Berufsschulen. Qualitätssicherung
- ShortId
-
99.1050
- Id
-
19991050
- Updated
-
24.06.2025 23:21
- Language
-
de
- Title
-
Berufsschulen. Qualitätssicherung
- AdditionalIndexing
-
berufsbildender Unterricht;Qualitätssicherung
- 1
-
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss dem seit 1980 geltenden Berufsbildungsgesetz sorgen die Kantone für eine wirksame Aufsicht über die beruflichen Schulen (Art. 65 Abs. 2), während der Bund die Oberaufsicht ausübt (Art. 66 Abs. 1). In den achtziger und neunziger Jahren wurde diese Aufgabe in den meisten Kantonen von Berufsschulinspektoren wahrgenommen; der Bund erfüllte seinen Auftrag mit punktuellen Massnahmen (vereinzelte Schulbesuche, Mitarbeit in Berufsschulinspektoren-Konferenzen der Kantone). Qualitätsmanagementsysteme im heutigen Sinne existierten im Bereich der Berufsbildung damals noch nicht.</p><p>Im Winter 1995/96 ergriff das Biga die Initiative und ermöglichte in einer ersten Pilotphase einigen Schulen eine Zertifizierung gemäss ISO 9001. In seinem Bericht vom 11. September 1996 über die Berufsbildung kündete der Bundesrat an, dass der Bund interessierte Berufsschulen und Schulbehörden bei Schulentwicklungsprojekten und bei Zertifizierungen nach Qualitätsnormen unterstütze (Massnahme 30 des Berichtes). Das BBT weitete die Pilotphase in der Folge aus und ermöglichte weiteren Schulen eine ISO-Zertifizierung; bis Ende 2001 werden 130 von rund 600 berufsbildenden Schulen eine solche abgeschlossen haben. Diese Zertifizierungen werden nach der Norm ISO 9001 vorgenommen; im Vordergrund stehen also betriebswirtschaftlich-administrative Fragen des Qualitätsmanagements, was etwa 35 Prozent der Aspekte des Total Quality Management abdeckt. Nur am Rande erfasst wurde aber das eigentliche Unterrichtsgeschehen, also der methodisch-didaktische Aspekt der Schulen. Berücksichtigt man die Aufgabenteilung zwischen Schulen, Kantonen und Bund, war es - ausser in Pilotphasen - nie die Aufgabe des Bundes, in Entwicklungsprozesse einzelner Schulen einzugreifen. Heute steht es den Schulen frei, Know-how und Fortbildung bei privaten Firmen einzukaufen oder sich dieses Wissen in Zusammenarbeit mit bereits zertifizierten Schulen im Schneeballeffekt zu erarbeiten.</p><p>Die Einführung des Qualitätsbegriffes hat zu einer Neuorientierung in der Form der Schulaufsicht geführt. Es finden nicht mehr die traditionellen Schulinspektionen durch kantonale oder eidgenössische Inspektoren statt. Im Bereich der Fachhochschulen schreibt die Gesetzgebung das Qualitätsmanagement vor. In den anderen Schulen empfiehlt der Bund dessen Einführung, wobei es Kantonen und Schulen freigestellt ist, welches der existierenden Systeme in den einzelnen Schulen sie anwenden. Die Kantone führen eine Meta-Evaluation durch, welche prüft, ob das gewählte Qualitätsmanagementsystem zweckmässig ist, ob es richtig angewendet wird und ob es zu sinnvollen Massnahmen führt. Der Bund wiederum konzentriert sich auf die Oberaufsicht der kantonalen Meta-Evaluation, anfänglich mit der Durchführung von Stichproben, später mit der Festlegung der Rahmenbedingungen für das Bildungscontrolling, schlussendlich mit der Einführung eines Benchmarkings der Institutionen. Zu Beginn des Jahres wurden die kantonalen Berufsbildungsämter und die Schulen entsprechend schriftlich informiert.</p><p>Heute sind das Bildungscontrolling und das Qualitätsmanagement in den Fachhochschulen am weitesten fortgeschritten und dienen als Referenzmodelle auch für andere Schultypen. Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht das Qualitätsmanagement für alle berufsbildenden Schulen vor. In Schulen betreffenden Vorschriften, die vor dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes revidiert werden, beabsichtigt das BBT ebenfalls entsprechende Vorgaben.