Einführung von Minergie-Standard auf Bundesebene

ShortId
99.1108
Id
19991108
Updated
24.06.2025 23:15
Language
de
Title
Einführung von Minergie-Standard auf Bundesebene
AdditionalIndexing
Wallis;energetische Sanierung von Gebäuden;Energiebilanz;Energieeinsparung
1
  • L04K17010106, Energiebilanz
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L05K0301010121, Wallis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Förderung des Bundes von Gebäuden erfolgt aufgrund verschiedener Beitragsgesetze. So sind beispielsweise Finanzhilfen im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung möglich. Dabei werden ökologisch ausgerichtete Projekte speziell unterstützt. Gebäude, die sich durch überdurchschnittliche Energiesparmassnahmen (Minergie-Standard) oder durch nachhaltiges Bauen (Rating e-top) auszeichnen, erhalten einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent auf die zulässigen Kostengrenzen. Weiter sind im Rahmen der Finanzhilfen für kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Bauten der Berufsbildung, der Invalidenhilfe sowie des Straf- und Massnahmenvollzuges Massnahmen zur Diversifikation der Energieträger, Massnahmen zur Energieeinsparung allgemein oder Massnahmen infolge Lärmschutz- oder Luftreinhalte-Verordnung und Ähnliches grundsätzlich subventionsberechtigt. Eine zwingende Verknüpfung solcher Beiträge mit strengen energetischen Anforderungen, wie sie der Minergie-Standard darstellt, ist jedoch nicht sinnvoll. Da sich die oben erwähnten Gebäude oft in denkmalgeschützten Gebäuden befinden, wäre eine zwingende Anwendung kontraproduktiv und somit wären in vielen Fällen Ausnahmen notwendig. Eine Anwendung dieses Standards hätte auch erhebliche Mehrkosten speziell bei den Beiträgen für Universitäts-, Hochschul-, Invaliden- und Strafvollzugsbauten zur Folge.</p><p>Für Finanzhilfen an Gebäude im Energiebereich stellt sich die Situation wie folgt dar:</p><p>Mit dem Energiegesetz hat der Bund grundsätzlich die Möglichkeit, die rationelle Energienutzung in Gebäuden zu unterstützen. Die verfügbaren Mittel werden ab 1. Januar 2000 in Form von Globalbeiträgen den Kantonen zur Verfügung gestellt, die auch über den Einsatz dieser Mittel entscheiden. Es gibt also kein Bundesprogramm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden. Forschung und Entwicklung inklusive Pilot- und Demonstrationsanlagen werden jedoch vom Bund im bisherigen Rahmen gefördert.</p><p>Bei zusätzlichen finanziellen Mitteln aufgrund eines allfälligen Förderabgabebeschlusses ist jedoch eine Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden im Rahmen eines Bundesprogramms geplant. Bund und Kantone legen das nationale Programm gemeinsam fest. Minergie oder das Rating e-top für das Nachhaltige Bauen können dabei als Beitragskriterien dienen. Das BFE ist Mitglied des Vereins Minergie und unterstützt seine Aktivitäten.</p><p>Im Rahmen des Investitionsprogramms von "Energie 2000" wurden in den Jahren 1997/98 Sanierungen mit 64 Millionen Franken subventioniert, die gegenüber den kantonalen Vorschriften erhöhte energetische Anforderungen erfüllten. Die Erreichung des Minergie-Standards wurde zusätzlich mit einem Bonus von 20 Prozent des Bundesbeitrages belohnt. Von 145 eingegangenen Gesuchen zur Realisierung von Gebäudesanierungen gemäss dem Minergie-Standard wurden 102 bewilligt. Der Bundesbeitrag betrug 3,4 Millionen Franken bei 30,8 Millionen Franken an Investitionen. Für die Erreichung des Minergie-Standards wurden dabei 0,78 Millionen Franken Bonus ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat in der Maisession 1999 einstimmig den Minergie-Standard, vorab für alle vom Kanton Wallis subventionierten Gebäude, beschlossen.</p><p>Ziel des Bundes muss es sein, die von ihm subventionierten Gebäude ebenfalls auf den Minergie-Standard zu bringen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in dieser Angelegenheit zu unternehmen?</p>
