Bewachung der Botschaftsgebäude durch Angehörige der Armee

ShortId
99.1093
Id
19991093
Updated
24.06.2025 23:21
Language
de
Title
Bewachung der Botschaftsgebäude durch Angehörige der Armee
AdditionalIndexing
Armeeeinsatz;ausländische Vertretung in der Schweiz;öffentliche Ordnung
1
  • L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unsere Armee ist seit Monaten in unterschiedlichen Einsätzen im In- und Ausland engagiert. Die dabei gemachten Erfahrungen werden durch das VBS laufend ausgewertet und bei Bedarf bestehende Einsatzgrundlagen, -mittel und Abläufe angepasst. So auch beim Schutz bedrohter Einrichtungen durch Angehörige unserer Armee. Die dabei gemachten Erfahrungen dienen aber auch als wertvolle Grundlage für das laufende Projekte "Armee XXI".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Zur Erfüllung der Überwachungsaufträge werden von den Milizformationen diejenigen technischen Hilfsmittel eingesetzt, an denen die Truppe ausgebildet ist. Für die Sicherstellung und Verbesserung der Übermittlung stehen beinahe alle Geräte aus Armeebeständen zur Verfügung. Durch Fehlbedienungen und intensiven Gebrauch müssen zeitweise einige Armee-Natels durch zivile Geräte ersetzt werden. In diesem Fall werden den Besitzern (Betreibern) die entstandenen Gesprächskosten vergütet. Das Übermittlungsnetz mit Natel dient der Redundanz und wird dem eigentlichen Übermittlungsnetz für die Alarmierung unterlegt. Dieses basiert auf den Geräten SE 140 der Militärpolizei, die auch von der zivilen Polizei verwendet werden (SE 20/Vulplus). Bewegungsmelder, Videokameras und weitere zusätzliche technische Hilfsmittel werden in Bern durch Angehörige des Festungswachtkorps eingesetzt. Zurzeit verfügt die Truppe lediglich über Wärmebildgeräte. Diese sind in Bern und in Genf im Einsatz. In diesen Monaten erfolgt eine Truppenerprobung eines Video-Überwachungssystems. Die Beschaffung ist für das Rüstungsprogramm 2001 vorgesehen.</p><p>Im übrigen wurden und werden die zu überwachenden Objekte mit einem enormen Aufwand an passiven Mitteln verstärkt. Das Material stammt aus Armeebeständen (Absperrgitter, Sandsäcke usw.), von der Polizei (Vorhängeschlösser, Schliessketten usw.) oder wurde auf dem Markt beschafft (Eisenbahnschienen als Ballast). Die Truppe hat zudem in Zusammenarbeit mit der Polizei neue bewegliche Absperrelemente und Tore entwickelt und hergestellt.</p><p>2. Artikel 67 des Militärgesetzes sieht einen Assistenzdienst der Armee zugunsten von zivilen Behörden vor, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgabe in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen. Im Rahmen dieses Dienstes können subsidiäre Sicherungseinsätze zur Unterstützung der zivilen Polizeidienste beim Schutz von völkerrechtlich geschützten Einrichtungen durchgeführt werden. Der Überwachungsauftrag an die Truppe umfasst u. a. Beobachten, Absperrungen schliessen, Alarmieren. Die Truppe muss auf keinen Fall die Objekte schützen oder verteidigen. Dies ist klar die Aufgabe der zivilen Polizei. Für diesen Einsatz werden die Angehörigen der Armee einsatzbezogen ausgebildet. Personell hat der Armee-Einsatz keine unmittelbaren Auswirkungen, da auf Truppen im Ausbildungsdienst zurückgegriffen wird. Bei andauernden subsidiären Einsätzen und der Verwendung von WK-Formationen hätte es allerdings gravierende Auswirkungen bezüglich Einführung von neuem Material und Ausbildungsstand der Truppe. Ein grosser Teil der zum Einsatz vorgesehenen Truppen wird auch für die Expo.01 wieder eingesetzt. Während sechs Jahren würde folglich in den Kernaufgaben der betroffenen Formationen keine Ausbildung mehr erfolgen. Die Opportunität eines derartigen Einsatzes muss aber während der Operation dauernd überprüft werden. So hat der Sicherheitsausschuss des Bundesrates am 14. September 1999 die Bewachungsmassnahmen aufgrund einer eingehenden Lagebeurteilung massiv reduziert. Dies bedeutet einen Abbau der Bewachungstruppen um etwa 70 Prozent.