Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherheitsdienste
- ShortId
-
99.1125
- Id
-
19991125
- Updated
-
24.06.2025 22:03
- Language
-
de
- Title
-
Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherheitsdienste
- AdditionalIndexing
-
Militärflugzeug;Zivilluftfahrt;Luftverkehrskontrolle
- 1
-
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L04K18040105, Zivilluftfahrt
- L04K04020404, Militärflugzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berichterstattung an die SiK-N konnte nicht - wie ursprünglich vorgesehen - schon im Juni 1999 erfolgen, weil das weitere Vorgehen damals noch offen war. In der Zwischenzeit hat sich die Lage geklärt. Der Bundesrat kann dem Fragesteller folgende Antwort erteilen:</p><p>Am 31. Mai 1999 wurde der Schlussbericht der internen Arbeitsgruppe Helco mit den gemeinsamen Anträgen des Direktors des BAZL, des Kommandanten der Luftwaffe und des Vorsitzenden der Geschäftsleitung Swisscontrol dem UVEK und dem VBS abgeliefert. Die Vorsteher des UVEK und des VBS haben daraufhin am 18. August 1999 folgende Entscheide getroffen:</p><p>1. Die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste sind gestützt auf den Schlussbericht der Helco zusammenzulegen.</p><p>2. Der Leitungsstab Koordination Flugsicherung wird beauftragt, die Zeitplanung so zu überarbeiten, dass die oberste Führung der neuen integrierten Gesellschaft (Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung) so rasch wie möglich funktionsfähig ist. Die Zusammenlegung von Anlagen, technischen Systemen und Arbeitsplätzen kann schrittweise, abgestimmt auf die Bedürfnisse der militärischen und zivilen Flugsicherung, erfolgen. </p><p>Stand der Arbeiten</p><p>Der überarbeitete Zeitplan sieht am 1. Januar 2001, also nach Ablauf der Amtsdauer des jetzigen VR der Swisscontrol, eine nahtlose Übernahme der Geschäftsführung der neuen Gesellschaft Helco durch den neu gebildeten VR vor.</p><p>3. Parallel zur Bildung der neuen Gesellschaft Helco ist die Eignerstrategie des Bundesrates und das Anforderungsprofil für den neuen VR vorzubereiten (nach dem Muster von Rüstungsunternehmen, Post, Swisscom und SBB). Verantwortlich für diese Arbeiten sind die Generalsekretariate des VBS und des UVEK in Absprache mit dem Lenkungsausschuss.</p><p>Stand der Arbeiten</p><p>Die VR-Anforderungsprofile und die Eignerstrategie sind zum heutigen Zeitpunkt von der Luftwaffe und dem BAZL bereinigt und wurden den beiden Departementen VBS und UVEK unterbreitet. Als nächste Schritte sind die Wahl des neuen VR und die Festlegung der Eignerstrategie vorgesehen. </p><p>4. Die Federführung für das Projekt auf der Stufe Departemente obliegt weiterhin dem UVEK.</p><p>Parallel zu den vorgängig erwähnten Aktivitäten wurde mit einem Gutachten die Standortfrage einer integrierten Betriebszentrale für die gemeinsame Flugsicherung geprüft.</p><p>Basierend auf dieser Untersuchung haben sich der Kommandant der Luftwaffe, der Direktor des BAZL und der Direktor der Swisscontrol für den Standort Flugplatz Dübendorf festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Oktober 1998 wurde das Postulat 98.3363 der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) überwiesen, mit dem der Bundesrat ersucht wird, die Koordination bei der vorgesehenen Zusammenlegung der militärischen und der zivilen Flugsicherheitsdienste zu übernehmen, damit die Zielvorstellung möglichst rasch realisiert wird.</p><p>Entgegen dem vom VBS versprochenen Fahrplan (erste Berichterstattung an die SiK Ende Juni 1999) wissen wir bis heute nichts.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, darzulegen, wie sich der Stand dieses Geschäftes präsentiert und weshalb der versprochene Bericht nicht vorgelegt wurde.</p>
- Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherheitsdienste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Berichterstattung an die SiK-N konnte nicht - wie ursprünglich vorgesehen - schon im Juni 1999 erfolgen, weil das weitere Vorgehen damals noch offen war. In der Zwischenzeit hat sich die Lage geklärt. Der Bundesrat kann dem Fragesteller folgende Antwort erteilen:</p><p>Am 31. Mai 1999 wurde der Schlussbericht der internen Arbeitsgruppe Helco mit den gemeinsamen Anträgen des Direktors des BAZL, des Kommandanten der Luftwaffe und des Vorsitzenden der Geschäftsleitung Swisscontrol dem UVEK und dem VBS abgeliefert. Die Vorsteher des UVEK und des VBS haben daraufhin am 18. August 1999 folgende Entscheide getroffen:</p><p>1. Die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste sind gestützt auf den Schlussbericht der Helco zusammenzulegen.</p><p>2. Der Leitungsstab Koordination Flugsicherung wird beauftragt, die Zeitplanung so zu überarbeiten, dass die oberste Führung der neuen integrierten Gesellschaft (Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung) so rasch wie möglich funktionsfähig ist. Die Zusammenlegung von Anlagen, technischen Systemen und Arbeitsplätzen kann schrittweise, abgestimmt auf die Bedürfnisse der militärischen und zivilen Flugsicherung, erfolgen. </p><p>Stand der Arbeiten</p><p>Der überarbeitete Zeitplan sieht am 1. Januar 2001, also nach Ablauf der Amtsdauer des jetzigen VR der Swisscontrol, eine nahtlose Übernahme der Geschäftsführung der neuen Gesellschaft Helco durch den neu gebildeten VR vor.</p><p>3. Parallel zur Bildung der neuen Gesellschaft Helco ist die Eignerstrategie des Bundesrates und das Anforderungsprofil für den neuen VR vorzubereiten (nach dem Muster von Rüstungsunternehmen, Post, Swisscom und SBB). Verantwortlich für diese Arbeiten sind die Generalsekretariate des VBS und des UVEK in Absprache mit dem Lenkungsausschuss.</p><p>Stand der Arbeiten</p><p>Die VR-Anforderungsprofile und die Eignerstrategie sind zum heutigen Zeitpunkt von der Luftwaffe und dem BAZL bereinigt und wurden den beiden Departementen VBS und UVEK unterbreitet. Als nächste Schritte sind die Wahl des neuen VR und die Festlegung der Eignerstrategie vorgesehen. </p><p>4. Die Federführung für das Projekt auf der Stufe Departemente obliegt weiterhin dem UVEK.</p><p>Parallel zu den vorgängig erwähnten Aktivitäten wurde mit einem Gutachten die Standortfrage einer integrierten Betriebszentrale für die gemeinsame Flugsicherung geprüft.</p><p>Basierend auf dieser Untersuchung haben sich der Kommandant der Luftwaffe, der Direktor des BAZL und der Direktor der Swisscontrol für den Standort Flugplatz Dübendorf festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Oktober 1998 wurde das Postulat 98.3363 der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) überwiesen, mit dem der Bundesrat ersucht wird, die Koordination bei der vorgesehenen Zusammenlegung der militärischen und der zivilen Flugsicherheitsdienste zu übernehmen, damit die Zielvorstellung möglichst rasch realisiert wird.</p><p>Entgegen dem vom VBS versprochenen Fahrplan (erste Berichterstattung an die SiK Ende Juni 1999) wissen wir bis heute nichts.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, darzulegen, wie sich der Stand dieses Geschäftes präsentiert und weshalb der versprochene Bericht nicht vorgelegt wurde.</p>
- Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherheitsdienste
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