  • Einführung von Minergie-Standard auf Bundesebene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung des Bundes von Gebäuden erfolgt aufgrund verschiedener Beitragsgesetze. So sind beispielsweise Finanzhilfen im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung möglich. Dabei werden ökologisch ausgerichtete Projekte speziell unterstützt. Gebäude, die sich durch überdurchschnittliche Energiesparmassnahmen (Minergie-Standard) oder durch nachhaltiges Bauen (Rating e-top) auszeichnen, erhalten einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent auf die zulässigen Kostengrenzen. Weiter sind im Rahmen der Finanzhilfen für kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Bauten der Berufsbildung, der Invalidenhilfe sowie des Straf- und Massnahmenvollzuges Massnahmen zur Diversifikation der Energieträger, Massnahmen zur Energieeinsparung allgemein oder Massnahmen infolge Lärmschutz- oder Luftreinhalte-Verordnung und Ähnliches grundsätzlich subventionsberechtigt. Eine zwingende Verknüpfung solcher Beiträge mit strengen energetischen Anforderungen, wie sie der Minergie-Standard darstellt, ist jedoch nicht sinnvoll. Da sich die oben erwähnten Gebäude oft in denkmalgeschützten Gebäuden befinden, wäre eine zwingende Anwendung kontraproduktiv und somit wären in vielen Fällen Ausnahmen notwendig. Eine Anwendung dieses Standards hätte auch erhebliche Mehrkosten speziell bei den Beiträgen für Universitäts-, Hochschul-, Invaliden- und Strafvollzugsbauten zur Folge.</p><p>Für Finanzhilfen an Gebäude im Energiebereich stellt sich die Situation wie folgt dar:</p><p>Mit dem Energiegesetz hat der Bund grundsätzlich die Möglichkeit, die rationelle Energienutzung in Gebäuden zu unterstützen. Die verfügbaren Mittel werden ab 1. Januar 2000 in Form von Globalbeiträgen den Kantonen zur Verfügung gestellt, die auch über den Einsatz dieser Mittel entscheiden. Es gibt also kein Bundesprogramm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden. Forschung und Entwicklung inklusive Pilot- und Demonstrationsanlagen werden jedoch vom Bund im bisherigen Rahmen gefördert.</p><p>Bei zusätzlichen finanziellen Mitteln aufgrund eines allfälligen Förderabgabebeschlusses ist jedoch eine Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden im Rahmen eines Bundesprogramms geplant. Bund und Kantone legen das nationale Programm gemeinsam fest. Minergie oder das Rating e-top für das Nachhaltige Bauen können dabei als Beitragskriterien dienen. Das BFE ist Mitglied des Vereins Minergie und unterstützt seine Aktivitäten.</p><p>Im Rahmen des Investitionsprogramms von "Energie 2000" wurden in den Jahren 1997/98 Sanierungen mit 64 Millionen Franken subventioniert, die gegenüber den kantonalen Vorschriften erhöhte energetische Anforderungen erfüllten. Die Erreichung des Minergie-Standards wurde zusätzlich mit einem Bonus von 20 Prozent des Bundesbeitrages belohnt. Von 145 eingegangenen Gesuchen zur Realisierung von Gebäudesanierungen gemäss dem Minergie-Standard wurden 102 bewilligt. Der Bundesbeitrag betrug 3,4 Millionen Franken bei 30,8 Millionen Franken an Investitionen. Für die Erreichung des Minergie-Standards wurden dabei 0,78 Millionen Franken Bonus ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat in der Maisession 1999 einstimmig den Minergie-Standard, vorab für alle vom Kanton Wallis subventionierten Gebäude, beschlossen.</p><p>Ziel des Bundes muss es sein, die von ihm subventionierten Gebäude ebenfalls auf den Minergie-Standard zu bringen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in dieser Angelegenheit zu unternehmen?</p>
    • Einführung von Minergie-Standard auf Bundesebene

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