Personalpolitik der Swissair
- ShortId
-
99.1116
- Id
-
19991116
- Updated
-
24.06.2025 22:54
- Language
-
de
- Title
-
Personalpolitik der Swissair
- AdditionalIndexing
-
Koordinationsabzug;Personalverwaltung;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitserlaubnis;Fremdarbeiter/in;Swissair
- 1
-
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K1801021104, Swissair
- L06K010401010203, Koordinationsabzug
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat in seinem Vorbescheid vom 15. Juni 1999 der Swissair für die Periode von Juni 1999 bis Oktober 2000 insgesamt 150 Jahresaufenthaltsbewilligungen für ausländisches Kabinenpersonal (Flight Attendants) in Aussicht gestellt. Dieser Vorbescheid erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der Gesuchsunterlagen und ergänzend eingeholter Informationen sowie unter Würdigung der aktuellen branchenspezifischen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten. Es gilt überdies, gewisse Verhältnismässigkeiten nicht ausser Acht zu lassen: Die 150 in Aussicht gestellten Bewilligungen für ausländische Flight Attendants entsprechen knapp 4 Prozent des derzeitigen Personalbestandes und weniger als 30 Prozent der ordentlichen Personalfluktuation. Da die Swissair für die nächsten Jahre zudem von einer deutlichen Bestandeserhöhung der Flight Attendants ausgeht, dürften sich die Chancen für bisher bis zu 120 Tage beschäftigte Flight Attendants auf eine längere Einsatzdauer oder unbefristete Beschäftigung weiter verbessern. Vom Sachverhalt der auf 120 Tage pro Kalenderjahr befristeten Beschäftigung eines Teils des Kabinenpersonals hatte das Bundesamt bei der Beurteilung des Gesuches Kenntnis. Quantitativ betrifft dies weniger als 20 Prozent des derzeitigen Gesamt-Kabinenpersonalbestandes.</p><p>2. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, in die Personalpolitik eines privatwirtschaftlich geführten Unternehmens einzugreifen oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Anstellungsbedingungen in Frage zu stellen. Immerhin hat das zuständige Bundesamt in seinem Vorbescheid, der einer teilweisen Gutheissung des Gesuches entspricht und deutlich unter dem beantragten Bewilligungskontingent liegt, im Hinblick auf die nach wie vor anzustrebenden inländischen Rekrutierungen auch auf mögliche betriebliche Massnahmen, insbesondere eine flexiblere Handhabung der Eintrittsalterslimiten, ausdrücklich hingewiesen.</p><p>Befristete oder teilzeitliche Beschäftigungen sind heute in vielen Wirtschaftsbereichen üblich. Grund hierfür sind in erster Linie saisonal bzw. nachfragebedingt schwankende Personalbedürfnisse. Lohnkostenelemente, wie z. B. Pensionskassenbeiträge, dürften hierbei höchstens eine untergeordnete Rolle spielen. Es ist aber den Arbeitsvertragspartnern überlassen, entsprechende Anstellungen zu vereinbaren. Die arbeitsgesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind dabei selbstverständlich zu respektieren. Dass gerade bei grossen Firmen mit vielen Angestellten nicht jedem Wunsch der Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen entsprochen werden kann, mag für die betroffenen Personen unbefriedigend sein, ist betriebswirtschaftlich aber kaum zu beanstanden. Dies gilt bei der Swissair, die in den vergangenen Jahren viele Arbeitsplätze geschaffen hat und namentlich im Bereich Kabinenpersonal weiter expandieren will, ebenso wie bei vielen anderen Unternehmungen in unserem Land, die einem zunehmend harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Der Bundesrat erwartet indessen auch von der Swissair eine faire Unternehmens- und Personalpolitik, und er geht davon aus, dass zumindest die Aushilfszeiten beim Dienstalter angerechnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse ("Cash" vom 26. August 