Lawinenschäden 1999. Subventionierung durch den Bund

ShortId
99.1114
Id
19991114
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Lawinenschäden 1999. Subventionierung durch den Bund
AdditionalIndexing
Katastrophenhilfe;Subvention;Katastrophe;Naturgefahren;Alpen
1
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L04K10010702, Katastrophenhilfe
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0603010201, Alpen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Beschluss vom 25. August 1999 hat der Bundesrat den Bericht zu den Unwetterschäden 1999 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Aufgrund der Schadenerhebung bei den Kantonen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Sonderhilfe zur Finanzierung der Lawinen- und Hochwasserschäden nicht notwendig ist. Soweit die bewilligten Kredite für die Bewältigung der Unwetterschäden 1999 nicht ausreichen, werden sie im Nachtragsverfahren 2000 beantragt.</p><p>Selbstverständlich ist sich der Bundesrat bewusst, dass bei einzelnen, von Lawinenschäden stark betroffenen Kantonen und Gemeinden besondere Schwierigkeiten auftreten können. Diese werden die betroffenen Bundesämter im Rahmen von Restkreditverteilungen und -umverteilungen zwischen den Kantonen angemessen berücksichtigen. Als weitere Hilfe existieren z. B. im Forst- und Landwirtschaftsbereich die Instrumente der Investitionskredite (zinslose Darlehen des Bundes gemäss Art. 40 WaG und Art. 105ff. LwG). Im übrigen wird die Armee ihre unentgeltliche Hilfeleistung vor Ort im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis auf weiteres fortsetzen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf eidgenössischer und kantonaler Ebene die notwendigen Mittel ausreichen sollten, um vorübergehend auftretende Finanzengpässe bei den Geschädigten vermeiden zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Winter 1999 hat im Alpenraum enorme Schäden angerichtet. Allein für die Aufräumungsarbeiten im Kanton Wallis fallen Kosten in der Höhe von etwa 21 bis 22 Millionen Franken an (etwa 10 Millionen Franken im Bereich Forst und Wasserbau, weitere 10 bis 12 Millionen im Bereich der Landwirtschaft). Der Bund wird sich an diesen Kosten mit 50 Prozent im Bereich Forst und mit etwa 42 bis 46 Prozent in der Landwirtschaft zu beteiligen haben, insgesamt ergibt dies Bundessubventionen von etwa 10 Millionen Franken.</p><p>Die Höhe dieser benötigten Zusatzkredite wurde den betroffenen Bundesämtern vom Kanton Wallis frühzeitig mitgeteilt. Trotz dieser frühzeitigen Meldung durch den Kanton hat der Bund bis anhin keine zusätzlichen Mittel für die Behebung der Lawinenschäden bereitgestellt. Im Gegenteil, die verschiedenen Bundesämter haben den Kantonen Mitte August sogar in Aussicht gestellt, dass die benötigten zusätzlichen Bundesmittel erst per Anfang 2000 bereitgestellt werden sollen. Die betroffenen Gemeinden müssen folglich erhebliche Summen, die sie nicht besitzen, zur Behebung der Lawinenschäden vorfinanzieren.</p><p>Der Bundesrat hat den betroffenen Gemeinden und Kantonen unmittelbar nach den Ereignissen des Winters 1999 eine unbürokratische und rasche Hilfe zugesichert. Welche Mittel gedenkt er zu ergreifen, damit diese Hilfe in der von ihm versprochenen Form erfolgen kann?</p><p>Wie gedenkt er insbesondere dafür zu sorgen, dass die benötigten Bundesmittel rasch, d. h. noch im Herbst 1999, bereitgestellt werden können?</p>
  • Lawinenschäden 1999. Subventionierung durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Beschluss vom 25. August 1999 hat der Bundesrat den Bericht zu den Unwetterschäden 1999 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Aufgrund der Schadenerhebung bei den Kantonen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Sonderhilfe zur Finanzierung der Lawinen- und Hochwasserschäden nicht notwendig ist. Soweit die bewilligten Kredite für die Bewältigung der Unwetterschäden 1999 nicht ausreichen, werden sie im Nachtragsverfahren 2000 beantragt.</p><p>Selbstverständlich ist sich der Bundesrat bewusst, dass bei einzelnen, von Lawinenschäden stark betroffenen Kantonen und Gemeinden besondere Schwierigkeiten auftreten können. Diese werden die betroffenen Bundesämter im Rahmen von Restkreditverteilungen und -umverteilungen zwischen den Kantonen angemessen berücksichtigen. Als weitere Hilfe existieren z. B. im Forst- und Landwirtschaftsbereich die Instrumente der Investitionskredite (zinslose Darlehen des Bundes gemäss Art. 40 WaG und Art. 105ff. LwG). Im übrigen wird die Armee ihre unentgeltliche Hilfeleistung vor Ort im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis auf weiteres fortsetzen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf eidgenössischer und kantonaler Ebene die notwendigen Mittel ausreichen sollten, um vorübergehend auftretende Finanzengpässe bei den Geschädigten vermeiden zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Winter 1999 hat im Alpenraum enorme Schäden angerichtet. Allein für die Aufräumungsarbeiten im Kanton Wallis fallen Kosten in der Höhe von etwa 21 bis 22 Millionen Franken an (etwa 10 Millionen Franken im Bereich Forst und Wasserbau, weitere 10 bis 12 Millionen im Bereich der Landwirtschaft). Der Bund wird sich an diesen Kosten mit 50 Prozent im Bereich Forst und mit etwa 42 bis 46 Prozent in der Landwirtschaft zu beteiligen haben, insgesamt ergibt dies Bundessubventionen von etwa 10 Millionen Franken.</p><p>Die Höhe dieser benötigten Zusatzkredite wurde den betroffenen Bundesämtern vom Kanton Wallis frühzeitig mitgeteilt. Trotz dieser frühzeitigen Meldung durch den Kanton hat der Bund bis anhin keine zusätzlichen Mittel für die Behebung der Lawinenschäden bereitgestellt. Im Gegenteil, die verschiedenen Bundesämter haben den Kantonen Mitte August sogar in Aussicht gestellt, dass die benötigten zusätzlichen Bundesmittel erst per Anfang 2000 bereitgestellt werden sollen. Die betroffenen Gemeinden müssen folglich erhebliche Summen, die sie nicht besitzen, zur Behebung der Lawinenschäden vorfinanzieren.</p><p>Der Bundesrat hat den betroffenen Gemeinden und Kantonen unmittelbar nach den Ereignissen des Winters 1999 eine unbürokratische und rasche Hilfe zugesichert. Welche Mittel gedenkt er zu ergreifen, damit diese Hilfe in der von ihm versprochenen Form erfolgen kann?</p><p>Wie gedenkt er insbesondere dafür zu sorgen, dass die benötigten Bundesmittel rasch, d. h. noch im Herbst 1999, bereitgestellt werden können?</p>
    • Lawinenschäden 1999. Subventionierung durch den Bund

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