Einladung an Salman Rushdie in die Schweiz

ShortId
99.1098
Id
19991098
Updated
14.11.2025 06:34
Language
de
Title
Einladung an Salman Rushdie in die Schweiz
AdditionalIndexing
literarischer Beruf;Staatsbesuch;politische Verfolgung;Meinungsfreiheit;Iran
1
  • L04K01060405, literarischer Beruf
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L04K10020112, Staatsbesuch
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L05K0303010603, Iran
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Zusammenhang mit der von Ajatollah Khomeini am 14. Februar 1989 gegen Salman Rushdie erlassenen Fatwa, in der dazu aufgerufen wurde, den Autor der "Satanischen Verse" wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed zu töten, hat der Bundesrat mehrmals klar und unmissverständlich Stellung genommen (Interpellation Uhlmann vom 28. Februar 1989, 89.337; Interpellation Rychen vom 1. März 1989, 89.339; Motion Poncet vom 26. April 1993, 93.3199; Empfehlung Onken vom 17. Dezember 1993, 93.3686; Frage Banga vom 10. März 1997, 97.5022). Die Schweiz hat gegen die schwere Verletzung des Völkerrechtes, der Menschenrechte und der Souveränität eines anderen Landes auch direkt gegenüber der Islamischen Republik Iran protestiert und die Resolutionen zu Iran an die Uno-Menschenrechtskommission in Genf mitunterzeichnet.</p><p>2. Im September 1998 hat die iranische Regierung öffentlich erklärt, dass sie nicht die Absicht habe, das Leben von Salman Rushdie oder anderer Personen in seinem Umfeld zu bedrohen, und dass sie keinerlei entsprechende Massnahmen ergreifen werden. Die Sicherheit des Schriftstellers erscheint allerdings nicht gewährleistet, da die politisch-religiöse Stiftung des "15. Chordad" das Kopfgeld im Nachgang zur Erklärung der iranischen Regierung von 2,5 auf 2,8 Millionen US-Dollar erhöht hat und die Fatwa von Ajatollah Khomeini als solche nicht widerrufen werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat möchte betonen, dass von offizieller Seite nichts einem Besuch von Salman Rushdie in der Schweiz entgegensteht. Als britischer Staatsbürger steht es ihm auch jederzeit frei, in die Schweiz einzureisen.</p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Salman Rushdie offiziell in die Schweiz einzuladen. Solche offiziellen Einladungen sind nur für Staats- und Regierungsvertreter bzw. für Vertreter internationaler Organisationen vorgesehen, und der Bundesrat sieht keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen. Er schliesst aber - wie bereits bei früheren Gelegenheiten - nicht aus, dass einzelne Mitglieder des Bundesrates Salman Rushdie bei einem Aufenthalt in der Schweiz empfangen und mit ihm einen vertieften Meinungsaustausch führen werden.</p><p>5. Die Behauptung, dass die Schweiz das einzige Land Europas ist, in das Salman Rushdie nicht einreisen kann, weil die Sicherheit nicht gewährleistet ist, ist nicht zutreffend. Sowohl im Fall der Übergabe des "Prix Colette" in Genf im Mai 1993 als auch im Fall der Einladung zu einer öffentlichen Vorlesung an der ETH Zürich im November 1995 war nicht die Haltung des Bundesrates, sondern waren andere Gründe dafür verantwortlich, dass ein Besuch in der Schweiz nicht stattgefunden hat. Salman Rushdie hat in beiden Fällen darauf beharrt, mit der Swissair in die Schweiz zu reisen, und die Swissair war aus Sicherheitsgründen nicht bereit, ihn als Passagier zu akzeptieren. Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, der Swissair vorzuschreiben, Salman Rushdie als Passagier zu transportieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einer Einladung an Salman Rushdie für einen Besuch in der Schweiz. Was die bei einem allfälligen Besuch zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen betrifft, ist festzuhalten, dass die Polizeihoheit und damit die Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei den Kantonen liegt. Die Kosten für die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen durch die Polizei können den privaten Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Der Bund ist einzig für den Schutz völkerrechtlich geschützter Personen mitverantwortlich, worunter der Schriftsteller Salman Rushdie nicht fällt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, sich sehr ernsthaft zu fragen, ob er nicht der Peinlichkeit ein Ende setzen kann, wonach einer der berühmtesten Intellektuellen der Welt, Salman Rushdie, in der ganzen Welt darlegt, dass die Schweiz das einzige Land Europas sei, in das er nicht einreisen könne, weil niemand dort seine Sicherheit garantieren könne.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Salman Rushdie als Staatsgast einzuladen, mit ihm eine grosse öffentliche Diskussion über das ihn am meisten beschäftigende Thema zu organisieren und niemanden anderen mit der Sicherheit seines Gastes zu betrauen als die dafür zuständigen Instanzen und deren Kosten zu übernehmen. Für die Zukunft der Schweiz sind nicht nur Olympische Spiele, sondern auch Dialoge mit Denkerinnen und Denkern aus der ganzen Welt wichtig, wenn sie auch im 21. Jahrhundert bestehen will; auch diese verdienten das Engagement einzelner Bundesräte, vielleicht sogar des Gesamtbundesrates.</p>