</p><p>1. Zu den drei Fragen des ersten Abschnittes der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.1 Die obenerwähnte Zertifizierung von 130 berufsbildenden Schulen in einer Pilotphase, welche vom Biga bzw. BBT eingeleitet und eng begleitet wurde, hatte Impulscharakter. Erfasst wurden sämtliche Schultypen (kaufmännische und gewerblich-industrielle Berufsschulen, Handelsmittelschulen, Berufsmaturitätsschulen, Technikerschulen und andere höhere Fachschulen). Damit hat das BBT einen grossen Beitrag an die Einführung des Qualitätsmanagements an berufsbildenden Schulen geleistet.</p><p>Das BBT stellt es den Schulen frei, welches Qualitätsmanagementsystem sie anwenden wollen. Andere Systeme als ISO 9001 sowie dessen anstehende Weiterentwicklung erfassen ebenfalls pädagogische und methodisch-didaktische Aspekte.</p><p>1.2 Eine flächendeckende Betreuung sämtlicher berufsbildender Schulen im selben Ausmass wie in der Pilotphase ist nicht möglich. Das BBT empfiehlt den Schulen, sich aufgrund der in der Pilotphase gemachten Erfahrungen gegenseitig zu unterstützen. Die künftige Rolle des BBT wurde bereits weiter oben beschrieben (Oberaufsicht, Benchmarking). Aus ordnungspolitischen Gründen will das BBT nicht selbst als Berater auftreten. Ebenfalls empfiehlt es nicht bestimmte Beratungsfirmen. Hingegen wird es zur Orientierung der Schulen die Themen vorgeben, welche in einem Qualitätsmanagementsystem abzudecken sind.</p><p>1.3 Der Übergang von der Biga- zur BBT-Kultur ist eine Aufgabe der Führung des BBT. Die Entwicklung der Qualitätsmanagementkonzepte, die überall - auch international - verfolgt werden kann, und entsprechende Änderungen beim Vorgehen kantonaler und Bundesbehörden werden davon nicht betroffen.</p><p>2. Der Bund kann Vorschriften - also auch solche über das Qualitätsmanagement - über den gesamten Berufsbildungsbereich erlassen, wenn die neue Bundesverfassung und das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft sind. Die zwei Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden, beantwortet der Bundesrat folgendermassen:</p><p>2.1 Gemäss Berufsbildungsgesetz haben die Kantone den Lehrtöchtern und Lehrlingen der auf ihrem Gebiet liegenden Betriebe den Besuch des Pflichtunterrichts und der Berufsmittelschule zu ermöglichen (Art. 32 Abs. 1). Der Bund führt deshalb keine Anerkennungsverfahren durch.</p><p>Für die Handelsmittelschulen und die Schulen der beruflichen Weiterbildung sieht das Berufsbildungsgesetz Anerkennungsverfahren vor. Diese stützen sich auf Mindestvorschriften ab, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zu erlassen hat. Bei künftigen Änderungen dieser Vorschriften wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Schulen verpflichten, ein Qualitätsmanagementsystem anzuwenden.</p><p>2.2 Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht die Einführung des Qualitätsmanagements an berufsbildenden Schulen vor, ohne sich über ein bestimmtes System zu äussern. Der Bundesrat begrüsst die Innovationen im bisher kantonal geregelten Berufsbildungsbereich und wird die dort gemachten Erfahrungen in seine weiteren Arbeiten mit einbeziehen.</p><p>3. Das Fachhochschulgesetz schreibt vor, dass die Qualitätskontrollen und die interne Evaluation eine Voraussetzung für die Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschulen darstellen, d. h., die Fachhochschulen müssen über ein Qualitätsmanagement verfügen. Der Bundesrat hebt besonders die Tatsache hervor, dass das Qualitätsmanagement im Hinblick auf die internationale Anerkennung der Fachhochschultitel ein zentrales Element darstellt. In den vergangenen Jahren sind in der Bildungsforschung wichtige Grundlagen für moderne Konzepte des Qualitätsmanagements erarbeitet worden, welche es erlauben, die gesetzliche Vorschrift wirkungsvoll umzusetzen. Die vier Fragen betreffend Qualitätsmanagement an Fachhochschulen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>3.1 Das BBT hat im Auftrag der Eidgenössischen Fachhochschulkommission ein Qualitätsmanagementkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist wissenschaftlich fundiert und baut auf folgenden Elementen auf:</p><p>- Die Fachhochschulen entwerfen ihr eigenes Qualitätsmanagementkonzept. So wird den Schulen der nötige Freiraum für einen effizienten Aufbau gegeben.