Steuern auf internationalen Finanztransaktionen. Internationale Zusammenarbeit

ShortId
99.1058
Id
19991058
Updated
24.06.2025 23:03
Language
de
Title
Steuern auf internationalen Finanztransaktionen. Internationale Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Tobin-Steuer;Unternehmenssteuer;Spekulationskapital;Umsatzsteuer;finanzielle Zusammenarbeit;Kapitaltransaktion
1
  • L05K1106020108, Kapitaltransaktion
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070102, Umsatzsteuer
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L04K10010206, finanzielle Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Idee, Devisentransaktionen einer Umsatzsteuer zu unterstellen, wurde Ende der siebziger Jahre vom amerikanischen Ökonomen James Tobin vorgebracht. Die Steuer würde proportional zum Umfang, aber unabhängig von der Frist der Transaktionen erhoben, so dass sich kurzfristige spekulative Geschäfte verteuerten, langfristige Transaktionen hingegen kaum berührt würden. Die Idee einer derartigen Steuer, ausgedehnt auf die Wertschriftenmärkte, hat vor dem Hintergrund der jüngsten internationalen Finanzkrisen neuen Auftrieb erhalten.</p><p>Die Befürworter der Tobin-Steuer erhoffen sich von ihr eine Eindämmung der Devisenspekulation und dadurch eine Verringerung der Wechselkursschwankungen. Die Erhöhung der Transaktionskosten im kurzfristigen Kapitalverkehr soll zudem die Volatilität der internationalen Kapitalströme verringern. Da die Unterschiede zwischen den nationalen Zinssätzen nicht mehr mit gleicher Effizienz ausgeglichen werden könnten, würde ausserdem mehr Spielraum für die nationale Wirtschafts- und Geldpolitik geschaffen. Ferner könnte ein Beitrag zur Finanzierung der Entwicklungshilfe geleistet werden, indem die Einnahmen der Steuer einer internationalen Organisation zugeleitet würden.</p><p>Gegen diese Argumente werden eine Reihe von Einwänden vorgebracht. So wird geltend gemacht, dass Währungsschwankungen mit ernsthaften Krisen des internationalen Finanzsystems einhergehen können. Die Ursachen derartiger Krisen liegen jedoch kaum je in den Devisentransaktionen selbst. Vielmehr sind sie in den meisten Fällen in der mangelhaften Wirtschaftspolitik der betroffenen Länder und, was in der Krise im asiatischen Raum besonders deutlich wurde, in den institutionellen Schwächen ihrer Finanzsysteme zu suchen. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Tobin-Steuer die substantiellen Portfolio-Umschichtungen, die beim Ausbruch von Finanzkrisen von der internationalen Anlegerschaft vorgenommen werden, verhindern könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die Liquidität der internationalen Finanzmärkte aufgrund der höheren Transaktionskosten abnehmen würde, wodurch sich ihre Volatilität nicht verringern, sondern erhöhen würde. Neben diesen theoretischen Einwänden gilt es auch die praktischen Schwierigkeiten zu beachten, die mit der Einführung einer Tobin-Steuer verbunden wären.</p><p>Um ihre Wirksamkeit entfalten zu können, müsste eine derartige Steuer weltweit eingeführt werden. Sobald einige Off-shore-Finanzplätze ausscheren würden, könnten die betreffenden Geschäfte der Steuer leicht ausweichen. Angesichts der Vielzahl von zum Teil sehr komplexen Finanzmarktinstrumenten, ist auch keineswegs klar, welche Transaktionen überhaupt zu besteuern wären. Angesichts der Innovationsfreudigkeit der Finanzmarktakteure kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass immer wieder neue Instrumente entwickelt und angeboten würden, mit denen die Steuer umgangen werden könnte. Hinzu käme, dass die Verteilung der - allerdings hypothetischen - Einnahmen aus der Steuer politische Probleme mit sich brächte. Die Aufstockung der Mittel von internationalen Organisationen, welche die Steuereinnahmen zur Finanzierung von Entwicklungsprogrammen verwenden würden, stiesse vermutlich nicht in allen Ländern auf Zustimmung.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer Tobin-Steuer weder als ökonomisch wünschenswert noch als technisch und politisch machbar. Unabhängig davon wird er sich aber auf internationaler Ebene auch in Zukunft an der Suche nach innovativen Instrumenten zur Verbesserung der internationalen Finanzmarktstabilität beteiligen. Zudem unterstützt er aktiv die entsprechenden Bemühungen in den Institutionen von Bretton Woods und in den Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und der Zehnergruppe. So stimmte er, jeweils mit Hinweis auf die nötige Konditionalität, der Schaffung der zusätzlichen Reservefazilität (Supplementary Reserve Facility) und der vorbeugenden Kreditlinie (Contingent Credit Line) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu. Diese neuen Kreditformen dienen der Deckung eines grossen, vorübergehenden Finanzierungsbedarfes bzw. der Vermeidung ansteckungsbedingter Zahlungsbilanzprobleme; sie werden zu erhöhten Zinssätzen und unter strenger Konditionalität vergeben. Der Bundesrat setzt sich auch für eine stärkere Einbindung des Privatsektors bei der Lösung von Finanzkrisen ein, und er befürwortet solide Wirtschafts- und Finanzpolitiken in den betroffenen Ländern sowie eine angemessene Struktur ihrer Aussenschuld. Weiter ist er der Meinung, dass die u. a. von der Schweiz geforderte höhere Transparenz der Überwachungstätigkeit des IWF zu einer grösseren Stabilität des Internationalen Finanzsystems beitragen wird.