</p><p>3. Armeeangehörige werden subsidiär den Kantonen gemäss deren Anträgen zugewiesen. Es kann deshalb nicht Sache des VBS sein, für einen "zivilen Ersatz" verantwortlich zu zeichnen. Eine zivile Verpflichtung muss als Angelegenheit der Kantone betrachtet werden. In diesem Fall kämen zivile Angestellte einer eigentlichen Polizeitruppe sehr nahe. Anders verhält es sich, wenn der Bund ein eigenes Polizeikorps schafft, das je nach Begehren den Kantonen beispielsweise für den Schutz von Objekten in Bundesverantwortung zur Verfügung gestellt werden kann.</p><p>4. Beim Einsatz privater Sicherheitsfirmen ergeben sich folgende Probleme:</p><p>- Die völkerrechtlichen Schutzpflichten umfassen die erforderlichen Vorkehrungen zugunsten der auf ihrem Gebiet liegenden Vertretungen fremder Staaten. In einem Ereignisfall käme somit die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft zum Tragen.</p><p>- Das Gewaltmonopol des Staates würde aufgeweicht.</p><p>- Angehörige privater Bewachungsfirmen haben keine Polizeibefugnisse. So ist es ihnen nicht gestattet, private Personen oder Fahrzeuge auf öffentlichem Grund anzuhalten und zu kontrollieren, Strassen abzusperren oder bauliche Veränderungen vorzunehmen.</p><p>- Das Ansehen von privaten Sicherheitskräften hätte für gewisse Gruppierungen nur beschränkte dissuasive Wirkung.</p><p>5. Die Bewachung mit privaten Sicherheitskräften wäre sehr kostenintensiv (Stundenansatz pro Mann etwa 85 Franken zuzüglich Funkmiete, Verpflegung, Überzeitentschädigung usw.). Das heutige Sicherheitsdispositiv der Armee zum Schutze bedrohter Einrichtungen würde mit privaten Bewachungsfirmen etwa 270 000 Franken pro Tag kosten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Militär wird heute und in nächster Zukunft für eine Vielzahl von subsidiären Aufgaben eingesetzt und stösst dabei als Milizsystem an Grenzen. Diese ausserordentlichen Einsätze führen dazu, dass eine seriöse Ausbildung für den Grundauftrag unserer Armee bei den betroffenen Einheiten nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb müssen für die Überwachung der Botschaftsgebäude und Anlagen alle vorhandenen technischen Schutz- und Sicherheitsmöglichkeiten (Videokameras, Bewegungsmelder, Absperrungen usw.) eingesetzt werden, womit Personal eingespart werden kann. Dem Vernehmen nach kann dieser Auftrag im Kommunikationsbereich nur dank dem Einsatz der privaten Natels der Wehrmänner erfüllt werden. Da angenommen werden muss, dass vor allem die Botschaftsgebäude der Türkei und Griechenlands noch über längere Zeit bewacht werden müssen, sind auch andere Überwachungskonzepte zu prüfen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden bei den Bewachungsaufträgen in Bern und Genf alle technischen Hilfsmittel eingesetzt, mit denen Personal eingespart werden kann?</p><p>2. Ist es sinnvoll, diesen Bewachungsauftrag durch Milizeinheiten durchzuführen, wenn dieser Auftrag noch mehrere Monate dauern wird?</p><p>3. Wäre der Auftrag auch mit Personen möglich, die in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis zum VBS stehen?</p><p>4. Könnte er sich vorstellen, dass dieser Bewachungsauftrag einer privaten Bewachungsfirma übertragen würde?</p><p>5. Wie sehen die Kostenvergleiche aus?</p>