</p><p>- Die Eidgenössische Fachhochschulkommission führt die Meta-Evaluation durch, d. h., sie überprüft die Qualitätssicherungssysteme der Schulen.</p><p>- Darüber hinaus kommt eine wissenschaftliche Überprüfung der Schulen mittels "peer review" zur Anwendung. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission zieht dazu Experten aus der Schweiz und dem Ausland bei. Die entsprechenden Dokumente und Verfahren sind in Vorbereitung.</p><p>Erst wenn diese Basis gelegt ist, wird durch das BBT die Einführung von Indikatoren in Betracht gezogen.</p><p>3.2 Für die Fachhochschulen übernimmt das BBT die Qualitätssicherungsaufgaben und erfüllt damit zusammen mit der Eidgenössischen Fachhochschulkommission den gesetzlich übertragenen Auftrag.</p><p>3.3 Die Kohärenz zwischen den Qualitätskonzepten der verschiedenen Stufen wird innerhalb des BBT durch eine entsprechende Arbeitsgruppe sichergestellt, ausserdem wird dieses Amt von einem namhaften Hochschulprofessor und profunden Kenner der gesamten Bildungslandschaft in wissenschaftlicher Hinsicht unterstützt.</p><p>3.4 Fragen des Qualitätsmanagements betreffen den gesamten Bildungsbereich. Um möglichst einheitliche Bewertungsverfahren zu gewährleisten, übernimmt das BBT für den Bereich der Fachhochschulen die Federführung, im Bereich der Universitäten ist eine gemeinsame Institution von Bund und Kantonen geplant, welche die Einhaltung von definierten Qualitätsnormen überprüft und nach internationalen Standards und international vernetzt arbeitet. Wie in der Botschaft Bildung, Forschung, Technologie 2000-2003 bereits angetönt und entsprechend dem Wunsche des Parlamentes, sollen das Fachhochschulgesetz und das Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2003 bis 2007 in ein einheitliches Rahmengesetz überführt werden. Im Zuge dieser Umsetzung werden auch Fragen der Qualitätssicherung und der Zertifizierung bzw. Akkreditierung einheitlich zu regeln sein.</p><p>Abschliessend kann festgehalten werden, dass wir uns in bezug auf das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen in einer Übergangsphase befinden. Die Einführung der Qualitätsmanagementsysteme erfolgt schrittweise bei allen anstehenden Änderungen der gesetzlichen Vorschriften, wobei jedesmal Fachleute aus der Wissenschaft mitarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Qualitätsmanagementkonzepte sind heute für Institutionen unabdingbar geworden. Es geht u. a. darum, den Mitteleinsatz zu legitimieren, die Prozess- und Output-Qualität, die Zufriedenheit der Auszubildenden und Mitarbeitenden und die Vergleichbarkeit mit anderen Schulen zu dokumentieren, Stärken und Entwicklungsbedarf zu erkennen. Weitere Qualitätsmerkmale können sein: Weiterbildung der Lehrkräfte, Gleichstellungskonzept, Schulentwicklungsprojekte, Dienstleistungen, Zusammenarbeit mit der Praxis usw. Der Bund ist für die Berufsbildung zuständig, d. h., dass er eine hohe Verantwortung für die Qualitätssicherung der Berufsschulen hat. Der Leistungsbereich Bildungscontrolling des vormaligen Biga hat die Berufsschulen im Biga-Bereich erfolgreich zu Qualitätssicherungsprojekten animieren und zur Zertifizierung führen können (ISO 9001), wie ich an einer hochmotivierten Tagung am 26. Januar 1999 persönlich feststellen konnte.</p><p>1.1 Was geschieht nun unter der Führung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit dieser Projektphase 1? Können weitere Berufsschulen dazustossen? Welche weiterführenden Unterstützungsmassnahmen sind geplant? Geplant war eine Projektphase 2, die den Fokus auf die pädagogische Qualität legt. Was geschieht mit Projektphase 2?</p><p>1.2 Der Leistungsbereich Bildungscontrolling bot den Schulen bisher Beratungsdienstleistungen an. Was geschieht nun damit? Werden sie im bisherigen Umfang weitergeführt oder abgeschafft? Heisst das, dass eventuell die Schulen neu Know-how und Fortbildung teuer bei privaten Firmen einkaufen müssen?