</p><p>Was die im Unterhaus des kanadischen Parlamentes eingebrachte Motion betrifft, so muss festgestellt werden, dass diese keineswegs einen für die Regierung bindenden Charakter hat. Nach Auskunft unserer Vertretung in Ottawa war das Thema der Tobin-Steuer seit Herbst letzten Jahres Gegenstand von insgesamt drei Debatten im Parlament. Die schliesslich vom Abgeordneten Lorne Nystrom eingereichte Motion (M-239) vom 23. März 1999 ist in unverbindlicherem Wortlauf gehalten als die von Herrn Gysin zitierte Fassung und verlangt von der kanadischen Regierung auch nicht, international eine Vorreiterrolle zu spielen. Sie besagt lediglich, dass die Regierung nach Meinung des Parlamentes in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft eine Steuer auf Finanztransaktionen einführen sollte. Die kanadische Regierung hat nicht formell auf die Motion antworten müssen, und sie hat sich seither in den Gremien der internationalen Finanzinstitutionen auch nicht als Promotorin einer Tobin-Steuer hervorgetan.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das kanadische House of Commons stimmte am 23. März 1999 mit 162 zu 83 Stimmen einer Motion zu, welche die kanadische Regierung dazu verpflichtet, sich in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft für eine Steuer auf Finanztransaktionen - oft als Tobin-Steuer bezeichnet - einzusetzen.</p><p>Der genaue Motionstext des kanadischen Parlamentes lautet, dass "nach Meinung des Hauses die Regierung im Einvernehmen mit der internationalen Gemeinschaft eine Steuer auf Finanztransaktionen erlassen und dabei eine Vorreiterrolle spielen soll".</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Bestrebungen Kanadas aktiv und koordiniert zu unterstützen?</p><p>Welche Schritte wird er zusätzlich unternehmen, um den kurzfristigen spekulativen Kapitalverkehr zu kontrollieren?</p>
  • Steuern auf internationalen Finanztransaktionen. Internationale Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Idee, Devisentransaktionen einer Umsatzsteuer zu unterstellen, wurde Ende der siebziger Jahre vom amerikanischen Ökonomen James Tobin vorgebracht. Die Steuer würde proportional zum Umfang, aber unabhängig von der Frist der Transaktionen erhoben, so dass sich kurzfristige spekulative Geschäfte verteuerten, langfristige Transaktionen hingegen kaum berührt würden. Die Idee einer derartigen Steuer, ausgedehnt auf die Wertschriftenmärkte, hat vor dem Hintergrund der jüngsten internationalen Finanzkrisen neuen Auftrieb erhalten.</p><p>Die Befürworter der Tobin-Steuer erhoffen sich von ihr eine Eindämmung der Devisenspekulation und dadurch eine Verringerung der Wechselkursschwankungen. Die Erhöhung der Transaktionskosten im kurzfristigen Kapitalverkehr soll zudem die Volatilität der internationalen Kapitalströme verringern. Da die Unterschiede zwischen den nationalen Zinssätzen nicht mehr mit gleicher Effizienz ausgeglichen werden könnten, würde ausserdem mehr Spielraum für die nationale Wirtschafts- und Geldpolitik geschaffen. Ferner könnte ein Beitrag zur Finanzierung der Entwicklungshilfe geleistet werden, indem die Einnahmen der Steuer einer internationalen Organisation zugeleitet würden.</p><p>Gegen diese Argumente werden eine Reihe von Einwänden vorgebracht. So wird geltend gemacht, dass Währungsschwankungen mit ernsthaften Krisen des internationalen Finanzsystems einhergehen können. Die Ursachen derartiger Krisen liegen jedoch kaum je in den Devisentransaktionen selbst. Vielmehr sind sie in den meisten Fällen in der mangelhaften Wirtschaftspolitik der betroffenen Länder und, was in der Krise im asiatischen Raum besonders deutlich wurde, in den institutionellen Schwächen ihrer Finanzsysteme zu suchen. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Tobin-Steuer die substantiellen Portfolio-Umschichtungen, die beim Ausbruch von Finanzkrisen von der internationalen Anlegerschaft vorgenommen werden, verhindern könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die Liquidität der internationalen Finanzmärkte aufgrund der höheren Transaktionskosten abnehmen würde, wodurch sich ihre Volatilität nicht verringern, sondern erhöhen würde. Neben diesen theoretischen Einwänden gilt es auch die praktischen Schwierigkeiten zu beachten, die mit der Einführung einer Tobin-Steuer verbunden wären.