Swisscom und die Steuern

ShortId
99.1083
Id
19991083
Updated
24.06.2025 23:11
Language
de
Title
Swisscom und die Steuern
AdditionalIndexing
Steuererhebung;Steuerausweichung;Tochtergesellschaft;Swisscom;Liechtenstein
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L06K070304010205, Tochtergesellschaft
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K03010110, Liechtenstein
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Parlament hat vor wenigen Jahren mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes den Telekommunikationsmarkt vollständig geöffnet. Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbstständige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den Börsen von Zürich und New York kotiert. Für die unternehmerischen Entscheide sind gemäss dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktionärs vor. Darüber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz.</p><p>Die ersten beiden gestellten Fragen betreffen den operativen Tätigkeitsbereich, für den die Unternehmensleitung abschliessend zuständig ist. Die Swisscom nimmt dazu wie folgt Stellung:</p><p>1. "Es trifft zu, dass die Swisscom unter dem Namen 'Swisscom Re AG' eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft (englisch 'Captive') mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein gegründet hat.</p><p>Die Sitzwahl erfolgte aufgrund einer sorgfältigen Evaluation verschiedener Standorte. Die Wahl fiel auf Liechtenstein, obwohl dort - im Gegensatz zu den in der Privatwirtschaft für Captives üblichen Offshore Standorten - die schweizerische Stempelsteuer anwendbar ist und Kapitalsteuern zu entrichten sind. Folgende Gründe gaben zugunsten des Standorts Liechtenstein den Ausschlag:</p><p>- attraktives Versicherungsrecht mit entsprechend einfachen Verfahrensabläufen;</p><p>- keine Besteuerung der Gewinne;</p><p>- Nähe zur Schweiz (räumlich, Währung usw.) und damit verbundene Kosteneinsparungen;</p><p>- Möglichkeit, die Verbundenheit mit dem Fürstentum mit einer Firmengründung zu bekräftigen und sich - in Analogie zu den Kantonen, die dank den Standortwahlen alle von Swisscom-Steuern profitieren - gutnachbarlich erkenntlich zu zeigen."</p><p>2. "Im Gegensatz zur Schweiz werden die künftigen Gewinne der Swisscom Re in Liechtenstein nicht besteuert, solange sie aus dem Eigenversicherungsgeschäft stammen. Es ist insofern richtig, dass die Swisscom durch ihren Standortentscheid korrekt und gemäss allgemeiner Usanz - in jedoch nur geringem Umfang - Steuern einsparen wird. Die Höhe dieser Ersparnisse lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht genau beziffern, da die allfälligen Gewinne der Swisscom Re massgeblich von den eintretenden Schadensfällen abhängen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die künftig von der Swisscom Re an die Muttergesellschaft in Form von Dividenden ausgeschütteten 'Steuereinsparungen' der schweizerischen Steuerpflicht unterliegen, wobei aufgrund des Beteiligungsabzuges ein vergleichsweise tiefer Steuersatz zur Anwendung gelangt."</p><p>Zur dritten gestellten Frage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>3. Grundsätzlich erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmensleitung der Swisscom bei ihren Entscheiden den volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz (und damit der Mehrheitsaktionärin) gebührend Rechnung trägt. Eine auch nur teilweise Verlegung des Steuerdomizils ins Ausland erachtet er dementsprechend als problematisch. Hinsichtlich der Gründung der Swisscom Re anerkennt der Bundesrat das Bemühen der Unternehmensleitung, die traditionell sehr engen Beziehungen zwischen der PTT und dem Fürstentum Liechtenstein auch weiterhin zu pflegen und sich - in Analogie zu den Kantonen, die allesamt von Swisscom-Steuern profitieren - auch in steuerlicher Hinsicht erkenntlich zu zeigen. Wesentlich ist für den Bundesrat auch, dass die Swisscom zum ganz grossen Teil in der Schweiz steuerpflichtig verbleibt. Der Steueraufwand des Unternehmens betrug allein in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 370 Millionen Franken. Im Vergleich dazu erscheint die mit Hilfe der liechtensteinischen Tochtergesellschaft erzielte jährliche Steuerersparnis in der Höhe von ungefähr 5 bis 10 Millionen Franken als bescheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hauptaktionär der Swisscom ist nach wie vor die Eidgenossenschaft. Der Bund muss daher einerseits am Gedeihen des Unternehmens und an einem guten Konzernergebnis, andererseits aber auch an einem guten Steuerertrag interessiert sein.</p><p>Der Presse war vor kurzem zu entnehmen, die Swisscom habe die Gesellschaft Swisscom Re mit Sitz in Liechtenstein gegründet, eine sogenannte Captive-Gesellschaft, um nicht versicherte Risiken abzudecken, aber auch mit dem Ziel, massiv Steuern einsparen zu können.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Swisscom diese Gesellschaft in Liechtenstein gegründet hat? Weshalb wurde das Fürstentum Liechtenstein als Sitz gewählt?</p><p>2. Ist es richtig, dass die Swisscom damit massiv Steuern einsparen kann?</p><p>3. Befürwortet er dieses Vorgehen?</p>