</p><p>1.3 Wie funktionieren die beiden Kulturen Biga (alt) und BBT (neu) in Qualitätsfragen? Wie werden Konflikte gelöst?</p><p>2. Seit dem 18. April 1999 ist neu der Bund zuständig für die gesamte Berufsbildung. Bei den vom SRK geregelten Berufsschulen läuft die Qualitätssicherung so, dass jede Schule ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, das periodisch erneuert wird. Dabei muss ein Qualitätssicherungskonzept nachgewiesen werden. Die Wahl des Evaluationskonzeptes ist frei (oder wird innerhalb eines Kantons festgelegt), wobei gewisse Eckpunkte erfüllt sein müssen. Hingegen werden durch ein vom SRK und von der SDK festgelegtes öffentliches Institut (WEG) Beratungen angeboten, die von der Instanz unabhängig sind, die das Anerkennungsverfahren durchführt.</p><p>2.1 Gibt es Anerkennungsverfahren bei den Berufsschulen im bisherigen Biga-Bereich? Wer führt sie durch? Sind sie an ein Qualitätssicherungskonzept gekoppelt?</p><p>2.2 Versucht das BBT, eine gewisse Kohärenz in der Qualitätssicherung zwischen allen Berufsschulen herzustellen, und ist das BBT bereit, Innovationen in den bisher kantonal geregelten Berufsbereichen einzubeziehen?</p><p>3. Fachhochschulen müssen ein Qualitätskonzept vorweisen. Hochschulen werden ein Qualitätssicherungsinstitut zur Seite gestellt erhalten. Das Qualitäts-Know-how ist ein Bereich der Bildungsforschung mit hohem Entwicklungs- und Forschungsbedarf.</p><p>3.1 Wo werden die Grundlagen von wem erarbeitet?</p><p>3.2 Wird der Leistungsbereich Bildungscontrolling des BBT dem künftigen Qualitätssicherungsinstitut angegliedert?</p><p>3.3 Besteht zwischen den Qualitätskonzepten auf den verschiedenen Stufen (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) eine gewisse Kohärenz?</p><p>3.4 Wie plant der Bund, neu seine umfassende Führungsaufgabe wahrzunehmen und zwischen dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und dem BBT zu koordinieren?</p>
- Berufsschulen. Qualitätssicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss dem seit 1980 geltenden Berufsbildungsgesetz sorgen die Kantone für eine wirksame Aufsicht über die beruflichen Schulen (Art. 65 Abs. 2), während der Bund die Oberaufsicht ausübt (Art. 66 Abs. 1). In den achtziger und neunziger Jahren wurde diese Aufgabe in den meisten Kantonen von Berufsschulinspektoren wahrgenommen; der Bund erfüllte seinen Auftrag mit punktuellen Massnahmen (vereinzelte Schulbesuche, Mitarbeit in Berufsschulinspektoren-Konferenzen der Kantone). Qualitätsmanagementsysteme im heutigen Sinne existierten im Bereich der Berufsbildung damals noch nicht.</p><p>Im Winter 1995/96 ergriff das Biga die Initiative und ermöglichte in einer ersten Pilotphase einigen Schulen eine Zertifizierung gemäss ISO 9001. In seinem Bericht vom 11. September 1996 über die Berufsbildung kündete der Bundesrat an, dass der Bund interessierte Berufsschulen und Schulbehörden bei Schulentwicklungsprojekten und bei Zertifizierungen nach Qualitätsnormen unterstütze (Massnahme 30 des Berichtes). Das BBT weitete die Pilotphase in der Folge aus und ermöglichte weiteren Schulen eine ISO-Zertifizierung; bis Ende 2001 werden 130 von rund 600 berufsbildenden Schulen eine solche abgeschlossen haben. Diese Zertifizierungen werden nach der Norm ISO 9001 vorgenommen; im Vordergrund stehen also betriebswirtschaftlich-administrative Fragen des Qualitätsmanagements, was etwa 35 Prozent der Aspekte des Total Quality Management abdeckt. Nur am Rande erfasst wurde aber das eigentliche Unterrichtsgeschehen, also der methodisch-didaktische Aspekt der Schulen. Berücksichtigt man die Aufgabenteilung zwischen Schulen, Kantonen und Bund, war es - ausser in Pilotphasen - nie die Aufgabe des Bundes, in Entwicklungsprozesse einzelner Schulen einzugreifen. Heute steht es den Schulen frei, Know-how und Fortbildung bei privaten Firmen einzukaufen oder sich dieses Wissen in Zusammenarbeit mit bereits zertifizierten Schulen im Schneeballeffekt zu erarbeiten.