1999) zu entnehmen war, weigert sich die Swissair, Flight Attendants, die als Aushilfen angestellt sind, mehr als 120 Tage pro Jahr zu beschäftigen. Damit soll der jährliche Verdienst unter den Koordinationsabzug der zweiten Säule gedrückt werden. Die Swissair versucht also, auf dem Buckel der Aushilfen Kosten zu sparen, indem sie diese von der zweiten Säule ausschliesst. Da bekannt ist, dass Menschen, die während ihres Erwerbslebens keine zweite Säule aufbauen konnten, im Alter in der Regel nicht auf eine genügende Rente kommen und damit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, ist auch der Staat von dieser Personalpolitik betroffen. Die öffentliche Hand muss morgen das zahlen, was die Swissair heute spart.</p><p>Gleichzeitig hat die Swissair beim Bundesamt für Ausländerfragen um eine Bewilligung für 150 ausländische Flight Attendants nachgesucht und diese gemäss Presseberichten auch erhalten.</p><p>Zur Personalpolitik der Swissair gehört gemäss Presse auch, dass sie Aushilfen, die über 35 Jahre alt sind, keine festen Verträge mehr anbietet. Zudem werden bei den Aushilfen die Diensttage nicht als Dienstalter verrechnet, so dass Aushilfen immer in der selben Dienstalterskategorie und damit auf dem selben Lohnniveau bleiben.</p><p>Ich frage nun den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass das Bundesamt für Ausländerfragen der Swissair für 150 ausländische Flight Attendants eine Bewilligung erteilt hat? Hatte die entsprechende Bundesbehörde zum Zeitpunkt der Bewilligung Kenntnis von der oben beschriebenen Personalpolitik? Stimmen nach Ansicht der Bundesbehörde die in der Presse dargestellten Fakten?</p><p>2. Ist er bereit, die Swissair in geeigneter Form aufzufordern, die beschriebene Personalpolitik zu ändern? Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:</p><p>- Aufhebung der Beschränkung des jährlichen Einsatzes auf 120 Stunden;</p><p>- Aufhebung der Alterslimite von 35 Jahren für feste Verträge;</p><p>- Anrechnung des Dienstalters bei Aushilfen analog den Festangestellten.</p>
- Personalpolitik der Swissair
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat in seinem Vorbescheid vom 15. Juni 1999 der Swissair für die Periode von Juni 1999 bis Oktober 2000 insgesamt 150 Jahresaufenthaltsbewilligungen für ausländisches Kabinenpersonal (Flight Attendants) in Aussicht gestellt. Dieser Vorbescheid erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der Gesuchsunterlagen und ergänzend eingeholter Informationen sowie unter Würdigung der aktuellen branchenspezifischen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten. Es gilt überdies, gewisse Verhältnismässigkeiten nicht ausser Acht zu lassen: Die 150 in Aussicht gestellten Bewilligungen für ausländische Flight Attendants entsprechen knapp 4 Prozent des derzeitigen Personalbestandes und weniger als 30 Prozent der ordentlichen Personalfluktuation. Da die Swissair für die nächsten Jahre zudem von einer deutlichen Bestandeserhöhung der Flight Attendants ausgeht, dürften sich die Chancen für bisher bis zu 120 Tage beschäftigte Flight Attendants auf eine längere Einsatzdauer oder unbefristete Beschäftigung weiter verbessern. Vom Sachverhalt der auf 120 Tage pro Kalenderjahr befristeten Beschäftigung eines Teils des Kabinenpersonals hatte das Bundesamt bei der Beurteilung des Gesuches Kenntnis. Quantitativ betrifft dies weniger als 20 Prozent des derzeitigen Gesamt-Kabinenpersonalbestandes.</p><p>2. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, in die Personalpolitik eines privatwirtschaftlich geführten Unternehmens einzugreifen oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Anstellungsbedingungen in Frage zu stellen. Immerhin hat das zuständige Bundesamt in seinem Vorbescheid, der einer teilweisen Gutheissung des Gesuches entspricht und deutlich unter dem beantragten Bewilligungskontingent liegt, im Hinblick auf die nach wie vor anzustrebenden inländischen Rekrutierungen auch auf mögliche betriebliche Massnahmen, insbesondere eine flexiblere Handhabung der Eintrittsalterslimiten, ausdrücklich hingewiesen.</p><p>Befristete oder teilzeitliche Beschäftigungen sind heute in vielen Wirtschaftsbereichen üblich. Grund hierfür sind in erster Linie saisonal bzw. nachfragebedingt schwankende Personalbedürfnisse. Lohnkostenelemente, wie z. B. Pensionskassenbeiträge, dürften hierbei höchstens eine untergeordnete Rolle spielen. Es ist aber den Arbeitsvertragspartnern überlassen, entsprechende Anstellungen zu vereinbaren. Die arbeitsgesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind dabei selbstverständlich zu respektieren. Dass gerade bei grossen Firmen mit vielen Angestellten nicht jedem Wunsch der Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen entsprochen werden kann, mag für die betroffenen Personen unbefriedigend sein, ist betriebswirtschaftlich aber kaum zu beanstanden. Dies gilt bei der Swissair, die in den vergangenen Jahren viele Arbeitsplätze geschaffen hat und namentlich im Bereich Kabinenpersonal weiter expandieren will, ebenso wie bei vielen anderen Unternehmungen in unserem Land, die einem zunehmend harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Der Bundesrat erwartet indessen auch von der Swissair eine faire Unternehmens- und Personalpolitik, und er geht davon aus, dass zumindest die Aushilfszeiten beim Dienstalter angerechnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse ("Cash" vom 26. August 1999) zu entnehmen war, weigert sich die Swissair, Flight Attendants, die als Aushilfen angestellt sind, mehr als 120 Tage pro Jahr zu beschäftigen. Damit soll der jährliche Verdienst unter den Koordinationsabzug der zweiten Säule gedrückt werden. Die Swissair versucht also, auf dem Buckel der Aushilfen Kosten zu sparen, indem sie diese von der zweiten Säule ausschliesst. Da bekannt ist, dass Menschen, die während ihres Erwerbslebens keine zweite Säule aufbauen konnten, im Alter in der Regel nicht auf eine genügende Rente kommen und damit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, ist auch der Staat von dieser Personalpolitik betroffen. Die öffentliche Hand muss morgen das zahlen, was die Swissair heute spart.</p><p>Gleichzeitig hat die Swissair beim Bundesamt für Ausländerfragen um eine Bewilligung für 150 ausländische Flight Attendants nachgesucht und diese gemäss Presseberichten auch erhalten.</p><p>Zur Personalpolitik der Swissair gehört gemäss Presse auch, dass sie Aushilfen, die über 35 Jahre alt sind, keine festen Verträge mehr anbietet. Zudem werden bei den Aushilfen die Diensttage nicht als Dienstalter verrechnet, so dass Aushilfen immer in der selben Dienstalterskategorie und damit auf dem selben Lohnniveau bleiben.</p><p>Ich frage nun den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass das Bundesamt für Ausländerfragen der Swissair für 150 ausländische Flight Attendants eine Bewilligung erteilt hat? Hatte die entsprechende Bundesbehörde zum Zeitpunkt der Bewilligung Kenntnis von der oben beschriebenen Personalpolitik? Stimmen nach Ansicht der Bundesbehörde die in der Presse dargestellten Fakten?</p><p>2. Ist er bereit, die Swissair in geeigneter Form aufzufordern, die beschriebene Personalpolitik zu ändern? Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:</p><p>- Aufhebung der Beschränkung des jährlichen Einsatzes auf 120 Stunden;</p><p>- Aufhebung der Alterslimite von 35 Jahren für feste Verträge;</p><p>- Anrechnung des Dienstalters bei Aushilfen analog den Festangestellten.</p>
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