</p><p>Um ihre Wirksamkeit entfalten zu können, müsste eine derartige Steuer weltweit eingeführt werden. Sobald einige Off-shore-Finanzplätze ausscheren würden, könnten die betreffenden Geschäfte der Steuer leicht ausweichen. Angesichts der Vielzahl von zum Teil sehr komplexen Finanzmarktinstrumenten, ist auch keineswegs klar, welche Transaktionen überhaupt zu besteuern wären. Angesichts der Innovationsfreudigkeit der Finanzmarktakteure kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass immer wieder neue Instrumente entwickelt und angeboten würden, mit denen die Steuer umgangen werden könnte. Hinzu käme, dass die Verteilung der - allerdings hypothetischen - Einnahmen aus der Steuer politische Probleme mit sich brächte. Die Aufstockung der Mittel von internationalen Organisationen, welche die Steuereinnahmen zur Finanzierung von Entwicklungsprogrammen verwenden würden, stiesse vermutlich nicht in allen Ländern auf Zustimmung.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer Tobin-Steuer weder als ökonomisch wünschenswert noch als technisch und politisch machbar. Unabhängig davon wird er sich aber auf internationaler Ebene auch in Zukunft an der Suche nach innovativen Instrumenten zur Verbesserung der internationalen Finanzmarktstabilität beteiligen. Zudem unterstützt er aktiv die entsprechenden Bemühungen in den Institutionen von Bretton Woods und in den Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und der Zehnergruppe. So stimmte er, jeweils mit Hinweis auf die nötige Konditionalität, der Schaffung der zusätzlichen Reservefazilität (Supplementary Reserve Facility) und der vorbeugenden Kreditlinie (Contingent Credit Line) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu. Diese neuen Kreditformen dienen der Deckung eines grossen, vorübergehenden Finanzierungsbedarfes bzw. der Vermeidung ansteckungsbedingter Zahlungsbilanzprobleme; sie werden zu erhöhten Zinssätzen und unter strenger Konditionalität vergeben. Der Bundesrat setzt sich auch für eine stärkere Einbindung des Privatsektors bei der Lösung von Finanzkrisen ein, und er befürwortet solide Wirtschafts- und Finanzpolitiken in den betroffenen Ländern sowie eine angemessene Struktur ihrer Aussenschuld. Weiter ist er der Meinung, dass die u. a. von der Schweiz geforderte höhere Transparenz der Überwachungstätigkeit des IWF zu einer grösseren Stabilität des Internationalen Finanzsystems beitragen wird.</p><p>Was die im Unterhaus des kanadischen Parlamentes eingebrachte Motion betrifft, so muss festgestellt werden, dass diese keineswegs einen für die Regierung bindenden Charakter hat. Nach Auskunft unserer Vertretung in Ottawa war das Thema der Tobin-Steuer seit Herbst letzten Jahres Gegenstand von insgesamt drei Debatten im Parlament. Die schliesslich vom Abgeordneten Lorne Nystrom eingereichte Motion (M-239) vom 23. März 1999 ist in unverbindlicherem Wortlauf gehalten als die von Herrn Gysin zitierte Fassung und verlangt von der kanadischen Regierung auch nicht, international eine Vorreiterrolle zu spielen. Sie besagt lediglich, dass die Regierung nach Meinung des Parlamentes in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft eine Steuer auf Finanztransaktionen einführen sollte. Die kanadische Regierung hat nicht formell auf die Motion antworten müssen, und sie hat sich seither in den Gremien der internationalen Finanzinstitutionen auch nicht als Promotorin einer Tobin-Steuer hervorgetan.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das kanadische House of Commons stimmte am 23. März 1999 mit 162 zu 83 Stimmen einer Motion zu, welche die kanadische Regierung dazu verpflichtet, sich in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft für eine Steuer auf Finanztransaktionen - oft als Tobin-Steuer bezeichnet - einzusetzen.</p><p>Der genaue Motionstext des kanadischen Parlamentes lautet, dass "nach Meinung des Hauses die Regierung im Einvernehmen mit der internationalen Gemeinschaft eine Steuer auf Finanztransaktionen erlassen und dabei eine Vorreiterrolle spielen soll".</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Bestrebungen Kanadas aktiv und koordiniert zu unterstützen?</p><p>Welche Schritte wird er zusätzlich unternehmen, um den kurzfristigen spekulativen Kapitalverkehr zu kontrollieren?</p>
    • Steuern auf internationalen Finanztransaktionen. Internationale Zusammenarbeit

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