</p><p>Die Einführung des Qualitätsbegriffes hat zu einer Neuorientierung in der Form der Schulaufsicht geführt. Es finden nicht mehr die traditionellen Schulinspektionen durch kantonale oder eidgenössische Inspektoren statt. Im Bereich der Fachhochschulen schreibt die Gesetzgebung das Qualitätsmanagement vor. In den anderen Schulen empfiehlt der Bund dessen Einführung, wobei es Kantonen und Schulen freigestellt ist, welches der existierenden Systeme in den einzelnen Schulen sie anwenden. Die Kantone führen eine Meta-Evaluation durch, welche prüft, ob das gewählte Qualitätsmanagementsystem zweckmässig ist, ob es richtig angewendet wird und ob es zu sinnvollen Massnahmen führt. Der Bund wiederum konzentriert sich auf die Oberaufsicht der kantonalen Meta-Evaluation, anfänglich mit der Durchführung von Stichproben, später mit der Festlegung der Rahmenbedingungen für das Bildungscontrolling, schlussendlich mit der Einführung eines Benchmarkings der Institutionen. Zu Beginn des Jahres wurden die kantonalen Berufsbildungsämter und die Schulen entsprechend schriftlich informiert.</p><p>Heute sind das Bildungscontrolling und das Qualitätsmanagement in den Fachhochschulen am weitesten fortgeschritten und dienen als Referenzmodelle auch für andere Schultypen. Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht das Qualitätsmanagement für alle berufsbildenden Schulen vor. In Schulen betreffenden Vorschriften, die vor dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes revidiert werden, beabsichtigt das BBT ebenfalls entsprechende Vorgaben.</p><p>1. Zu den drei Fragen des ersten Abschnittes der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.1 Die obenerwähnte Zertifizierung von 130 berufsbildenden Schulen in einer Pilotphase, welche vom Biga bzw. BBT eingeleitet und eng begleitet wurde, hatte Impulscharakter. Erfasst wurden sämtliche Schultypen (kaufmännische und gewerblich-industrielle Berufsschulen, Handelsmittelschulen, Berufsmaturitätsschulen, Technikerschulen und andere höhere Fachschulen). Damit hat das BBT einen grossen Beitrag an die Einführung des Qualitätsmanagements an berufsbildenden Schulen geleistet.</p><p>Das BBT stellt es den Schulen frei, welches Qualitätsmanagementsystem sie anwenden wollen. Andere Systeme als ISO 9001 sowie dessen anstehende Weiterentwicklung erfassen ebenfalls pädagogische und methodisch-didaktische Aspekte.</p><p>1.2 Eine flächendeckende Betreuung sämtlicher berufsbildender Schulen im selben Ausmass wie in der Pilotphase ist nicht möglich. Das BBT empfiehlt den Schulen, sich aufgrund der in der Pilotphase gemachten Erfahrungen gegenseitig zu unterstützen. Die künftige Rolle des BBT wurde bereits weiter oben beschrieben (Oberaufsicht, Benchmarking). Aus ordnungspolitischen Gründen will das BBT nicht selbst als Berater auftreten. Ebenfalls empfiehlt es nicht bestimmte Beratungsfirmen. Hingegen wird es zur Orientierung der Schulen die Themen vorgeben, welche in einem Qualitätsmanagementsystem abzudecken sind.</p><p>1.3 Der Übergang von der Biga- zur BBT-Kultur ist eine Aufgabe der Führung des BBT. Die Entwicklung der Qualitätsmanagementkonzepte, die überall - auch international - verfolgt werden kann, und entsprechende Änderungen beim Vorgehen kantonaler und Bundesbehörden werden davon nicht betroffen.</p><p>2. Der Bund kann Vorschriften - also auch solche über das Qualitätsmanagement - über den gesamten Berufsbildungsbereich erlassen, wenn die neue Bundesverfassung und das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft sind. Die zwei Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden, beantwortet der Bundesrat folgendermassen:</p><p>2.1 Gemäss Berufsbildungsgesetz haben die Kantone den Lehrtöchtern und Lehrlingen der auf ihrem Gebiet liegenden Betriebe den Besuch des Pflichtunterrichts und der Berufsmittelschule zu ermöglichen (Art. 32 Abs. 1). Der Bund führt deshalb keine Anerkennungsverfahren durch.