  • Einladung an Salman Rushdie in die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Zusammenhang mit der von Ajatollah Khomeini am 14. Februar 1989 gegen Salman Rushdie erlassenen Fatwa, in der dazu aufgerufen wurde, den Autor der "Satanischen Verse" wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed zu töten, hat der Bundesrat mehrmals klar und unmissverständlich Stellung genommen (Interpellation Uhlmann vom 28. Februar 1989, 89.337; Interpellation Rychen vom 1. März 1989, 89.339; Motion Poncet vom 26. April 1993, 93.3199; Empfehlung Onken vom 17. Dezember 1993, 93.3686; Frage Banga vom 10. März 1997, 97.5022). Die Schweiz hat gegen die schwere Verletzung des Völkerrechtes, der Menschenrechte und der Souveränität eines anderen Landes auch direkt gegenüber der Islamischen Republik Iran protestiert und die Resolutionen zu Iran an die Uno-Menschenrechtskommission in Genf mitunterzeichnet.</p><p>2. Im September 1998 hat die iranische Regierung öffentlich erklärt, dass sie nicht die Absicht habe, das Leben von Salman Rushdie oder anderer Personen in seinem Umfeld zu bedrohen, und dass sie keinerlei entsprechende Massnahmen ergreifen werden. Die Sicherheit des Schriftstellers erscheint allerdings nicht gewährleistet, da die politisch-religiöse Stiftung des "15. Chordad" das Kopfgeld im Nachgang zur Erklärung der iranischen Regierung von 2,5 auf 2,8 Millionen US-Dollar erhöht hat und die Fatwa von Ajatollah Khomeini als solche nicht widerrufen werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat möchte betonen, dass von offizieller Seite nichts einem Besuch von Salman Rushdie in der Schweiz entgegensteht. Als britischer Staatsbürger steht es ihm auch jederzeit frei, in die Schweiz einzureisen.</p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Salman Rushdie offiziell in die Schweiz einzuladen. Solche offiziellen Einladungen sind nur für Staats- und Regierungsvertreter bzw. für Vertreter internationaler Organisationen vorgesehen, und der Bundesrat sieht keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen. Er schliesst aber - wie bereits bei früheren Gelegenheiten - nicht aus, dass einzelne Mitglieder des Bundesrates Salman Rushdie bei einem Aufenthalt in der Schweiz empfangen und mit ihm einen vertieften Meinungsaustausch führen werden.</p><p>5. Die Behauptung, dass die Schweiz das einzige Land Europas ist, in das Salman Rushdie nicht einreisen kann, weil die Sicherheit nicht gewährleistet ist, ist nicht zutreffend. Sowohl im Fall der Übergabe des "Prix Colette" in Genf im Mai 1993 als auch im Fall der Einladung zu einer öffentlichen Vorlesung an der ETH Zürich im November 1995 war nicht die Haltung des Bundesrates, sondern waren andere Gründe dafür verantwortlich, dass ein Besuch in der Schweiz nicht stattgefunden hat. Salman Rushdie hat in beiden Fällen darauf beharrt, mit der Swissair in die Schweiz zu reisen, und die Swissair war aus Sicherheitsgründen nicht bereit, ihn als Passagier zu akzeptieren. Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, der Swissair vorzuschreiben, Salman Rushdie als Passagier zu transportieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einer Einladung an Salman Rushdie für einen Besuch in der Schweiz. Was die bei einem allfälligen Besuch zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen betrifft, ist festzuhalten, dass die Polizeihoheit und damit die Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei den Kantonen liegt. Die Kosten für die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen durch die Polizei können den privaten Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Der Bund ist einzig für den Schutz völkerrechtlich geschützter Personen mitverantwortlich, worunter der Schriftsteller Salman Rushdie nicht fällt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, sich sehr ernsthaft zu fragen, ob er nicht der Peinlichkeit ein Ende setzen kann, wonach einer der berühmtesten Intellektuellen der Welt, Salman Rushdie, in der ganzen Welt darlegt, dass die Schweiz das einzige Land Europas sei, in das er nicht einreisen könne, weil niemand dort seine Sicherheit garantieren könne.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Salman Rushdie als Staatsgast einzuladen, mit ihm eine grosse öffentliche Diskussion über das ihn am meisten beschäftigende Thema zu organisieren und niemanden anderen mit der Sicherheit seines Gastes zu betrauen als die dafür zuständigen Instanzen und deren Kosten zu übernehmen. Für die Zukunft der Schweiz sind nicht nur Olympische Spiele, sondern auch Dialoge mit Denkerinnen und Denkern aus der ganzen Welt wichtig, wenn sie auch im 21. Jahrhundert bestehen will; auch diese verdienten das Engagement einzelner Bundesräte, vielleicht sogar des Gesamtbundesrates.</p>
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