NEAT. Zulaufstrecke durch den Kanton Uri
- ShortId
-
99.1077
- Id
-
19991077
- Updated
-
24.06.2025 22:33
- Language
-
de
- Title
-
NEAT. Zulaufstrecke durch den Kanton Uri
- AdditionalIndexing
-
Uri;Raumplanung;NEAT;Verkehrslinie
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L03K010204, Raumplanung
- L05K0301010119, Uri
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Kanton Uri hat für den Linienführungsentscheid am 2. Februar 1999 ein Bereinigungsverfahren beantragt. Der Bundesrat ist diesem Antrag gefolgt und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, das Verfahren durchzuführen und dem Bundesrat bis Ende 1999 einen Antrag auf Genehmigung des Vorprojektes für den Abschnitt Uri vorzulegen. Eine erste Einigungsverhandlung hat am 26. Mai 1999 stattgefunden. Zurzeit wird auf Stufe Sachbearbeiter die Entscheidfindung vorbereitet. Die nächste Sitzung auf Stufe Regierungsrat und Direktionen ist für Herbst 1999 vorgesehen.</p><p>2. Das Bereinigungsverfahren betrifft in erster Linie die Linienführung (Tal- oder Bergvariante); darin enthalten ist auch die Frage der Sanierung des Axentunnels.</p><p>Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Bergvariante gemäss Artikel 5bis vom 20. März 1998 des Alpentransitbeschlusses nicht zu den finanzierten Neat-Investitionen gehört.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Gebirgskanton Uri ist stark zerklüftet. Lediglich in der Reussebene, die etwa 3 Prozent des Kantonsgebietes ausmacht, ist eine echte wirtschaftliche Entfaltung möglich. Durch diese enge Reussebene führen nun bereits die Kantons- und die Nationalstrasse, die SBB-Gotthardlinie sowie drei Hochspannungsleitungen. Dadurch bestehen schon heute grosse räumliche Konflikte. Die SBB-Variante für die Neat-Zulaufstrecke sieht nun vor, dass auch noch die Linienführung der Neat offen durch den Talboden führt. Dies, obschon das Land für die Urner Bauernbetriebe äusserst rar ist, sich im Talboden die grössten Grundwasservorkommen befinden sowie Siedlungsräume und Industriegebiete zum wiederholten Mal zerschnitten werden. Eine gesunde Weiterentwicklung des Urner Wirtschafts- und Siedlungsraumes wäre durch die Neat-Talvariante stark beeinträchtigt.</p><p>Die Neat-Bergvariante hingegen umfährt den Siedlungsraum und schafft damit neue Perspektiven in der Siedlungsentwicklung. Im weiteren bedeutet die Bergvariante einen grossen Gewinn in bezug auf Landreserven, Wohn- und Lebensqualität, Erschliessung und Gebäudewerte, wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie touristische Attraktivität. Die Bergvariante wird von der Urner Bevölkerung grossmehrheitlich unterstützt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bergvariante auf ein Bauvolumen von etwa 2 Milliarden Franken für die Strecke Ingenbohl-Erstfeld "nur" rund 200 Millionen Franken oder 10 Prozent mehr kostet.</p><p>Die Zulaufstrecken für die Neat sind im FinöV-Beschluss nicht enthalten. Trotzdem sind die SBB gezwungen, die veraltete Axenstrecke - die als Zulauf für die Neat nicht mehr genügt - zu sanieren.</p><p>Die grossen Bedenken betreffend die taldurchschneidende SBB-Variante sowie die nötig werdenden Sanierungen am Axen veranlassen mich zu folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In welcher Phase befindet sich die Entscheidfindung bezüglich der Neat-Zulaufstrecke durch den Kanton Uri?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Sanierung des Axentunnels sowie die Realisierung der Neat-Bergvariante in einem Schritt zu prüfen?</p>
- NEAT. Zulaufstrecke durch den Kanton Uri
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Kanton Uri hat für den Linienführungsentscheid am 2. Februar 1999 ein Bereinigungsverfahren beantragt. Der Bundesrat ist diesem Antrag gefolgt und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, das Verfahren durchzuführen und dem Bundesrat bis Ende 1999 einen Antrag auf Genehmigung des Vorprojektes für den Abschnitt Uri vorzulegen. Eine erste Einigungsverhandlung hat am 26. Mai 1999 stattgefunden. Zurzeit wird auf Stufe Sachbearbeiter die Entscheidfindung vorbereitet. Die nächste Sitzung auf Stufe Regierungsrat und Direktionen ist für Herbst 1999 vorgesehen.</p><p>2. Das Bereinigungsverfahren betrifft in erster Linie die Linienführung (Tal- oder Bergvariante); darin enthalten ist auch die Frage der Sanierung des Axentunnels.</p><p>Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Bergvariante gemäss Artikel 5bis vom 20. März 1998 des Alpentransitbeschlusses nicht zu den finanzierten Neat-Investitionen gehört.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Gebirgskanton Uri ist stark zerklüftet. Lediglich in der Reussebene, die etwa 3 Prozent des Kantonsgebietes ausmacht, ist eine echte wirtschaftliche Entfaltung möglich. Durch diese enge Reussebene führen nun bereits die Kantons- und die Nationalstrasse, die SBB-Gotthardlinie sowie drei Hochspannungsleitungen. Dadurch bestehen schon heute grosse räumliche Konflikte. Die SBB-Variante für die Neat-Zulaufstrecke sieht nun vor, dass auch noch die Linienführung der Neat offen durch den Talboden führt. Dies, obschon das Land für die Urner Bauernbetriebe äusserst rar ist, sich im Talboden die grössten Grundwasservorkommen befinden sowie Siedlungsräume und Industriegebiete zum wiederholten Mal zerschnitten werden. Eine gesunde Weiterentwicklung des Urner Wirtschafts- und Siedlungsraumes wäre durch die Neat-Talvariante stark beeinträchtigt.</p><p>Die Neat-Bergvariante hingegen umfährt den Siedlungsraum und schafft damit neue Perspektiven in der Siedlungsentwicklung. Im weiteren bedeutet die Bergvariante einen grossen Gewinn in bezug auf Landreserven, Wohn- und Lebensqualität, Erschliessung und Gebäudewerte, wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie touristische Attraktivität. Die Bergvariante wird von der Urner Bevölkerung grossmehrheitlich unterstützt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bergvariante auf ein Bauvolumen von etwa 2 Milliarden Franken für die Strecke Ingenbohl-Erstfeld "nur" rund 200 Millionen Franken oder 10 Prozent mehr kostet.</p><p>Die Zulaufstrecken für die Neat sind im FinöV-Beschluss nicht enthalten. Trotzdem sind die SBB gezwungen, die veraltete Axenstrecke - die als Zulauf für die Neat nicht mehr genügt - zu sanieren.</p><p>Die grossen Bedenken betreffend die taldurchschneidende SBB-Variante sowie die nötig werdenden Sanierungen am Axen veranlassen mich zu folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In welcher Phase befindet sich die Entscheidfindung bezüglich der Neat-Zulaufstrecke durch den Kanton Uri?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Sanierung des Axentunnels sowie die Realisierung der Neat-Bergvariante in einem Schritt zu prüfen?</p>
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