  • Swisscom und die Steuern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat vor wenigen Jahren mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes den Telekommunikationsmarkt vollständig geöffnet. Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbstständige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den Börsen von Zürich und New York kotiert. Für die unternehmerischen Entscheide sind gemäss dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktionärs vor. Darüber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz.</p><p>Die ersten beiden gestellten Fragen betreffen den operativen Tätigkeitsbereich, für den die Unternehmensleitung abschliessend zuständig ist. Die Swisscom nimmt dazu wie folgt Stellung:</p><p>1. "Es trifft zu, dass die Swisscom unter dem Namen 'Swisscom Re AG' eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft (englisch 'Captive') mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein gegründet hat.</p><p>Die Sitzwahl erfolgte aufgrund einer sorgfältigen Evaluation verschiedener Standorte. Die Wahl fiel auf Liechtenstein, obwohl dort - im Gegensatz zu den in der Privatwirtschaft für Captives üblichen Offshore Standorten - die schweizerische Stempelsteuer anwendbar ist und Kapitalsteuern zu entrichten sind. Folgende Gründe gaben zugunsten des Standorts Liechtenstein den Ausschlag:</p><p>- attraktives Versicherungsrecht mit entsprechend einfachen Verfahrensabläufen;</p><p>- keine Besteuerung der Gewinne;</p><p>- Nähe zur Schweiz (räumlich, Währung usw.) und damit verbundene Kosteneinsparungen;</p><p>- Möglichkeit, die Verbundenheit mit dem Fürstentum mit einer Firmengründung zu bekräftigen und sich - in Analogie zu den Kantonen, die dank den Standortwahlen alle von Swisscom-Steuern profitieren - gutnachbarlich erkenntlich zu zeigen."</p><p>2. "Im Gegensatz zur Schweiz werden die künftigen Gewinne der Swisscom Re in Liechtenstein nicht besteuert, solange sie aus dem Eigenversicherungsgeschäft stammen. Es ist insofern richtig, dass die Swisscom durch ihren Standortentscheid korrekt und gemäss allgemeiner Usanz - in jedoch nur geringem Umfang - Steuern einsparen wird. Die Höhe dieser Ersparnisse lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht genau beziffern, da die allfälligen Gewinne der Swisscom Re massgeblich von den eintretenden Schadensfällen abhängen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die künftig von der Swisscom Re an die Muttergesellschaft in Form von Dividenden ausgeschütteten 'Steuereinsparungen' der schweizerischen Steuerpflicht unterliegen, wobei aufgrund des Beteiligungsabzuges ein vergleichsweise tiefer Steuersatz zur Anwendung gelangt."</p><p>Zur dritten gestellten Frage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>3. Grundsätzlich erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmensleitung der Swisscom bei ihren Entscheiden den volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz (und damit der Mehrheitsaktionärin) gebührend Rechnung trägt. Eine auch nur teilweise Verlegung des Steuerdomizils ins Ausland erachtet er dementsprechend als problematisch. Hinsichtlich der Gründung der Swisscom Re anerkennt der Bundesrat das Bemühen der Unternehmensleitung, die traditionell sehr engen Beziehungen zwischen der PTT und dem Fürstentum Liechtenstein auch weiterhin zu pflegen und sich - in Analogie zu den Kantonen, die allesamt von Swisscom-Steuern profitieren - auch in steuerlicher Hinsicht erkenntlich zu zeigen. Wesentlich ist für den Bundesrat auch, dass die Swisscom zum ganz grossen Teil in der Schweiz steuerpflichtig verbleibt. Der Steueraufwand des Unternehmens betrug allein in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 370 Millionen Franken. Im Vergleich dazu erscheint die mit Hilfe der liechtensteinischen Tochtergesellschaft erzielte jährliche Steuerersparnis in der Höhe von ungefähr 5 bis 10 Millionen Franken als bescheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hauptaktionär der Swisscom ist nach wie vor die Eidgenossenschaft. Der Bund muss daher einerseits am Gedeihen des Unternehmens und an einem guten Konzernergebnis, andererseits aber auch an einem guten Steuerertrag interessiert sein.</p><p>Der Presse war vor kurzem zu entnehmen, die Swisscom habe die Gesellschaft Swisscom Re mit Sitz in Liechtenstein gegründet, eine sogenannte Captive-Gesellschaft, um nicht versicherte Risiken abzudecken, aber auch mit dem Ziel, massiv Steuern einsparen zu können.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Swisscom diese Gesellschaft in Liechtenstein gegründet hat? Weshalb wurde das Fürstentum Liechtenstein als Sitz gewählt?</p><p>2. Ist es richtig, dass die Swisscom damit massiv Steuern einsparen kann?</p><p>3. Befürwortet er dieses Vorgehen?</p>
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