbereich abschliessen und mittels geeigneter Controllinginstrumente die Zielerreichung prüfen. Die Finanzierung der von den Kantonen initiierten und durchgeführten Massnahmen wird pauschal in Form eines Zuschlages von einem Franken auf der Unterstützungspauschale erfolgen. Im Jahre 2000 wird mit einigen Kantonen diesbezüglich ein Pilotversuch durchgeführt. Die Beschäftigungsmassnahmen der nicht am Pilotversuch teilnehmenden Kantonen können im Jahre 2000 weiterhin analog den Bestimmungen des bisherigen Rechtes auf Gesuch hin mit Beiträgen unterstützt werden. Für die Beschäftigungsprogramme stehen im Rahmen des Budgets 1999 2 Millionen Franken zur Verfügung. Für das Jahr 2000 sind Kreditmittel im Umfang von 9,5 Millionen Franken eingestellt.</p><p>Es ist jedoch spekulativ, einen direkten und einfachen kausalen Zusammenhang zwischen dem Umfang der von der öffentlichen Hand geförderten Beschäftigungsprogramme, die ohnehin nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden betreffen, und dem Gesundheitszustand oder dem abweichenden Verhalten der dem Asylgesetz unterstellten Bevölkerungsgruppen herzustellen. Der Bundesrat befürwortet klar die Durchführung von Programmen für Flüchtlinge oder langjährig in der Schweiz ansässige Personen zur Förderung der sozialen Kompetenz und des Verständnisses für die Anforderungen der schweizerischen Gesellschaft und der Fähigkeit, verantwortungsvoll mit einem negativen Asylentscheid umgehen zu können und mit einer konstruktiven Haltung und den erworbenen menschlichen und beruflichen Fähigkeiten ins Heimatland zurückzukehren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der anvisierten Kürzung der Fürsorgepauschalen für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge hat Bundesrat Koller zur Begründung der Fragestunde vom 15. März 1999 ausgeführt: "Die Reduktion der Pauschalen ist u. a. angesichts der demographischen Zusammensetzung der asylsuchenden Personen, die sich in den letzten Jahren stark verändert hat, gerechtfertigt." Aus diesen Gründen sei auch nicht zu erwarten, dass die Kantone zusätzlich eigene finanzielle Mittel aufwenden müssten. (AB 1999 N 305). Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Gemäss einer vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) veröffentlichten Statistik über die Anzahl Asylgesuche auf 100 000 Einwohner in den westlichen Staaten im Jahre 1998 hat die Schweiz mehr als doppelt so viele Asylgesuche pro 100 000 Einwohner (583) als die an zweiter Stelle rangierenden Niederlande (291). In der Schweiz werden die Asylgesuche pro Kopf gezählt, in andern Ländern (Deutschland, Belgien, Grossbritannien) pro Dossier. Was lässt sich aus dieser unterschiedlichen Erhebungsweise folgern? Heisst das, dass in diesen Ländern beispielsweise eine sechsköpfige Familie als ein Asylgesuch gezählt wird, während in der Schweiz sechs Asylgesuche in die Statistik eingehen? Wie sähe der Vergleich aus, wenn auch in der Schweiz nach der Dossiermethode gezählt würde? Oder anders gefragt:</p><p>2. Wie viele Einzelpersonen haben in den letzten drei Jahren (1996-1998) um Asyl nachgesucht - aufgegliedert nach jedem einzelnen Jahr?</p><p>3. Wie viele Gesuche wurden von Familien in den Jahren 1996, 1997 und 1998 gestellt?</p><p>4. Gibt es Erhebungen über die durchschnittliche Grösse der Familien?</p><p>5. Aus welchen Ländern stammen die Familien?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine dauerhafte Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerungsgruppe der Asylsuchenden nach einer differenzierten Neuregelung der Finanzierungsgrundsätze verlangt, bei der die Bedürfnisse von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen unterschiedlich geregelt werden?</p><p>7. Wenn davon ausgegangen wird, dass Einzelpersonen teurer sind als Familienmitglieder: Wird der Bundesrat bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone darauf achten, dass den Kantonen eine ausgewogene Mischung von Einzelpersonen und Familien zugeteilt wird?</p><p>8. Teilt der Bundesrat die Ansicht der kantonalen Sozialdirektoren, dass die Streichung von Beschäftigungsprogrammen und -kursen zu einer Kostensteigerung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Repression führen würde?</p>
- Statistische Angaben aus dem BFF
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