</p><p>Für die Handelsmittelschulen und die Schulen der beruflichen Weiterbildung sieht das Berufsbildungsgesetz Anerkennungsverfahren vor. Diese stützen sich auf Mindestvorschriften ab, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zu erlassen hat. Bei künftigen Änderungen dieser Vorschriften wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Schulen verpflichten, ein Qualitätsmanagementsystem anzuwenden.</p><p>2.2 Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht die Einführung des Qualitätsmanagements an berufsbildenden Schulen vor, ohne sich über ein bestimmtes System zu äussern. Der Bundesrat begrüsst die Innovationen im bisher kantonal geregelten Berufsbildungsbereich und wird die dort gemachten Erfahrungen in seine weiteren Arbeiten mit einbeziehen.</p><p>3. Das Fachhochschulgesetz schreibt vor, dass die Qualitätskontrollen und die interne Evaluation eine Voraussetzung für die Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschulen darstellen, d. h., die Fachhochschulen müssen über ein Qualitätsmanagement verfügen. Der Bundesrat hebt besonders die Tatsache hervor, dass das Qualitätsmanagement im Hinblick auf die internationale Anerkennung der Fachhochschultitel ein zentrales Element darstellt. In den vergangenen Jahren sind in der Bildungsforschung wichtige Grundlagen für moderne Konzepte des Qualitätsmanagements erarbeitet worden, welche es erlauben, die gesetzliche Vorschrift wirkungsvoll umzusetzen. Die vier Fragen betreffend Qualitätsmanagement an Fachhochschulen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>3.1 Das BBT hat im Auftrag der Eidgenössischen Fachhochschulkommission ein Qualitätsmanagementkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist wissenschaftlich fundiert und baut auf folgenden Elementen auf:</p><p>- Die Fachhochschulen entwerfen ihr eigenes Qualitätsmanagementkonzept. So wird den Schulen der nötige Freiraum für einen effizienten Aufbau gegeben.</p><p>- Die Eidgenössische Fachhochschulkommission führt die Meta-Evaluation durch, d. h., sie überprüft die Qualitätssicherungssysteme der Schulen.</p><p>- Darüber hinaus kommt eine wissenschaftliche Überprüfung der Schulen mittels "peer review" zur Anwendung. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission zieht dazu Experten aus der Schweiz und dem Ausland bei. Die entsprechenden Dokumente und Verfahren sind in Vorbereitung.</p><p>Erst wenn diese Basis gelegt ist, wird durch das BBT die Einführung von Indikatoren in Betracht gezogen.</p><p>3.2 Für die Fachhochschulen übernimmt das BBT die Qualitätssicherungsaufgaben und erfüllt damit zusammen mit der Eidgenössischen Fachhochschulkommission den gesetzlich übertragenen Auftrag.</p><p>3.3 Die Kohärenz zwischen den Qualitätskonzepten der verschiedenen Stufen wird innerhalb des BBT durch eine entsprechende Arbeitsgruppe sichergestellt, ausserdem wird dieses Amt von einem namhaften Hochschulprofessor und profunden Kenner der gesamten Bildungslandschaft in wissenschaftlicher Hinsicht unterstützt.</p><p>3.4 Fragen des Qualitätsmanagements betreffen den gesamten Bildungsbereich. Um möglichst einheitliche Bewertungsverfahren zu gewährleisten, übernimmt das BBT für den Bereich der Fachhochschulen die Federführung, im Bereich der Universitäten ist eine gemeinsame Institution von Bund und Kantonen geplant, welche die Einhaltung von definierten Qualitätsnormen überprüft und nach internationalen Standards und international vernetzt arbeitet. Wie in der Botschaft Bildung, Forschung, Technologie 2000-2003 bereits angetönt und entsprechend dem Wunsche des Parlamentes, sollen das Fachhochschulgesetz und das Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2003 bis 2007 in ein einheitliches Rahmengesetz überführt werden. Im Zuge dieser Umsetzung werden auch Fragen der Qualitätssicherung und der Zertifizierung bzw. Akkreditierung einheitlich zu regeln sein.