Aufenthalte von Beamtinnen und Beamten in Südafrika 1948 bis 1994

ShortId
99.1099
Id
19991099
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Aufenthalte von Beamtinnen und Beamten in Südafrika 1948 bis 1994
AdditionalIndexing
Apartheid;Geschichtswissenschaft;Südafrika;Reise;Beamter/-in;ab 1945
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L05K0101010311, Reise
  • L06K080601030102, Beamter/-in
  • L05K0502040102, Apartheid
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L06K020101010201, ab 1945
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für Dienstreisen von Beamtinnen und Beamten ins Ausland besteht eine Bewilligungspflicht. Die zuständige Bewilligungsinstanz ist das jeweilige Departement bzw. das jeweilige Bundesamt. Diese Bewilligungen werden in der Regel aber nicht zentral, d. h. in einem gesonderten Dossier, gesammelt, sondern in der betreffenden Dienststelle in das jeweilige Personaldossier der reisenden Person abgelegt bzw. in einzelnen Dienststellen an die Dienstreiseabrechnungen geheftet, die chronologisch abgelegt werden und für die eine Aufbewahrungspflicht von nur zehn Jahren besteht. Das Erstellen einer Liste aller Reisen nach Südafrika über einen derart langen Zeitraum würde somit in den meisten Dienststellen das Überprüfen Tausender von Personaldossiers von in dieser Periode beim Bund beschäftigten Personen bedingen, während es in anderen Dienststellen vor 1988 überhaupt nicht möglich wäre. Diese Überprüfung könnte zudem nur bei den in den betreffenden Dienststellen noch vorhandenen Personaldossiers erfolgen. In den bereits ans Bundesarchiv abgelieferten Akten dürften solche Dienstreisebewilligungen nämlich in der Regel nicht mehr enthalten sein, da es sich bei diesen rein administrativen Unterlagen nicht um eigentliches Archivierungsmaterial handelt.</p><p>Eine Auswertung, wie von der Fragestellerin gefordert, würde also das Überprüfen einer enormen Anzahl von Personaldossiers erfordern, was mit den verfügbaren Personalressourcen innert nützlicher Frist nicht möglich wäre. Abgesehen vom unverhältnismässig hohen Aufwand einer solchen Arbeit bestehen zudem berechtigte Zweifel, ob sich eine vollständige Übersicht überhaupt erstellen liesse und diese rechtskonform wäre (Personendatenschutz). Was schliesslich Privatreisen von Beamtinnen oder Beamten betrifft, so bestand für solche Reisen weder eine Bewilligungs- noch eine Meldepflicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Zeit der Apartheid haben regelmässig Kontakte zwischen den schweizerischen und südafrikanischen Behörden stattgefunden. Entsprechend wurden auch Reisen ins südliche Afrika unternommen. Im Zusammenhang mit ungeklärten Einflüssen der Schweiz in Südafrika während der Zeit der Apartheid will ich Klarheit über die Arbeit derjenigen Beamtinnen und Beamten, die beruflich oder ferienhalber in Südafrika unterwegs waren. Es geht um die Transparenz über die Arbeit derjenigen Beamtinnen und Beamten, die beruflich und im Auftrag der schweizerischen Aussenpolitik das südliche Afrika bereisten. Bezüglich Privatreisen geht es um jene, die einer Bewilligung bedurften.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Auskunft zu geben über Namen und Funktion der Reisenden, Aufenthaltszweck, Dauer und Aufenthaltsorte von schweizerischen Beamtinnen und Beamten während der Zeit der Apartheid in Südafrika.</p>
  • Aufenthalte von Beamtinnen und Beamten in Südafrika 1948 bis 1994
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für Dienstreisen von Beamtinnen und Beamten ins Ausland besteht eine Bewilligungspflicht. Die zuständige Bewilligungsinstanz ist das jeweilige Departement bzw. das jeweilige Bundesamt. Diese Bewilligungen werden in der Regel aber nicht zentral, d. h. in einem gesonderten Dossier, gesammelt, sondern in der betreffenden Dienststelle in das jeweilige Personaldossier der reisenden Person abgelegt bzw. in einzelnen Dienststellen an die Dienstreiseabrechnungen geheftet, die chronologisch abgelegt werden und für die eine Aufbewahrungspflicht von nur zehn Jahren besteht. Das Erstellen einer Liste aller Reisen nach Südafrika über einen derart langen Zeitraum würde somit in den meisten Dienststellen das Überprüfen Tausender von Personaldossiers von in dieser Periode beim Bund beschäftigten Personen bedingen, während es in anderen Dienststellen vor 1988 überhaupt nicht möglich wäre. Diese Überprüfung könnte zudem nur bei den in den betreffenden Dienststellen noch vorhandenen Personaldossiers erfolgen. In den bereits ans Bundesarchiv abgelieferten Akten dürften solche Dienstreisebewilligungen nämlich in der Regel nicht mehr enthalten sein, da es sich bei diesen rein administrativen Unterlagen nicht um eigentliches Archivierungsmaterial handelt.</p><p>Eine Auswertung, wie von der Fragestellerin gefordert, würde also das Überprüfen einer enormen Anzahl von Personaldossiers erfordern, was mit den verfügbaren Personalressourcen innert nützlicher Frist nicht möglich wäre. Abgesehen vom unverhältnismässig hohen Aufwand einer solchen Arbeit bestehen zudem berechtigte Zweifel, ob sich eine vollständige Übersicht überhaupt erstellen liesse und diese rechtskonform wäre (Personendatenschutz). Was schliesslich Privatreisen von Beamtinnen oder Beamten betrifft, so bestand für solche Reisen weder eine Bewilligungs- noch eine Meldepflicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Zeit der Apartheid haben regelmässig Kontakte zwischen den schweizerischen und südafrikanischen Behörden stattgefunden. Entsprechend wurden auch Reisen ins südliche Afrika unternommen. Im Zusammenhang mit ungeklärten Einflüssen der Schweiz in Südafrika während der Zeit der Apartheid will ich Klarheit über die Arbeit derjenigen Beamtinnen und Beamten, die beruflich oder ferienhalber in Südafrika unterwegs waren. Es geht um die Transparenz über die Arbeit derjenigen Beamtinnen und Beamten, die beruflich und im Auftrag der schweizerischen Aussenpolitik das südliche Afrika bereisten. Bezüglich Privatreisen geht es um jene, die einer Bewilligung bedurften.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Auskunft zu geben über Namen und Funktion der Reisenden, Aufenthaltszweck, Dauer und Aufenthaltsorte von schweizerischen Beamtinnen und Beamten während der Zeit der Apartheid in Südafrika.</p>
    • Aufenthalte von Beamtinnen und Beamten in Südafrika 1948 bis 1994

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