Gerardo de Prévoisin. Anhaltende Inhaftierung

ShortId
99.1117
Id
19991117
Updated
24.06.2025 21:12
Language
de
Title
Gerardo de Prévoisin. Anhaltende Inhaftierung
AdditionalIndexing
Rechtsschutz;Inhaftierung;Rechtsquelle;Mexiko;Auslieferung
1
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L05K0501020201, Auslieferung
  • L04K03050303, Mexiko
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L03K050301, Rechtsquelle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die mexikanische Botschaft in Bern hat am 31. August 1998 ein Auslieferungsersuchen gegen Gerardo de Prévoisin bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) eingereicht. Das BAP hat nach umfangreichen Abklärungen am 8. Juni 1999 die Auslieferung als erste Instanz bewilligt. Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Entscheid vom 9. September 1999 den Auslieferungsentscheid des BAP bestätigt und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Herrn Gerardo de Prévoisin abgewiesen. Im Uebrigen fallen allfällige Fragen einer Verfolgung aus politischen Gründen in die ausschliessliche Zuständigkeit des Schweizerischen Bundesgerichts (Art. 55 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen; IRSG, SR 351.1). Der Entscheid dieses Gerichtes ist demnach endgültig. Herr de Prévoisin ist am 24. September 1999 an Mexiko ausgeliefert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der ehemalige Chef der Fluggesellschaft Aeromexico und Mitglied der Geschäftsleitung der IATA in Genf ist seit über einem Jahr in Zürich-Kloten inhaftiert in Erwartung einer allfälligen Auslieferung an Mexiko. Ernst zu nehmende Hinweise lassen vermuten, dass es sich hier um eine persönliche Rache von Seiten der leitenden Gremien des PRI, der in Mexiko an der Macht ist, handelt und dass dem zu Folge die Dokumente, die zur Unterstützung des Auslieferungsgesuchs nach Bern geschickt wurden, falsch sind. Der in Kloten Inhaftierte lag namentlich im Zwist mit dem Salinas-Clan.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts der aktuellen Situation in Mexiko und der jüngsten Enthüllungen im Falle Salinas nicht auch der Ansicht, dass das Auslieferungsgesuch für Herrn de Prévoisin dringend noch einmal auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft werden sollte?</p>
  • Gerardo de Prévoisin. Anhaltende Inhaftierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die mexikanische Botschaft in Bern hat am 31. August 1998 ein Auslieferungsersuchen gegen Gerardo de Prévoisin bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) eingereicht. Das BAP hat nach umfangreichen Abklärungen am 8. Juni 1999 die Auslieferung als erste Instanz bewilligt. Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Entscheid vom 9. September 1999 den Auslieferungsentscheid des BAP bestätigt und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Herrn Gerardo de Prévoisin abgewiesen. Im Uebrigen fallen allfällige Fragen einer Verfolgung aus politischen Gründen in die ausschliessliche Zuständigkeit des Schweizerischen Bundesgerichts (Art. 55 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen; IRSG, SR 351.1). Der Entscheid dieses Gerichtes ist demnach endgültig. Herr de Prévoisin ist am 24. September 1999 an Mexiko ausgeliefert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der ehemalige Chef der Fluggesellschaft Aeromexico und Mitglied der Geschäftsleitung der IATA in Genf ist seit über einem Jahr in Zürich-Kloten inhaftiert in Erwartung einer allfälligen Auslieferung an Mexiko. Ernst zu nehmende Hinweise lassen vermuten, dass es sich hier um eine persönliche Rache von Seiten der leitenden Gremien des PRI, der in Mexiko an der Macht ist, handelt und dass dem zu Folge die Dokumente, die zur Unterstützung des Auslieferungsgesuchs nach Bern geschickt wurden, falsch sind. Der in Kloten Inhaftierte lag namentlich im Zwist mit dem Salinas-Clan.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts der aktuellen Situation in Mexiko und der jüngsten Enthüllungen im Falle Salinas nicht auch der Ansicht, dass das Auslieferungsgesuch für Herrn de Prévoisin dringend noch einmal auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft werden sollte?</p>
    • Gerardo de Prévoisin. Anhaltende Inhaftierung

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