Textilindustrie und passiver Veredlungsverkehr mit den Maghrebstaaten
- ShortId
-
99.1105
- Id
-
19991105
- Updated
-
24.06.2025 21:10
- Language
-
de
- Title
-
Textilindustrie und passiver Veredlungsverkehr mit den Maghrebstaaten
- AdditionalIndexing
-
Wiedereinfuhr;Tunesien;passive Veredelung;Marokko;Textilindustrie
- 1
-
- L04K07050501, Textilindustrie
- L05K0701040203, passive Veredelung
- L06K070102030303, Wiedereinfuhr
- L06K030401020102, Marokko
- L06K030401020103, Tunesien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Jahren lässt die EU in Billiglohnländern im passiven Textilveredelungsverkehr (PTVV) Bekleidung konfektionieren. Der PTVV ist ein handelspolitisches Instrument der EU, welches vollständig unabhängig ist vom Freihandelsabkommen EWG-Schweiz von 1972, den sieben am 21. Juni 1999 unterzeichneten bilateralen Abkommen und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.</p><p>Der PTVV der EU hatte negative Auswirkungen auf die schweizerischen Exporte von Textilwaren in die EU, weil die in der EU niedergelassenen Firmen die Verwendung von Schweizer Garnen und Geweben im PTVV vermieden, damit sie beim Reimport ihrer Endprodukte nicht auf dem im Ausland erzielten Mehrwert Zölle bezahlen mussten. Im Fall von Tunesien könnten diese bis 15 Prozent ausmachen, falls die Produkte Schweizer Gewebe enthalten.</p><p>Seit den achtziger Jahren ist der Bundesrat bemüht, diese für die Schweizer Exporte von Textilprodukten ungünstige Situation zu bereinigen. 1987 hat die Kommission der EU dem Rat eine Empfehlung für einen "Beschluss des Rates über die Autorisierung der Kommission zum Verhandeln eines Abkommens zwischen der EU und der Schweiz zwecks Zulassung von Textilwaren der EU und der Schweiz im passiven Textilveredelungsverkehr betreffend die Bekleidung und die zollrechtliche Behandlung dieser Bekleidung" eingereicht. Da der Rat nicht einwilligte, hat die Schweiz dieses Problem im Rahmen des EWR-Abkommens zu regeln versucht, indessen ohne Erfolg. Die EU war nicht bereit, auf ein Dossier einzutreten, das nicht schon im EWR-Abkommen eingeschlossen war.</p><p>Erst mit der Entwicklung einer umfassenden europäischen Strategie zur Verstärkung der Bindungen zwischen der EG, der Efta und den zehn mittel- und osteuropäischen Staaten (Polen, Ungarn, Tschechische und Slowakische Republik, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen) durch die EU konnte das Problem des PTVV mit der schrittweisen Einführung der paneuropäischen Kumulation im Jahre 1997 gelöst werden. Die Türkei sollte diesem System im Jahre 2000 beitreten. Diese umfassende Lösung wurde möglich, weil die Efta-Staaten mit den gleichen Ländern wie die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen haben und es die EU als wichtig erachtet hat, ein einheitliches Freihandelssystem in Europa zu errichten.</p><p>Im Mittelmeerraum verfolgt die EU die gleiche Strategie wie in Europa. Im Anschluss an die Konferenz in Barcelona im Jahre 1995 ist die EU bestrebt, mit allen Mittelmeerländern Freihandelsbeziehungen aufzubauen, mit dem Ziel einer Freihandelszone Europa/Mittelmeer. In einer zweiten Etappe soll es den Efta-Staaten ermöglicht werden, im Rahmen der Ursprungsregeln in diese Zone eingeschlossen zu werden, was auch die Probleme des PTVV, insbesondere mit Marokko und Tunesien, lösen würde.</p><p>Die Schweiz und ihre Efta-Partner handeln parallel zur EU Freihandelsabkommen mit den Mittelmeerländern aus. Das Abkommen mit Marokko konnte am 19. Juni 1997 unterzeichnet werden und sollte bald in Kraft treten. Mit Tunesien stossen die Verhandlungen auf Schwierigkeiten, u. a. auf dem Gebiet der Ursprungsregeln. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist schwer voraussehbar. Die Efta-Staaten haben auch ein Freihandelsabkommen mit Israel und der PLO abgeschlossen. Verhandlungen mit Jordanien und Ägypten laufen.</p><p>Daraus ergibt sich, dass die Lösung des PTVV mit Marokko und Tunesien erstens vom Abschluss eines Freihandelsabkommens der Efta mit Tunesien und zweitens von der Realisierung einer Mittelmeer-Freihandelszone mit den Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas durch die EU abhängt.</p><p>Das Problem des PTVV mit Marokko und Tunesien sollte auf multilateralem Weg im Rahmen der Mittelmeerkumulation gelöst werden können, welche indessen erst in einigen Jahren in Kraft treten wird. Eine Lösung, die auf die Efta-Staaten, die EU sowie Tunesien und Marokko zugeschnitten ist, wird nur möglich sein - parallel zu den Anstrengungen des Bundesrates -, wenn sie von starken wirtschaftlichen Interessen in der EU getragen wird.</p><p>Der Bundesrat ist entschlossen, das Freihandelsabkommen mit Tunesien sobald als möglich abzuschliessen und die Suche nach einer Lösung für die Schweizer Textilindustrie fortzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Textilindustrie hat im Zusammenhang mit dem passiven Veredelungsverkehr (PVV) bei der Wiedereinführung in die EU dann grosse Schwierigkeiten, falls dieser PVV in den Maghreb-Staaten Tunesien und Marokko ausgeführt würde. Mit welchem Zeithorizont rechnet der Bundesrat, bis diese Probleme gelöst werden können?</p>