  • Bewachung der Botschaftsgebäude durch Angehörige der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unsere Armee ist seit Monaten in unterschiedlichen Einsätzen im In- und Ausland engagiert. Die dabei gemachten Erfahrungen werden durch das VBS laufend ausgewertet und bei Bedarf bestehende Einsatzgrundlagen, -mittel und Abläufe angepasst. So auch beim Schutz bedrohter Einrichtungen durch Angehörige unserer Armee. Die dabei gemachten Erfahrungen dienen aber auch als wertvolle Grundlage für das laufende Projekte "Armee XXI".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Zur Erfüllung der Überwachungsaufträge werden von den Milizformationen diejenigen technischen Hilfsmittel eingesetzt, an denen die Truppe ausgebildet ist. Für die Sicherstellung und Verbesserung der Übermittlung stehen beinahe alle Geräte aus Armeebeständen zur Verfügung. Durch Fehlbedienungen und intensiven Gebrauch müssen zeitweise einige Armee-Natels durch zivile Geräte ersetzt werden. In diesem Fall werden den Besitzern (Betreibern) die entstandenen Gesprächskosten vergütet. Das Übermittlungsnetz mit Natel dient der Redundanz und wird dem eigentlichen Übermittlungsnetz für die Alarmierung unterlegt. Dieses basiert auf den Geräten SE 140 der Militärpolizei, die auch von der zivilen Polizei verwendet werden (SE 20/Vulplus). Bewegungsmelder, Videokameras und weitere zusätzliche technische Hilfsmittel werden in Bern durch Angehörige des Festungswachtkorps eingesetzt. Zurzeit verfügt die Truppe lediglich über Wärmebildgeräte. Diese sind in Bern und in Genf im Einsatz. In diesen Monaten erfolgt eine Truppenerprobung eines Video-Überwachungssystems. Die Beschaffung ist für das Rüstungsprogramm 2001 vorgesehen.</p><p>Im übrigen wurden und werden die zu überwachenden Objekte mit einem enormen Aufwand an passiven Mitteln verstärkt. Das Material stammt aus Armeebeständen (Absperrgitter, Sandsäcke usw.), von der Polizei (Vorhängeschlösser, Schliessketten usw.) oder wurde auf dem Markt beschafft (Eisenbahnschienen als Ballast). Die Truppe hat zudem in Zusammenarbeit mit der Polizei neue bewegliche Absperrelemente und Tore entwickelt und hergestellt.</p><p>2. Artikel 67 des Militärgesetzes sieht einen Assistenzdienst der Armee zugunsten von zivilen Behörden vor, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgabe in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen. Im Rahmen dieses Dienstes können subsidiäre Sicherungseinsätze zur Unterstützung der zivilen Polizeidienste beim Schutz von völkerrechtlich geschützten Einrichtungen durchgeführt werden. Der Überwachungsauftrag an die Truppe umfasst u. a. Beobachten, Absperrungen schliessen, Alarmieren. Die Truppe muss auf keinen Fall die Objekte schützen oder verteidigen. Dies ist klar die Aufgabe der zivilen Polizei. Für diesen Einsatz werden die Angehörigen der Armee einsatzbezogen ausgebildet. Personell hat der Armee-Einsatz keine unmittelbaren Auswirkungen, da auf Truppen im Ausbildungsdienst zurückgegriffen wird. Bei andauernden subsidiären Einsätzen und der Verwendung von WK-Formationen hätte es allerdings gravierende Auswirkungen bezüglich Einführung von neuem Material und Ausbildungsstand der Truppe. Ein grosser Teil der zum Einsatz vorgesehenen Truppen wird auch für die Expo.01 wieder eingesetzt. Während sechs Jahren würde folglich in den Kernaufgaben der betroffenen Formationen keine Ausbildung mehr erfolgen. Die Opportunität eines derartigen Einsatzes muss aber während der Operation dauernd überprüft werden. So hat der Sicherheitsausschuss des Bundesrates am 14. September 1999 die Bewachungsmassnahmen aufgrund einer eingehenden Lagebeurteilung massiv reduziert. Dies bedeutet einen Abbau der Bewachungstruppen um etwa 70 Prozent.