</p><p>Abschliessend kann festgehalten werden, dass wir uns in bezug auf das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen in einer Übergangsphase befinden. Die Einführung der Qualitätsmanagementsysteme erfolgt schrittweise bei allen anstehenden Änderungen der gesetzlichen Vorschriften, wobei jedesmal Fachleute aus der Wissenschaft mitarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Qualitätsmanagementkonzepte sind heute für Institutionen unabdingbar geworden. Es geht u. a. darum, den Mitteleinsatz zu legitimieren, die Prozess- und Output-Qualität, die Zufriedenheit der Auszubildenden und Mitarbeitenden und die Vergleichbarkeit mit anderen Schulen zu dokumentieren, Stärken und Entwicklungsbedarf zu erkennen. Weitere Qualitätsmerkmale können sein: Weiterbildung der Lehrkräfte, Gleichstellungskonzept, Schulentwicklungsprojekte, Dienstleistungen, Zusammenarbeit mit der Praxis usw. Der Bund ist für die Berufsbildung zuständig, d. h., dass er eine hohe Verantwortung für die Qualitätssicherung der Berufsschulen hat. Der Leistungsbereich Bildungscontrolling des vormaligen Biga hat die Berufsschulen im Biga-Bereich erfolgreich zu Qualitätssicherungsprojekten animieren und zur Zertifizierung führen können (ISO 9001), wie ich an einer hochmotivierten Tagung am 26. Januar 1999 persönlich feststellen konnte.</p><p>1.1 Was geschieht nun unter der Führung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit dieser Projektphase 1? Können weitere Berufsschulen dazustossen? Welche weiterführenden Unterstützungsmassnahmen sind geplant? Geplant war eine Projektphase 2, die den Fokus auf die pädagogische Qualität legt. Was geschieht mit Projektphase 2?</p><p>1.2 Der Leistungsbereich Bildungscontrolling bot den Schulen bisher Beratungsdienstleistungen an. Was geschieht nun damit? Werden sie im bisherigen Umfang weitergeführt oder abgeschafft? Heisst das, dass eventuell die Schulen neu Know-how und Fortbildung teuer bei privaten Firmen einkaufen müssen?</p><p>1.3 Wie funktionieren die beiden Kulturen Biga (alt) und BBT (neu) in Qualitätsfragen? Wie werden Konflikte gelöst?</p><p>2. Seit dem 18. April 1999 ist neu der Bund zuständig für die gesamte Berufsbildung. Bei den vom SRK geregelten Berufsschulen läuft die Qualitätssicherung so, dass jede Schule ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, das periodisch erneuert wird. Dabei muss ein Qualitätssicherungskonzept nachgewiesen werden. Die Wahl des Evaluationskonzeptes ist frei (oder wird innerhalb eines Kantons festgelegt), wobei gewisse Eckpunkte erfüllt sein müssen. Hingegen werden durch ein vom SRK und von der SDK festgelegtes öffentliches Institut (WEG) Beratungen angeboten, die von der Instanz unabhängig sind, die das Anerkennungsverfahren durchführt.</p><p>2.1 Gibt es Anerkennungsverfahren bei den Berufsschulen im bisherigen Biga-Bereich? Wer führt sie durch? Sind sie an ein Qualitätssicherungskonzept gekoppelt?</p><p>2.2 Versucht das BBT, eine gewisse Kohärenz in der Qualitätssicherung zwischen allen Berufsschulen herzustellen, und ist das BBT bereit, Innovationen in den bisher kantonal geregelten Berufsbereichen einzubeziehen?</p><p>3. Fachhochschulen müssen ein Qualitätskonzept vorweisen. Hochschulen werden ein Qualitätssicherungsinstitut zur Seite gestellt erhalten. Das Qualitäts-Know-how ist ein Bereich der Bildungsforschung mit hohem Entwicklungs- und Forschungsbedarf.</p><p>3.1 Wo werden die Grundlagen von wem erarbeitet?</p><p>3.2 Wird der Leistungsbereich Bildungscontrolling des BBT dem künftigen Qualitätssicherungsinstitut angegliedert?</p><p>3.3 Besteht zwischen den Qualitätskonzepten auf den verschiedenen Stufen (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) eine gewisse Kohärenz?</p><p>3.4 Wie plant der Bund, neu seine umfassende Führungsaufgabe wahrzunehmen und zwischen dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und dem BBT zu koordinieren?</p>
- Berufsschulen. Qualitätssicherung
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