- Textilindustrie und passiver Veredlungsverkehr mit den Maghrebstaaten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit mehreren Jahren lässt die EU in Billiglohnländern im passiven Textilveredelungsverkehr (PTVV) Bekleidung konfektionieren. Der PTVV ist ein handelspolitisches Instrument der EU, welches vollständig unabhängig ist vom Freihandelsabkommen EWG-Schweiz von 1972, den sieben am 21. Juni 1999 unterzeichneten bilateralen Abkommen und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.</p><p>Der PTVV der EU hatte negative Auswirkungen auf die schweizerischen Exporte von Textilwaren in die EU, weil die in der EU niedergelassenen Firmen die Verwendung von Schweizer Garnen und Geweben im PTVV vermieden, damit sie beim Reimport ihrer Endprodukte nicht auf dem im Ausland erzielten Mehrwert Zölle bezahlen mussten. Im Fall von Tunesien könnten diese bis 15 Prozent ausmachen, falls die Produkte Schweizer Gewebe enthalten.</p><p>Seit den achtziger Jahren ist der Bundesrat bemüht, diese für die Schweizer Exporte von Textilprodukten ungünstige Situation zu bereinigen. 1987 hat die Kommission der EU dem Rat eine Empfehlung für einen "Beschluss des Rates über die Autorisierung der Kommission zum Verhandeln eines Abkommens zwischen der EU und der Schweiz zwecks Zulassung von Textilwaren der EU und der Schweiz im passiven Textilveredelungsverkehr betreffend die Bekleidung und die zollrechtliche Behandlung dieser Bekleidung" eingereicht. Da der Rat nicht einwilligte, hat die Schweiz dieses Problem im Rahmen des EWR-Abkommens zu regeln versucht, indessen ohne Erfolg. Die EU war nicht bereit, auf ein Dossier einzutreten, das nicht schon im EWR-Abkommen eingeschlossen war.</p><p>Erst mit der Entwicklung einer umfassenden europäischen Strategie zur Verstärkung der Bindungen zwischen der EG, der Efta und den zehn mittel- und osteuropäischen Staaten (Polen, Ungarn, Tschechische und Slowakische Republik, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen) durch die EU konnte das Problem des PTVV mit der schrittweisen Einführung der paneuropäischen Kumulation im Jahre 1997 gelöst werden. Die Türkei sollte diesem System im Jahre 2000 beitreten. Diese umfassende Lösung wurde möglich, weil die Efta-Staaten mit den gleichen Ländern wie die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen haben und es die EU als wichtig erachtet hat, ein einheitliches Freihandelssystem in Europa zu errichten.</p><p>Im Mittelmeerraum verfolgt die EU die gleiche Strategie wie in Europa. Im Anschluss an die Konferenz in Barcelona im Jahre 1995 ist die EU bestrebt, mit allen Mittelmeerländern Freihandelsbeziehungen aufzubauen, mit dem Ziel einer Freihandelszone Europa/Mittelmeer. In einer zweiten Etappe soll es den Efta-Staaten ermöglicht werden, im Rahmen der Ursprungsregeln in diese Zone eingeschlossen zu werden, was auch die Probleme des PTVV, insbesondere mit Marokko und Tunesien, lösen würde.</p><p>Die Schweiz und ihre Efta-Partner handeln parallel zur EU Freihandelsabkommen mit den Mittelmeerländern aus. Das Abkommen mit Marokko konnte am 19. Juni 1997 unterzeichnet werden und sollte bald in Kraft treten. Mit Tunesien stossen die Verhandlungen auf Schwierigkeiten, u. a. auf dem Gebiet der Ursprungsregeln. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist schwer voraussehbar. Die Efta-Staaten haben auch ein Freihandelsabkommen mit Israel und der PLO abgeschlossen. Verhandlungen mit Jordanien und Ägypten laufen.</p><p>Daraus ergibt sich, dass die Lösung des PTVV mit Marokko und Tunesien erstens vom Abschluss eines Freihandelsabkommens der Efta mit Tunesien und zweitens von der Realisierung einer Mittelmeer-Freihandelszone mit den Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas durch die EU abhängt.</p><p>Das Problem des PTVV mit Marokko und Tunesien sollte auf multilateralem Weg im Rahmen der Mittelmeerkumulation gelöst werden können, welche indessen erst in einigen Jahren in Kraft treten wird. Eine Lösung, die auf die Efta-Staaten, die EU sowie Tunesien und Marokko zugeschnitten ist, wird nur möglich sein - parallel zu den Anstrengungen des Bundesrates -, wenn sie von starken wirtschaftlichen Interessen in der EU getragen wird.</p><p>Der Bundesrat ist entschlossen, das Freihandelsabkommen mit Tunesien sobald als möglich abzuschliessen und die Suche nach einer Lösung für die Schweizer Textilindustrie fortzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Textilindustrie hat im Zusammenhang mit dem passiven Veredelungsverkehr (PVV) bei der Wiedereinführung in die EU dann grosse Schwierigkeiten, falls dieser PVV in den Maghreb-Staaten Tunesien und Marokko ausgeführt würde. Mit welchem Zeithorizont rechnet der Bundesrat, bis diese Probleme gelöst werden können?</p>
- Textilindustrie und passiver Veredlungsverkehr mit den Maghrebstaaten
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