</p><p>3. Armeeangehörige werden subsidiär den Kantonen gemäss deren Anträgen zugewiesen. Es kann deshalb nicht Sache des VBS sein, für einen "zivilen Ersatz" verantwortlich zu zeichnen. Eine zivile Verpflichtung muss als Angelegenheit der Kantone betrachtet werden. In diesem Fall kämen zivile Angestellte einer eigentlichen Polizeitruppe sehr nahe. Anders verhält es sich, wenn der Bund ein eigenes Polizeikorps schafft, das je nach Begehren den Kantonen beispielsweise für den Schutz von Objekten in Bundesverantwortung zur Verfügung gestellt werden kann.</p><p>4. Beim Einsatz privater Sicherheitsfirmen ergeben sich folgende Probleme:</p><p>- Die völkerrechtlichen Schutzpflichten umfassen die erforderlichen Vorkehrungen zugunsten der auf ihrem Gebiet liegenden Vertretungen fremder Staaten. In einem Ereignisfall käme somit die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft zum Tragen.</p><p>- Das Gewaltmonopol des Staates würde aufgeweicht.</p><p>- Angehörige privater Bewachungsfirmen haben keine Polizeibefugnisse. So ist es ihnen nicht gestattet, private Personen oder Fahrzeuge auf öffentlichem Grund anzuhalten und zu kontrollieren, Strassen abzusperren oder bauliche Veränderungen vorzunehmen.</p><p>- Das Ansehen von privaten Sicherheitskräften hätte für gewisse Gruppierungen nur beschränkte dissuasive Wirkung.</p><p>5. Die Bewachung mit privaten Sicherheitskräften wäre sehr kostenintensiv (Stundenansatz pro Mann etwa 85 Franken zuzüglich Funkmiete, Verpflegung, Überzeitentschädigung usw.). Das heutige Sicherheitsdispositiv der Armee zum Schutze bedrohter Einrichtungen würde mit privaten Bewachungsfirmen etwa 270 000 Franken pro Tag kosten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Militär wird heute und in nächster Zukunft für eine Vielzahl von subsidiären Aufgaben eingesetzt und stösst dabei als Milizsystem an Grenzen. Diese ausserordentlichen Einsätze führen dazu, dass eine seriöse Ausbildung für den Grundauftrag unserer Armee bei den betroffenen Einheiten nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb müssen für die Überwachung der Botschaftsgebäude und Anlagen alle vorhandenen technischen Schutz- und Sicherheitsmöglichkeiten (Videokameras, Bewegungsmelder, Absperrungen usw.) eingesetzt werden, womit Personal eingespart werden kann. Dem Vernehmen nach kann dieser Auftrag im Kommunikationsbereich nur dank dem Einsatz der privaten Natels der Wehrmänner erfüllt werden. Da angenommen werden muss, dass vor allem die Botschaftsgebäude der Türkei und Griechenlands noch über längere Zeit bewacht werden müssen, sind auch andere Überwachungskonzepte zu prüfen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden bei den Bewachungsaufträgen in Bern und Genf alle technischen Hilfsmittel eingesetzt, mit denen Personal eingespart werden kann?</p><p>2. Ist es sinnvoll, diesen Bewachungsauftrag durch Milizeinheiten durchzuführen, wenn dieser Auftrag noch mehrere Monate dauern wird?</p><p>3. Wäre der Auftrag auch mit Personen möglich, die in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis zum VBS stehen?</p><p>4. Könnte er sich vorstellen, dass dieser Bewachungsauftrag einer privaten Bewachungsfirma übertragen würde?</p><p>5. Wie sehen die Kostenvergleiche aus?</p>
    • Bewachung der Botschaftsgebäude durch Angehörige der Armee

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